Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen. Bundesgesetz

Details

ID
20220021
Title
Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 26. April 2023 zum Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.04.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschungen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Ob gefälschte Luxusuhr oder Markenhandtasche: Fake-Produkte, die in Kleinsendungen in die Schweiz gelangen, sollen dank eines neuen Verfahrens einfacher vernichtet werden können. Der Bundesrat hat am 26. April 2023 vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Entwurf des Bundesgesetzes über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Bei über 90 Prozent der an der Grenze aufgegriffenen Fälschungen handelt es sich um Kleinsendungen mit bis zu drei Gegenständen. Das heutige Verfahren zur Vernichtung der Ware ist für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sehr aufwändig, weil sowohl die Rechteinhaber als auch die Bestellerinnen und Besteller informiert werden müssen. Auch bei den Rechteinhabern fällt administrativer Aufwand an. Dieser erweist sich in den meisten Fällen als unnötig, weil die Bestellerinnen oder Besteller den Kauf einer Fälschung in den allermeisten Fällen anerkennen und der Vernichtung zustimmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Wahl zwischen ordentlichem und vereinfachtem Verfahren</p><p class="Standard_d">Bei Kleinsendungen sollen die Rechteinhaber daher künftig zwei Möglichkeiten haben: Sie können die Vernichtung nach dem bisherigen ordentlichen Verfahren beantragen oder aber mit dem Zollhilfeantrag gleichzeitig den Antrag stellen, dass das neue vereinfachte Verfahren angewandt wird. Im vereinfachten Verfahren wird zunächst nur jene Person über den Aufgriff an der Grenze informiert, die die Ware bestellt hat. Ist diese einverstanden, wird die Fälschung vernichtet. Nur wenn sie die Vernichtung ablehnt, wird der Rechteinhaber informiert, damit er weitere Schritte einleiten kann.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage sieht vor, dass für das vereinfachte und auch für das ordentliche Verfahren neu das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig ist. Das heute zuständige BAZG stellt die eingezogenen Fälschungen dem IGE zu, das anschliessend das weitere Verfahren bis zur Vernichtung der Waren in die Wege leitet.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Grosse Schäden durch Verletzung von Immaterialgüterrechten</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung ist die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen. Verletzungen von Marken-, Patent-, Design- oder Urheberrechten nehmen weltweit zu und verursachen erhebliche Schäden. Diese können von Gewinneinbussen über Ausfälle von Steuern und Sozialabgaben beim Staat bis hin zu Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten reichen. Dabei ist die Schweizer Wirtschaft überdurchschnittlich betroffen: Weltweit stehen Schweizer Rechteinhaber an vierter Stelle der Unternehmen, deren Immaterialgüterrechte durch Nachahmungen verletzt werden. Das enorme Wachstum des Online-Handels hat das Problem zusätzlich verschärft, weil Interessierte gefälschte Waren aus dem Ausland einfach per Mausklick nach Hause bestellen können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. April 2023 zum Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht
    Resolutions
    Date Council Text
    27.09.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.12.2023 2 Abweichung
    19.12.2023 1 Zustimmung
    22.12.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.12.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung&nbsp;</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat erleichtert die Vernichtung von Piraterieprodukten</strong><br><strong>Wegen des Onlinehandels werden an den Grenzen immer mehr gefälschte Produkte sichergestellt. Der Nationalrat hat Vorschläge des Bundesrates gutgeheissen, die das Vernichten solcher Piraterieprodukte erleichtert.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 168 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung hiess er am Mittwoch das Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht gut. Über 90 Prozent der verdächtigen Waren werden heute in Kleinsendungen von höchstens drei Gegenständen gefunden.</p><p class="Standard_d">Vernichtet werden können gefälschte Waren heute nur mit grossem Aufwand, obwohl es sich um Bagatellfälle handelt. Dieser Aufwand stellt sich in den meisten Fällen als unnötig heraus, weil sich die Besteller und Bestellerinnen der Waren der Vernichtung nicht widersetzen.</p><p class="Standard_d">Das mittlerweile an seine Kapazitätsgrenzen gelangte Bundesamt für Zoll und Grenzschutz werde vom vereinfachten Verfahren profitieren, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat. Für das vereinfachte und auch das ordentliche Verfahren soll neu das Institut für geistiges Eigentum zuständig sein.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Aufwand soll reduziert werden</p><p class="Standard_d">Inhaber von Immaterialgüterrechten sollen neu beantragen können, dass sie nur noch über die Sicherstellung der verdächtigen Ware informiert werden, wenn sich Besteller der Vernichtung widersetzen. Dadurch können sowohl Zoll als auch Rechteinhaber Verfahrensschritte sparen und damit den administrativen Aufwand reduzieren.</p><p class="Standard_d">Die Rechte der Besteller sollen nicht eingeschränkt werden, wie der Bundesrat schreibt. Sie können sich der Vernichtung weiterhin widersetzen und eine gerichtliche Überprüfung verlangen. Für sie hat das vereinfachte Verfahren aber den Vorteil, dass sie nicht noch nachträglich vom Rechteinhaber belangt werden können.</p><p class="Standard_d">Um das Risiko eines Schadens zu vermeiden, falls sich eine Vernichtung im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist, soll eine Vernichtung frühestens drei Monate nach der Mitteilung über die zurückbehaltene Ware stattfinden. Die Einfuhr von Waren, die das Immaterialgüterrecht verletzen, soll straffrei bleiben.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.12.2023</strong></h3><p><strong>Räte machen die Vernichtung von Piraterieprodukten einfacher</strong><br><strong>Wegen des zunehmenden Onlinehandels werden an den Grenzen immer mehr gefälschte Produkte sichergestellt. Das Parlament hat Vorschläge des Bundesrates gutgeheissen, die das Vernichten solcher Piraterieprodukte erleichtert.</strong></p><p>Mit 41 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung hiess der Ständerat am Dienstag als Zweitrat das Gesetz über ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht gut. Über 90 Prozent der verdächtigen Waren werden heute in Kleinsendungen mit höchstens drei Gegenständen gefunden.</p><p>Vernichtet werden können gefälschte Waren heute nur mit grossem Aufwand, obwohl es sich um Bagatellfälle handelt. Dieser Aufwand stellt sich in den meisten Fällen als unnötig heraus, weil sich die Besteller und Bestellerinnen der Waren der Vernichtung nicht widersetzen.</p><p>Das mittlerweile an seine Kapazitätsgrenzen gelangte Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) werde vom vereinfachten Verfahren profitieren, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Für das vereinfachte und auch das ordentliche Verfahren soll neu das Institut für geistiges Eigentum zuständig sein.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufwand soll reduziert werden</p><p>Inhaber von Immaterialgüterrechten sollen neu beantragen können, dass sie nur noch über die Sicherstellung der verdächtigen Ware informiert werden, wenn sich Besteller der Vernichtung widersetzen. Dadurch können sowohl Zoll als auch Rechteinhaber Verfahrensschritte sparen und damit den administrativen Aufwand reduzieren. Die Rechteinhaber können aber auch das bisherige Verfahren wählen.</p><p>Um das Risiko eines Schadens zu vermeiden, falls sich eine Vernichtung im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist, soll eine Vernichtung frühestens drei Monate nach der Mitteilung über die zurückbehaltene Ware stattfinden. Die Einfuhr von Waren, die das Immaterialgüterrecht verletzen, soll straffrei bleiben.</p><p>Die Schweizer Wirtschaft ist nach Angaben des Bundesrates überdurchschnittlich betroffen von Produktepiraterie: Weltweit stünden Schweizer Rechteinhaber an vierter Stelle der Unternehmen, deren Immaterialgüterrechte durch Nachahmungen verletzt werden.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><span style="color:#221E1F;">Zustimmung</span></p>
Updated
26.03.2024 21:59

Back to List