Notariatsdigitalisierungsgesetz

Details

ID
20210083
Title
Notariatsdigitalisierungsgesetz
Description
Botschaft vom 17. Dezember 2021 zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.12.2021</b></p><p><b>Künftig auch elektronische Originale öffentlicher Urkunden</b></p><p><b>Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig auch in elektronischer Form erstellt werden können. Zu deren sicheren und langfristigen Aufbewahrung soll zudem ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) verabschiedet.</b></p><p>Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokumente erstellt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden kann. Auf das im Vorentwurf noch vorgesehene Obligatorium zur Erstellung der Originale in elektronischer Form verzichtet er aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse. Der Gesetzesentwurf regelt nur die Grundsätze zur Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden. Die detaillierten Ausführungsbestimmungen sollen auf Verordnungsebene geregelt werden.</p><p>Die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden sollen künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Die gespeicherten Dokumente werden dort sicher aufbewahrt. Zudem bleiben sie langfristig lesbar und allfällige Fälschungen sind einfach zu beweisen. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden. Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden. </p><p>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum neuen DNG zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. Dezember 2021 zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.03.2023 1 Abweichung
    05.06.2023 2 Abweichung
    07.06.2023 1 Zustimmung
    16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.12.2022</b></p><p><b>Schweiz nimmt erste Hürde hin zu elektronischen Urkunden</b></p><p><b>Die Schweiz macht einen ersten Schritt hin zur umfassenden Digitalisierung von Urkunden: Der Ständerat hat dem Entwurf eines Notariatsdigitalisierungsgesetzes zugestimmt. Dieses geht nun an den Nationalrat.</b></p><p>Stimmt auch dieser zu, wird in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt und abgespeichert werden können. Es soll aber keinen Zwang geben. Nach geltendem Recht müssen heute Originale von öffentlichen Urkunden noch in Papierform vorliegen.</p><p>Die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden sollen dereinst in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Die gespeicherten Dokumente blieben so langfristig lesbar, und allfällige Fälschungen seien einfach zu beweisen, schrieb der Bundesrat. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden.</p><p>Bei der ersten Beratung des Gesetzesentwurfs wollte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) noch den Kantonen die Kompetenz geben, das elektronische Urkundenregister zu betreiben. Dann aber schwenkte sie auf die Linie des Bundesrats um.</p><p>Die Kantone selbst hätten geltend gemacht, eine dezentrale Lösung werde teurer und schaffe föderalistische Probleme. Das sagte Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE) am Donnerstag im Rat.</p><p>Der Ständerat schrieb in den Gesetzesentwurf, dass Urkundspersonen Verfügungen von Todes wegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien elektronisch erstellen dürfen.</p><p>Den Gesetzesentwurf begründete der Bundesrat mit dem technologischen Fortschritt und Entwicklungen in anderen Ländern. Digitale notarielle Prozesse seien im Interesse eines attraktiven Wirtschaftsstandorts.</p><p>Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2023</b></p><p><b>Parlament genehmigt elektronische Urkunden</b></p><p><b>Originale von öffentlichen Urkunden sollen nach dem Willen des Parlaments künftig nicht mehr in gedruckter Form vorliegen müssen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat das Notariatsdigitalisierungsgesetz im Grundsatz genehmigt.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 142 zu 53 Stimmen. Sämtliche Fraktionen ausser der SVP folgten damit dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Die Vorlage trage der Verlagerung der Geschäftsprozesse in die digitale Welt Rechnung, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG).</p><p>Die SVP beantragte Nichteintreten. Sie befürchtete eine Zentralisierung des Notariatswesens, das heute in der Hoheit der Kantone ist. Insbesondere durch das geplante zentrale Register für die digitale Urkunden schaffe man ein neues Datenschutz-Problem, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS).</p><p>Mehrere Befürworter verwiesen indes auf das bestehende Strafregister. Dort gebe es keine Probleme, hiess es. Ausserdem sei ein zentrales Register sinnvoller als 26 kantonale. Von einer Zentralisierung des Notariatswesens könne schliesslich keine Rede sein. Dieses bliebe auch durch diese Vorlage in der Hoheit der Kantone.</p><p></p><p>Knacknuss Datenschutz</p><p>Doch auch die Ratsmehrheit sah im Datenschutz den heiklen Punkt der Vorlage. Im Vergleich zur vom Ständerat verabschiedeten Version nahm der Nationalrat deshalb gewisse Anpassungen vor, um angesichts der sensiblen Daten die Pflichten der Behörden im Bereich des Datenschutzes zu präzisieren. Das hatte bereits die RK-N empfohlen. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2023</b></p><p>Abweichung.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2023</b></p><p>Zustimmung</p>
Updated
10.04.2024 15:25

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