Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Änderung

Details

ID
20220018
Title
Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Änderung
Description
Botschaft vom 2. Februar 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.02.2022</b></p><p><b>Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft</b></p><p><b>Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Der Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich reduziert werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) unterbreitet.</b></p><p>Der FLG-Fonds ist mit 32,4 Millionen Franken ausgestattet. Die Zinsen aus diesem Fonds werden verwendet, um die von den Kantonen zu entrichtenden Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 erwirtschaftet der Fonds jedoch keine Zinsen mehr, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer 2019 durchgeführten Subventionsprüfung die Auflösung empfahl.</p><p></p><p>Kapital geht an die Kantone</p><p>Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. Februar 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.06.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    20.09.2022 2 Zustimmung
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.06.2022</b></p><p><b>Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft soll verschwinden</b></p><p><b>Der Nationalrat will den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufheben. Der Fonds erwirtschaftet seit 2018 keine Zinsen mehr, mit denen die Beiträge der Kantone zur Finanzierung der Familienzulagen reduziert werden könnten.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Mittwoch der Auflösung des Fonds oppositionslos zugestimmt. Als nächstes ist der Ständerat am Zug. Stimmt er dem geänderten Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft ebenfalls zu, ist die Vorlage unter Dach und Fach.</p><p>Der Fonds verfügt aktuell über ein Kapital von 32,4 Millionen Franken. Dieses soll an die Kantone verteilt werden. Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen des Fonds hat die Auflösung nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nicht. Eine Auflösung empfohlen hatte auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 20.09.2022</b></p><p><b>Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft verschwindet</b></p><p>Der Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft wird aufgehoben. Das hat das Parlament beschlossen. Der Fonds erwirtschaftet seit 2018 keine Zinsen mehr, mit denen die Beiträge der Kantone zur Finanzierung der Familienzulagen reduziert werden könnten.</p><p>Der Ständerat stimmte am Dienstag der Auflösung des Fonds oppositionslos zu. </p>
Updated
10.04.2024 15:20

Back to List