Gültigkeitsdauer der dringlichen Bestimmung zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung (Art. 72 AIG). Verlängerung

Details

ID
20220047
Title
Gültigkeitsdauer der dringlichen Bestimmung zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung (Art. 72 AIG). Verlängerung
Description
Botschaft vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Verlängerung der Bestimmungen zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.06.2022</b></p><p><b>Bundesrat will Regelung zum Covid-19-Test bei Rückführungen verlängern</b></p><p><b>Wer die Schweiz verlassen muss, kann seit dem 2. Oktober 2021 zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden, wenn eine Wegweisung ansonsten nicht vollzogen werden kann. Denn viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgabe weiterhin erfüllen können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 eine Botschaft zur Verlängerung dieser Regelung bis Ende Juni 2024 verabschiedet.</b></p><p>Die bisherige Regelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Um den Wegweisungsvollzug lückenlos sicherstellen zu können, soll dem Parlament zudem beantragt werden, das Geschäft für dringlich zu erklären.</p><p>Auch wenn sich die Covid-19-Situation in der Schweiz seit der Inkraftsetzung dieser Regelung stabilisiert hat und die besondere Lage im Frühjahr 2022 aufgehoben wurde, verlangen die wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen, die meisten Dublin-Staaten sowie die Fluggesellschaften weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. die Beförderung der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Zum heutigen Zeitpunkt und aufgrund der volatilen Covid-19-Situation ist nicht absehbar, ab wann die Heimat- und Herkunftsstaaten, die Dublin-Staaten oder die Transportunternehmen von einem Covid-19-Test absehen werden.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen mit der seit Oktober 2021 eingeführten Testpflicht sind durchwegs positiv. Vom 2. Oktober 2021 bis Ende 2021 konnte der Wegweisungsvollzug aufgrund dieser Regelung in insgesamt 82 Fällen sichergestellt werden. Im ersten Quartal 2022 waren 64 solche Fälle zu verzeichnen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Verlängerung der Bestimmungen zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Covid-19-Test bei der Ausschaffung)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    29.11.2022 2 Zustimmung
    05.12.2022 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    08.12.2022 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat will weiterhin Zwangs-Covid-Tests bei Ausschaffungen</b></p><p><b>Zwangsweise Covid-Tests bei Ausschaffungen sollen bis Ende Juni 2024 möglich bleiben. Der Nationalrat hat als Erstrat der Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz zugestimmt. Das Geschäft geht in den Ständerat.</b></p><p>Einen Minderheitsantrag der Grünen, nicht auf die Vorlage einzutreten, lehnte der Rat mit 118 zu 61 Stimmen ab. Greta Gysin (Grüne/TI) begründete den Antrag damit, das Problem nicht grösser zu machen, als es sei. Es halte sich in Grenzen. Es gebe nur wenige Zwangsrückführungen.</p><p>Zudem habe die Kommission zur Verhütung von Folter mehrere Zwangstests beschrieben. Es sei völlig unangemessen und unverhältnismässig, wie in diesen Fällen vorgegangen worden sei, mit Fesselungen und zu Boden drücken. so Gysin.</p><p>Auch Céline Widmer (SP/ZH) sprach sich im Namen ihrer Fraktion gegen eine Verlängerung der "unsäglichen Bestimmung" aus. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit.</p><p>Es werde niemand gezwungen, sich zu wehren, hielt Marianne Binder-Keller (AG) im Namen der Mitte-Fraktion dagegen und setzte sich für die Verlängerung der Massnahme ein. Martina Bircher (SVP/AG) warf der Ratslinken vor, mit ihrer Haltung selber den Rechtsstaat mit Füssen zu treten.</p><p><b></b></p><p>193 Wegweisungen bis Mitte 2022</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, bei einer Nichtverlängerung bestehe die Gefahr, dass sich diese Personen weiterhin weigern und damit den Vollzug der Rückführungen verhindern könnten. Die Regelung habe auch präventive Wirkungen.</p><p>Bis Ende Juni 2022 habe in 193 Fällen die Wegweisung sichergestellt werden können, die Mehrheit der betroffenen Personen habe kooperiert. Es habe bisher bei keiner Person gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Tests gegeben.</p><p>Viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Die bisherige Regelung ist bis Ende 2022 befristet. Sie gilt seit dem 2. Oktober 2021.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.11.2022</b></p><p><b>Parlament verlängert Zwangs-Covid-Tests bei Ausschaffungen</b></p><p><b>Zwangsweise Covid-Tests bei Ausschaffungen sollen bis Ende Juni 2024 möglich bleiben. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz zugestimmt.</b></p><p>Die Ratslinke wollte nicht auf die Vorlage eintreten, was der Ständerat aber mit 33 zu 11 Stimmen ablehnte. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit dem genau gleichen Ergebnis. Sie geht in den Nationalrat für die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel.</p><p>Philippe Bauer (FDP/NE), Sprecher der Kommissionsmehrheit, erinnerte daran, dass gewisse Länder noch immer einen Covid-Test verlangen bei der Einreise. Würde man nötigenfalls auf das Zwangsmittel verzichten, könnten diese Ausschaffungen nicht mehr vollzogen werden.</p><p>Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE) bezeichnete die Verlängerung der Massnahme als unverhältnismässig. Unter Zwang durchgeführte Covid-Tests seien ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen. Zudem seien es nur sehr wenige Fälle.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, bei einer Nichtverlängerung bestehe die Gefahr, dass sich die betroffenen Personen weiterhin weigern und damit den Vollzug der Rückführungen verhindern könnten.</p><p>Derzeit sei in fünf der zehn wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden ein negativer Covid-Test für die Einreise nötig, und es sei nicht absehbar, wann diese Länder von einem Test wieder absehen würden. Auch einige Fluggesellschaften verlangten nach wie vor einen Test.</p><p>In den allermeisten der seit der Einführung der Bestimmung bis Ende September 2022 gezählten 215 Fälle sei letztlich kein effektiver Zwang nötig gewesen, hielt Keller-Sutter fest. Die Massnahme habe also auch eine präventive Wirkung und habe sich insgesamt bewährt.</p><p>Die bisherige Regelung ist bis Ende 2022 befristet. Sie gilt seit dem 2. Oktober 2021 und kann nun bis Mitte 2024 verlängert werden. Beide Räte müssen nur noch über die Dringlichkeitsklausel befinden.</p>
Updated
10.04.2024 15:37

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