Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben

Details

ID
20210472
Title
Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 31.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Arbeiten zur Rehabilitierung von Schweizer Freiwilligen abgeschlossen, die sich während des Zweiten Weltkriegs an den Kampfhandlungen der französischen Résistance oder an der Unterstützung von italienischen Partisanengruppen beteiligt haben. Die Kommission kommt zum Schluss, dass das historische Handeln dieser Freiwilligen aus historischer Sicht gerechtfertigt war. Sie unterbreitet deshalb ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen einen Gesetzesentwurf zur formellen Rehabilitierung dieser Personen. Eine Minderheit der Kommission lehnt das Vorhaben ab. Sie ist der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, rechtmässig ergangene Urteile und Entscheidungen nachträglich aufzuheben.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.01.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat befürwortet Rehabilitierung der Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament möchte die Schweizer Freiwilligen rehabilitieren, die im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand gekämpft haben. Auch der Bundesrat befürwortet die Rehabilitierung und unterstützt den entsprechenden Gesetzesentwurf des Parlamentes. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2026 fest.</strong></p><p class="Standard_d">Wer für einen fremden Militärdienst kämpft, begeht eine Straftat gemäss Schweizer Militärstrafgesetz. Entsprechend wurden auch Schweizer Freiwillige verurteilt, die während des Zweiten Weltkriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben. Der Gesetzesentwurf zu deren Rehabilitierung schlägt vor, diese Strafurteile aufzuheben.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat unterstreicht, dass Urteile gegen die damaligen freiwilligen Widerstandskämpferinnen und -kämpfer rechtmässig erfolgt sind. Entsprechend kritisiert er das Handeln der damaligen Behörden nicht. Mit der Aufhebung aller Strafurteile soll zudem auch das Verbot des fremden Militärdienstes nicht in Frage gestellt werden.</p><p class="Standard_d">Die damaligen Urteile decken sich jedoch nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Vor dem Hintergrund des heutigen Geschichtsverständnisses verdient der damalige Kampf für die Demokratie Anerkennung. Mit dem Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung wird der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt. Entsprechend hält der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 fest, dass er den Vorschlag des Parlaments unterstützt: die Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs sollen rehabilitiert werden.</p><p class="Standard_d">Die Rehabilitierung von Gesetzes wegen ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig, weil sie rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Gleich wie im Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg wird auf die Möglichkeit verzichtet, mit einem Gesuch die Rehabilitierung persönlich feststellen zu lassen. Auch finanzielle Entschädigungen werden keine ausbezahlt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    29.10.2021 0 Folge geben (Erstrat)
    29.10.2021 0 Folge geben (Erstrat)
    21.01.2022 0 Zustimmung
    21.01.2022 0 Zustimmung
    15.03.2024 1 bis zur Frühjahrssession 2026
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen in der französischen Résistance und im italienischen Widerstand
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2026 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.03.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat rehabilitiert einstige Weltkrieg-Widerstandskämpfer</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Schweizerinnen und Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg freiwillig mit der Résistance in Frankreich oder mit italienischen Widerstandsgruppen gegen den Faschismus gekämpft haben, sollen rehabilitiert werden. Das will der Nationalrat.</strong></p><p class="Standard_d">Er hat sich am Mittwoch mit 129 zu 55 Stimmen hinter die Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N) gestellt. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen waren mit der Rehabilitierung einverstanden.</p><p class="Standard_d">Finanzielle Entschädigungen oder Genugtuungen sieht das Gesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand nicht vor. Vor über achtzig Jahren hatten sie sich dem Widerstand in Frankreich und in Italien gegen den Nationalsozialismus angeschlossen, unter Einsatz ihres Lebens.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Urteile nicht neu auslegen</p><p class="Standard_d">Maya Bally (Mitte/AG) sagte, es gehe um eine historische Würdigung des Engagements, nicht um eine Neuauslegung der damaligen Urteile. Grundlage dafür sei die Geschichtsforschung. Auch wenn die Betroffenen meist nicht mehr lebten, habe ihre Rehabilitierung für ihre Nachkommen grossen Wert, ergänzte Meret Schneider (Grüne/ZH).</p><p class="Standard_d">Die Minderheit hingegen wollte die damaligen Urteile nicht revidieren. "Das Recht ist das gleiche wie früher", sagte Roger Golay (MCG/GE) dazu. Wer in einer fremden Armee kämpft, macht sich in der Schweiz strafbar.</p><p class="Standard_d">Das galt auch für Schweizer Freiwillige, die während des Kriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben. Angestossen hatte die Vorlage die ehemalige Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou (Ensemble à gauche).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">466 Freiwillige in Frankreich identifiziert</p><p class="Standard_d">Sie sprach von 466 in Archivstudien identifizierten Schweizerinnen und Schweizern, die mit der französischen Résistance kämpften. Etwa 200 von ihnen seien nach der Rückkehr in die Schweiz verurteilt worden. Einige seien aus der Armee ausgeschlossen oder ihnen seien die politischen Rechte entzogen worden.</p><p class="Standard_d">Flüchtlingshelferinnen und -helfer in Zeiten des Nationalsozialismus und Freiwillige, die im Spanischen Bürgerkrieg aufseiten der Republikaner gekämpft haben, hat die Schweiz bereits vor Jahren rehabilitiert. Ausgeklammert blieben aber Freiwillige bei der französischen Résistance und bei italienischen Partisanengruppen.</p><p class="Standard_d">Grund war gemäss dem Bericht der Rechtskommission das damals noch zu wenig vorhandene Wissen über die Motivation dieser Gruppen. 2020 habe aber der Historiker Peter Huber eine Studie zum Thema veröffentlicht. Gemäss seiner Studie kamen 13 Prozent der Schweizer Freiwilligen beim Einsatz für die Résistance ums Leben.</p><p class="Standard_d">16 Prozent wurden gefangengenommen und in Arbeitslager, Konzentrationslager oder Gefängnisse verbracht. Rund die Hälfte der Freiwilligen kehrte nach dem Krieg in die Schweiz zurück; die Übrigen blieben in Frankreich respektive gingen zur französischen Fremdenlegion.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Widerstand in der Region Ossola</p><p class="Standard_d">Belegt ist gemäss Bericht der RK-N zur Vorlage auch, dass Schweizer Freiwillige mit italienischen Partisanengruppen gegen den Faschismus kämpften, etwa in der zwischen dem Wallis und dem Tessin gelegenen Region Ossola. Ihre Rehabilitierung wurde in den Räten nicht gefordert, doch die RK-N nahm auch sie in die Vorlage auf.</p><p class="Standard_d">Es gehe vor allem um Tessinerinnen und Tessiner, die später in der Schweiz verurteilt worden seien, sagte Simone Gianini (FDP/TI). Sie sollten rehabilitiert und ihnen damit auch Ehre erwiesen werden für ihren Kampf auf der historisch gesehen richtigen Seite.</p><p class="Standard_d">Das Gesetz soll nach dem Willen der Kommissionsmehrheit nicht nur für ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer gelten, sondern auch für Personen, die den Widerstand von der Schweiz aus unterstützten, etwa mit dem Weitergeben von Informationen, der Unterbringung von Widerstandskämpfern oder Waffenlieferungen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat war mit dem Vorhaben einverstanden. Die Freiwilligen seien bereit gewesen, ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus aufs Spiel zu setzen, sagte Justizminister Beat Jans. Es gehe um eine Wertung aus heutiger Sicht, nicht um Kritik an den damaligen Behörden. "Ihre Urteile von damals waren rechtmässig."</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Rechtsfragen&nbsp;des Ständerates vom 31.03.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, auf das Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen in der französischen Résistance und im italienischen Widerstand einzutreten, das ihre Schwesterkommission in Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210472">21.472</a> ausgearbeitet hat. Sie betrachtet die Rehabilitierung der Schweizer Freiwilligen als ein Zeichen der Anerkennung des historischen Beitrags, den diese Personen im Kampf für Freiheit und Demokratie geleistet haben. Gleichzeitig betont die Kommission, dass dem Verbot des fremden Militärdienstes auch heute noch eine wichtige sicherheits- und staatspolitische Funktion zukommt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
01.04.2026 15:11

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