Finanzhaushaltgesetz (Abbau der coronabedingten Verschuldung). Ă„nderung
Details
- ID
- 20220020
- Title
- Finanzhaushaltgesetz (Abbau der coronabedingten Verschuldung). Änderung
- Description
- Botschaft vom 18. März 2022 zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.03.2022</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abbau der Corona-Schulden</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2022 die Botschaft zum Abbau der coronabedingten Verschuldung verabschiedet. Die zusätzlichen Schulden, die durch die hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie aufgelaufen sind, sollen mit zukünftigen Finanzierungsüberschüssen wieder abgebaut werden. Die Verschuldung kann damit ohne Steuererhöhungen oder Sparprogramme abgebaut werden. Die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Corona-Pandemie soll wiederhergestellt werden, um für künftige Herausforderungen und Krisen gewappnet zu sein. Zudem sind solide öffentliche Finanzen ein wesentlicher Standortfaktor.</b></p><p>Um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, haben Bundesrat und Parlament für die Jahre 2020-2022 umfangreiche Massnahmen bewilligt. Die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben haben zu einer zusätzlichen Verschuldung des Bundes geführt, die gemäss Vorgaben der Schuldenbremse innerhalb von sechs Jahren wieder abgebaut werden muss. Die coronabedingte Verschuldung belief sich bis Ende 2021 auf 20,3 Milliarden Franken und dürfte bis Ende 2022 auf 25-30 Milliarden Franken ansteigen. Ausgewiesen wird dieser Fehlbetrag in der Statistik für den ausserordentlichen Haushalt, dem sogenannten Amortisationskonto.</p><p>Der Bundesrat hatte die Strategie zum Abbau der coronabedingten Verschuldung an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 festgelegt. Der Schuldenabbau soll ohne Sparprogramme oder Steuererhöhungen erfolgen und so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft nach der Krise möglichst wenig beeinträchtigt wird und eine stetige Finanzpolitik gewährleistet ist. Zum einen wird der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von aktuell 1,3 Milliarden Franken zum Abbau des Fehlbetrags verwendet. Zum anderen ist eine temporäre Gesetzesänderung notwendig. Zwei mögliche Varianten wurden von August bis November 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Es gingen insgesamt 48 Stellungnahmen ein. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht am 26. Januar 2022 zur Kenntnis genommen.</p><p></p><p>Abbau der Schulden in der Vernehmlassung begrüsst</p><p>In der Vernehmlassung wurde der Schuldenabbau klar begrüsst. Eine Mehrheit befürwortete die Option, nur die Hälfte der Schulden abzubauen (Variante 2). Der Bundesrat möchte jedoch so wenig wie möglich in die bewährte Systematik der Schuldenbremse eingreifen. Er beantragt dem Parlament, die Corona-Schulden deshalb gemäss Variante 1 ganz abzubauen, zumal auch diese Variante ohne einschneidende Massnahmen für den Bundeshaushalt umsetzbar ist. Für einen vollständigen Abbau sprechen auch weitere Gründe: Erstens hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell die Schulden ansteigen können und wie wichtig ein solider Finanzhaushalt ist, um rasch umfangreiche Massnahmen ergreifen zu können. Zweitens sind solide öffentliche Finanzen für viele Unternehmen ein wesentlicher Standortfaktor und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Drittens soll die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Coronakrise wiederhergestellt werden, um für künftige Herausforderungen und Krisen gewappnet zu sein. Insbesondere die alternde Bevölkerung und der Klimawandel dürften die öffentlichen Finanzen längerfristig belasten.</p><p>Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, den Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse abzubauen und die Frist für den Schuldenabbau bis ins Jahr 2035 zu erstrecken. Es wird mit ordentlichen Finanzierungsüberschüssen von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr gerechnet. Diese entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Zusammen mit den Zusatzausschüttungen der SNB kann der Fehlbetrag damit innert 11 bis 13 Jahren ausgeglichen werden.</p><p>Die Gesetzesänderung soll 2023 in Kraft treten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. März 2022 zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG) (Abbau der coronabedingten Verschuldung)
- Resolutions
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Date Council Text 08.06.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 14.09.2022 2 Abweichung 21.09.2022 1 Zustimmung 30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat will Corona-Schulden zur Hälfte mit Erspartem abbauen</b></p><p><b>Der Nationalrat will die Hälfte der Corona-Schulden mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnen. Der Abbau der anderen Hälfte soll bis 2031 mit dem Einsatz von strukturellen Gewinnen sowie Zusatzausschüttungen der Nationalbank erfolgen.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 133 zu 51 Stimmen gutgeheissen. Sie folgte damit der Mehrheit ihrer Finanzkommission (FK-N).</p><p>Diese hatte im Vorfeld der Debatte ein anderes Konzept als der Bundesrat vorgeschlagen. Die Landesregierung will die coronabedingten Schulden bis 2035 vollständig mittels künftiger Finanzierungsüberschüsse abbauen. Sie rechnet dabei mit ordentlichen Überschüssen von rund einer Milliarde Franken pro Jahr. Die Überschüsse entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden.</p><p><b></b></p><p>Ohne Sparmassnahmen und Steuererhöhungen</p><p>Das aktuelle Finanzhaushaltgesetz schreibt vor, die Fehlbeträge auf dem ausserordentlichen Konto - dem sogenannten Amortisationskonto - innert sechs Jahren auszugleichen. Das muss mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget geschehen und würde bedeuten, dass jährlich rund vier Milliarden Franken eingespart werden müssten.</p><p>Das kommt für den Bundesrat und das Parlament nicht infrage. Stattdessen soll mit der temporären Änderung des Finanzhaushaltgesetzes dafür gesorgt werden, die Schulden ohne Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen abzubauen.</p><p><b></b></p><p>Gut gefülltes Krisenkonto</p><p>Konkret will der Nationalrat die Hälfte der Corona-Schulden mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnen. Auf dem Ausgleichskonto des Bundes haben sich über die vergangenen Jahre über 23 Milliarden Franken an strukturellen Überschüssen angesammelt.</p><p>Nach dem buchhalterischen Transfer von 11,5 Milliarden Franken vom Ausgleichskonto auf das Amortisationskonto verblieben auf ersterem immer noch 11,5 Milliarden Franken. Es gäbe so immer noch eine grosse Manövriermasse für schlechtere Zeiten.</p><p><b></b></p><p>Verschiedene Optionen diskutiert</p><p>Der Abbau der anderen Hälfte der Schulden soll bis 2031 mit dem Einsatz von strukturellen Gewinnen sowie Zusatzausschüttungen der Nationalbank erfolgen. Der Nationalrat will die Schulden damit vier Jahre früher getilgt haben als der Bundesrat.</p><p>Obwohl in der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision bereits eine Mehrheit diese Option befürwortete, gab die Landesregierung dem vollständigen Abbau mit künftigen Überschüssen den Vorzug. Diese Variante bevorzugte im Nationalrat die SVP. SP, Grüne und GLP plädieren dafür, das ganze Ersparte auf dem Ausgleichskonto dem Schuldenabbau zuzuführen.</p><p><b></b></p><p>Wichtige Rolle der Nationalbank</p><p>Ebenfalls für den Schuldenabbau verwendet werden soll nach dem Willen des Bundesrats und des Nationalrats der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser beträgt derzeit 1,3 Milliarden Franken im Jahr.</p><p>Die grosse Kammer lehnte einen Antrag der SVP-Fraktion deutlich ab, auch die Basisausschüttung der SNB für den Schuldenabbau zu verwenden. Zwar könnte das Corona-Defizit mit dieser Variante noch rascher abgebaut werden. Die Folge wäre aber, dass über 667 Millionen Franken pro Jahr dem ordentlichen Budget entzogen würden, die dann irgendwo eingespart werden müssten, wie die Gegner dieser Option zu bedenken gaben.</p><p>Das Parlament hatte zur Bewältigung der Corona-Krise umfangreiche Mittel gesprochen. Aktuell hat sich ein ausserordentliches Defizit von rund 25 Milliarden Franken angesammelt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2022</b></p><p><b>Ständerat will keine vergangenen Gewinne in Corona-Schulden stecken</b></p><p><b>Der Ständerat will entgegen dem Nationalrat keine vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Unter Berufung auf die Prinzipien der Schuldenbremse hielt er am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen am Vorschlag des Bundesrats fest.</b></p><p>Damit beharrte die kleine Kammer darauf, dass das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird. Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget.</p><p>Dem schnelleren Fahrplan des Nationalrats erteilte der Ständerat damit eine Absage. Der Nationalrat hatte zur Deckung der durch die Notmassnahmen in der Covid-19-Pandemie entstandenen Schulden vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundeshaushalt verrechnen wollen.</p><p>Dafür wollte er die Hälfte der gut 21 Milliarden Franken verwenden, die im Ausgleichskonto liegen. Den Rest sollten Zusatzausschüttungen der Nationalbank und strukturelle Gewinne bis 2031 tilgen.</p><p></p><p>Hohe Risiken durch Wirtschaftslage</p><p>Diese Lösung fand im Ständerat keinen Anklang. Bundesrat und Finanzminister Ueli Maurer warnte eindringlich vor dem Sündenfall in Form einer Abkehr von der Schuldenbremse. Zudem stünden wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Den Ausgleichsfonds zu schmälern wäre sehr gefährlich.</p><p>Dabei verwies Maurer auf den Rettungsschirm von zehn Milliarden Franken für systemrelevante Stromkonzerne. Der Bund hatte dem grössten Schweizer Stromkonzern Axpo in diesem Rahmen einen Kredit von vier Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Die Axpo nahm ihn noch nicht in Anspruch. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2022</b></p><p><b>Parlament regelt den Abbau der Corona-Schulden</b></p><p><b>Über den Abbau der ausserordentlichen Corona-Schulden von 26 Milliarden Franken herrscht nun Einigkeit zwischen den Räten. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Variante des Ständerates und des Bundesrates eingeschwenkt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich mit 105 zu 83 Stimmen für den Minderheitsantrag von Lars Guggisberg (SVP/BE) aus, der sich für den Vorschlag des Bundesrates und des Ständerates stark machte. SVP, FDP und die Mitte unterstützten ihn schliesslich, die Ratslinke und die Grünliberalen wollten auf der Differenz beharren.</p><p>Schon die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten an dieser festgehalten, während der Ständerat seinerseits die Variante des Bundesrates deutlich unterstützt hatte.</p><p>Diese will entgegen dem Nationalrat keine vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen soll vielmehr im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird.</p><p>Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget. Dem hat sich nun auch der auch der Nationalrat angeschlossen.</p><p><b></b></p><p>Maurer: Mehr Freiheit in künftigen Krisen</p><p>Finanzminister Ueli Maurer warnte eindringlich vor dem Sündenfall in Form einer Abkehr von der Schuldenbremse. Zudem stünden wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Den Ausgleichsfonds zu schmälern wäre sehr gefährlich. Mit der Version des Nationalrates verlöre der Bund an Freiheit, künftige Krisen zu meistern.</p><p>Jene, die die Differenz zum Ständerat aufrecht erhalten und einen schnelleren Fahrplan mit Rückgriff auf bereits eingefahrene Überschüsse fahren wollten, argumentierten genau andersherum. Man habe das Ausgleichskonto eben gerade dafür geäufnet, um in ausserordentlichen Lagen angefallene Schulden tilgen zu können, sagte Felix Wettstein (Grüne/SO). "Und Corona war eine ausserordentliche Lage."</p><p>Die knappe Kommissionsmehrheit wollte die Hälfte der gut 21 Milliarden Franken verwenden, die im Ausgleichskonto liegen. Den Rest sollten Zusatzausschüttungen der Nationalbank und strukturelle Gewinne bis 2031 tilgen. Diese Lösung sei auch von 16 Kantonen und ursprünglich auch von der FDP befürwortet worden, gab Sarah Wyss (SP/BS) dem Rat erfolglos zu bedenken.</p><p>Die temporäre Änderung im Finanzhaushaltsgesetz wurde wegen der Corona-Schulden nötig, weil sich diese nicht wie eigentlich vorgeschrieben innert sechs Jahren abbauen lassen. Gemäss dem Konzept von Bundes- und Ständerat sollen sie nun bis 2035 abgebaut sein.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:20