Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit

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ID
20220031
Title
Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit
Description
Botschaft vom 22. Mai 2022 zum Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.05.2022</b></p><p><b>Ukraine: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rettungsschirm für Strombranche </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen für Stromunternehmen an das Parlament überwiesen. Mit diesem Rettungsschirm will er vorsorgen: Das präventive Instrument soll sicherstellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch dann funktioniert, wenn es durch weitere starke Preisaufschläge im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommen sollte, die einen Systemkollaps zur Folge haben könnte. Systemkritische Schweizer Stromunternehmen sollen im Fall von aussergewöhnlichen Marktentwicklungen beim Bund Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen können. Der Bundesrat will mit seinem Vorgehen, dass das Parlament rechtzeitig einbezogen und Notrecht vermieden werden kann. </b></p><p>Auf den europäischen Energiemärkten ist es in den vergangenen Monaten zu starken Preisaufschlägen gekommen, die sich mit dem Krieg verschärft haben. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es in dieser Situation im schlimmsten Fall zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommen, welche die Liquidität eines systemkritischen Stromkonzerns und damit auch die Schweizer Stromversorgung gefährden könnte. Grund dafür sind die Regeln des Strommarktes, die verlangen, dass die Stromhandelsgeschäfte mit Sicherheiten hinterlegt werden - der Bedarf an Sicherheiten nimmt mit steigenden Strompreisen vorübergehend rasch zu.Die Folgen eines längeren Blackouts wären verheerend. Mit dem Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen will der Bundesrat dieses Worst-Case-Szenario verhindern. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zeigen, dass die Mehrheit Handlungsbedarf sieht, bei der Ausgestaltung der Vorlage aber verschiedene Änderungen möchte. In der Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat verschiedene Kritikpunkte berücksichtigt und den Gesetzesentwurf entsprechend angepasst.</p><p></p><p>Ausgestaltung des Rettungsschirms</p><p>- Die Finanzhilfe des Bundes erfolgt subsidiär: Die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen müssen gemeinsam mit ihren Fremdkapitalgeberinnen (Banken, Obligationäre, etc.) und ihren Eigentümerinnen (Kantone, Gemeinden, Private) laufend alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern.</p><p>- Der Bundesrat ist bereit, Darlehen von bis zu 10 Milliarden bereitzustellen, um systemkritischen Stromunternehmen in ausserordentlichen Marktsituationen temporäre Liquiditätsunterstützung zu gewähren. Im Gegenzug für die Darlehen unterliegen die Unternehmen bestimmten Auskunftspflichten, die im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage gelockert wurden.</p><p>- Die unterstellten Unternehmen bezahlen eine jährliche Bereitstellungspauschale, um die Kosten für die Bereitstellung der temporären Liquiditätsunterstützung durch den Bund mindestens teilweise zu decken.</p><p>- Die Darlehen werden marktgerecht verzinst. Der Bund erhebt einen Risikozuschlag, der je nach Risiko zwischen 4 und 10 Prozent beträgt. Mit diesem namhaften Zuschlag wird sichergestellt, dass Fehlanreize verhindert werden und die Unternehmen alles unternehmen, um sich bei ihren Eigentümerinnen und Banken zu finanzieren und nur im äussersten Notfall Bundesdarlehen beanspruchen.</p><p>- Die Kantone erstatten dem Bund die Hälfte allfälliger Verluste auf Darlehen. Im Gegenzug werden die Kantone zu 50 Prozent an den Einnahmen aus dem Risikozuschlag beteiligt.</p><p>- Auf die Forderung, den Rettungsschirm für alle Unternehmen zu öffnen, kann der Bundesrat nicht eingehen. Dadurch würde faktisch eine staatliche Förderbank für die Energiebranche geschaffen. Für die Stützung nicht systemkritischer Unternehmen sind auch weiterhin die jeweiligen Eigner verantwortlich.</p><p>- Eine rein freiwillige Unterstellung der systemkritischen Unternehmen ist für den Bundesrat kein gangbarer Weg, weil es Situationen geben kann, in denen systemkritische Unternehmen die nötige Liquidität innert der notwendigen Frist nicht mehr selbst aufbringen können und deren Konkurs zu Kettenreaktionen bis hin zu einem Systemkollaps führen könnte, welche die Stromversorgung in der Schweiz gefährden würde. Der Bundesrat schlägt neu aber vor, dass ein systemkritisches Unternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes weitestgehend ausgenommen werden kann, wenn es auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen kann, die mit der Bundesregelung gleichwertig ist.</p><p>Das Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Danach soll es von anderen Regeln abgelöst werden. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management), ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung.Dem Bundesrat ist es wichtig, dass das Parlament rechtzeitig einbezogen wird. In der Corona-Pandemie wünschte das Parlament ausdrücklich, dass der Bundesrat soweit als möglich auf Notverordnungen verzichtet und den ordentlichen Gesetzgebungsweg geht. Mit der Überweisung des dringlichen Bundesgesetzes entspricht der Bundesrat diesem Anliegen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Mai 2022 zum Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.09.2022 1 Abweichung
    15.09.2022 2 Abweichung
    20.09.2022 1 Abweichung
    22.09.2022 2 Abweichung
    26.09.2022 1 Zustimmung
    28.09.2022 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    28.09.2022 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.09.2022 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2022</b></p><p><b>Ständerat öffnet Rettungsschirm für Stromunternehmen</b></p><p><b>Der Ständerat hat am Donnerstag als Erstrat einen mit maximal zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm für die systemkritischen Stromunternehmen beschlossen. Auf eine Rückweisung des Geschäfts an die Kommission verzichtete er. Nun ist der Nationalrat am Zug.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft mit 28 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten vereinzelt von Vertreterinnen und Vertretern der Mitte, der FDP sowie der SVP. Der Bundesbeschluss zum entsprechenden Verpflichtungskredit passierte mit 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen.</p><p>Anders als der Bundesrat möchte der Ständerat, dass auch kleinere Unternehmen von der Bundeshilfe profitieren können, sofern sie systemrelevant sind. Der Bundesrat wollte allein die drei Konzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Die BKW will diesen Schirm nicht, die Axpo nur basierend auf Freiwilligkeit.</p><p>Unternehmen, die auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen können, will der Bundesrat vom Bundesgesetz ausnehmen. Das könnte in erster Linie die BKW betreffen, falls der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär rechtsgenüglich einspringen sollte.</p><p>Weiter nahm der Ständerat eine Bestimmung auf, die Wasserzinsen und Konzessionsabgaben unangetastet lässt, auch wenn Unternehmen von Kantonen und Gemeinden Darlehen beziehen.</p><p><b></b></p><p>Unattraktive Bedingungen</p><p>Der Bund will insgesamt bis zu zehn Milliarden Franken an Darlehen bereitstellen. Die Finanzhilfen sollen nur auf Antrag fliessen, wenn die Unternehmen alles Menschenmögliche unternommen haben, um ihre Liquiditätsprobleme zu lösen. Ausserdem ist die Auszahlung der Darlehen an unattraktive Bedingungen geknüpft. Die Unternehmen könnten also "den Rettungsring erst kurz vor dem Ertrinken ergreifen", umschrieb Jakob Stark (SVP/TG) den Mechanismus.</p><p>Es wird nämlich ein Risikozuschlag von vier bis zehn Prozent fällig. Axpo, Alpiq und BKW müssen zudem eine Bereitstellungspauschale für die Milliardenbeträge von zehn bis zwanzig Millionen Franken pro Jahr bezahlen. Nach Protesten in der Vernehmlassung hat der Bundesrat den Risikozuschlag erheblich gesenkt. Dazu kommt ein marktgerechter Zinssatz, und die Unternehmen unterliegen weitreichenden Offenlegungspflichten. Zudem besteht ein Dividendenverbot, solange das Darlehen läuft.</p><p>Die grosse Debatte fand beim Eintreten auf die Vorlage statt, wobei das Eintreten unbestritten war. Stefan Engler (Mitte/GR) hatte allerdings einen Rückweisungsantrag gestellt. Dieser blieb am Schluss noch übrig, weil Martin Schmid (FDP/GR) seinen Rückweisungsantrag mit deutlich mehr Vorgaben an den Bundesrat für eine Darlehensgewährung vor der Abstimmung zurückgezogen hatte.</p><p>Die Kommissionsminderheit um Engler wollte den Entwurf des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit noch einmal überarbeiten lassen. Im Vordergrund müsse die Sicherstellung der Stromversorgung und nicht die Rettung von Unternehmen stehen.</p><p><b></b></p><p>Nicht falsches Geschäftsgebaren absichern</p><p>Die Debatte stand denn auch unter dem Eindruck des Verdachts, dass sich die vom Rettungsschirm profitierenden Unternehmen allenfalls für schiefgelaufene Spekulationen an der Strombörse schadlos halten könnten, wie dies namentlich Beat Rieder (Mitte/VS) in den Raum stellte. Es könne nicht darum gehen, mit dem Rettungsschirm falsche und riskante Geschäftsgebaren abzusichern.</p><p>Er sei für Rückweisung, damit der Bundesrat mit den Konzernen Klartext rede und vertieften Einblick in deren Zahlen verlange. Der Rat müsse die Ursachen für die Liquiditätsprobleme der Alpiq kennen, die diese Vorlage überhaupt erst ausgelöst habe.</p><p>Grosse Mühe mit der Logik der Rückweiser hatte Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU). Diese verlangten lediglich Mikroanpassungen - "einen Luxus, den wir uns im Moment nicht leisten können". Es gehe bei diesem Geschäft einzig und allein um die Sicherheit der Stromversorgung. Und ohne ausreichend Liquidität gebe es nun mal keinen Zugang zum Markt.</p><p><b></b></p><p>Notrecht ist nicht der Königsweg</p><p>Mit dem seit der Corona-Pandemie umstrittenen Notrecht zu handeln, sei nicht der Königsweg, gab Benedikt Würth (Mitte/SG) jenen zu bedenken, die argumentierten, bis das Gesetz stehe, könne der Bundesrat notfalls ja mit Notrecht handeln. Eine ordentliche Rechtsgrundlage zu schaffen, sei besser.</p><p>Von einer einfachen Lösung für ein sehr spezifisches Problem sprach Eva Herzog (SP/BS) und warnte davor, das Geschäft mit einer Rückweisung unwiederbringlich zu verzögern. Es gehe nur darum, Handlungsmöglichkeiten für eine befristete Zeit zu haben, sagte ihr Solothurner Parteikollege Roberto Zanetti.</p><p>Energieministerin Simonetta Sommaruga räumte ein, das Vorgehen des Bundesrates sei etwas aussergewöhnlich. Allerdings müsse eine Regierung angesichts der "ersten weltweiten Energiekrise" vorsorgen und handeln.</p><p>Es gehe auch nicht darum, "Firmen zu sanieren, die sich verspekuliert haben". Es gebe einen einzigen Grund für die Vorlage: die Versorgung der Schweiz mit Strom auch in aussergewöhnlichen Situationen sicherzustellen. "Nur dafür und nur befristet." Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2022</b></p><p><b>Parlament spannt Rettungsschirm für Elektrizitätsunternehmen auf</b></p><p><b>Das Parlament hat den mit zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm für Stromunternehmen gutgeheissen. Nach dem Ständerat sagte auch der Nationalrat grundsätzlich Ja zu Gesetzesbestimmungen und zum Verpflichtungskredit von zehn Milliarden Franken, gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Den Rettungsschirm hat der Bundesrat mit einer Notverordnung schon vor dem Nationalratsentscheid am Dienstag aktiviert, da der Stromkonzern Axpo darum ersucht hatte. Er stellte für den Konzern vier Milliarden Franken bereit. Die Finanzdelegation der Räte hat die Summe freigegeben.</p><p>Die Axpo hat nach Angaben von Energieministerin Simonetta Sommaruga bis Dienstag noch kein Darlehen bezogen. Gesuche von anderen systemkritischen Unternehmen seien nicht eingegangen, berichtete Sommaruga in der Eintretensdebatte im Nationalrat.</p><p>Dieser hiess die Gesetzesgrundlagen für Rettungsschirm mit 137 zu 51 Stimmen bei sieben Enthaltungen und den damit verbundenen Verpflichtungskredit von zehn Milliarden Franken mit 136 zu 51 Stimmen und acht Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen jeweils aus der SVP. Der Bund müsse handeln, lautete der Tenor der Mehrheit.</p><p>Mit dem Ja zeichnet sich ab, dass die Notverordnung für die Hilfe an die Axpo ab dem 1. Oktober durch ein dringliches und bis Ende 2026 befristetes Gesetz abgelöst werden kann. Die Debatte im Nationalrat war zuweilen emotional.</p><p></p><p>"Linke Vorlage"</p><p>Kritisiert wurde etwa, dass die Eigner der Stromunternehmen ihre Verantwortung nicht wahrnähmen. Manchen waren internationale Handelsgeschäfte der Stromkonzerne ein Dorn im Auge. Und es kam die Frage auf, warum angesichts sich abzeichnender Probleme nicht früher gehandelt worden sei.</p><p>Christian Imark (SVP/SO) kritisierte den Rettungsschirm als "weitere linke Vorlage, die Probleme verschlimmert statt sie zu lösen." Bezahlten die Stromkonzerne die Darlehen von 10 Milliarden Franken nicht zurück, koste das allein pro Kopf im Land rund 116 Franken, rechnete Mike Egger (SVP/SG) vor. Das Geld würde besser in den Zubau von einheimischen Energien investiert.</p><p>Alle anderen Fraktionen sahen die sichere Versorgung im Zentrum und befürworteten die Debatte trotz Vorbehalten. "Es ist einfach, das Gesetz zu bekämpfen und die Bevölkerung zu spalten statt in der Krise zusammenzustehen", wandte sich Nicolo Paganini (Mitte/SG) an die SVP.</p><p>In der Detailberatung nahm der Nationalrat etliche Retuschen vor und schuf damit Differenzen zum Ständerat. Diese sollen noch in der laufenden Session bereinigt und die Vorlage danach für dringlich erklärt werden. Einen Anspruch auf Darlehen etwa lehnt der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat ab und folgte dem Bundesrat.</p><p><b></b></p><p>Boni-Verbot eingefügt</p><p>Einig sind sich die Räte zwar, dass ein Unternehmen mit Darlehen mit Kantonen und Gemeinden nicht über die Stundung von kommunalen und kantonalen Abgaben sowie von Wasserrechtszinsen verhandeln muss. Strittig ist aber, ob ein Darlehensvertrag in die Rechte und Pflichte von Konzessions- und Leitungsverträgen eingreifen darf.</p><p>Systemkritische Stromunternehmen müssen für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Gemäss Nationalrat sollen die Unternehmen die Pauschale aber nicht zu gleichen Teilen bezahlen, sondern ihre Anteile sollen entsprechend der Kraftwerksleistung im Inland festgelegt werden.</p><p>Überhaupt soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist. Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot. Der Nationalrat fügte ein Verbot von Boni und Prämien hinzu.</p><p>Schliesslich hat der Nationalrat entschieden, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Rettungsschirm für alle subsidiären Finanzhilfen gelten, die der Bundesrat bereits vor der Inkraftsetzung gewährt hat.</p><p><b></b></p><p>Rettungsschirm bereits aktiviert</p><p>Weil 55 Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP eine ausserordentliche Session verlangt haben, wird über den dringlichen Nachtragskredit von vier Milliarden Franken für die Breitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. Die Diskussion findet in beiden Räten in der dritten Sessionswoche statt.</p><p>Der Ständerat sagte im Juni grundsätzlich Ja zum Rettungsschirm. Er will aber im Gegensatz zum Bundesrat nicht nur die Axpo, die Alpiq und die BKW unter den Schirm nehmen, sondern auch kleinere Stromunternehmen, wenn diese systemrelevant sind. Die BKW will vom Schirm nichts wissen, wie sie zuletzt Anfang September bekräftigte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2022</b></p><p><b>Ständerat will Eigner von Stromunternehmen in die Pflicht nehmen</b></p><p><b>Der Ständerat hat sich am Donnerstag erneut mit dem Rettungsschirm für Stromunternehmen befasst. Dabei beschloss er unter anderem zusätzliche Pflichten für Eignerkantone. Beim Boni-Verbot schloss er sich dem Nationalrat an.</b></p><p>Die Debatte in der kleinen Kammer stand unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen für den Stromkonzern Axpo. Statt nur mit den bestehenden Differenzen zum Nationalrat befasste sich die kleine Kammer mit einer Reihe von Einzelanträgen.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) beantragte erfolgreich, Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten. Erfolgen diese nicht, soll der Bundesrat eine Nachfrist ansetzen. Dies entspreche der Stossrichtung der Vorlage, wonach der Bund nur subsidiär tätig werden solle, argumentierte Noser.</p><p>Energieministerin Simonetta Sommaruga wandte dagegen ohne Erfolg ein, es gehe um die Versorgungssicherheit und um Situationen, in denen die Zeit dränge. Die Hilfen seien so gestaltet, dass sie nur beansprucht würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Die Subsidiarität sei bereits gewährleistet.</p><p>Eva Herzog (SP/BS) sprach sich dafür aus, eine Differenz zu schaffen, damit man sich nochmals mit der Sache befassen könne. Denn der Gesetzesentwurf unterscheide ohne die Änderung nicht zwischen den Kantonen, sagte sie. Es spiele keine Rolle, ob diese Aktionäre von Stromkonzernen seien.</p><p>Dabei geht es auch um die Verteilung möglicher Darlehensverluste - und von Risikozuschlägen, die Unternehmen auf geliehenes Geld zahlen müssen.</p><p>Der Ständerat nahm den Einzelantrag Nosers schliesslich mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Abstimmung musste allerdings wiederholt werden, da im Rat Verwirrung entstanden war.</p><p><b></b></p><p>Keine Einschränkung bei Stromverkauf</p><p>Keine Mehrheit fand dagegen ein weiterer Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR). Er wollte Stromunternehmen, die Hilfe beantragen, verpflichten, ihre Produktion zu angemessenen Tarifen im Inland zu verkaufen.</p><p>Englers Innerrhoder Parteikollege Daniel Fässler äusserte Zweifel an der Praktikabilität des Vorschlags. Dies unter anderem, weil Produzenten ihren Strom oft lange im Voraus an den Strombörsen verkauften.</p><p>Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Idee. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer solchen Verpflichtung Liquiditätsprobleme von Unternehmen verschärft würden. Dies laufe dem Sinn des Rettungsschirms zuwider.</p><p><b></b></p><p>Ja zu Boni-Verbot</p><p>Zu reden gaben in der Ständeratsdebatte auch mehrere Punkte, die der Nationalrat am Dienstag in die Vorlage eingebaut hatte.</p><p>Im Grundsatz einverstanden erklärte sich die kleine Kammer mit dem vom Nationalrat gewünschten Verbot der Auszahlung von Boni und Prämien für Unternehmen, die den Rettungsschirm beanspruchen.</p><p>Noch strittig ist allerdings die genaue Formulierung der Bestimmung. Dabei geht es unter anderem darum, ab wann das Verbot gelten soll. Der Ständerat änderte sie ab, der Nationalrat muss sich nochmals damit befassen.</p><p>Oppositionslos beharrte der Ständerat auf einer Differenz, die er bei der ersten Beratung im Juni beschlossen hatte. Er will weiterhin eine Bestimmung streichen, wonach kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Rettungsschirm besteht. Bundesrat und Nationalrat lehnen dies ab.</p><p>Nach dem Nationalrat entschied dagegen auch der Ständerat, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Rettungsschirm für alle subsidiären Finanzhilfen gelten, die der Bundesrat bereits vor der Inkraftsetzung gewährt hat.</p><p>Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Die verbliebenen Differenzen sollen noch in der Herbstsession ausgeräumt und die Vorlage danach für dringlich erklärt werden.</p><p><b></b></p><p>Ernstfall bereits eingetreten</p><p>Im Grundsatz hatten beide Räte dem Rettungsschirm schon vor der Debatte am Donnerstag gutgeheissen: Der Nationalrat tat dies am Dienstag, der Ständerat bereits in der Sommersession.</p><p>Systemkritische Stromunternehmen müssen für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist. Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.</p><p>Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit, die Finanzdelegation der Räte stimmte zu.</p><p>Weil die SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session verlangt hat, wird über den dringlichen Nachtragskredit für die Bereitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2022</b></p><p><b>Weiterhin Differenzen zum Rettungsschirm für Stromunternehmen</b></p><p><b>Die Pflichten der Eigentümer der vom Rettungsschirm profitierenden systemrelevanten Stromkonzerne bleiben umstritten. Zudem beharrt der Nationalrat darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Rettungsschirm geben soll. Nicht geklärt ist weiter der Umgang mit dem Eigenhandel.</b></p><p>Der Ständerat hatte vergangene Woche einen Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) angenommen. Demnach wären Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichtet, wenn dieser in Schieflage gerät. Der Nationalrat beharrte am Dienstag bei der Differenzbereinigung indes auf einer Kann-Formulierung. Der Bund soll also Finanzhilfe nur subsidiär in Form von Darlehen gewähren können.</p><p>Eine Nachschusspflicht sei nicht machbar, erklärte Beat Flach (GLP/AG). Die Kantone seien nicht in der Lage, in kurzer Zeit die nötigen bedeutenden finanziellen Mittel bereitzustellen.</p><p>Gross war das Verständnis in der grossen Kammer zwar auch für die Forderung einer Minderheit um Thomas Aeschi (SVP/ZG), wonach Eigentümer von Stromunternehmen nachträglich in die Pflicht genommen werden können sollen, wenn sie ihren Pflichten ungenügend nachgekommen sind. Trotzdem lehnte der Nationalrat diese Forderung mit 124 zu 56 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab.</p><p><b></b></p><p>"Nicht mitten in der Krise regeln"</p><p>Das Hauptargument dagegen war, dass die Rechtsfolge unklar sei, wenn Eigentümer das Kapital nicht rechtzeitig erhöht oder keine Darlehen oder Garantien abgegeben hätten. Diese an sich wichtige Frage müsse im Rahmen einer künftigen Regulierung angegangen werden, sagte etwa Nicolo Paganini (Mitte/SG).</p><p>"Wenn Sie mehr Verantwortung und Transparenz für die Eigentümer wollen, dann müssen Sie das grundsätzlich angehen und nicht mitten in einer Krise regeln", hielt Energieministerin Simonetta Sommaruga fest.</p><p>Deutlich, aber doch auch mit einigem Unbehagen wies der Nationalrat auch einen Minderheitsantrag von Christian Imark (SVP/SO) ab, der den spekulativen Eigenhandel unterbinden wollte für Unternehmen, die vom Rettungsschirm profitieren. Auch hier war der Tenor, dass diese Frage grundsätzlicher angegangen werden müsse. 41 Enthaltungen bei 91 Ja- und 57 Nein-Stimmen illustrierten diesen Willen.</p><p>Handelsgeschäfte seien nicht per se schlecht, sagte etwa Gabriela Suter (SP/AG). Sie könnten durchaus zu einer Verbesserung der finanziellen Lage eines Unternehmens führen. Flach fügte an, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Eigenhandel die Ursache für die Liquiditätsprobleme der Axpo sei, auf die der fragliche Passus in erster Linie abzielte. Auch in der grossen Kammer stand die Debatte unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen für den Stromkonzern Axpo.</p><p>Das Boni-Verbot weitete der Nationalrat am Dienstag noch etwas aus, indem es für alle Mitarbeitenden in einem von Darlehen des Rettungsschirms profitierenden Stromunternehmen gelten soll, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Es soll also nicht nur für Geschäftsleitungsmitglieder gelten, sondern auch für Mitarbeitende, die dank Erfolgen im Handelsgeschäft sehr gut verdienen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 22.09.2022</b></p><p><b>Bei Rettungsschirm sind Einzelheiten zum Boni-Verbot umstritten</b></p><p><b>Die Räte sind sich einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Noch umstritten sind aber Einzelheiten.</b></p><p>Der Ständerat, der die Vorlage am Donnerstag erneut behandelte, will das Dividenden- und Tantiemenverbot für ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns beschränken. Der Nationalrat hingegen will es weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Er ist nun wieder am Zug.</p><p></p><p>Boni-Verbot enger gefasst</p><p>Das vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Boni-Verbot will der Ständerat auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschränken. An diesem Entscheid hielt er fest. Der Nationalrat will es für alle Mitarbeitenden in einem von Darlehen profitierenden Stromunternehmen, die mehr als 250'000 Franken verdienen.</p><p>Andere Differenzen sind ausgeräumt. Der Ständerat hatte mit einem Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten wollen, wenn dieser in Schieflage gerät. Der Nationalrat strich den Paragrafen aber wieder, und der Ständerat folgte ihm nun.</p><p>Der Bund soll Finanzhilfe subsidiär in Form von Darlehen gewähren können Die Räte haben sich darauf geeinigt, dass kein Rechtsanspruch auf Hilfe vom Bund besteht: Der Ständerat hat sich hier dem Nationalrat und dem Bundesrat angeschlossen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2022</b></p><p><b>Rettungsschirm für Stromkonzerne im Parlament praktisch unter Dach</b></p><p><b>Der Nationalrat hat im Rahmen der Beratungen über den Rettungsschirm für Stromkonzerne letzte Einzelheiten zum Boni-Verbot bereinigt. Das Geschäft geht noch einmal in den Ständerat, der noch über die Dringlichkeit der Vorlage entscheiden muss.</b></p><p>Materiell sind sich die Räte einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Noch umstritten waren aber die Einzelheiten dazu.</p><p>Der Nationalrat ist am Montag bei den zwei letzten verbliebenen Differenzen dem Ständerat gefolgt. Das Dividenden- und Tantiemenverbot für ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns wird beschränkt.</p><p><b></b></p><p>Boni-Verbot wird enger gefasst</p><p>Der Nationalrat wollte es ursprünglich weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Zudem sollte es auch für Mitarbeitende gelten, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Das Boni-Verbot beschränkt sich nach dem Einlenken des Nationalrats nun auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.</p><p>Zwei Minderheitsanträge von Thomas Aeschi (SVP/ZG), der an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten wollte, lehnte die grosse Kammer deutlich ab. Immerhin gehe es dabei um Steuergelder, gab Aeschi erfolglos zu bedenken. Die Mehrheit war mit dem Ständerat der Ansicht, eine strengere Fassung der Boni-Regeln verstosse gegen aktienrechtliche Bestimmungen.</p><p>Berichterstatter Thomas Bäumle (GLP/ZH) hielt aber gleichzeitig fest, dies sei kein Freipass für die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der betroffenen Konzerne. Das Parlament erwarte eine "massive Zurückhaltung" der verantwortlichen Organe.</p>
Updated
23.07.2024 19:21

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