Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV

Details

ID
20210498
Title
Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 29.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Ergebnisbericht der Vernehmlassung über den Vorentwurf in Umsetzung der <strong>pa. Iv. Roduit. «Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV» (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210498"><strong>21.498</strong></a><strong>).</strong> In der Gesamtabstimmung hat sie ihren Entwurf mit 16 zu 6&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung angenommen, ohne Änderungen am Vernehmlassungsentwurf vorzunehmen. Ihr Entwurf geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat, damit er dann in der Wintersession vom Nationalrat behandelt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.10.2025</strong>&nbsp;</h2><p class="Standard_d"><strong>Medizinische Gutachten sind ein zentrales Element der Invalidenversicherung (IV). Sie sind eines der Instrumente, die fundierte Entscheide für oder gegen die Ausrichtung einer Rente ermöglichen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 gegen einen Gesetzesentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen. Bei monodisziplinären Gutachten sah die Vorlage der SGK-N ein gemeinsames Gutachten vor, das die von der IV bezeichnete sachverständige Person und die von der versicherten Person ausgewählte sachverständige Person erstellen, wenn vorgängig keine Einigung über die Wahl der Sachverständigen zustande kommt. Der Bundesrat erachtet die von der SGK-N vorgebrachten Anliegen als legitim, ist aber der Ansicht, dass das angestrebte Ziel auch mit dem aktuellen Verfahren erreicht werden kann. Die Vorlage der SGK-N würde im Übrigen die Abläufe erschweren, ohne eine bessere Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten bei den Versicherten zu erzielen.</strong></p><p class="Standard_d">Braucht es ein monodisziplinäres medizinisches Gutachten, um über die Ausrichtung einer Rente zu entscheiden, bezeichnet die IV-Stelle eine sachverständige Person. So sieht es das geltende Gesetz vor. Ist die versicherte Person mit dieser Wahl nicht einverstanden, kann sie eine andere sachverständige Person vorschlagen. In fast allen Fällen einigen sich die IV-Stelle und die versicherte Person. Lediglich in 12 von insgesamt 3802 monodisziplinären Gutachtenaufträgen kam 2024 keine Einigung über die Wahl der sachverständigen Person zustande.</p><p class="Standard_d">Die SGK-N spricht sich jedoch dafür aus, dass ab Beginn des Verfahrens ein echter Konsens gefördert wird. Um die parlamentarische Initiative 21.498 «Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV» zu konkretisieren, hat sie einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung eines gemeinsamen Gutachtens vorsieht, wenn keine Einigung über die Wahl der sachverständigen Person erzielt wird. Nach Ansicht der SGK-N müsste das Gutachten in solchen Fällen durch zwei Sachverständige erstellt werden, und zwar durch die von den beiden Seiten je ernannte sachverständige Person.</p><p class="Standard_d">Für den Bundesrat sind die von der SGK-N vorgebrachten Anliegen legitim, die angestrebten Ziele können jedoch schon heute mit den bestehenden Instrumenten erfüllt werden. Die Empfehlungen aus dem Bericht zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV, auf die sich der Entwurf der SGK-N stützt, wurden in der letzten IV-Revision (Weiterentwicklung der IV) bereits berücksichtigt oder in den Weisungen IV übernommen. Vor diesem Hintergrund würde eine Gesetzesanpassung nicht die gewünschten Verbesserungen bringen. Das von der SGK-N vorgeschlagene Verfahren hätte zudem mehrere negative Auswirkungen. So würden sich die Fristen für die Fallbearbeitung verlängern, was dem Willen des Gesetzgebers entgegensteht, der mit der Weiterentwicklung der IV ein rasches Verfahren für die Versicherten anstrebte. Zudem wäre die Organisation der Gutachten komplizierter, insbesondere angesichts des Mangels an geeigneten Sachverständigen. Die Kosten würden ebenfalls ansteigen, ohne dass eine bessere Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten bei den Versicherten garantiert wäre. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Vorlage der SGK-N ab.</p><p class="Standard_d">Für den Bundesrat ist es jedoch wichtig, die Versicherten von Beginn weg in das Verfahren der medizinischen Begutachtung und in die Wahl der sachverständigen Person einzubeziehen. Damit kann der menschliche Aspekt besser berücksichtigt und das Vertrauen der Bevölkerung in das System der sozialen Sicherheit gestärkt werden. Im Rahmen der künftigen IV-Reform wird der Bundesrat neue Ansätze prüfen, um die Qualität der Gutachten zu verbessern sowie die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Versicherten zu stärken, sollte ein Mangel in diesem Bereich festgestellt werden. Ausserdem will er die Ausbildung der Sachverständigen und die Aufsicht verbessern, um eine einheitliche Praxis bei den IV-Stellen sicherzustellen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    10.11.2022 0 Folge geben (Erstrat)
    10.11.2022 0 Folge geben (Erstrat)
    22.05.2023 0 Zustimmung
    22.05.2023 0 Zustimmung
    21.03.2025 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2027
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (Stärkung des Einigungsverfahrens bei den monodisziplinären IV‑Gutachten)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.12.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will neue Regeln bei IV-Gutachten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Bern (sda) - Der Nationalrat will die Rechte von Betroffenen im Zusammenhang mit Gutachten der Invalidenversicherung (IV) stärken. Sie sollen mehr Einfluss auf die Wahl von Sachverständigen erhalten.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 121 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen sprach sich die grosse Kammer am Montag für eine Gesetzesänderung aus. Vorgesehen ist, dass sich die zuständige IV-Stelle und die versicherte Person im Grundsatz auf einen Sachverständigen oder eine Sachverständige einigen sollen. Gelingt dies nicht, sollen beide Seiten je eine Fachperson benennen. Beide Sachverständigen erstellen danach das Gutachten gemeinsam.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) geht auf eine Parlamentarische Initiative von Benjamin Roduit (Mitte/VS) aus dem Jahr 2022 zurück. Roduit wollte damit die Empfehlungen eines Evaluationsberichts umsetzen. Mitglieder aller Fraktionen unterzeichneten seine Initiative mit. Er verspricht sich von der Neuregelung insbesondere eine bessere Akzeptanz der Resultate von Gutachten und weniger Rechtsstreitigkeiten, wie er in der Debatte am Montag bekräftigte.</p><p class="Standard_d">Es handle sich um ein ernstes Thema, das vielen Menschen Leid bringe, sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG) namens der Kommission. Sie verwies auf die Kritik an externen Gutachterfirmen in der Vergangenheit. Es gehe auch darum, Rechtsgleichheit zwischen den verschiedenen Regionen zu schaffen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat stellte sich ohne Erfolg gegen die Gesetzesänderung. Die angestrebten Ziele könnten schon mit den heute bestehenden Instrumenten erreicht werden, argumentierte er. Zudem fürchtete er längere Verfahren.</p><p class="Standard_d">Die Landesregierung anerkannte jedoch das Anliegen der Befürworterseite und versprach, bei der nächsten IV-Reform Massnahmen zu prüfen, um die Qualität von Gutachten zu verbessern und eine einheitliche Praxis der IV-Stellen sicherzustellen. Im vergangenen und im laufenden Jahr habe es nur in sehr wenigen Fällen Uneinigkeit über die Bestellung von Sachverständigen gegeben, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider: "Gemeinsame Gutachten führen unweigerlich zu längeren Verfahren."</p><p class="Standard_d">Auch die SVP war gegen die Gesetzesänderung. Sie beantragte erfolglos Nichteintreten. Andreas Glarner (SVP/AG) sagte, es mangle schon heute an Sachverständigen. Dieses Problem werde sich verschärfen. Auch die Kantone lehnten das Vorhaben fast geschlossen ab.<br>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
16.01.2026 09:46

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