Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen (ETIAS)

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ID
20220019
Title
Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen (ETIAS)
Description
Botschaft vom 18. Mai 2022 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -Genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.05.2022</b></p><p><b>Zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum: Botschaften zur Anpassung der Systeme ETIAS und VIS</b></p><p><b>Die Kontrollen der Aussengrenzen des Schengen-Raums werden weiter verbessert und die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden wird weiter verstärkt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 zwei Botschaften ans Parlament überwiesen. Einerseits geht es um die Umsetzung einer Weiterentwicklung des Visa-Informationssystems (VIS), um den neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser gerecht zu werden. Andererseits geht es um die Anpassung des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS), um dessen Kompatibilität mit den anderen Schengen-Informationssystemen sicherzustellen. Zudem soll dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) sowie der Zugang zu drei Informationssystemen (EES, ETIAS, VIS) gewährt werden.</b></p><p>Die erste Botschaft beruht auf zwei EU-Verordnungen zur Reform des Visa-Informationssystems (VIS). Beide Verordnungen sind Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes und die Schweiz hat sich verpflichtet, diese zu übernehmen. Damit werden die Schengen-Staaten den neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser gerecht. So werden neu etwa auch Visa und Aufenthaltstitel für den längerfristigen Aufenthalt ins VIS aufgenommen, da diese Dokumente den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums ermöglichen. Weiter wird das Alter für die Abnahme von Fingerabdrücken von zwölf Jahren auf sechs Jahre heruntergesetzt. Für Personen über 75 Jahre wird diese Verpflichtung aufgehoben. Neu sollen auch Gesichtsbilder direkt vor Ort erfasst werden, um Personen besser identifizieren zu können. Dazu kommt eine Reihe technischer Anpassungen.</p><p>Die zweite Botschaft betrifft die Interoperabilität des ETIAS und bezieht sich auf zwei weitere EU-Verordnungen. Diese Verordnungen stellen für die Schweiz ebenfalls Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes dar.</p><p>Um diese vier Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes im nationalen Recht umzusetzen, sind Anpassungen unter anderem im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) notwendig.</p><p></p><p>Zugang BAZG zu Informationssystemen</p><p>Zusammen mit den Anpassungen zur Reform des VIS wird eine von den Schengen-Weiterentwicklungen unabhängige Anpassung des AIG vorgeschlagen. Diese Änderung betrifft den Zugriff des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) sowie den Zugang zu drei zugrundliegenden Informationssystemen (Ein- und Ausreisesystem EES, Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem ETIAS und Visainformationssystem VIS).</p><p>Mit der Gewährung des Zugangs auf die Daten des EES, des ETIAS und des VIS sowie des Abfragezugriffs auf den CIR hätte das BAZG in seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde - analog zu den anderen zugriffsberechtigten eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Strafverfolgungsbehörden - die Möglichkeit, mit einem zweistufigen Verfahren in einem ersten Schritt mittels Zugriff auf den CIR zu erfahren, ob eine Person in den EU-Informationssystemen EES, ETIAS oder VIS verzeichnet ist (Treffer/Nicht-Treffer). Im Fall eines Treffers würde das BAZG in einem zweiten Schritt mittels eines begründeten Antrags an die Einsatz- und Alarmzentrale fedpol als zentrale Zugangsstelle in der Schweiz die vorhandenen Daten aus dem entsprechenden EU-Informationssystem erhalten.</p><p>Ohne den Zugriff auf den CIR sowie den Zugang zu den Daten der zugrundeliegenden Informationssysteme EES, ETIAS und VIS kann das BAZG in seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde seinen gesetzlichen Auftrag nicht oder nur unvollständig erfüllen. Um hier keine Lücke in der inneren Sicherheit der Schweiz entstehen zu lassen, ist es notwendig, die mit der Strafverfolgung betrauten Mitarbeitenden des BAZG mit den anderen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen zugriffsberechtigten Strafverfolgungsbehörden gleichzustellen. Dies führt nicht zu einer Kompetenzerweiterung des BAZG.</p><p>Die Vernehmlassung zu beiden Botschaften fand von August bis November 2021 statt.</p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 18. Mai 2022 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -Genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Notenaustausch vom 11. August 2021 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1152 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861 und (EU) 2019/817 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Notenaustausch vom 11. August 2021 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1150 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    29.11.2022 2 Zustimmung
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.11.2022 2 Zustimmung
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat ist einverstanden mit Schengen-Weiterentwicklungen</b></p><p><b>Der Nationalrat ist einverstanden mit der Umsetzung von zwei Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes. Als Erstrat hat er am Donnerstag einer Reihe von Gesetzesänderungen zugestimmt.</b></p><p>Bei den beiden Geschäften geht es zum einen um das Visa-Informationssystem (VIS). Die EU-Datenbank verbindet die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten. Die Änderungen bringen eine Ausweitung des Systems. Diese soll sicherstellen, dass die Behörden über die erforderlichen Informationen verfügen.</p><p>Heute bestehe vor allem bei längerfristigen Visa eine Registrierungslücke, sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) namens der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Diese solle nun geschlossen werden.</p><p>Nebst technischen Anpassungen geht es auch um die Senkung des Mindestalters für die Abnahme und Erfassung von Fingerabdrücken von 12 auf 6 Jahre. Dies diene der Sicherheit bei der Suche nach entführten Kindern, erklärte Pfister.</p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid 146 zu 7 Stimmen bei 31 Enthaltungen. Das Geschäft geht an den Ständerat.</p><p><b></b></p><p>Umstrittene Datenweitergabe an Drittstaaten</p><p>Umstritten war im Nationalrat ein Punkt: Fabian Molina (SP/ZH) forderte Schutzbestimmungen bei der Weitergabe von Personendaten an Drittstaaten oder internationale Organisationen. Molina wollte das Staatssekretariat für Migration (SEM) verpflichten, vor einer Weitergabe zu prüfen, dass der Schritt den Betroffenen nicht schade. Es gehe etwa um die Datenweitergabe an die Türkei, so Molina.</p><p>Unterstützung erhielt Molina von den Grünen. Die Bürgerlichen waren dagegen der Ansicht, es gehe um Situationen mit hohem Zeitdruck. Die Datenweitergabe an Drittstaaten sei zur Terrorabwehr und bei Gefahr für Leib und Leben vorgesehen. Hier seien zusätzliche Kontrollpflichten nicht sinnvoll. Zuständig sei für solche Datenübermittlungen sei ohnehin die Alarmzentrale des Bundesamts für Polizei (Fedpol).</p><p>Das Fedpol nehme schon heute Kontrollen vor, sagte auch Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die bestehenden Vorkehrungen zum Datenschutz reichten aus. Molinas Minderheitsantrag scheiterte mit 144 zu 4 Stimmen bei 35 Enthaltungen.</p><p><b></b></p><p>Neue Zugriffsrechte</p><p>Unabhängig von der VIS-Reform soll das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zudem Zugriff auf mehrere Schengen-Datenbanken erhalten. Der entsprechenden Vorlage stimmte der Nationalrat mit 144 zu 4 Stimmen bei 35 Enthaltungen zu.</p><p>Zur Debatte standen am Donnerstagvormittag auch Änderungen beim Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias). Der Nationalrat hat diesen Anpassungen mit 134 zu 10 Stimmen bei 33 Enthaltungen respektive 145 zu 3 Stimmen bei 33 Enthaltungen zugestimmt. Auch diese Vorlage geht in den Ständerat.</p><p>Der Nachvollzug der europäischen Normen soll die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gewährleisten, die Kontrollen verbessern und irreguläre Migration und Terrorismus bekämpfen und insgesamt das Vertrauen in das Schengen-System stärken, wie Kommissionssprecherin Angelina Tiana Moser (GLP/ZH) ausführte.</p><p>Bei Etias handle es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken bei Einreisen aus Drittstaaten. Dafür muss künftig online eine Reisegenehmigung beantragt werden. Falls die automatische Suche einen sicherheitsrelevanten Treffer ergibt, kann eine manuelle Überprüfung erfolgen.</p><p>Die Vorlage war im Rat weitestgehend unbestritten. Einzig die Grünen enthielten sich aus Sorge um den Datenschutz und die Auswirkungen auf die Grundrechte der Personen der Stimme. Einzelne Exponenten der SVP lehnten die Vorlage ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.11.2022</b></p><p><b>Parlament ist einverstanden mit Schengen-Weiterentwicklungen</b></p><p><b>Die Schweiz kann mehrere Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes übernehmen. Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat einer Reihe von Gesetzesänderungen zugestimmt. Zudem erklärte er sich einverstanden, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Zugriff auf mehrere Schengen-Datenbanken erhält.</b></p><p>Bei den beiden Geschäften geht es zum einen um das Visa-Informationssystem (VIS). Die EU-Datenbank verbindet die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten. Die Änderungen bringen eine Ausweitung des Systems. Diese soll sicherstellen, dass die Behörden über die erforderlichen Informationen verfügen.</p><p>Unter anderem wird die Interoperabilität verbessert, wie Mathias Zopfi (Grüne/GL) namens der vorberatenden Kommission sagte. Neu können zudem im Falle unmittelbar drohender Gefahr etwa eines Terroranschlags auch Daten aus dem System an Drittstaaten weitergegeben werden.</p><p>Die kleine Kammer hiess die Reform mit 39 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut.</p><p>Unabhängig von der VIS-Reform soll das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zudem Zugriff auf mehrere Schengen-Datenbanken erhalten. Diesem Vorhaben stimmte der Ständerat ebenfalls zu zu.</p><p>Zur Debatte standen am Dienstag auch Änderungen beim Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias). Dabei handelt es es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken bei Einreisen aus Drittstaaten. Dafür muss künftig online eine Reisegenehmigung beantragt werden. Falls die automatische Suche einen sicherheitsrelevanten Treffer ergibt, kann eine manuelle Überprüfung erfolgen.</p><p>Der Nachvollzug der europäischen Normen soll die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gewährleisten, die Kontrollen verbessern und irreguläre Migration und Terrorismus bekämpfen. Sie betreffen unter anderem Qualitätsstandards bei der Verwendung biometrischer Daten. Der Ständerat sagte ohne Gegenstimmen Ja zu den vorgesehenen Neuerungen.</p>
Updated
10.04.2024 15:39

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