Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz

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ID
20210477
Title
Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25.08.2021</b></p><p><b>Die UREK-N will eine lückenlose Weiterführung wichtiger Klimaschutz-Instrumente. Die Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen und die Kompensationen durch Treibstoffimporteure sollen beibehalten werden. Deshalb schafft die Kommission für diese auslaufenden Instrumente des CO2-Gesetzes eine Übergangslösung bis Ende 2024. </b></p><p>Mit 18 zu 7 Stimmen hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) einen Entwurf für ein Gesetz beschlossen, mit dem befristete Massnahmen des heutigen CO2-Gesetzes bis Ende 2024 verlängert werden (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210477">21.477</a>). Ohne diese Übergangslösung würde ab 2022 die CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure fehlen. Zudem könnten sich Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige nicht mehr von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie im Gegenzug ihre Emissionen vermindern. </p><p></p><p>Möglichkeit, auch im Ausland Massnahmen durchzuführen</p><p>Kernelement der Vorlage ist die Verlängerung des Ende 2021 auslaufenden Reduktionsziels. Es bildet einen Ankerpunkt für wichtige Klimaschutz-Instrumente. Die UREK-N hat beschlossen, dass die Schweiz bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen jährlich um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 vermindern soll. Dabei hält die Kommission fest, dass drei Viertel der Verminderungen im Inland zu realisieren sind. Sie erachtet es als sinnvoll, dass auch Massnahmen im Ausland angerechnet werden können, um das Reduktionsziel bis 2024 zu erreichen. Aus Sicht der Kommission ist das vorgegebene Ziel realistisch: Es kann mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden, sofern die befristeten Instrumente fortgeführt werden.</p><p></p><p>CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure </p><p>Die Verlängerung des Reduktionsziels macht es möglich, die CO2-Kompensationsmassnahmen für fossile Treibstoffe weiterzuführen. Zusätzlich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, dass der Bundesrat den Kompensationssatz in Zukunft auch abgestützt auf die CO2-Emissionsentwicklung im Verkehr festlegen kann. Sie will damit für mehr Investitionssicherheit sorgen, weil die Treibstoffimporteure so einen Anreiz haben, bereits heute neue Projekte und Programme für die Zeit nach 2024 zu lancieren. Nach wie vor gelten wird die gesetzliche Vorgabe, dass der für die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen nötige Zuschlag auf den Liter Treibstoff nicht mehr als fünf Rappen betragen darf. Eine Minderheit möchte den Zuschlag bei 1,5 Rappen deckeln.</p><p></p><p>Rückerstattung der CO2-Abgabe für Unternehmen</p><p>Ohne Gegenstimme spricht sich die Kommission dafür aus, Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige bis Ende 2024 zu ermöglichen. Wenn die Unternehmen ihre Emissionen zusätzlich um zwei Prozent pro Jahr absenken, erhalten sie die CO2-Abgabe zurückerstattet. Was die CO2-Abgabe selbst betrifft, fordert eine Minderheit eine Erhöhung auf höchstens 145 Franken pro Tonne CO2 für den Fall, dass die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht würden. Weitere Minderheiten verlangen, dass verschiedene Elemente aus der abgelehnten Totalrevision des CO2-Gesetzes in die Vorlage aufgenommen werden: Eine Abgabe für Business- und Privatjets sowie eine Überprüfung klimabedingter finanzieller Risiken durch die FINMA und die SNB. Die Kommission beschränkt die Gültigkeit ihres schlanken Gesetzesentwurfs auf drei Jahre. 2025 soll dann ein umfassenderes Nachfolgegesetz in Kraft treten, das die längerfristige Klimapolitik der Schweiz bestimmen wird. Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage der UREK-N befassen. Ziel ist es, die Schlussabstimmung zum Gesetz in der Wintersession 2021 durchzuführen.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.09.2021 </b></p><p><b>Der Bundesrat unterstützt die Weiterführung der bis 2021 befristeten Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024. Dies hat er am 17. September 2021 in seiner Stellungnahme zum Bericht der UREK-N zur Parlamentarischen Initiative 21.477 "Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz" festgehalten. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des CO2-Gesetzes soll das Klimaziel der Schweiz bis 2024 fortgeschrieben werden. Schweizer Unternehmen sollen sich zudem weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Ebenfalls verlängert würde die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.</b></p><p>Verschiedene Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes sind bis Ende 2021 befristet. Sie wären mit dem revidierten CO2-Gesetz verlängert worden. Weil die Stimmbevölkerung die Vorlage am 13. Juni 2021 aber abgelehnt hat, fallen diese Massnahmen ohne andere Lösung weg.</p><p>Ab 2022 hätte die Schweiz kein gesetzliches Verminderungsziel für Treibhausgasemissionen mehr. Importeure von fossilen Treibstoffen wie Benzin und Diesel müssten deshalb nicht mehr in Klimaschutzprojekte investieren, um die Emissionen des Verkehrs zu kompensieren. Zudem könnten sich Schweizer Unternehmen nicht mehr über eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe befreien lassen.</p><p>Mit der Parlamentarischen Initiative 21.477 der Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) soll das verhindert werden, indem das Verminderungsziel bis 2024 fortgeschrieben und unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes verlängert werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die von der UREK-N vorgeschlagene Anpassung des CO2-Gesetzes. Die in der Initiative vorgeschlagene Emissionsverminderung von 1,5 Prozent pro Jahr gegenüber 1990 wird allerdings nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Ziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für wichtig, bereits ab 2022 Klimaschutzmassnahmen im Ausland zuzulassen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    12.08.2021 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.12.2021 2 Abweichung
    06.12.2021 1 Zustimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat verlängert CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024</b></p><p><b>Der Nationalrat hat im Sinne einer Übergangslösung eine Verlängerung der CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024 beschlossen. Nach dem Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz laufen diese Ende 2021 aus. Ab 2022 hätte die Schweiz somit kein gesetzliches Verminderungsziel für Treibhausgasemissionen mehr.</b></p><p>Der Nationalrat hat das Bundesgesetz über die Reduktion von CO2-Emissionen am Mittwoch mit 143 zu 53 Stimmen angenommen. Einzig die SVP stimmte geschlossen dagegen, weil ihr Antrag für einen tieferen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe nicht angenommen wurde. Die Vorlage geht an den Ständerat.</p><p>Nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum neuen CO2-Gesetz im Juni sollen diejenigen Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz verlängert werden, die unbestritten sind und bald auslaufen. Das geltende CO2-Gesetz von 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Massnahmen zeitlich befristet.</p><p>So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.</p><p>Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel würde Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung auslaufen. Die Treibstoffimporteure sollen als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.</p><p><b></b></p><p>Schlanke und mehrheitsfähige Lösung</p><p>Der Nationalrat sprach sich für die Fortführung des Status quo aus und wies sämtliche zusätzliche Begehren ab, die entweder eine Verschärfung oder eine Entschärfung der Vorlage verlangten. "Schaffen wir eine schlanke und mehrheitsfähige Übergangsvorlage", brachte es Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) auf den Punkt.</p><p>Kernstück ist Artikel 3, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um jährlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon muss gemäss einem von der vorberatenden Kommission eingebauten Passus mit Massnahmen im Inland kompensiert werden. Der Nationalrat hiess dies mit 115 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.</p><p>Darüber hinaus erhält der Bundesrat jedoch keine freie Hand, allenfalls schon früher ein Klimaschutzpaket zu unterbreiten, falls das Ziel 2021 bis 2024 nicht erreicht wird. Verlangt hatte dies die SP.</p><p>Eintreten auf die Übergangslösung nach dem Volks-Nein war im Nationalrat unbestritten, trotzdem ergab sich eine ausgedehnte Debatte. Diese drehte sich insbesondere um die Gefahr eines erneuten Referendums, falls von der Ratslinken "Verschärfungen durchgemogelt werden", wie sich Christian Imark (SVP/SO) ausdrückte.</p><p>Man dürfe die politische Ausgangslage nicht ignorieren, das Gesetz müsse allenfalls eine Referendumsabstimmung überstehen, betonte auch Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG). Die grosse Mehrheit sah das gleich. Die Ratslinke betreibe eine "miserable Salamitaktik" und missachte den Volkswillen, beklagte Pierre-André Page (SVP/FR).</p><p><b></b></p><p>Grüne scheitern mit Verschärfungen</p><p>Vor allem die Grünen wollten Punkte eingefügt sehen, die in der Kampagne zum abgelehnten CO2-Gesetz unbestritten gewesen seien. Die vorliegende Notlösung sei angesichts des fortschreitenden Klimawandels "zaghaft und völlig ungenügend", wie Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) sagte. Die Grünen wollten deshalb namentlich den Abgabesatz pro Tonne CO2 auf maximal 145 statt 120 Franken festlegen.</p><p>Auch den Einbau von Lenkungsabgaben für Privatflüge und den Einsatz von der Hälfte dieser Gelder für Investitionen in Nacht- und Hochgeschwindigkeitszüge lehnte der Rat mit 128 zu 68 Stimmen ab.</p><p>Die Übergangslösung sei kein Ersatz für ein griffiges CO2-Gesetz, sagte Martina Munz (SP/SH). Denn eigentlich müsse das lineare Reduktionsziel verdoppelt, wenn nicht gar verdreifacht werden, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Die SP unterstütze aber aus realpolitischen Gründen die vorläufige Fortschreibung des geltenden Reduktionsziels von 1,5 Grad bis 2024.</p><p><b></b></p><p>SVP gegen höhere Benzinpreise</p><p>Die SVP scheiterte mit ihrem Antrag, den zulässigen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe auf maximal 1,5 Rappen zu beschränken. Derzeit liegt er bei höchstens 5 Rappen, wird aber bei weitem nicht erreicht. Das Stimmvolk habe das CO2-Gesetz insbesondere wegen der darin enthaltenden Preiserhöhungen beim Benzin und Heizöl abgelehnt, sagte Albert Rösti (SVP/BE).</p><p>Das sei "einfach nur Stimmungsmache", kommentierte Mitte-Sprecher Müller-Altermatt (SO). Der Aufschlag beim Benzinpreis erfolge nicht automatisch, schaffe aber den auch von der Branche selber gewünschten Spielraum. Mutmasslich werde keine Erhöhung des Benzinpreises resultieren, ergänzte Kommissionssprecher Martin Bäumle (GLP/ZH).</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, das Stimmvolk habe im Juni nicht das geltende, sondern das neue CO2-Gesetz abgelehnt. Sonst würden Unternehmen ab 2022 abgabepflichtig. Das seien dann immerhin rund 200 Millionen Franken zu Lasten der Wirtschaft.</p><p><b></b></p><p>Sommaruga: "Am Machbaren orientieren"</p><p>Deshalb wäre es laut Sommaruga auch unklug, das Referendum gegen die Übergangslösung zu ergreifen. Bei der Übergangslösung müsse man sich am Machbaren orientieren, "auch wenn mehr sicher wünschenswert wäre", sagte Sommaruga weiter.</p><p>Im Übrigen wies sie auf die vom Bundesrat bereits festgelegten Eckwerte für ein neues umfassendes CO2-Gesetz hin. Darin hält der Bundesrat am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 fest. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende Jahr vorliegen.</p><p>Sommaruga versprach weiter, dass man in diesem Zusammenhang die Bereiche Klima und Energie gemeinsam "ganz intensiv auf dem Radar" haben werde. Es brauche künftig neben der CO2-Reduktion massiv mehr Binnenstrom. "Alle müssen sich bewegen."</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2021</b></p><p><b>Auch Ständerat will Reduktionsziele bis 2024 verlängern</b></p><p><b>Die aktuellen CO2-Reduktionsziele in der Schweiz sollen bis 2024 statt wie ursprünglich vorgesehen nur bis Ende des laufenden Jahres gelten. Nach dem National- hat sich am Donnerstag auch der Ständerat für eine Verlängerung ausgesprochen.</b></p><p></p><p>Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 45 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Hintergrund des Schritts ist das Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni. Zwar gilt nun das CO2-Gesetz von 2011 weiter, einige Massnahmen darin sind aber befristet. Ohne neuen Parlamentsbeschluss wären sie Ende 2021 ausgelaufen.</p><p>So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich gewesen. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.</p><p>Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel wäre Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.</p><p></p><p>Keine zusätzlichen Massnahmen</p><p>Kern der Vorlage ist Artikel 3, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um jährlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon müssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden.</p><p>Es gehe darum, den Unternehmen Rechtssicherheit für ihre Investitionen in die Emissionsreduktion zu geben, sagte der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid in der Debatte namens der vorberatenden Kommission. Der Inlandanteil bei den Klimaschutzmassnahmen orientiere sich unter anderem daran, was nach Auskunft der Verwaltung mit Projekten im Ausland machbar sei.</p><p>Die schlichte Weiterführung des bisherigen Gesetzes zeige Respekt vor dem Volkswillen, sagte Jakob Stark (SVP/TG). Wie seine Ratskollegin Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) betonte er, dass Grundsatzdiskussionen später stattfinden müssten - bei einem zweiten Anlauf für ein neues CO2-Gesetz. Dabei brauche es kreative Ansätze.</p><p>"Was zügig unterwegs ist, soll nicht zerredet werden", sagte Roberto Zanetti (SP/SO). In der Vorberatung habe er jedoch in einigen Punkten über seinen Schatten springen müssen - etwa bei der Anrechnung alter Zertifikate bei der CO2-Kompensation. Umweltministerin Simonetta Sommaruga und bürgerliche Ratskollegen hielten ihm entgegen, könnten diese Zertifikate nicht angerechnet werden, käme dies einer Enteignung gleich.</p><p></p><p>Nur ein Lückenfüller</p><p>Sommaruga sagte im Rat, es gehe nun zunächst darum, eine Lücke zu schliessen. Es sei jedoch klar, dass es zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens eine Anschlusslösung brauchen werde.</p><p>Das Volksnein im Juni zeigt nach Einschätzung von Sommaruga Vorbehalte in der Bevölkerung gegen gewisse Instrumente - namentlich gegen die Verteuerung von Treibstoffen. Darauf gelte es Antworten zu finden. Um ein Nein zum Klimaschutz als solchen handle es sich nicht.</p><p>Ein zweiter Vorschlag für ein umfassendes neues CO2-Gesetz ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 festhält.</p><p></p><p>Förderung für Biomasse-Treibstoffe</p><p>Es verbleibt eine gewichtige Differenz zum Nationalrat: Die grosse Kammer wollte dem Bundesrat im Gesetz vorschreiben, bestehende Leistungsaufträge bei den Zielvereinbarungen weiterzuführen. Sowohl die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) als auch Sommaruga kritisierten, dies sei beschaffungsrechtlich problematisch. Der Ständerat strich die Bestimmung.</p><p>Ohne Gegenstimmen angenommen wurde zudem ein Einzelantrag von Hans Wicki (FDP/NW), wonach auch Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gefördert werden sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2021</b></p><p><b>Parlament verlängert CO2-Reduktionsziele bis 2024</b></p><p><b>Die aktuellen CO2-Reduktionsziele in der Schweiz gelten bis 2024 statt wie ursprünglich vorgesehen nur bis Ende des laufenden Jahres. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.</b></p><p>Im Grundsatz waren sich National und Ständerat schon vor der Debatte am Montag einig über die Verlängerung der Reduktionsziele.</p><p>Hintergrund ist das Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni. Zwar gilt nun das CO2-Gesetz von 2011 weiter, einige Massnahmen darin sind aber befristet. Ohne neuen Parlamentsbeschluss wären sie Ende 2021 ausgelaufen.</p><p></p><p>Rechtssicherheit für Unternehmen</p><p>So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich gewesen. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.</p><p>Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel wäre Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.</p><p>Die grosse Kammer wollte dem Bundesrat ursprünglich im Gesetz vorschreiben, bestehende Leistungsaufträge bei den Zielvereinbarungen weiterzuführen. Der Ständerat strich die Bestimmung, weil sie beschaffungsrechtlich problematisch sei. Der Nationalrat ist am Montag in diesem Punkt oppositionslos auf die Linie der kleinen Kammer eingeschwenkt.</p><p></p><p>Weiterhin Fördergeld für Bio-Treibstoffe</p><p>Zudem ist der Nationalrat einverstanden, dass auch Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gefördert werden sollen, wie das der Ständerat ins Gesetz geschrieben hatte. Martin Bäumle (GLP/ZH) machte in der Debatte namens der vorberatenden Kommission deutlich, der Punkt sei schlicht vergessen gegangen. Die Massnahme sei für die CO2-Reduktion wichtig, die Kosten seien vertretbar.</p><p>Kern der Vorlage ist Artikel 3, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um jährlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon müssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden.</p><p>Ein zweiter Vorschlag für ein umfassendes neues CO2-Gesetz ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 festhält.</p><p>Das Geschäft ist bereit für die Schussabstimmung.</p>
Updated
10.04.2024 15:32

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