Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

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ID
20210403
Title
Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 08.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a><strong> Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu Ende beraten. Ziel der Vorlage ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern und die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zu verbessern. Zum einen sollen die Eltern für die institutionelle Kinderbetreuung finanziell entlastet werden - hierfür schätzt die Kommission die Kosten auf jährlich 710 Millionen -, zum anderen sollen die Kantone in ihrer Weiterentwicklung einer Politik der frühen Förderung jährlich mit 60 Millionen unterstützt werden.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausgangslage</p><ul><li><p class="Standard_d">Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bezüglich Zugang, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern schlecht ab (vgl. UNICEF-Studie 2021, Schweiz rangiert auf Platz 38 von 41).</p></li><li><p class="Standard_d">National gibt es aktuell zwei Instrumente zur finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung: ein Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen und Finanzhilfen an die Kantone zur Senkung der Betreuungskosten. Verschiedene Evaluationen zeigen, dass beide Instrumente erfolgreich umgesetzt wurden. Weit über 65'000 Plätze konnten mit diesen Finanzhilfen geschaffen werden.</p></li><li><p class="Standard_d">Beide Instrumente sind befristet: Die WBK-N sah deshalb vor knapp zwei Jahren Handlungsbedarf und reichte die pa.&nbsp;iv. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a> ein mit dem Ziel, die Rolle des Bundes bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich zu überdenken und eine Überführung in eine permanente Bundesfinanzierung anzustreben. Alle Familien sollen unterstützt werden sowie alle Kantone in ihren Möglichkeiten, die Politik der frühen Kindheit zu stärken.</p></li><li><p class="Standard_d">WBK-N hat nun ihre Arbeiten zur Umsetzung der Initiative abgeschlossen.</p></li></ul><p class="Standard_d">Zwei Hauptbereiche</p><ul><li><p class="Standard_d">(1) Senkung der Betreuungskosten der Eltern: der Entwurf des Gesetzes sieht die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung vor. Kostenpunkt: ca. 710 Millionen Franken pro Jahr</p></li><li><p class="Standard_d">(2) Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung schliessen / Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen / Qualität der Angebote verbessern: Bund kann den Kantonen globale Finanzhilfen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen gewähren. Kostenpunkt: 60 Millionen pro Jahr während einer Vierjahresperiode. Programm ist auf 12 Jahre befristet.</p></li></ul><p class="Standard_d">Vernehmlassung: 275 Stellungnahmen</p><ul><li><p class="Standard_d">Eine sehr grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützte den Vorentwurf.</p></li><li><p class="Standard_d">Dies gilt insbesondere für die meisten Kantone, die SODK, die Mehrheit der politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände sowie weitere interessierte Organisationen (vgl. Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung).</p></li></ul><p class="Standard_d">Anpassung aufgrund der Vernehmlassung</p><ul><li><p class="Standard_d">(1) Senkung der Betreuungskosten der Eltern: Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, den Eltern einen Beitrag von 10&nbsp;Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes zu gewähren (=Sockelbeitrag). Zu diesem Sockelbeitrag würden 5 oder 10&nbsp;Prozent hinzugefügt, sofern der Kanton, in dem das Kind wohnt, vergleichsweise mehr zur Senkung der Kosten der Eltern beisteuert als dies andere Kantone tun (=Zusatzbeitrag). Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben die Kommission dazu veranlasst, das System umzukehren: A priori erhalten die Eltern 20&nbsp;Prozent. Nach vier Jahren wird die Höhe des Bundesbeitrags in Abhängigkeit des finanziellen Engagements der Kantone für die familienergänzende Kinderbetreuung neu festgelegt und allenfalls bis auf 10&nbsp;Prozent gekürzt.</p></li><li><p class="Standard_d">(2) Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung schliessen / Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen / Qualität der Angebote verbessern: Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, für eine Programmperiode von 4 Jahren die Kantone mit 160 Millionen zu unterstützen (40 Millionen pro Jahr). Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass zusätzliche Mittel in die Qualitätsentwicklung fliessen sollen, weshalb die Kommissionsmehrheit den Betrag auf 240 Millionen aufgestockt hat.</p></li><li><p class="Standard_d">Resultat der Gesamtabstimmung: 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltungen</p></li></ul><p class="Standard_d">Wesentliche Minderheiten</p><ul><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit lehnt die Vorlage gänzlich ab (Eintretensbeschluss: 17 zu 8 Stimmen). Sie ist der Ansicht, dass diese Förderbereiche in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen und daher keine Unterstützung durch den Bund vorzusehen ist. Eine weitere Minderheit möchte den Gesetzesentwurf an die Kommission zurückweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, damit alle Eltern, welche für die Kinderbetreuung bezahlen, von staatlichen finanziellen Unterstützungen profitieren können (Beschluss mit 18 zu 7 Stimmen gefasst).</p></li><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit möchte die Vorlage auf den Bereich der Kostensenkung begrenzen und damit auf die Programmvereinbarungen mit den Kantonen verzichten (Beschluss gefasst mit 15 zu 9 Stimmen). Eine weitere Minderheit möchte auf alle Gesetzesdispositionen, die die Politik der frühen Förderung betreffen, verzichten (Beschluss mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst).</p></li><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit möchte im Mehrheitsmodell den Prozentsatz zwischen 10&nbsp;Prozent und 0&nbsp;Prozent legen (Beschluss mit 17 zu 8 Stimmen gegenüber dem Mehrheitsmodell). Eine weitere Minderheit möchte am Anreizsystem der Vernehmlassungsvorlage (Sockelbeitrag 10&nbsp;Prozent und Zusatzbeitrag von max. 10%) festhalten, allerdings eine Linearität bei der Erhöhung vom Sockel- zum Zusatzbeitrag einführen (Beschluss gegenüber dem Mehrheitsmodell gefasst mit 11 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen). Zwei weitere Minderheiten möchten vom Anreizsystem abrücken und sehen eine Unterstützung der Eltern von 10 respektive 15&nbsp;Prozent vor.</p></li><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit möchte die Unterstützung der Eltern auf Kinder bis und mit Ende der Primarschulstufe begrenzen (Beschluss gegenüber dem Mehrheitsmodell, d.h. Kinder bis und mit Ende der obligatorischen Schulzeit, mit 15 zu 10 Stimmen); eine weitere Minderheit auf Kinder, die im Vorschulalter sind (Beschluss gegenüber dem Modell bis zum Ende der Primarschulstufe gefasst mit 17 zu 8 Stimmen).</p></li></ul><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie fördern. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Zudem würde dieser Bundesbeitrag bei anderen wichtigen Aufgaben des Bundes zu Einsparungen führen. Wenn das Parlament auf die Vorlage eintritt, müssen für den Bundesrat gewisse Bedingungen erfüllt sein, insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone. Finanzhilfen des Bundes an die Kantone für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern lehnt der Bundesrat klar ab. Die zuständige Kommission des Nationalrats hatte eine Gesetzesvorlage mit den genannten Förderinstrumenten ausgearbeitet, zu welcher der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 seine Stellungnahme abgegeben hat. Das neue Gesetz soll das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen, das Ende 2024 nach rund 22 Jahren ausläuft.</strong></p><p class="Standard_d">Die parlamentarische Initiative "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" (21.403) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verlangt, dass das bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch eine neue, dauerhafte Form der Unterstützung abgelöst wird. Die WBK-N hat die Gesetzesvorlage im Dezember 2022 verabschiedet.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kommissionsvorschläge für familienergänzende Kinderbetreuung und frühe Förderung von Kindern</p><p class="Standard_d">Das Ziel der Vorlage ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern und für Kinder im Vorschulalter die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Gemäss Kommissionsentwurf soll sich der Bund künftig dauerhaft an den Kosten der Eltern für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen. Für jedes Kind soll von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ein Rechtsanspruch auf einen Bundesbeitrag bestehen, sofern es institutionell familienergänzend betreut wird. Der Bundesbeitrag würde sich während der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes auf 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes belaufen. Danach würde der Bundesrat als Anreiz den Bundesbeitrag pro Kanton in Abhängigkeit von dessen finanziellem Engagement für die familienergänzende Kinderbetreuung festlegen. Gemäss Vorlage würden sich die Kosten des Bundes im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes auf rund 710 Millionen Franken belaufen. Zum anderen könnte der Bund, ebenfalls als Förderanreiz, den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und für die Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren. Für die erste vierjährige Vertragsperiode beantragt die WBK-N dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 224 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Für ein reduziertes, vereinfachtes System mit tieferen Kosten</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Zudem würde dieser Bundesbeitrag bei anderen wichtigen Aufgaben des Bundes zu Einsparungen führen.</p><p class="Standard_d">Wenn das Parlament auf die Vorlage eintritt, müssen für den Bundesrat gewisse Bedingungen erfüllt sein, insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat würde sich in diesem Fall für einen Bundesbeitrag in der Höhe von maximal 10 statt 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes aussprechen. Ein Bundesbeitrag in der Höhe von 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes würde zu Kosten von rund 360 Millionen Franken im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes führen. Da in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig sind, erachtet der Bundesrat eine namhafte finanzielle Beteiligung der Kantone an der Finanzierung des Bundesbeitrags als angezeigt. Er schlägt eine Gegenfinanzierung mittels einer Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte vor. Dies würde zu Mehreinnahmen des Bundes von rund 200 Millionen Franken jährlich führen, wodurch sich die Nettobelastung des Bundes im Einführungsjahr noch auf 160 Millionen Franken belaufen würde. Steigt die Nettobelastung des Bundes auf über 200 Millionen, soll die Gegenfinanzierung durch die Kantone durch eine weitere Senkung des Kantonalanteils einmalig angepasst werden. Diese Form der Gegenfinanzierung ist nach Auffassung des Bundesrates auch deshalb gerechtfertigt, weil die Kantone mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot von Standortvorteilen profitieren.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat befürwortet einen gleichbleibenden Prozentsatz und einen einheitlichen Bundesbeitrag in der ganzen Schweiz, damit alle Eltern unabhängig von ihrem Wohnkanton gleichbehandelt werden. Zudem hegt er Zweifel an der Wirksamkeit des für die Kantone vorgesehenen Anreiz-Systems. Der Bundesrat vertritt im Weiteren die Ansicht, dass der Bundesbeitrag nur jenen Eltern gewährt werden soll, die einer Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Ausbildung absolvieren, und die ihre Kinder aus diesen Gründen nicht selber betreuen können. Diese Anspruchsvoraussetzung entspricht den Zielsetzungen der Vorlage: Sie soll zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen. Schliesslich beantragt der Bundesrat, den Bundesbeitrag nur bis zum Ende der Primarstufe (8P Harmos) auszurichten, so dass die Eltern gezielt in der Phase entlastet werden, in der sie besonders hohe Betreuungskosten tragen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegen Programmvereinbarungen</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung von Kindern verantwortlich sind. Deshalb lehnt er es ab, dass sich der Bund zur Hälfte an den kantonalen Kosten für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern beteiligt, so wie es die WBK-N mit den Programmvereinbarungen vorsah. Er fordert die Kantone und Gemeinden auf, ihre Verantwortung ebenfalls wahrzunehmen, und so rasch als möglich ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereitzustellen.</p><p class="Standard_d">Der Bund hat die Kantone in den vergangenen Jahrzehnten über das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung und mit Beiträgen an die kantonalen Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik unterstützt. Das 2003 geschaffene Impulsprogramm läuft Ende 2024 aus.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    18.02.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    29.03.2021 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Kinderbetreuung mit Bundesgeldern unterstützen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Mehr Mütter sollen nach der Geburt ihrer Kinder eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Der Nationalrat will deshalb, dass der Bund Zuschüsse an die Kosten der familienexternen Kinderbetreuung leistet, trotz Kritik des Bundesrates.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 107 zu 79 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Mittwoch die Vorlage gut, die ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ausgearbeitet hatte. Mit Nein stimmten SVP und die meisten Mitglieder der FDP-Fraktion. Einzelne Nein-Stimmen kamen aus der Mitte-Fraktion.</p><p class="Standard_d">Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die vom Bund seit zwanzig Jahren geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder soll dauerhaft rechtlich verankert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Eine Wirtschaftsvorlage"</p><p class="Standard_d">Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. 72'271 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden geschaffen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2024.</p><p class="Standard_d">Die befürwortende Mehrheit im Nationalrat argumentierte mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen: "Es ist eine Wirtschaftsvorlage", sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Befürworterinnen und Befürworter wehrten sich auch gegen den Vorwurf, dass die Betreuung in Institutionen gegenüber anderen Modellen bevorzugt werde.</p><p class="Standard_d">Matthias Aebischer (SP/BE) plädierte angesichts des Fachkräftemangels für eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Simone de Montmollin (FDP/GE) sagte, Karriereunterbrüche und tiefe Pensen benachteiligten Frauen bei der Karriere, beim Lohn und bei der Altersvorsorge.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Einseitige Symbolpolitik"</p><p class="Standard_d">Nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP. Ihre Vertreterin Nadja Umbricht Pieren (BE) sprach von "einseitiger Symbolpolitik". Von den Bundeshilfen profitierten nur Eltern, die ihre Kinder in einer Institution wie einer Kindertagesstätte betreuen liessen. Wer hingegen eine Nanny einstelle, erhalte nichts.</p><p class="Standard_d">Dass die Verbilligung von Betreuungsplätzen die Erwerbsquote erhöhe, sei illusorisch, ergänzte Diana Gutjahr (SVP/TG). Viele Eltern wollten nach der Geburt ihrer Kinder nicht mehr oder nur wenig arbeiten. Die SVP störte sich zudem an den Kosten. Auch FDP und Mitte forderten einen finanziell tragbaren Kompromiss.</p><p class="Standard_d">Die WBK-N schätzt die Kosten zu Lasten des Bundes für die Verbilligung von Betreuungsplätzen auf 710 Millionen Franken. Der Nationalrat will, dass der Bund vier Jahre bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernehmen soll.</p><p class="Standard_d">Danach wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Unterstützt werden Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende von deren Primarschulzeit. In diesem Punkt hatte die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat nachgegeben.</p><p class="Standard_d">Fast alle Anträge der Bürgerlichen und des Bundesrates für Kürzungen der Beiträge waren chancenlos. Durchsetzen konnten sie sich einzig im Punkt, dass Beiträge nur ab einem Mindest-Arbeits- oder -Ausbildungspensum der Eltern gewährt werden. Geregelt werden muss dieses in einer Verordnung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Gegenfinanzierung über Bundessteuer</p><p class="Standard_d">Umstritten war auch der Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken, mit denen zunächst über vier Jahre Programme in Kantonen unterstützten werden. Sie sollen bewirken, dass die Kantone ihr Betreuungsangebot weiterentwickeln und ausbauen.</p><p class="Standard_d">Bürgerliche, die Finanzkommission und der Bundesrat lehnten den Verpflichtungskredit rundweg ab. Eine weitere Minderheit wollte ihn halbieren. Schliesslich setzte sich aber die Mehrheit und damit die Mehrheit der WBK-N durch.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will nicht vorschreiben, dass für die Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung in erster Linie Gelder aus der OECD-Mindeststeuer eingesetzt werden sollen. Die vom Bundesrat gewünschte Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer lehnte der Rat ebenfalls ab.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission&nbsp;für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 06.11.2024</strong></h2><p><strong>Die WBK-S hat ihren Entwurf zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung finalisiert. Ihr Ziel ist es, Eltern durch eine neue Betreuungszulage, die auf dem Modell der Familienzulagen fusst, finanziell besser zu unterstützen. Ihr Entwurf soll als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen.</strong></p><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a> («Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung») verabschiedet. Die Initiative verlangt eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Nachdem die Kommission von den Ergebnissen der Vernehmlassung von Anfang&nbsp;2024 Kenntnis genommen hatte, nahm sie in den vergangenen Monaten verschiedene Anpassungen an ihrem Entwurf vor.</p><p>Die WBK-S möchte eine Unterstützungslösung, die auf dem Familienzulagengesetz (FamZG) beruht. Dies vor dem Hintergrund, dass ein Bundesbeitrag nach dem Modell des Nationalrates einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Kantone mit sich bringen dürfte. Mit einer neuen Betreuungszulage sollen die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung teilweise gedeckt werden.</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Zulage für alle institutionell betreuten Kinder bis zum 8.&nbsp;Altersjahr zu gewähren. Die Zulage soll mindestens 100&nbsp;Franken pro Monat betragen und sich für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag um 50&nbsp;Franken erhöhen. Eine Minderheit möchte, dass diese Zulage auch bei der Betreuung durch Dritte, wie die Grosseltern, ausbezahlt wird.</p><p>Die Kommissionsmehrheit will, dass die Finanzierung von den Kantonen festgelegt wird, so wie dies bereits bei den Familienzulagen der Fall ist. Eine Minderheit beantragt, dass der Bund einen Beitrag in Höhe von bis zu 200 Millionen Franken leistet, sofern sich die Kantone ebenfalls an der Finanzierung beteiligen. Diese haben die Möglichkeit, Beteiligungen der Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden vorzusehen.</p><p>Die Kommission beantragt ferner mit 7 zu 5&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung, die bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen fortzuführen, dabei aber die Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur besseren Abstimmung der familienergänzenden Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern zu streichen, da diese Bereiche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Stattdessen befürwortet sie die Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen. Eine Minderheit beantragt, die Programmvereinbarungen komplett aus dem Gesetz zu streichen. Eine andere Minderheit möchte an fünf Förderbereichen festhalten.</p><p>Letztlich hat die Kommission ihren Entwurf mit 10 zu 0&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen jenem des Nationalrates vorgezogen. Sie hat den Gesetzesentwurf mit 7 zu 1&nbsp;Stimmen und den Bundesbeschluss über die Finanzierung mit 5 zu 2&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung angenommen und diese an ihren Rat überwiesen, der sie in der kommenden Wintersession behandeln wird.</p><p>Darüber hinaus beantragt sie einstimmig, ihren Entwurf der Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, und hat eine entsprechende Klausel zur Verknüpfung der beiden Vorlagen verabschiedet.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Marcello Fontana, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 35,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
Updated
22.11.2024 15:18

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