Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

Details

ID
20210081
Title
Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Description
Botschaft vom 16. Februar 2022 zum Bundesbeschluss über den dritten Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Gesundheitsmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022</b></p><p><b>Coronavirus: Beendigung der Leistungen für den dritten Assistenzdienst der Armee und Verabschiedung der Botschaft</b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 wurde der Bundesrat darüber informiert, dass die letzten Leistungen für den dritten Assistenzdienst der Armee am 19. Februar 2022 erfolgen. Es wurden keine weiteren kantonalen Gesuche eingereicht. Auf Gesuch mehrerer Kantone hatte der Bundesrat am 7. Dezember 2021 beschlossen, zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens die Armee im Assistenzdienst einzusetzen. Der Bundesrat hat zudem an seiner Sitzung die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Ab Mitte Oktober 2021 wurde in der Schweiz ein deutlicher Anstieg der Covid-19-Fälle, der Anzahl Hospitalisationen und der Anzahl Patientinnen und Patienten auf Intensivpflegestationen (IPS) festgestellt. Gleichzeitig fehlten die Ressourcen zur Verabreichung der Auffrischungsimpfung. Unter diesen Umständen baten mehrere Kantone ab Dezember 2021 die Armee um Hilfe.</p><p>In Anbetracht der epidemiologischen Lage und ihrer vorhersehbaren Entwicklung hat der Bundesrat am 7. Dezember 2021 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung von Spitaleinrichtungen und kantonalen Impfkampagnen mit maximal 2500 Armeeangehörigen längstens bis am 31. März 2022 einzusetzen.</p><p></p><p>Einsatz der Armee im Rahmen des Assistenzdienstes</p><p>Seit Beginn des Einsatzes im Dezember 2021 wurden 25 Unterstützungsgesuche erfolgreich erfüllt, bis zu 570 Armeeangehörige waren gleichzeitig im Einsatz und die Armee hat insgesamt 20'955 Diensttage geleistet (Stand: 10.02.2022). Die Armee unterstützte die Kantone Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern bei ihren Impfkampagnen und die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern in den Bereichen Grund- und Intensivpflege in den Spitälern.</p><p>Anlässlich dieses dritten Assistenzdienstes bestanden die Aufgaben der Armee darin, die Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu entlasten, den Intensivpflegestationen sowohl mittels personeller Verstärkung bei der Umlagerung von Intensivpflegepatientinnen und -patienten als auch mittels materieller Unterstützung (Beatmungsgeräte und Monitoring) zu helfen, die Impfkampagnen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz konnten die Sanitäts- und Spitalsoldaten, die über eine vom Roten Kreuz anerkannte militärische Ausbildung verfügen, dem zivilen Pflegepersonal Aufgaben abnehmen, damit es sich auf die Betreuung der Patientinnen und Patienten, insbesondere auf die Behandlung von schweren Fällen, konzentrieren konnte.</p><p></p><p>Einhaltung der Subsidiarität und Beendigung der Leistungen für den dritten Assistenzdienst</p><p>Das Subsidiaritätsprinzip, das im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG) verankert ist, sieht vor, dass der Assistenzdienst der Armee nur auf Gesuch der betroffenen zivilen Bundes- oder Kantonsbehörden und vorausgesetzt, dass deren Mittel nicht mehr ausreichen, erfolgen kann.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten beiden Epidemiewellen und um die Subsidiarität zu gewährleisten, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass die gesuchstellenden Behörden, wie beim vorherigen Einsatz der Armee, vorgängig bestätigen müssen, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben. Dieses Prinzip galt während der ganzen Dauer des Einsatzes und bildete die Grundlage für die Leistungsvereinbarungen, die zwischen der gesuchstellenden Einrichtung und dem Kommandanten der eingesetzten Armeeangehörigen abgeschlossen wurden. Die von den Armeeangehörigen erbrachte Unterstützung kann reduziert oder auch beendet werden, wenn es seitens der kantonalen Behörden keinen Bedarf mehr gibt.</p><p>Da das letzte Unterstützungsgesuch mit einem Einsatz von 12 Armeeangehörigen zugunsten des Kantons Bern am 19. Februar 2022 endet, wurde der Bundesrat am 16. Februar 2022 über das Ende der Leistungen für den dritten Armeeeinsatz informiert. Zurzeit gibt es keine neuen Gesuche von kantonalen Behörden.</p><p>Im Falle einer Verschärfung der epidemiologischen Lage bleibt die Armee bereit, weitere Leistungen zugunsten des zivilen Gesundheitssystems zu erbringen. Die heute verabschiedete Botschaft gibt dem Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum, um im Bedarfsfall bis zum 31. März 2022 reagieren zu können.</p><p></p><p>Botschaft zum dritten Assistenzdienst der Armee</p><p>Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb heute die Botschaft und den Entwurf eines entsprechenden Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird in der Frühjahrssession über den laufenden Einsatz befinden.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.12.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitere Unterstützung durch Armee</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2021 einen erneuten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden beschlossen. Die Unterstützung erfolgt mit maximal 2500 Armeeangehörigen, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen können. Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und ihre zivilen Mittel nicht ausreichen.</b></p><p>Aufgrund der hohen Fallzahlen und der Situation in den Spitälern schliesst der Bundesrat nicht aus, dass die Kantone mit ihren verfügbaren Ressourcen an die Grenzen stossen werden. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dem Gesundheitswesen nach dem Frühling und Herbst 2020 in einem dritten Assistenzdienst die Unterstützung mit bis zu 2500 Armeeangehörige zur Verfügung zu stellen.</p><p></p><p>Bis zu 2500 Armeeangehörige in Pflege, Logistik und beim Impfen</p><p>Die Leistungen können folgende Bereiche umfassen:</p><p>Personelle Unterstützung in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemein Grund- und Behandlungspflege ("Low-level-care") Unterstützung beim Impfen unter ziviler Einsatzleitung und kantonaler medizinischer Verantwortung Unterstützung von Transporten infektiöser Patienten mit geeigneten Transportfahrzeugen und Fahrern Unterstützung von Intensivpflegestationen ziviler Spitaleinrichtungen mittels personeller Verstärkung bei der Umlagerung von Intensivpflegepatienten (Ausbildung als auch Zertifizierung ist durch den Leistungsbezüger sicherzustellen) sowie materielle Unterstützung (Beatmungsgeräte und Monitoring)</p><p>Der Beschluss gilt bis am 31. März 2022. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauert, muss ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat wird dazu eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.</p><p></p><p>Kriterien der Subsidiarität müssen erfüllt sein</p><p>Weiterhin müssen die Kantone in ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst, und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor; unter anderem muss der Nachweis erbracht werden, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutiert werden kann, dass die Möglichkeit, Arbeitslose anzustellen, ausgeschöpft wurde und dass Studierende der Medizin wie auch Samariter und weitere Freiwillige angefragt wurden und nicht mehr verfügbar sind. Darüber hinaus muss aufgezeigt werden, dass andere Gesundheitseinrichtungen keine Patientinnen und Patienten übernehmen können und medizinisch nicht dringende Eingriffe verschoben werden, insofern dies Kapazitäten freispielt.</p><p>Die Prüfung dieser Voraussetzungen und Behandlung der Gesuche wird an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Vorsitz des Bundesstabes Bevölkerungsschutz delegiert. Der Bundesstab prüft in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, ob die Voraussetzung für die Subsidiarität erfüllt sind und beantwortet die Gesuche der Kantone. Die Zuteilung der Mittel der Armee obliegt der Sanitätsdienstlichen Koordinationsstelle (SANKO). Die Armee schliesst anschliessend eine Leistungsvereinbarung für den Umfang und die Dauer der militärischen Leistungen mit der zu unterstützenden zivilen Institution ab.</p><p></p><p>Keine zusätzlichen Aufgebote von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen</p><p>Die Unterstützungsleistungen der Armee werden in erster Linie von Formationen erbracht, die sich im Wiederholungskurs befinden, durch einige Freiwillige mit Sanitätsausbildung sowie durch Sanitäts-Durchdiener. Falls der Bedarf den verfügbaren Bestand an Sanitätsspezialisten übersteigt, kann das Aufgebot von nicht im Dienst stehenden Formationen mit hoher Bereitschaft notwendig werden. Dabei würden keine Personen aufgeboten, die im zivilen Gesundheitswesen arbeiten und dort gebraucht werden.</p><p>Den Armeeangehörigen werden die Einsatztage für die Dauer eines ordentlichen Wiederholungskurses angerechnet, das heisst 19 Tage. Der Bundesrat wird später über eine allfällige darüber hinausgehende Anrechnung an die Ausbildungsdienstpflicht entscheiden. Bei den bisherigen Einsätzen im Frühling und Herbst 2020 waren bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet worden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. Februar 2022 zum Bundesbeschluss über den dritten Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Gesundheitsmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den dritten Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Gesundheitsmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2022 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2022</b></p><p><b>Ständerat heisst dritten Pandemie-Armeeeinsatz nachträglich gut</b></p><p><b>Der Ständerat hat den dritten Armeeeinsatz in der Covid-19-Pandemie nachträglich gutgeheissen. Der Bundesrat hatte den Assistenzdienst von bis zu 2500 Armeeangehörigen bis Ende März im Dezember bewilligt.</b></p><p>Seither waren bis zu 570 Armeeangehörige gleichzeitig im Einsatz. Sie leisteten bis zum Ende des dritten Armeeeinsatzes im Februar rund 21'000 Diensttage. In den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern half das Militär beim Impfen.</p><p>Die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern beanspruchten die Soldatinnen und Soldaten zudem für die Mithilfe bei der Grund- und Intensivpflege in den Spitälern. Die Armee sprang aber nur ein, wenn in den um Hilfe bittenden Kantonen sämtliche zivilen Mittel ausgeschöpft waren.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd soll der dritte Armeeeinsatz so wie die beiden vorherigen aus dem ordentlichen Budget finanziert werden. Noch seien allerdings die Kosten für den dritten Einsatz noch nicht bekannt.</p><p>Der Ständerat hiess den Armeeeinsatz am Montag als Erstrat mit 37 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Das Parlament muss den Einsatz zustimmen, weil mehr als 2000 Armeeangehörige betroffen waren und der Einsatz über drei Wochen dauerte.</p><p></p><p>Armee für medizinische Einsätze rüsten</p><p>Der Ständerat möchte indes die Armee rüsten für medizinische Einsätze. Er unterstützte mit 26 zu 15 Stimmen eine Motion von Werner Salzmann (SVP/BE). Die Armee soll demnach fähig sein, mehrere hundert Patienten über mehrere Monate medizinisch zu betreuen. Sie soll übernehmen können, wenn zivile Stellen überlastet sind.</p><p>Der Bundesrat soll prüfen, ob die Armee nach dem Modell des Cyber-Lehrgangs einen medizinischen Pflegelehrgang einführen soll. Der Bundesrat lehnte die Motion ab und wollte an den heutigen subsidiär geleisteten Einsätzen festhalten.</p><p>Leisteten Milizpersonen Assistenzdienst, fehlten sie monatelang in Wirtschaft und Gesellschaft, sagte Amherd im Rat. Auch wolle der Bundesrat der Aufarbeitung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie nicht vorgreifen.</p><p>Die vier Spitalbataillone könnten schon heute selbstständig ein Militärspital betreiben oder Zivilspitäler entlasten, sagte Amherd. Auch die Sanitätssoldaten und -soldatinnen der acht Sanitätskompanien seien in der Lage, subsidiäre Einsätze im Gesundheitswesen zu leisten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2022</b></p><p><b>Parlament heisst dritten Pandemie-Armeeeinsatz nachträglich gut</b></p><p><b>Das Parlament hat den dritten Armeeeinsatz in der Covid-19-Pandemie nachträglich gutgeheissen. Der Bundesrat hatte den Assistenzdienst von bis zu 2500 Armeeangehörigen bis Ende März im Dezember bewilligt. Nach dem Ständerat sagte nun auch der Nationalrat Ja dazu.</b></p><p>Bis zu 570 Armeeangehörige waren seit Dezember und bis etwa Mitte Februar gleichzeitig im Einsatz. Sie leisteten bis zum Ende des dritten Armeeeinsatzes rund 21'000 Diensttage. In den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern half das Militär beim Impfen.</p><p>Die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern beanspruchten die Soldatinnen und Soldaten zudem für die Mithilfe bei der Grund- und Intensivpflege in den Spitälern. Die Armee sprang aber nur ein, wenn in den um Hilfe bittenden Kantonen sämtliche zivilen Mittel ausgeschöpft waren.</p><p>Der Dank an die Armeeangehörigen, die die Einsätze geleistet hatten, stand im Zentrum vieler Voten. Ohne sie hätte das Gesundheitssystem in der fünften Covid-Welle seine Aufgaben nicht bewältigen können, lautete der Tenor. Maja Riniker (FDP/AG) und Franziska Roth (SP/SO) pochten namens ihrer Fraktionen auf eine Aufarbeitung des Einsatzes.</p><p>Das VBS habe dazugelernt und für den dritten Einsatz festgehalten, dass die Armee nur für bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden dürfe, wenn zivile Ressourcen erschöpft seien, sagte Ida Glanzmann-Hunkeler (Mitte/LU). Beim ersten Armee-Einsatz im Frühjahr 2020 war wiederholt kritisiert worden, dass Aufgebotene nichts zu tun gehabt hätten.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd kann der dritte Armeeeinsatz so wie die beiden vorherigen, voraussichtlich über das ordentliche Budget finanziert werden. Noch seien allerdings die Kosten für den dritten Einsatz nicht bekannt.</p><p>Der Ständerat hatte den Armeeeinsatz als Erstrat mit 37 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gutgeheissen, der Nationalrat tat dies nun am Mittwoch mit 183 zu 0 Stimmen. Das Parlament musste seine Einwilligung geben, weil mehr als 2000 Armeeangehörige betroffen waren und der Einsatz mehr als drei Wochen dauerte.</p>
Updated
10.04.2024 15:27

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