Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude

Details

ID
20210482
Title
Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 21.09.2021</b></p><p><b>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat die gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet, wonach der Zutritt zum Parlamentsgebäude ab 2. Oktober 2021 ein gültiges Covid-Zertifikat voraussetzt.</b></p><p>Nachdem die Schwesterkommission des Nationalrates vergangene Woche grünes Licht für die Ausarbeitung einer Vorlage gegeben hatte, hat die SPK des Ständerates eine Änderung des Parlamentsgesetzes ausgearbeitet und dieser Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Danach erhalten Personen ab dem 16. Altersjahr nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat Zutritt zum Parlamentsgebäude. Die Bundesversammlung soll tagen können, ohne Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht oder Plexiglaswände vorsehen zu müssen, welche die Kommunikation zwischen den Ratsmitgliedern erheblich erschweren. Zudem leistet die Bundesversammlung so einen weiteren Beitrag zur Pandemiebekämpfung und übernimmt mit der Anwendung dieses Instruments eine gewisse Vorbildsfunktion.Vor diesem Hintergrund erachtet es die Kommission als verhältnismässig, auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage auch von den Ratsmitgliedern zu verlangen, dass sie ein Covid-Zertifikat vorlegen. Dieses kann auch für Nichtgeimpfte und nicht Nichtgenese ohne erheblichen Aufwand und ohne Eingriff in die persönliche Integrität erworben werden, indem diese Personen zweimal wöchentlich einen Speicheltest machen. Wer zwingend im Parlamentsgebäude anwesend sein muss, erhält die Kosten für allfällige Tests erstattet. Die <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10555">Vorlage</a> ist nun publiziert und geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, so dass die Räte sie nächste Woche beraten können.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 24. September 2021</b></p><p>(...) Der Bundesrat begrüsst es, dass die Covid-19-Zertifikatspflicht im Rahmen einer befristeten Ergänzung des ParlG eingeführt werden soll. Damit leistet das Parlament einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Er erachtet die Einführung der Zertifikatspflicht auch für die Mitglieder des Bundesrates und die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, welche die Mitglieder des Bundesrates begleiten oder an Sitzungen der parlamentarischen Organe teilnehmen, als verhältnismässig. Gemäss Artikel 25 Absatz 2bis der Covid-19-Verordnung besondere Lage2 sind die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung als Arbeitgeberinnen berechtigt, das Vorliegen eines Covid-19-Zertifikats zu überprüfen. Sie können sich daher so organisieren, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Mitarbeitende der Bundesverwaltung im Parlamentsgebäude zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der Umsetzung erachtet es der Bundesrat insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme seiner Mitglieder und der Begleitpersonen an den Sitzungen der parlamentarischen Organe als zentral, dass der Zugang zum Parlamentsgebäude via die Schleusen weiterhin möglich ist und dass bei einer allfälligen Einführung von systematischen Kontrollen der Zertifikate, die Kontrollen angemessen frühzeitig vor Beginn der Sitzungen der parlamentarischen Organe sowie während der gesamten Dauer der Sitzungen (inkl. Randzeiten) sichergestellt sind. (...)</p><p></p><p>Anträge des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, der Änderung des ParlG zuzustimmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.09.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    16.09.2021 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude)
    Resolutions
    Date Council Text
    27.09.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    28.09.2021 1 Zustimmung
    29.09.2021 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    30.09.2021 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.09.2021</b></p><p><b>Ständerat heisst Zertifikatspflicht im Parlament gut</b></p><p><b>Der Ständerat hat am Montag mit 36 zu 6 Stimmen der Zertifikatspflicht für den Zutritt ins Parlamentsgebäude zugestimmt. Eine Ausnahme gibt es: Vor einem Test ist der Eintritt mit Schutzmaske zugelassen. Die Staatspolitischen Kommissionen hatten nach einem medialen Aufschrei eine Vorlage für die parlamentarische Zertifikatspflicht ausgearbeitet.</b></p><p>Die dringliche Gesetzesvorlage passierte ausser der Lösung mit der Maske vor einem Test und einer späteren Zertifikatserteilung in der Fassung der Kommission. Deren Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) sagte, die Vorlage stärke die Verhandlungsfähigkeit, räume aber kein Privileg des Parlaments aus. Auch in Kantons- und Gemeindegremien gebe es keine Zertifikatspflicht.</p><p>Mit dem Zertifikat würden die Räte aber ihre Plexiglasscheiben und die Maskenpflicht los. Die Zertifikatspflicht sei bis Ende 2022 begrenzt und die Verwaltungsdelegation könne sie aufheben, sobald die epidemiologische Lage es zulasse.</p><p>Beat Rieder (Mitte/VS) wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Diese dividiere die Bevölkerung noch weiter auseinander. Die Tests für die Parlamentarier seien kostenlos, während die Bevölkerung sie nach dem Willen des Bundesrats bezahlen müsste. Überhaupt sei die ganze Zertifikatspflicht nicht zielführend.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) entgegnete, auch in der Privatwirtschaft seien die Tests zwecks Zertifikat und Zutritt vielfach gratis. Auch bei den Ratssälen handle es sich um Arbeitsplätze.</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) hielt Rieder entgegen, dass die Freiheit ihr Ende habe, wo jene des anderen tangiert sei. Impfen sei ein Beitrag an die Gesellschaft. Wer nicht mitmache, verweigere diesen Beitrag und müsse die Konsequenzen tragen. Damit sei auch die Zertifikatspflicht im Bundeshaus gerechtfertigt.</p><p>Stefan Engler (Mitte/GR) forderte möglichst niedere Schwellen für die Wahrung der politischen Rechte. Deshalb müsse in der Gesetzesgrundlage für die Zertifikatspflicht auch die Maske als Zutrittsmöglichkeit festgeschrieben werden. So könnten Parlamentsangehörige ins Gebäude gelangen und sich dort testen lassen, wonach sie ein Covid-Zertifikat erhalten könnten. Dem stimmte der Rat mit 21 zu 14 Stimmen bei sieben Enthaltungen zu.</p><p>Eine Zertifikatspflicht für Sitzungen von parlamentarischen Delegationen oder Kommission ausserhalb des Bundeshauses lehnte der Ständerat dagegen ab. Eine Mehrheit befürchtete eine Kollision mit lokalen Regelungen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.09.2021</b></p><p><b>Schweiz - Für Zutritt zum Bundeshaus braucht es künftig ein Covid-Zertifikat</b></p><p><b>Die Covid-Zertifikatspflicht gilt künftig auch im Parlamentsgebäude. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Das Parlament hat aber eine Ausnahme von der Pflicht beschlossen.</b></p><p>Der Ständerat hatte der Zertifikatspflicht im Bundeshaus bereits am Montag zugestimmt. Dabei hatte er die Ausnahme ins Spiel gebracht: So soll jemand, der kein Covid-Zertifikat vorweisen kann - das heisst, sich weder impfen noch testen lässt und auch nicht genesen ist -, das Parlamentsgebäude mit einer Maske betreten dürfen.</p><p>Eine Minderheit im Nationalrat forderte erfolglos, dies zu streichen. Die Beschaffung eines Zertifikats stelle keine grosse Hürde dar, sagte Marianne Streiff-Feller (EVP/BE). Wer sich nicht impfen lasse, könne einen Test machen. Die Bevölkerung würde diese Ausnahme nicht verstehen.</p><p>Gregor Rutz (SVP/ZH) liess dies nicht gelten. Es könne nicht sein, dass jemand, der sich weder testen noch impfen lassen wolle, einfach draussen stehen gelassen werden könne. "Wir unterliegen dem Parlamentsgesetz und sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen", sagte er.</p><p>Mit dem vom Volk erteilten Auftrag argumentierten auch die übrigen Fraktionen. Der Rat stimmte der Ausnahme schliesslich mit 145 zu 41 Stimmen zu.</p><p></p><p>Bevölkerung erwartet Pflicht</p><p>Dass für das Bundeshaus - anders als für andere Bereiche des Lebens - keine Zertifikatspflicht gelten soll, sorgte in der Öffentlichkeit für Aufruhr. Diese Zertifikatspflicht im Bundeshaus werde von der Bevölkerung als selbstverständlich empfunden, sagte entsprechend Marianne Binder-Keller (Mitte/AG), Sprecherin der Staatspolitischen Kommission. Es gehe auch um die Akzeptanz des Zertifikats selbst und darum, das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.</p><p>Mit Ausnahme der SVP sahen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Nutzen des Zertifikats im Bundeshaus. Schliesslich werde da gearbeitet, sagte Céline Widmer (SP/ZH). Das müsse gewährleistet werden. Die Zugangserfordernis dafür sei verhältnismässig und widerspreche nicht der Verfassung.</p><p></p><p>Diskutieren von Angesicht zu Angesicht</p><p>Die Pflicht bedeute auch mehr Freiheit, sagte zudem Grünen-Präsident Balthasar Glättli (ZH). Die Alternative seien ja die Plexiglaswände und die Masken. Es gehe um die Abwägung, ob die Räte nicht besser beraten könnten, wenn man einander in die Augen schauen könne. Kompromisse seien einfacher zu finden, wenn man sich von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen könne.</p><p>So tönte es auch bei der FDP. "Wir handeln hier aus reinem Pragmatismus", sagte Kurt Fluri (SO) im Namen der FDP. "Wir wollen ohne Maske und ohne Plexiglas arbeiten können." Es gehe auch nicht um die besondere Lage oder andere Fragen im Zusammenhang mit Corona.</p><p>Damit sprach er die Kritik der SVP an. Ein Teil der Fraktion enthielt sich in der Abstimmung. Es gebe schon Gründe, die für die die Vorlage sprechen, sagte Rutz im Namen der SVP. Das Wegfallen der Plexiglasscheiben und der Masken würde die Arbeit erleichtern.</p><p>Aber der Ansatzpunkt sei der falsche, gab Rutz zu bedenken. Es müsse viel eher die besondere Lage beendet werden. Denn der Hauptfehler liege darin, dass die Schweiz immer noch in einer besonderen Lage sei und der Bund Kompetenzen habe, die eigentlich den Kantonen obliegen würden.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz zur Covid-Zertifikatspflicht mit 146 zu 27 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Beide Räte müssen noch über die Dringlichkeitsklausel abstimmen. Wenn die Vorlage am Freitag in der Schlussabstimmung angenommen wird, kann sie danach sofort in Kraft treten.</p><p></p><p>Keine Plexiglasscheiben mehr</p><p>Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte (SPK-N/S) arbeiteten eine Vorlage für die parlamentarische Zertifikatspflicht aus, nachdem die Zertifikatspflicht schweizweit ausgeweitet worden war. Sie ist bis Ende 2022 begrenzt. Die Verwaltungsdelegationen können sie aufheben, sobald die epidemiologische Lage es zulässt.</p><p>Entsprechend fand ein Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion im Nationalrat keine Mehrheit. Er verlangte, dass die Verwaltungsdelegation mindestens alle acht Wochen prüfe, ob die Massnahme aufgrund der epidemiologischen Lage aufgehoben werden könne. Der Rat lehnte den Antrag mit 138 zu 52 Stimmen ab.</p><p>Das Covid-Zertifikat müssen alle Personen ab 16 Jahren vorweisen, wenn sie ins Parlamentsgebäude hineingehen. Diejenigen, die zwingend Zutritt zum Parlamentsgebäude haben, müssen Tests nicht selber bezahlen. Die Verwaltungsdelegation regelt die Kontrolle der Zertifikate.</p><p></p><p>Ausweise ohne Zertifikat werden deaktiviert</p><p>Am Dienstagnachmittag gab die Verwaltungsdelegation bereits bekannt, wie sie den Zugang regeln will. So können Ratsmitglieder und Mitarbeitende der Parlamentsdienste bereits ab Mittwoch die Gültigkeitsdauer ihres Covid-Zertifikats (geimpft, genesen, getestet) von den Parlamentsdiensten registrieren lassen.</p><p>Dasselbe gilt auch für andere Personen, die sich regelmässig und zwingend im Parlamentsgebäude aufhalten, zum Beispiel Fraktionssekretariate, Mitarbeitende der Bundesverwaltung, Medienschaffende oder das Reinigungspersonal. Die Gültigkeitsdauer werde anschliessend auf den elektronischen Zutrittsausweisen vermerkt.</p><p>Personen, die keine Gültigkeit eines Covid-Zertifikats erfassen, müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes wie externe Besucherinnen und Besucher das Gebäude während der Öffnungszeiten über den Besuchereingang Süd betreten. Ihre Zutrittsausweise werden deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Plexiglasscheiben entfernt, und die Maskenpflicht wird aufgehoben</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2021</b></p><p>Die Covid-Zertifikatspflicht gilt künftig auch im Parlamentsgebäude - allerdings mit einer Ausnahme: So soll jemand, der kein Covid-Zertifikat vorweisen kann, das Parlamentsgebäude mit einer Maske betreten dürfen. Nachdem das Parlament einer entsprechenden Vorlage zugestimmt hatte, bejahte der Ständerat nun deren Dringlichkeit - mit 35 zu 4 Stimmen. Damit die Dringlichkeitsklausel in Kraft tritt, benötigt es die absolute Mehrheit in beiden Räten. Als nächstes ist der Nationalrat am Zug. Stimmt auch er mit der notwendigen Stimmenzahl zu, kann die Vorlage am Samstag in Kraft treten </p>
Updated
10.04.2024 15:28

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