Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft

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ID
20210502
Title
Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 24.06.2022</b></p><p><b>Die Umweltkommission des Ständerates hat einen Entwurf für die Teilrevision des Jagdgesetzes verabschiedet. Sie fokussiert auf die proaktive Regulierung von Wolfsbeständen, um Schäden oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern.</b></p><p>Die Ausarbeitung der Vorlage (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210502">21.502</a>) geht zurück auf eine Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates. Nach der Ablehnung der Teilrevision des Jagdgesetzes an der Urne im Jahr 2020 wurden aufgrund von Vorstössen des Parlaments verschiedene, dringliche Massnahmen umgesetzt, um die Sömmerungsbetriebe bei zunehmender Grossraubtierpräsenz zu unterstützen. Um jedoch die Wolfspopulation wirkungsvoll zu begrenzen, hat die Kommission einen erneuten Anlauf genommen zur Änderung des Jagdgesetzes. Sie schafft in einem neuen Artikel 7a die rechtlichen Voraussetzungen für proaktive Eingriffe. Wölfe sollen in Zukunft nicht mehr aufgrund von Schäden oder Gefährdungen reguliert werden, die sie in der Vergangenheit verursacht haben, sondern zur Verhütung zukünftiger Schäden oder Gefährdungen. An der Zuständigkeit ändert die Kommission nichts, für die Bestandesregulierung ist auch in Zukunft die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt notwendig. Die proaktive Regulierung mittels eines neuen Artikels 7a stand bereits bei der vorangegangenen, gescheiterten Revision im Vordergrund und war im Kern unbestritten. Um der raschen Zunahme von Wölfen in der Schweiz - eine Verdoppelung des Bestandes innerhalb von drei Jahren - entgegenzuwirken, müsse zügig die nötige Handlungsfähigkeit hergestellt werden, betont die Kommission. Sie unterstreicht die Notwendigkeit und erweitert auch den Handlungsspielraum beim Abschuss von einzelnen Tieren: Neu sollen Wölfe, die ihre natürliche Scheu verlieren, zunehmend in Siedlungen auftauchen und so zum Risiko werden, erlegt werden können (Art. 12). Schliesslich übernimmt die Kommission in der Vorlage ein Anliegen der Kantone, dass Infrastrukturschäden, die der Biber verursacht, entschädigt werden (Standesinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150300">15.300</a>). Die Kommission hat der Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.08.2022</b></p><p><b>Der Bundesrat unterstützt das Bestreben des Parlaments, die Wolfspopulation in der Schweiz wirksam zu regulieren. Die Umweltkommission des Ständerates hat dazu im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft" eingereicht. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. August 2022 seine Stellungnahme dazu verabschiedet. </b></p><p>Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben in der Schweiz rund 180 Wölfe und 17 Rudel. Aufgrund des wachsenden Bestandes mehren sich Angriffe auf Nutztiere. In diesem Sommer ist es auch zu Konfliktsituationen mit Menschen gekommen. </p><p>Der Bundesrat unterstützt deshalb das Bestreben des Parlaments, die Wolfspopulation in der Schweiz wirksam zu regulieren. Mit der von der Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) vorgeschlagenen Regelung soll dennoch an der heutigen Kompetenzordnung zwischen dem Bund und den Kantonen festgehalten werden. Damit geht die Kommission auf einen Hauptkritikpunkt ein, der bei der Abstimmung über das 2020 abgelehnte Jagdgesetz geäussert worden war.</p><p>Die UREK-S hat im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft" (21.502) eingereicht. Diese will, dass in der Schweiz der Wolfsbestand neu vorausschauend reguliert werden kann, um Schäden an Nutztieren und die Gefährdung von Menschen zu vermeiden. Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. Der Bundesrat erachtet zudem die in der Parlamentarischen Initiative vorgesehene Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von Einzelwölfen als sinnvoll. Diese sieht vor, dass die Kantone Wölfe entfernen dürfen, die dem Menschen gefährlich werden. </p><p>Im Vorschlag der UREK-S soll auch die 2015 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgaus "Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten" (15.300) umgesetzt werden. Der Bundesrat lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission ab, dass sich der Bund künftig an der Verhütung und Vergütung von Infrastrukturschäden durch Biber beteiligen soll. </p><p>Ebenso stellt er sich gegen die Beteiligung des Bundes an den Personalkosten der Kantone beim Umgang mit dem Wolf. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    22.10.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    17.01.2022 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.12.2022 1 Abweichung
    12.12.2022 2 Abweichung
    13.12.2022 1 Zustimmung
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2022</b></p><p><b>Ständerat beschliesst eine Aufweichung des Wolfsschutzes</b></p><p><b>Wölfe sollen nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhindern. Der Ständerat hat eine Art Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen.</b></p><p>Ausgearbeitet hatte die Änderungsvorschläge die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S). Im Zentrum steht die proaktive Regulierung der Wölfe. Der Ständerat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 31 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.</p><p>Bestandesregulierungen beim geschützten Wolf sollen künftig ebenso möglich sein wie beim geschützten Steinbock. Wölfe sollen zwischen 1. September und 31. Dezember reguliert werden dürfen. Die Grossraubtiere hätten sich inzwischen in der Schweiz angesiedelt, sagte Kommissionssprecher Othmar Reichmuth (Mitte/SZ).</p><p></p><p>Arbeit und Kosten</p><p>Die von der Wiederansiedlung des Wolfs betroffenen Tierhalter hätten viel Arbeit, Schutzmassnahmen kosteten Geld, und mit dem Einpferchen der Tiere über Nacht gebe es Gesundheitsprobleme, sagte Reichmuth. Vor allem Vertreter von Bergkantonen plädierten für ein Ja. Es gehe um den Erhalt des Kulturgutes Alpsömmerung, sagte Stefan Engler (Mitte/GR).</p><p>Die Betroffenen fühlten sich alleine gelassen mit ihrer Angst vor Wölfen, doppelte Marco Chiesa (SVP/TI) nach. Beat Rieder (Mitte/VS) wies auf die "Kann-Formulierung" hin. Ein Kanton könne also entscheiden, die Rudel nicht zu regulieren.</p><p></p><p>"Höchst problematischer Entwurf"</p><p>Werden Wölfe reguliert, muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zustimmen. Zudem darf die Regulierung die Population nicht gefährden. Weitere Voraussetzungen sind, dass Schutzmassnahmen Wolfsrisse nicht verhindern können und die Regulierung für den Erhalt der Artenvielfalt nötig ist.</p><p>Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) sprach von einem "höchst problematischen Entwurf". Sie bedauerte, dass ein gemeinsamer Vorschlag von neun Verbänden aus Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Wald von der Kommission nicht aufgenommen worden sei.</p><p>Dieser fusst auf gezielten Abschüssen von Problem-Wölfen und auf mehr Herdenschutz. Die Verbände nannten den Vorschlag der Urek-S in einer Mitteilung eine "Scheinlösung". "Wölfe reissen andere Tiere", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Wolle man diese Risse vermeiden, müsse man Wölfe ausrotten. "Diesen Geist atmet die Vorlage aus."</p><p></p><p>Gefährdende Wölfe töten</p><p>Der Glarner Mathias Zopfi (Grüne) plädierte für ein Ja zur Urek-Vorlage und für gezielte Abschüsse statt einer generellen Regulierung, wie die Vorlage sie vorsehe. Er hoffe, der Nationalrat verbessere den Entwurf in diese Richtung.</p><p>Einzelne Wölfe, die Menschen gefährden, sollen die Kantone töten lassen dürfen. Das geltende Recht lässt das nur zu, wenn ein Wolf erheblichen Schaden anrichtet. Zudem hiess der Rat Englers Einzelantrag gut, nach Rissen "insbesondere von Nutztieren" während der Sömmerungszeit Rudel-Regulierungen zu ermöglichen.</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga war grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage. Sie plädierte aber erfolglos gegen die Bestimmung, wonach der Bund den Kantonen Finanzhilfen leisten muss für die Personalkosten "beim Umgang mit dem Wolf". Es sollten keine neuen Subventionen geschaffen werden, sagte sie. Der Rat beschloss den Passus aber mit 36 zu 3 Stimmen.</p><p></p><p>Vergütung von Biber-Schäden</p><p>Die Vorlage ist ein neuer Anlauf für eine Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe präventiv geschossen werden dürfen, wenn sie noch keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von "Abschüssen auf Vorrat".</p><p>Aktuell streifen ungefähr 180 Wölfe durch die Schweiz. Die Gebirgskantone fordern eine Begrenzung auf 17 Rudel. Laut Kommissionssprecher Reichmuth sind es derzeit zwanzig.</p><p>Schliesslich hat der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates einen Absatz zur Regelung von Biber-Schäden aufgenommen - er will ein Anliegen der Kantone umsetzen. Beschädigen Biber Infrastrukturen - etwa indem sie Bachböschungen untergraben -, sollen neu Bund und Kantone dafür aufkommen. Der Bundesrat wollte diese Bestimmung nicht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2022</b></p><p><b>Parlament will gefährliche Wolfsrudel vorbeugend regulieren</b></p><p><b>Das Parlament will, dass Wölfe aus einem Rudel vorbeugend geschossen werden dürfen, wenn Wölfe Schäden anrichten oder Menschen gefährden könnten. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat beschlossen. Berichte über Wolfsrisse und Begegnungen von Mensch und Wolf prägten die emotionale Debatte.</b></p><p>Der Nationalrat beschloss am Donnerstag mit 106 zu 74 Stimmen und 12 Enthaltungen Änderungen im Jagdgesetz, mit denen der wachsende Wolfsbestand kontrolliert werden soll. Mit dem geschützten Wolf soll ebenso verfahren werden wie mit dem geschützten Steinbock. Die Nein-Stimmen im Nationalrat kamen von SP, Grünen und GLP.</p><p>Die Kantone sollen Wölfe von 1. September bis 31. Januar regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Abschüsse sollen Schäden und Gefährdungen verhindern, dürfen aber die Population nicht gefährden. Voraussetzung für Abschüsse ist auch, dass Herdenschutz mit zumutbaren Massnahmen nicht möglich gewesen ist.</p><p><b></b></p><p>Wolf auf Spielplatz</p><p>Die Eintretensdebatte war zuweilen emotional: In seinem Kanton habe sich ein Wolf sogar auf einen Spielplatz vorgewagt, auf dem sich glücklicherweise gerade kein Kind aufgehalten habe, berichtete Pierre-André Page (SVP/FR). "Es muss gehandelt werden."</p><p>Wolfsrisse seien in den Bergen eine traurige Realität, besonders für jene, die sich mit Herzblut um ihre Tiere kümmerten, doppelte Michael Graber (SVP/VS) nach. Herdenschutz sei nur bedingt eine Massnahme gegen die Wölfe.</p><p>"Es ist nicht gut, den Teufel an die Wand zu malen, aber muss noch Schlimmeres passieren?", fragte Nicolo Paganini (Mitte/SG). Der Wolf sei in der Schweiz angekommen, doppelte sein Solothurner Fraktionskollege Stefan Müller-Altermatt nach. Es brauche nun ein Management.</p><p>Christophe Clivaz (Grüne/VS) hingegen bat, den Menschen nicht mit "Rotkäppchen-Geschichten" Angst einzujagen. An Schutzwäldern Schaden anrichtendes Wild habe ohne Wolf keinen natürlichen Feind, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH). Gezielte Abschüsse nach Rissen seien besser als die Regulierung.</p><p>"Wölfe sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Welt und wichtig für die Biodiversität", sagte auch Beat Flach (GLP/AG). In Europa, selbst da wo Wolf und Mensch nahe beieinander lebten, seien Angriffe der Raubtiere selten.</p><p>"Der Wolf ist nicht einfach ein bösartiges Tier, sondern er hat eine wichtige ökologische Funktion für die Verjüngung des Waldes", fügte Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) an. Eine Gruppe von Stakeholdern habe einen Vorschlag gemacht, der besser sei als die Vorlage des Ständerats, bedauerte sie.</p><p><b></b></p><p>"Saison" für Regulierung</p><p>Der Nationalrat blieb jedoch auf der Linie der kleinen Kammer. Mit 103 zu 91 Stimmen entschied er gegen eine Regulierung von Wölfen ohne Schonzeit, die eine Minderheit beantragt hatte. Die "Saison" solle verhindern, dass Muttertiere von noch abhängigen Jungtieren geschossen würden, sagte Müller-Altermatt für die Mehrheit.</p><p>Die Minderheit um Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) hätte auf eine Schonzeit verzichten und gezielte Regulierungsabschüsse das ganze Jahr zulassen wollen. So könnten Wölfe "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" erlegt werden, wenn dies nötig sei, sagte Jauslin. SP, Grüne, GLP hatte er hinter sich.</p><p>Eingriffe in Wolfsrudel sind gemäss dem Entscheid beider Räte allerdings auch im Sommer möglich. Voraussetzung ist dann, dass ein Rudel für aussergewöhnliche Risse verantwortlich ist, besonders von Rindern oder Pferden.</p><p>Die Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) gab sich überzeugt, dass vorbeugende Abschüsse unter klaren Bedingungen mit der Berner Konvention vereinbar seien. Gemäss diesem Abkommen gehört der Wolf zu den streng geschützten Arten. Einen Antrag der Schweiz auf eine Lockerung wurde vor kurzem abgelehnt.</p><p></p><p>Busse für nicht fachgerechte Nachsuche</p><p>Weil der Nationalrat die Vorlage in mehreren Punkten ergänzt hat, geht sie zurück an den Ständerat. Die grosse Kammer will eine bessere Aufklärung über die Grossraubtiere, und ebenso will sie die Bezeichnung überregionaler Wildtierkorridore im Gesetz verankern.</p><p>Weiter will der Nationalrat Jäger und Jägerinnen mit bis zu 20'000 Franken büssen, wenn sie die Nachsuche nach waidwunden Tieren nicht fachgerecht ausüben. Der Bundesrat erklärte sich mit der Vorlage einverstanden.</p><p>Nicht einverstanden war Umweltministerin Simonetta Sommaruga jedoch mit den von den Räten beschlossenen Finanzhilfen an die Kantone für Massnahmen gegen den Wolf. Der finanzpolitische Spielraum sei beschränkt, mahnte sie.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2022</b></p><p><b>Parlament passt das Jagdgesetz in weiteren Punkten an</b></p><p><b>Das Parlament hat das Jagdgesetz in mehreren Punkten angepasst. Die Bezeichnung von überregionalen Wildtierkorridoren wird ebenso geregelt wie Bussen für eine nicht fachgerechte Nachsuche auf der Jagd.</b></p><p>Der Ständerat hiess am Montag oppositionslos Bestimmungen gut, die der Nationalrat ins Jagdgesetz aufgenommen hatte. Der Bund soll sich auch an der Finanzierung der Korridore beteiligen müssen.</p><p></p><p>Fachgerechte Nachsuche vorgeschrieben</p><p>Unter dem Titel "Wildtierschutz" hat das Parlament Bestimmungen zur Nachsuche auf der Jagd ins Gesetz aufgenommen. Mit bis zu 20'000 Franken werden künftig Jäger und Jägerinnen gebüsst, wenn sie die Nachsuche nach waidwunden Tieren nicht fachgerecht vornehmen.</p><p>Auch mit der vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Bestimmungen für eine bessere Aufklärung über Grossraubtiere war der Ständerat einverstanden. Nicht anfreunden mochte sich der Ständerat hingegen mit dem Vorschlag, im Gesetz statt von Jagdbanngebieten neu von Wildtierschutzgebieten zu sprechen.</p><p>Noch nicht einig sind sich die Räte auch darüber, wer die Grundsätze für den Herdenschutz zu regeln hat und auch dessen Zumutbarkeit für die Besitzerinnen und Besitzer von Nutztieren. Der Nationalrat will das dem Bund überlassen. Der Ständerat dagegen will, dass der Bund diese Aufgabe im Einvernehmen mit den Kantonen vornimmt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2022</b></p><p><b>Parlament lockert die Regeln zum Wolfsschutz</b></p><p><b>Die neuen Regeln zur Regulierung der Wolfsbestände sind unter Dach. Der Nationalrat hat am Dienstag im angepassten Jagdgesetz die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.</b></p><p>Uneins waren die Räte vor der Debatte am Dienstag noch darüber, wer die Grundsätze für den Herdenschutz zu regeln hat und auch dessen Zumutbarkeit für die Besitzerinnen und Besitzer von Nutztieren. Der Nationalrat wollte dies ursprünglich dem Bund überlassen. Der Ständerat dagegen forderte, dass der Bund diese Aufgabe im Einvernehmen mit den Kantonen vornimmt.</p><p>Nicht anfreunden mochte sich der Ständerat auch mit dem Vorschlag, im Gesetz statt von Jagdbanngebieten neu von Wildtierschutzgebieten zu sprechen.</p><p>In beiden Punkten ist der Nationalrat nun auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Er tat dies mit 104 zu 84 Stimmen bei zwei Enthaltungen respektive mit 103 zu 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p><b></b></p><p>Wolfsregulierung im Herbst und Winter</p><p>Über den Kern der Vorlage hatten sich die Räte schon zuvor geeinigt: Die Kantone sollen Wölfe von 1. September bis 31. Januar regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Abschüsse sollen Schäden und Gefährdungen verhindern, dürfen aber die Population nicht gefährden. Voraussetzung für Abschüsse ist auch, dass Herdenschutz mit zumutbaren Massnahmen nicht möglich gewesen ist.</p><p>Die Vorlage ist ein neuer Anlauf zur Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe geschossen werden dürfen, bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von "Abschüssen auf Vorrat".</p>
Updated
10.04.2024 15:26

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