Internationale Arbeitsorganisation: Übereinkommen Nr. 190 und Bericht über die Erklärung zu ihrem hundertjährigen Bestehen

Details

ID
20220045
Title
Internationale Arbeitsorganisation: Übereinkommen Nr. 190 und Bericht über die Erklärung zu ihrem hundertjährigen Bestehen
Description
Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.05.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat engagiert sich für eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 eine Botschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation von 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet. Das Übereinkommen enthält die erste international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es schafft die Rahmenbedingungen, um sich weltweit kohärenter und solidarischer für menschenwürdige Arbeit zu engagieren.</strong></p><p class="Standard_d">Mit der Ratifizierung des Übereinkommens bekräftigt die Schweiz die Notwendigkeit, das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu respektieren, zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vor, sowie Massnahmen zur Prävention und Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen für Opfer.</p><p class="Standard_d">Das Übereinkommen Nr. 190 wurde anlässlich des hundertjährigen Bestehens der Internationalen Arbeitsorganisation zusammen mit der Jahrhunderterklärung für die Zukunft der Arbeit 2019 verabschiedet. Die beiden Instrumente stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Mandats und der Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation in der Förderung menschenwürdigen Arbeit weltweit dar. Der Bundesrat hat der Bundesversammlung einen Bericht zur Jahrhunderterklärung vorgelegt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Botschaft vom 18. Mai 2022 zur zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Bericht über die Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation für die Zukunft der Arbeit
    Resolutions
    Date Council Text
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    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    Resolutions
    Date Council Text
    19.09.2022 2 Nichteintreten
    12.12.2022 1 Abweichung
    25.09.2023 2 Rückweisung an den Bundesrat
    12.12.2023 1 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Ständerat, 19.09.2022</strong></p><p><strong>Ständerat tritt auf ILO-Abkommen für Schutz vor Gewalt nicht ein</strong></p><p><strong>Der Ständerat will genauere Abklärungen zu einem Schweizer Beitritt zu einem Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen Gewalt und Belästigung bei der Arbeit. Er ist auf die entsprechende Vorlage nicht eingetreten.</strong></p><p>Es handelt sich um das Übereinkommen Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation von 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es ist das erste Abkommen, das eine international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt enthält, wie der Bundesrat schreibt.</p><p>Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention und - für Opfer - Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen. Die Sozialpartner unterstützten das Abkommen, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE) namens der Rechtskommission (RK-S).</p><p>Eine Minderheit um Philippe Bauer (FDP/NE) äusserte sich skeptisch und setzte sich durch. Er verspüre ein gewisses Unwohlsein, sagte Bauer. Einerseits habe keine Konsultation zum Dossier stattgefunden. Anderseits schreibe der Bundesrat zwar, dass nach "aktuellem Stand" die Schweizer Gesetzgebung nicht angepasst werden müsse.</p><p>Doch angesichts späterer Forderungen auf der Grundlage des Übereinkommens könne dies später ändern. Im Abkommen wimmle es von unbestimmten Gesetzesbegriffen, doppelte Beat Rieder (Mitte/VS) nach. Er plädierte für Nichteintreten und eine ausführliche Vernehmlassung.</p><p>Das gewählte Vorgehen entspreche der gängigen Praxis, entgegnete Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Und es liege in der Natur der Sache, dass sich Änderungen ergäben. Es gebe ja immer auch die Möglichkeit, das Abkommen zu kündigen, und das Abkommen sei auch im Interesse der Wirtschaft.</p><p>Der Ständerat stimmte letztlich mit 24 zu 20 Stimmen für Nichteintreten.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h4 class="SDA_Meldung_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.12.2022</strong></h4><p><strong>Nationalrat will besseren Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz</strong></p><p><strong>Der Nationalrat will, dass die Schweiz ein Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation IAO zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung bei der Arbeit unterzeichnet. Anders als dem Ständerat sind ihm die Rahmenbedingungen für die Genehmigung klar genug.</strong></p><p>Mit 124 zu 49 Stimmen bei vier Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Montag dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens zu.</p><p>Der Ständerat war im September nicht auf die Vorlage eingetreten und hatte genauere Abklärungen zu den Konsequenzen eines Schweizer Beitritts gefordert. Es habe keine Vernehmlassung zur Vorlage stattgefunden, wurde kritisiert. Auch äusserten Ständeratsmitglieder Zweifel an der Aussage der Landesregierung, dass "nach aktuellem Stand" die Schweizer Gesetzgebung nicht angepasst werden müsse.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats war aber der Meinung, eine Vernehmlassung würde keine neuen Erkenntnisse bringen. Denn die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerorganisationen stünden hinter dem Übereinkommen und seien in die Arbeiten auf Bundesebene einbezogen worden.</p><p>Ein Nein der Schweiz zur Ratifizierung des Abkommens würde in anderen Ländern schlecht aufgenommen, hiess es im Nationalrat auch. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, ein informelles Rechtsgutachten des Internationalen Arbeitsbüros habe bestätigt, dass das Schweizer Recht durch die Unterzeichnung des Abkommens nicht angepasst werden müsse.</p><p>Es handelt sich um das Übereinkommen Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation von 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es ist das erste Abkommen, das eine international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt enthält, wie der Bundesrat schrieb.</p><p>Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention und, für Opfer, Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen. Das Geschäft geht nun wieder in den Ständerat.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 25.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat verschiebt Entscheid zu ILO-Abkommen</strong><br><strong>Die Schweiz ratifiziert das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorerst nicht. Der Ständerat trat am Montag zwar zunächst auf die Vorlage ein, wies sie aber danach an den Bundesrat zurück.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 34 zu sechs Stimmen bei drei Enthaltungen hiess die kleine Kammer einen Rückweisungsantrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) gut. Würth verlangt vom Bundesrat einen Zusatzbericht. Die Landesregierung solle darlegen, welche Bestimmungen des Übereinkommens direkt anwendbar seien und welche nicht. Zudem solle eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt werden.</p><p class="Standard_d">Hintergrund der Rückweisung ist, dass dem ILO-Übereinkommen im Ständerat die Ablehnung drohte. Eine knappe Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) fürchtete durch das Abkommen eine Überladung des Schweizer Arbeitsrechts.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sozialpartner für ein Ja</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit traute der Versicherung des Bundesrats nicht, dass durch die Ratifikation nach derzeitigem Kenntnisstand in der Schweiz keine Gesetzesanpassungen nötig würden. Es würden "Tür und Tor für die verschiedensten Anliegen" geöffnet, so die Befürchtung.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Kommission vertrat ebenso wie die Sozialpartner und der Bundesrat die Ansicht, die Schweiz sende auf internationaler Ebene ein negatives Signal, falls sie das Abkommen nicht ratifiziere.</p><p class="Standard_d">Minderheitssprecherin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) sagte, die meisten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz hätten das Übereinkommen bereits ratifiziert oder seien dabei, dies zu tun. Eine Nicht-Ratifikation würde die Schweiz schlecht aussehen lassen.</p><p class="Standard_d">Bislang haben 32 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Carlo Sommaruga (SP/GE) sagte, auch Länder mit einem liberalen Arbeitsrecht wie Grossbritannien stünden hinter dem Abkommen. Er hob hervor, die Sozialpartner arbeiteten in der ILO zusammen. Es sei viel getan worden, damit das Übereinkommen sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer- als auch jenen der Arbeitgeberseite gerecht werde.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warnung vor Eigentor</p><p class="Standard_d">Eine Nicht-Ratifikation würde zudem das internationale Genf schwächen, warnte er. Und sie würde der Glaubwürdigkeit der Schweiz bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen schaden, wenn es um Sozialklauseln gehe.</p><p class="Standard_d">Wirtschaftsminister Guy Parmelin beteuerte vergeblich, das Übereinkommen habe keine direkte Wirkung auf die Schweizer Gesetzgebung. Niemand werde sich vor einem Schweizer Gericht darauf berufen können. Sommaruga habe recht, wenn er davor warne, die Schweiz drohe sich im Hinblick auf Gespräche über Handelsabkommen "selbst in den Fuss zu schiessen".</p><p class="Standard_d">Zur Debatte stand das Übereinkommen Nummer 190 der ILO von 2019. Es ist laut des Botschaft des Bundesrats das erste Abkommen, das eine international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt enthält.</p><p class="Standard_d">Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention und Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen für Opfer.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Appell des ILO-Direktors</p><p class="Standard_d">Im vergangenen August hatte sich der Direktor der ILO, Gilbert Houngbo, in die Diskussion eingeschaltet. Die Schweiz verfüge zwar bereits über nationale Gesetze, räumte er im Interview mit der Westschweizer Zeitung "Le Temps" ein. Sie müsse aber mit gutem Beispiel vorangehen und ihre internationale Verantwortung wahrnehmen - besonders als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates. Bisher habe kein Mitgliedstaat das Übereinkommen angelehnt.</p><p class="Standard_d">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) reagierte am Montag mit Kritik auf den Ständeratsentscheid. In einem Communiqué sprach er von einer falschen und fehlgeleiteten Verzögerungstaktik. Die Botschaft des Bundesrats sei extrem detailliert gewesen und habe alle Fragen geklärt.</p><p class="Standard_d">Die Ratifikation der ILO-Konvention müsste eine Selbstverständlichkeit sein, schrieb der SGB. Sexuelle Belästigung betreffe zu viele Menschen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt - und habe oft gravierende Folgen für die Gesundheit der Betroffenen und ihre weiteren Erwerbsverläufe.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte sich in der Wintersession klar für die Genehmigung des Übereinkommens ausgesprochen. Er muss nun über die Rückweisung befinden. Lehnt er sie ab, ist erneut der Ständerat am Zug. Votiert die kleine Kammer danach ein zweites Mal für die Rückweisung, setzt sie sich durch.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament verschiebt Beitritt zu internationalem Arbeits-Abkommen</strong><br><strong>Die Schweiz ratifiziert das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorerst nicht. Das Parlament hat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen - und verlangt eine Vernehmlassung dazu.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat folgte am Dienstag dem Entscheid des Ständerats vom September. Oppositionslos beschloss er Rückweisung. Damit erhält der Bundesrat den Auftrag, die direkt oder indirekt anwendbaren Bestimmungen des Übereinkommens Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO oder IAO) zu präzisieren. Er soll ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage durchführen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Unklare Folgen</p><p class="Standard_d">Laut Kommissionssprecherin Tamara Funiciello (SP/BE) sind einer Mehrheit die Rahmenbedingungen für die Genehmigung zu wenig klar. Vor einem Jahr hatte die grosse Kammer dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens noch deutlich zugestimmt. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stünden hinter dem Übereinkommen und seien in die Arbeiten auf Bundesebene einbezogen worden, hiess es damals.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
26.03.2024 21:58

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