Ausländer- und Integrationsgesetz. Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze. Änderung

Details

ID
20220044
Title
Ausländer- und Integrationsgesetz. Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze. Änderung
Description
Botschaft vom 18. Mai 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.05.2022</b></p><p><b>Bund kann Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze künftig finanziell unterstützen</b></p><p><b>Ausreisepflichtige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sollen von Bund und Kantonen kurzfristig festgehalten werden können, um sie gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an die Behörden eines Nachbarstaates übergeben zu können. Ausserdem soll sich der Bund bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten finanziell an den Kosten beteiligen können, die vor allem den Grenzkantonen mit Ausreisezentren entstehen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen. Die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geht nun ans Parlament.</b></p><p>Die Botschaft zur Änderung des AIG sieht vor, dass diejenigen Kantone, die für formlos weggewiesene Ausländerinnen und Ausländer in ausserordentlichen Situationen temporäre Unterkünfte betreiben, finanziell unterstützt werden können. Der Bundesrat setzt damit die Motion 17.3857 "Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen" um.</p><p></p><p>Finanzielle Unterstützung und kurzfristige Festhaltung</p><p>Da die Grenzkantone mit solchen Rückübergaben an die Nachbarstaaten stärker belastet sind als andere Kantone, soll sich der Bund bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung in kantonalen Ausreisezentren im Grenzraum beteiligen können. Diese temporären kantonalen Ausreisezentren müssen der kurzzeitigen Unterbringung von ausländischen Personen dienen, die beim illegalen Übertritt im Grenzraum aufgegriffen und formlos weggewiesen wurden.</p><p>Für die Umsetzung der Motion soll auch die Bestimmung über die kurzfristige Festhaltung ergänzt werden: Die zuständigen Behörden des Bundes oder der Kantone sollen ausreisepflichtige Personen ohne Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung während maximal drei Tagen in einem entsprechenden Ausreisezentrum festhalten können, um deren Übergabe an die Behörden eines Nachbarstaates gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen sicherzustellen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. Mai 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.11.2022 2 Abweichung
    12.12.2022 1 Zustimmung
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat für Beitrag an Ausreisezentren in Grenzkantonen</b></p><p><b>Der Bund soll nach dem Willen des Nationalrats Grenzkantone künftig beim Betrieb sogenannter Ausreisezentren finanziell unterstützen können. Die grosse Kammer hat einer entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zugestimmt.</b></p><p>Mit 182 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen folgte der Nationalrat am Donnerstag dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Die Vorlage geht an den Ständerat.</p><p>Mit dem Gesetzesentwurf setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Es geht um Zentren, in denen ausreisepflichtige Personen kurzfristig festgehalten werden, bevor die Schweizer Behörden sie einem Nachbarstaat übergeben. Vorgesehen ist ein finanzielles Engagement des Bundes im Falle einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten.</p><p><b></b></p><p>Zentrum in Rancate TI</p><p>Hintergrund sind Ereignisse im Tessin in den Jahren 2016 und 2017. Damals waren dort zahlreiche Personen illegal eingereist, die in der Schweiz kein Asylgesuch stellen wollten und deshalb im Rahmen eines Rückübernahmeabkommens rasch nach Italien zurückgebracht werden konnten. Der Kanton Tessin eröffnete daher vorübergehend ein Ausreisezentrum in Rancate. Der Bund beteiligte sich an den Kosten dafür, im Rahmen einer Leistungsvereinbarung.</p><p>Gemäss dem Gesetzesentwurf dürfen die Betroffenen während maximal drei Tagen in einem derartigen Zentrum festgehalten werden. Die Vorlage schafft dafür die gesetzliche Grundlage.</p><p>Anders als der Bundesrat will der Nationalrat allerdings die Festhaltung von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren in derartigen Zentren explizit verbieten. Ein entsprechender Minderheitsantrag von SP und Grünen in der SPK-N wurde mit 94 zu 87 Stimmen angenommen.</p><p><b></b></p><p>Keine Inhaftierung</p><p>Derartige Fälle seien extrem selten, hoben sowohl Vertreter der Bürgerlichen als auch Justizministerin Karin Keller-Sutter ohne Erfolg hervor. Es handle sich nicht um eine Inhaftierung in einem Gefängnis. Zudem solle man den Behörden nicht vorschreiben, Familien zu trennen.</p><p>Ein weiterer Minderheitsantrag wollte, dass Gerichte nicht erst nachträglich, sondern innerhalb von 24 Stunden die Rechtmässigkeit einer Festhaltung prüfen müssen. Der Nationalrat lehnte dies ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.11.2022</b></p><p><b>Parlament für Bundesbeiträge an Kantone mit Ausreisezentren</b></p><p><b>Der Bund soll künftig Kantone, welche bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten Ausreisezentren für Flüchtlinge einrichten, finanziell unterstützen können. Dafür hat sich nach dem Nationalrat am Dienstag auch der Ständerat ausgesprochen.</b></p><p>Es geht um Zentren, in denen ausreisepflichtige Personen kurzfristig festgehalten werden, bevor die Schweizer Behörden sie einem Nachbarstaat übergeben. Noch ist die entsprechende Änderung des eidgenössischen Ausländergesetzes aber nicht unter Dach.</p><p>Der Ständerat sprach sich am Dienstag mit 23 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, dem Bund die Kompetenz zu geben, in diesen Zentren auch Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren kurzfristig festzuhalten. Dies, wenn es die Umstände erfordern. Die Vorlage geht deshalb zurück an den Nationalrat.</p><p>Dort war im September ein Minderheitsantrag von SP und Grünen angenommen worden, mit dem diese Festhaltung von Minderjährigen verboten werden sollte.</p><p>Im Ständerat sagte der Sprecher der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), Damian Müller (FDP/LU), in den Jahren 2019 und 2020 seien nur gerade zweimal unter 15-jährige Kinder oder Jugendliche festgehalten worden. Im vergangenen Jahr sei kein einziger Fall erfasst worden.</p><p>Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte, manchmal sei diese Festhaltung nötig, um die Identität der Personen festzustellen. Es gehe auch darum, Kinder nicht von ihren Eltern zu trennen.</p><p></p><p>Folge der Flüchtlingsströme von 2016</p><p>Mit der Gesetzesänderung will der Bundesrat eine 2018 vom Parlament gutgeheissene Motion des früheren Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate umsetzen. Im Tessin waren Mitte 2016 im Zuge einer grossen Flüchtlingswelle viele illegale Grenzübertritte registriert worden. Der Kanton Tessin richtete in der Folge in Mendrisio-Rancate TI eine temporäre Unterkunft für diese Personen ein.</p><p>Die meisten blieben nur eine Nacht in der Unterkunft und wurden am folgenden Tag den italienischen Behörden übergeben. Abate argumentierte, das Tessin leiste mit diesem Zentrum der Schweiz einen Dienst und solle deshalb vom Bund finanziell unterstützt werden.</p><p>Der Ständerat stimmte der Vorlage einstimmig zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2022</b></p><p><b>Kantone mit Ausreisezentren für Flüchtlinge erhalten Bundeshilfe</b></p><p><b>Der Bund kann künftig Kantonen, welche bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten Ausreisezentren für Flüchtlinge einrichten, finanziell unter die Arme greifen. National- und Ständerat haben die letzten Differenzen einer Vorlage, welche dies ermöglicht, ausgeräumt.</b></p><p>Der Nationalrat liess am Montag seine Forderung fallen, in diesen Zentren dürften keine Kinder und Jugendliche bis zum 15. Altersjahr festgehalten werden. Bei der ersten Beratung der Vorlage im September hatte er diese Forderung einer Links-Grün-Mitte-Minderheit seiner vorberatenden Kommission noch unterstützt.</p><p>Ende November sprach sich dann aber der Ständerat dafür aus, das Festhalten von Minderjährigen in diesen Zentren zu erlauben. In der kleinen Kammer hiess es, in den vergangenen drei Jahren sei es nur gerade zu zwei Festhaltungen von Minderjährigen gekommen.</p><p>Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte im Ständerat, manchmal sei diese Festhaltung nötig, um die Identität der Personen festzustellen. Es gehe auch darum, Kinder nicht von ihren Eltern zu trennen.</p><p>Von diesen Aussagen im Ständerat liess sich laut Kommissionssprecherin Marianne Binder-Keller (AG/Mitte) die Links-Grün-Mitte-Minderheit der nationalrätlichen Kommission beeindrucken. Diese Minderheit findet laut Binder-Keller auch, es handle sich nicht um eine Haft, sondern eine Sicherstellung der Rückführung.</p><p>Familien sollten effektiv nicht auseinandergerissen werden. Ein weiterer Grund für das Einlenken der Kommissionsminderheit ist laut Binder-Keller auch, dass sich der Ständerat recht klar, mit 23 zu 15 Stimmen, für das Festhalten auch von Minderjährigen aussprach.</p>
Updated
10.04.2024 15:38

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