Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Änderung (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien)

Details

ID
20220053
Title
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Änderung (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien)
Description
Botschaft vom 22. Juni 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.06.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion Grin 17.3171 um.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundesssteuer wie folgt erhöhen:</p><ul><li>der maximale Abzug für Alleinstehende von heute 1 700 auf 3 000 Franken;</li><li>der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3 500 auf 6 000 Franken;</li><li>die Abzüge für ein Kind oder eine unterstützungsbedürftige Person von heute 700 auf 1 200 Franken.</li></ul><p class="Standard_d">Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen rund 315 Millionen Franken auf den Bund und rund 85 Millionen Franken auf die Kantone. In Anbetracht der finanziellen Situation von Bund und Kantonen ist der Bundesrat besorgt über diese Mindereinnahmen.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht auf die Motion Grin "Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien" (17.3171) zurück. Die Vernehmlassung wurde vom 11. Juni bis zum 8. Oktober 2021 durchgeführt. Eine Mehrheit sprach sich für die Erhöhung der Abzüge aus.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Juni 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2022 2 Nichteintreten
    19.09.2023 1 Nichteintreten
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 08.12.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will keine höheren Steuerabzüge für Krankenkassenprämien</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat will die Abzüge für die Prämien der Krankenkasse bei der direkten Bundessteuer nun doch nicht erhöhen. Er ist am Donnerstag nicht auf eine Vorlage eingetreten, mit welcher ein vom Parlament überwiesener Vorstoss umgesetzt werden soll.</strong></p><p class="Standard_d">Konkret sieht die vorgesehene Gesetzesänderung vor, den maximalen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien für Alleinstehende von 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare soll neu ein Pauschalabzug von 6000 statt 3500 Franken möglich sein und für Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen neu 1200 statt 700 Franken. Die Vorlage setzt eine überwiesene Motion von Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP/VD) um.</p><p class="Standard_d">Der Entscheid dagegen fiel in der kleinen Kammer mit 32 zu 11 Stimmen. Die Mehrheit folgte der vorberatenden Wirtschaftskommission. Auch die Finanzkommission hatte beantragt, auf die Erhöhung der Abzüge bei der direkten Bundessteuer zu verzichten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Politik für die Reichen"</p><p class="Standard_d">"Es ist nicht der richtige Moment dafür", sagte Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG). Die Änderungen führten zu Mindereinnahmen von 400 Millionen Franken - 315 Millionen Franken fielen für den Bund weg und rund 85 Millionen Franken für die Kantone.</p><p class="Standard_d">Finanzminister Ueli Maurer erinnerte daran, dass der Bundesrat bereits vor fünf Jahren erwähnt habe, dass die Motion nicht finanzierbar sei. In der Zwischenzeit hätten sich die finanziellen Aussichten weiter eingetrübt. Der Bund sei auf diese Einnahmen angewiesen.</p><p class="Standard_d">Bereits in der vergangenen Woche war der Ständerat nicht auf eine Vorlage eingetreten. Beim Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative der SP argumentierte eine Mehrheit, dass die damit einhergehenden Mehrausgaben für Bund und Kantone nicht zu stemmen seien.</p><p class="Standard_d">Paul Rechsteiner (SP/SG) gab zu bedenken, dass es nur konsequent sei, nun auch auf höhere Steuerabzüge zu verzichten. "Sonst machen wir Politik für die Reichen." Denn von den höheren Abzügen der Versicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer würden Geringverdienende nur wenig bis nicht profitieren. Es brauche das System der Prämienverbilligungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Konsequent handeln</p><p class="Standard_d">Für Eintreten plädierte dagegen Ständerat Hannes Germann (SVP/SH). "Wir haben diesen Vorstoss hier drin gutgeheissen, also setzen wir diesen nun auch um." Auch in der Vernehmlassung habe sich eine Mehrheit für die Erhöhung der Abzüge ausgesprochen. Mit der Vorlage werde der Mittelstand entlastet.</p><p class="Auskünfte_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Steuerabzüge für Krankenkassenprämien werden nicht erhöht</strong><br><strong>Die Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden nicht erhöht. Nach dem Ständerat hat es am Dienstag auch der Nationalrat abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 103 zu 73 Stimmen bei acht Enthaltungen. Der Ständerat hatte schon in der Wintersession 2022 Nichteintreten beschlossen. Nun ist die Vorlage vom Tisch.</p><p class="Standard_d">Mit der Gesetzesänderung setzte der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion des Waadtländer SVP-Nationalrats Jean-Pierre Grin um - er selbst lehnte die Idee ab.</p><p class="Standard_d">Vorgesehen war, den maximalen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien für Alleinstehende von 1800 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare sollte neu ein Pauschalabzug von 6000 statt 3600 Franken möglich sein und für Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen neu einer von 1200 statt 700 Franken.</p><p class="Standard_d">Mit dem Entscheid Folgte der Nationalrat dem Antrag einer knappen Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Auch die Finanzkommission hatte sich gegen höhere Abzüge gestellt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">400 Millionen Franken weniger</p><p class="Standard_d">Argumentiert wurde einerseits mit der angespannten Finanzlage des Bundes. Die Finanzkommission rechnete durch die Gesetzesänderungen mit Mindereinnahmen von ungefähr 315 Millionen Franken für den Bund und 85 Millionen Franken für die Kantone. Dies sei nicht verkraftbar.</p><p class="Standard_d">Zudem wandten die Gegnerinnen und Gegner höherer Abzüge ein, es sei falsch, in erster Linie die oberen Einkommensklassen zu entlasten. Rund 40 Prozent der Steuerzahlenden zahlten aufgrund ihres tiefen Einkommens ohnehin keine direkte Bundessteuer und würden von einer Neuregelung nicht profitieren.</p><p class="Standard_d">Kathrin Bertschy (GLP/BE) sagte namens der WAK-N, das Vorhaben sei nicht gegenfinanziert. Das Parlament würde dadurch seinen Spielraum übermässig einschränken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warnung vor Spardruck</p><p class="Standard_d">"Masshalten tut not", sagte auch Markus Ritter (Mitte/SG) namens seiner Fraktion. Seit der Annahme der Motion Grins noch vor Beginn der Coronapandemie sei finanzpolitisch viel passiert. Knapp 50 Prozent der Entlastung käme den einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung zugute.</p><p class="Standard_d">Könne man die Schuldenbremse nicht einhalten, steige der Spardruck bei den schwach gebundenen Ausgaben, etwa bei der Landwirtschaft, der Bildung und der Armee, so Ritter.</p><p class="Standard_d">Jacqueline Badran (SP/ZH) sagte, für den einzelnen Haushalt bringe die Vorlage fast nichts. Für den Mittelstand würde dadurch nicht einmal eine gute Flasche Wein herausschauen: "Da können wir das Geld genauso gut zum Fenster rauswerfen."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Sozialistische Argumentation"</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der WAK-N aus den Reihen von SVP und FDP hielt dagegen eine steuerliche Entlastung für angebracht. Sie verwies darauf, dass der obere Mittelstand für einen Grossteil des Steueraufkommens sorge.</p><p class="Standard_d">Thomas Aeschi (SVP/ZG) stellte den erwarteten Mindereinnahmen die Ausgaben im Asylwesen entgegen. Es gehe darum, etwas für die einheimische Bevölkerung zu tun.</p><p class="Standard_d">Beat Walti (FDP/ZH) warf Ritter eine "sozialistische Argumentation" vor. Dieser hielt dagegen, Walti treibe die Entsolidarisierung der Gesellschaft voran.</p>
Updated
26.03.2024 22:31

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