Das KVG ist dahin gehend zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen, per Gesetz eine kantonale Einrichtung schaffen können, welche die Prämien festlegt und erhebt sowie sämtliche Kosten finanziert, die zulasten der OKP gehen

Details

ID
20210322
Title
Das KVG ist dahin gehend zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen, per Gesetz eine kantonale Einrichtung schaffen können, welche die Prämien festlegt und erhebt sowie sämtliche Kosten finanziert, die zulasten der OKP gehen
Description
InitialSituation
<p>-</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2023 2 Keine Folge gegeben
    05.03.2024 1 Keine Folge gegeben
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 08.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will keine kantonalen Einheitskassen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat will keine neuen Einflussmöglichkeiten für die Kantone im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Er ist gegen die Schaffung kantonaler Einrichtungen, die einheitliche Prämien festlegen und Leistungen finanzieren können.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer lehnte am Mittwoch eine Standesinitiative des Kantons Waadt ohne Gegenantrag ab. Diese wollte den Kantonen die Möglichkeit geben, solche Einrichtungen zu schaffen. Als nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.</p><p class="Standard_d">Hintergrund der Standesinitiative ist, dass 2014 die Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse in den Westschweizer Kantonen Waadt, Genf, Jura und Neuenburg angenommen wurde. In der Deutschschweiz dagegen scheiterte die Idee.</p><p class="Standard_d">Der Kanton Waadt will mit der Initiative insbesondere die "Jagd nach guten Risiken" stoppen. Durch ein besseres Risikopooling brauche es auch weniger Reserven im Bereich der Krankenversicherung, argumentiert er.</p><p class="Standard_d">Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) war der Ansicht, solche kantonalen Einrichtungen hätten beim Risikoausgleich und der Tarifpartnerschaft grosse Auswirkungen auf das bestehende System - auch wenn sie die bestehenden Krankenkassen nicht ersetzen würden. Es gebe offene Fragen hinsichtlich der Beaufsichtigung der Krankenkassen und die Festlegung der Prämien. Heute ist dafür das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Es drohten zudem grosse regionale Ungleichheiten, wenn nicht alle Kantone eine Einheitskasse schüfen.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hielt zudem fest, die Kantone hätten bereits heute die Möglichkeit, eine eigene Krankenkasse zu gründen.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 05.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><span style="color:#221E1F;">Keine Folge gegeben</span></p>
Updated
26.03.2024 20:52

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