Strassenverkehrsgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20210080
Title
Strassenverkehrsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 17. November 2021 zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.11.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Zentrum des Revisionspakets steht die Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und das Ermöglichen des automatisierten Fahrens.</b></p><p>An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. Die wichtigsten Anpassungen sind:</p><p></p><p>Förderung umweltfreundlicher Technologien</p><p>Oft sind Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien länger oder schwerer als herkömmliche Fahrzeuge, dies zum Beispiel wegen der Batterie oder aerodynamischen Führerkabinen. Um Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien zu fördern, sollen sie künftig von der gesetzlichen Höchstlänge und den Höchstgewichten abweichen dürfen, sodass der Einsatz der Technologien nicht zu einer Verminderung der Ladekapazität führt.</p><p></p><p>Ermöglichung des automatisierten Fahrens</p><p>Automatisierte Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Umweltemissionen senken. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. Die Anpassung des SVG soll das automatisierte Fahren in der Schweiz ermöglichen. Neu soll der Bundesrat festlegen können, inwieweit Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von ihren Pflichten entlastet werden und in welchem Rahmen führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zugelassen werden können, wenn sie auf definierten Einzelstrecken verkehren und überwacht werden. Im SVG sollen dafür Rahmenbedingungen festgelegt werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) soll neu die Möglichkeit erhalten, Versuche mit automatisierten Fahrzeugen zu bewilligen und finanziell zu unterstützen.</p><p></p><p>Anpassung der "Via Sicura"-Massnahmen</p><p>Die Vollzugsbehörden und Gerichte sollen bei Raserdelikten mehr Ermessensspielraum bekommen, um die Umstände des Delikts besser beurteilen und unnötige Härten vermeiden zu können. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr soll verzichtet und die Mindestdauer des Führausweisentzugs von 24 auf 12 Monate gesenkt werden. Zudem will der Bundesrat die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer bei Fahrunfähigkeits- und Raserdelikten durch ein Rückgriffsrecht ersetzen und auf die Einführung der Alkoholwegfahrsperre und der Blackbox verzichten.</p><p></p><p>Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche</p><p>Da die Zahl der schwerverunfallten Velofahrerinnen und Velofahrer ab einem Alter von 12 Jahren stark ansteigt und gleichzeitig ab diesem Alter die Helmtragquote sinkt, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine Velohelmtragpflicht einzuführen. Damit soll die Verkehrssicherheit für diese Personengruppe erhöht werden.</p><p></p><p>Umsetzung parlamentarischer Vorstösse</p><p>In Umsetzung der Motion 13.3572 Hess sollen Fahrzeughalterinnen und -halter das Gesamtgewicht ihres Motorfahrzeugs neu jederzeit beim kantonalen Strassenverkehrsamt ändern können. Damit kann flexibler auf die Gegebenheiten des Marktes reagiert werden.</p><p>In Umsetzung der Motion 15.3574 Freysinger soll die Probezeit für Neulenkerinnen und Neulenker nur noch verlängert werden, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber der Führerausweis auf Probe wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Verfallen soll der Führerausweis auf Probe nur noch dann, wenn die Inhaberin oder der Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen hat.</p><p></p><p>Weiteres Vorgehen</p><p>Die Anpassungen des SVG werden nun vom Parlament behandelt werden. Die Inkraftsetzung der Änderungen ist gestaffelt ab 2023 vorgesehen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. November 2021 zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    31.05.2022 2 Abweichung
    13.09.2022 1 Abweichung
    28.11.2022 2 Abweichung
    01.03.2023 1 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat will Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis schicken</b></p><p><b>Bei Raserdelikten sollen die Gerichte wieder einen Ermessensspielraum erhalten. Der Nationalrat hat die schon im Herbst 2021 beschlossene Abschaffung der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr nun bestätigt. Auch die Dauer des Mindestentzug des Führerausweises wird von 24 auf 12 Monate halbiert. Rasende Blaulichtfahrer sollen etwas weniger hart angefasst werden.</b></p><p>Letztlich war es eine klare Sache: Mit 148 zu 38 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer wie bereits im letzten Herbst bei der Beratung über die Harmonisierung der Strafrahmen, die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr aus dem revidierten Strassenverkehrsgesetz (SVG) zu streichen. Neu können auch Geldstrafen ausgesprochen werden.</p><p>Knapp wurde es dagegen bei der neuen Mindestdauer für einen Entzug des Führerausweises. Der Rat entschied sich schliesslich mit 94 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen ganz knapp gegen eine Senkung von 24 auf 6 Monate, wie dies die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) beantragt hatte. Immerhin beschloss er eine Halbierung auf 12 Monate und folgte damit dem Bundesrat.</p><p>Die ganze Revision hiess er nach vierstündiger Debatte in der Gesamtabstimmung am Mittwoch mit 156 zu 28 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen kamen vor allem von den Grünen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.</p><p></p><p>Kritik an starrem Automatismus</p><p>Kritiker monieren schon länger, der Gesetzgeber nehme den Richtern mit dem starren Automatismus beim Raserstrafmass jeglichen Beurteilungsspielraum. Auf Geheiss des Parlamentes schlug der Bundesrat vor, den 2013 im Rahmen des Verkehrssicherheitspaketes "Via sicura" eingeführten Raserartikel zu entschärfen. Geschaffen worden war dieser, um Tempo-Exzesse auf den Strassen härter zu bestrafen.</p><p>Eintreten auf die Revisionsvorlage war im Nationalrat unbestritten. Am meisten Widerstand gegen das Paket kam von den Grünen. Die vorliegende Revision "zieht dem Raserartikel die Zähne", sagte Marionna Schlatter (Grüne/ZH). Die Vorlage sei eine "Machtdemonstration der Autolobby ohne Rücksicht auf Tote und Verletzte".</p><p>Die Gerichte hätten heute schon einen Ermessensspielraum mit einem Strafrahmen von einem bis vier Jahren Freiheitsstrafe, wandte sich Michael Töngi (Grüne/LU) erfolglos gegen die Abschaffung der Mindestfreiheitsstrafe. Es sei vollkommen falsch, "Via sicura" mit den vorgesehenen Massnahmen abzuschwächen. Es stürben immer noch zu viele Menschen auf den Strassen.</p><p></p><p>"Nicht jeder, der zu schnell fährt, ist Raser"</p><p>Kommissionspräsident Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) begründete die Anpassungen damit, dass mit "Via sicura" über das Ziel hinausgeschossen worden sei. Diese Fehlanreize gehörten wieder abgeschafft. "Nicht jeder, der zu schnell fährt, ist ein Raser."</p><p>Die Reduktion der Mindestdauer für den Führerausweisentzug sei unnötig und fahrlässig, sagte Jon Pult (SP/GR). Es gehe seiner Fraktion nicht darum, die Raser zu schützen, diese sollten bestraft werden, entgegnete Thomas Hurter (SVP/SH). Wie in jedem anderen Rechtsbereich müsse es aber auch hier mehr Ermessensspielraum geben.</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga mahnte den Rat, nicht nach drei Monaten das Gesetz schon wieder zu ändern und wandte sich ebenfalls gegen Töngis Antrag. Zur Frist für den Ausweisentzug fand sie jedoch klare Worte. Raser verletzten elementare Verkehrsregeln "krass und vorsätzlich". Ein Mindestentzug des Fahrausweises von 12 Monaten sei deshalb "absolut angemessen".</p><p></p><p>Erleichterungen für Blaulichtfahrer</p><p>Weniger streng beurteilt werden soll auch, wenn Blaulichtfahrer viel schneller fahren als erlaubt. Gemäss Vorschlag der Kommission soll für die Strafbarkeit lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit herangezogen werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Diesem Vorschlag folgte der Nationalrat mit 112 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p>Sommaruga räumte ein, dass es "pressiert, wenn es brennt". Aber es seien halt doch schon Fahrer wegen unzulässigen Tempo-Überschreitungen verurteilt worden. Rasergeschwindigkeiten müssten auch mit Blaulicht tabu bleiben. Die Gerichte sollen eine Strafe jedoch immer mildern bei unzulässigen Geschwindigkeitsüberschreitungen.</p><p>Weiter enthält die Revision Bestimmungen zum automatisierten Fahren und zur Förderung umweltfreundlicher Technologien. Dagegen gab es im Nationalrat keinen namhaften Widerstand. Keine Chance hatten Anträge der Grünen, die im Bereich des automatisierten Fahrens Auflagen einbauen wollten, weil die Technik noch nicht sicher sei. Die Sprecher von SVP und Mitte wehrten sich allerdings gegen "Denk- und Technologieverbote" in diesem Bereich.</p><p></p><p>Autorennen wieder erlauben</p><p>Sommaruga sagte dazu, die bisherigen Versuche zeigten, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werde. "Der Matteschnägg in Bern wäre sonst nie aus seinem Schneckenhaus herausgekommen", meinte sie zu einem entsprechen Versuch mit einem selbstfahrenden Bus unter realen Bedingungen in Bern.</p><p>Gegen den Willen des Bundesrates strich der Nationalrat die Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige aus der Vorlage. Sommaruga kündigte aber an, im Ständerat noch einmal für diese Massnahme zu kämpfen. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt ist das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen in der Schweiz.</p><p>Auch Alkoholwegfahrsperren und die Strafandrohung für öffentliche Warnungen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr strich der Nationalrat aus dem Gesetz. Und künftig sollen motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen, sofern für Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz frei bleibt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 31.05.2022</b></p><p><b>Auch Ständerat schafft zwingende Gefängnisstrafe für Raser ab</b></p><p><b>Raser sollen nicht mehr zwingend ins Gefängnis, findet nach dem Nationalrat auch der Ständerat. Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr fällt damit dahin. Für jugendliche Velofahrer gibt es keine Velohelmpflicht. Auto-Rundstreckenrennen werden wieder erlaubt.</b></p><p>In diesem Sinne hat der Ständerat am Dienstag als Zweitrat die Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 39 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Wegen zwei verbliebenen Differenzen in Detailfragen geht die Vorlage noch einmal zurück in den Nationalrat.</p><p>Zum einen beharrte der Ständerat darauf, dass Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen. Der Nationalrat wollte dies ermöglichen, sofern Fussgängern mindestens anderthalb Meter Platz zur Verfügung haben. Zum anderen will er, dass weiterhin bestraft werden kann, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.</p><p>In allen anderen offenen Punkten folgte die kleine Kammer den Beschlüssen des Nationalrates. So senkte sie mit 30 zu 14 Stimmen die Mindestentzugsdauer für Führerausweise von heute 24 auf neu 12 Monate. Damit sollen die Richter mehr Ermessensspielraum erhalten. Eine Senkung der Mindestentzugsdauer auf sechs Monate, wie dies Hansjörg Knecht (SVP/AG) forderte, lehnte der Rat mit 38 zu 6 Stimmen ab.</p><p><b></b></p><p>Befürchtungen vor "generellen Rabatten"</p><p>Die teilweise drakonischen Strafen bei Vorfällen ohne Opfer seien für ihn nicht nachvollziehbar. Für viele sei der Entzug des Führerausweises existenzbedrohend, sagte Knecht. Rücksichtslose Raser müssten hohe Strafen erhalten, das sei klar, sechs Monate seien nur das absolute Minimum.</p><p>Auf der anderen Seite befürchtete Mathias Zopfi (SP/GL) sogar einen "generellen Rabatt" der Gerichte für Raser bei einer Senkung der Mindestentzugsdauer auf 12 Monate. Die Regel sollte höher sein als ein Jahr. Der Rat lehnte jedoch Zopfis Minderheitsantrag ab, in krassen Fällen die Behörden anzuweisen, sicher nicht die Mindeststrafe auszusprechen.</p><p>Diskussionslos folgte der Ständerat dem Nationalrat in der Frage, ob Raser zwingend ins Gefängnis müssen oder nicht. Der Nationalrat hatte im März beschlossen, die im Herbst 2021 bei der Beratung über die Harmonisierung der Strafrahmen gestrichene Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr aus dem revidierten Strassenverkehrsgesetz (SVG) herauszunehmen. Neu sollen auch Geldstrafen ausgesprochen werden können.</p><p><b></b></p><p>Entschärfung des Raserartikels</p><p>Kritiker monieren schon länger, der Gesetzgeber nehme den Richtern mit dem starren Automatismus beim Raserstrafmass jeglichen Beurteilungsspielraum. Auf Geheiss des Parlamentes schlug der Bundesrat vor, den 2013 im Rahmen des Verkehrssicherheitspaketes "Via sicura" eingeführten Raserartikel zu entschärfen. Geschaffen worden war dieser, um Tempo-Exzesse auf den Strassen härter zu bestrafen.</p><p>Auch die kleine Kammer schloss sich nun aber der weitergehenden Lösung des Nationalrates an. Ein zu starrer Automatismus sei dem Schweizer Rechtssystem fremd, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Es gehe nicht darum, die Maximalstrafe zu senken, sondern Raser angemessen zu bestrafen. Die Verkehrssicherheit werde damit nicht abgebaut.</p><p>Weiter ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige trotz erneuter Fürsprache von Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga nun definitiv vom Tisch. Der Ständerat lehnte diese Pflicht mit 29 zu 13 Stimmen ab und folgte auch hier dem Nationalrat.</p><p><b></b></p><p>Eltern bei Velohelmen in der Pflicht</p><p>Die Ratsmehrheit sah in dieser Altersklasse in erster Linie die Eltern und Erziehungsberechtigten in der Pflicht. Zudem wäre eine Anwendung der Bestimmung für die Polizei schwierig, gab Marianne Maret (Mitte/VS) zu bedenken. Auch beim Skifahren würden hohe Geschwindigkeiten erreicht, ohne dass Jugendliche einen Helm tragen müssten.</p><p>Wie die grosse Kammer will der Ständerat auch für rasende Blaulichtfahrer die Strafen mildern. Ohne Abstimmung beschloss er, dass diese weniger streng beurteilt werden können, auch wenn sie schneller fahren als erlaubt. Für die Strafbarkeit soll lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit herangezogen werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre.</p><p>Mit 27 zu 15 Stimmen sprach sich der Ständerat weiter dafür aus, künftig Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder zuzulassen, auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Eine Zweiteilung des Bewilligungsregimes sei nicht mehr zeitgemäss, sagte Burkart. Für Bergrennen seien die Kantone zuständig, für Formel-E-Rennen der Bund. Niemand gehe davon aus, dass künftig Formel 1-Rennen mit Verbrennungsmotoren in der Schweiz stattfinden werden.</p><p><b></b></p><p>Hauptstossrichtungen unbestritten</p><p>Zopfi wandte sich vergeblich gegen die Aufhebung des Verbotes. Letztlich gehe es eben doch um Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren. Diese seien nicht nachhaltig, lärmig und ökologisch fragwürdig. Auch Bundesrätin Sommaruga warnte den Rat umsonst vor dem "Signal", das er mit dem Entscheid aussende. Das stehe "ziemlich quer in der Landschaft".</p><p>Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. So werden etwa Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien von gesetzlichen Höchstlängen und Höchstgewichten abweichen dürfen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat will doch wieder Gefängnisstrafen für Raser</b></p><p><b>Die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser stehen auf der Kippe. Der Nationalrat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, die Gefängnisstrafe doch nicht aufzuheben. Damit will er der Stiftung Roadcross entgegenkommen, die mit dem Referendum gedroht hat.</b></p><p>Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Nationalrat am Dienstag stillschweigend, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Nur wenn das Tempo aus "achtenswerten Gründen" überschritten wurde, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe aussprechen können.</p><p>Die Räte waren sich eigentlich einig, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ein Jahr ins Gefängnis müssen, sondern auch Geldstrafen möglich sein sollen. Weil aber die Stiftung Roadcross, die Betroffene von Verkehrsunfällen betreut, mit dem Referendum gegen die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gedroht hat, schlug die Verkehrskommissionen einen Kompromiss vor.</p><p>Für die Mehrheit in der Kommission sei klar gewesen, dass man bei den härteren Strafen bleiben so, aber es ein "Zwischending" geben solle, sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Im Rat gab es denn auch keine Diskussion darüber.</p><p>Daneben entschied der Nationalrat, dass die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten bleiben soll. Eine Unterschreitung soll möglich sein, wenn auch die Mindestfreiheitsstrafe unterschritten würde. Die Räte hatten eigentlich beschlossen, die Dauer zu halbieren.</p><p>Am Donnerstag diskutiert der Ständerat über den Kompromiss. Seine vorberatende Kommission stimmte dem Kompromissvorschlag bereits zu.</p><p></p><p>Zweiräder nicht auf Trottoir parkieren</p><p>Daneben gab es bei der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes noch zwei Punkte, in denen sich die Räte nicht einig waren. In diesen folgte der Nationalrat am Dienstag dem Ständerat. So sollen künftig Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen. Der Nationalrat wollte das Parkieren auf dem Trottoir erlauben, sofern Fussgängerinnen und Fussgänger mindestens anderthalb Meter Platz zur Verfügung haben. Ausserdem soll weiterhin bestraft werden können, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.</p><p>Bereits in den früheren Beratungen haben die Räte etwa beschlossen, dass es für jugendliche Velofahrer gibt es keine Velohelmpflicht gibt und dass Auto-Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder zuzulassen werden, auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.</p><p>Zudem wurde die Mindestentzugsdauer für Führerausweise von heute 24 auf neu 12 Monate gesenkt und das Strafregime für Blaulichtfahrerinnen und -fahrer gemildert, die das erlaubte Tempo überschreiten. Für die Strafbarkeit soll lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit herangezogen werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.11.2022</b></p><p><b>Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für Raser bleibt</b></p><p><b>Raserinnen und Raser sollen grundsätzlich weiterhin mindestens ein Jahr lang ins Gefängnis müssen. Nach dem Nationalrat ist am Montag auch der Ständerat zurückgerudert, um dem drohenden Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ausnahmen sollen jedoch möglich sein.</b></p><p>So soll die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist "aus achtenswerten Beweggründen" gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren um bis zu einem Jahr auf zwölf Monate gesenkt werden können.</p><p>Die kleine Kammer hat den entsprechenden Anpassungen bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt und einen erneuten Rückkommensantrag von Beat Rieder (Mitte/VS) abgelehnt. Der Ständerat folgte damit den Kompromissanträgen seiner vorberatenden Kommission. Diese erhofft sich von den neuen Formulierungen mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung des Raserartikels.</p><p></p><p>Achtenswerte Gründe oder Unbescholtenheit</p><p>In der Herbstsession hatte bereits der Nationalrat die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser wieder rückgängig gemacht. Nur wenn das Tempo aus achtenswerten Gründen überschritten wird, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr aussprechen können.</p><p>Ursprünglich wollten beide Räte den Richtern mehr Spielraum bei Raserdelikten geben und deshalb die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr abschaffen. Die Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross bewog die beiden Kammern indes zu einer Kehrtwende. Allerdings soll es Strafmilderungsgründe geben, wie Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG) sagte, zum Beispiel bei einer zu rasanten Fahrt in einen Spitalnotfall.</p><p></p><p>Es dürfte keine Volksabstimmung geben</p><p>Mit dem vom Ständerat gutgeheissenen Kompromissantrag seiner Kommission ist die Referendumsdrohung von Roadcross wohl vom Tisch. Diese hat den Verzicht zugesichert, falls der Kompromiss zustande kommt, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat sagte. Vorsätzliche Raser könnten aber weiterhin mit der nötigen Härte bestraft werden und müssten ins Gefängnis.</p><p>Die Vorlage geht nun noch einmal zurück in den Nationalrat, weil der Ständerat die entsprechenden Artikel im Gesetz nach Anhörung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) noch umformuliert hat, um mehr Klarheit bei deren Auslegung zu schaffen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2023</b></p><p><b>Kompromiss bei Strafen für Raser steht definitiv</b></p><p><b>Die eidgenössischen Räte haben sich bei den Strafen für Raser definitiv geeinigt. Der Nationalrat hat der vom Ständerat abgeänderten Version eines Kompromissvorschlags zugestimmt, der ursprünglich von der grossen Kammer selbst stammt. Damit bleibt es grundsätzlich bei einer Mindeststrafe von einem Jahr - Ausnahmen sind aber möglich.</b></p><p>Bei der Entscheidung am Mittwoch ging es nur noch um eine rechtstechnische Frage. Oppositionslos folgte der Nationalrat dem einstimmigen Antrag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Ursprünglich wollten beide Kammern den Gerichten bei der Ahndung von Raserdelikten mehr Spielraum geben und die Mindeststrafe abschaffen. Eine Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross bewog das Parlament zu einer Kehrtwende.</p><p>Neu soll nun die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist "aus achtenswerten Beweggründen" gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren auf zwölf Monate gesenkt werden können.</p><p>Im Grundsatz hatten beide Kammern der Kompromisslösung schon vor Beginn der Frühjahrssession zugestimmt. Der Nationalrat musste sich nochmals mit der Sache befassen, weil der Ständerat den Gesetzestext in der Wintersession nochmals umformuliert hatte, um mehr Klarheit bei dessen Auslegung zu schaffen.</p><p>Die Zustimmung der grossen Kammer war erwartet worden. Dies auch, da sonst auch alle anderen Ziele der Gesetzesrevision dahingefallen wären.</p><p>.</p>
Updated
10.04.2024 15:31

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