Schwerverkehrsabgabegesetz. Ă„nderung

Details

ID
20220059
Title
Schwerverkehrsabgabegesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 31. August 2022 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und zum Verpflichtungskredit für die Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.08.2022</b></p><p><b>Bundesrat beschliesst die Modernisierung des Erhebungssystems der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Botschaft zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und zum Verpflichtungskredit für die Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe verabschiedet. Die Vorlage sieht einerseits die technische Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems vor, anderseits wird die Grundlage für die Zulassung von Dienstleistungsanbietern zur Erfassung der gefahrenen Kilometer geschaffen.</b></p><p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird seit ihrer Einführung im Jahr 2001 mit einem Erfassungsgerät des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben, das ausschliesslich in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugelassen ist. Das bisherige LSVA-Erhebungssystem erreicht im Jahr 2024 sein technisches Lebensende und muss erneuert werden. Dazu beantragt der Bundesrat einen über den Zeitraum von zehn Jahren veranschlagten Verpflichtungskredit von insgesamt 515 Millionen Franken. Den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stehen jährliche Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken gegenüber.Auf europäischer Ebene sind mit dem europäischen Dienst zur elektronischen Erhebung von Strassenbenützungsgebühren (European Electronic Toll Service, EETS) harmonisierte einheitliche Standards eingeführt worden, welche die Erhebung der Maut in Europa, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um mittels einem Dienstleistungsanbieter und einem interoperablen Erfassungsgerät die Mautgebühren in ganz Europa erheben zu können. In der Schweiz wird seit dem Jahr 2020 ebenfalls ein mit dem EETS kompatibles Verfahren für die Erhebung der LSVA bei im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen angewendet. Nun soll dieses künftig auch für die Erhebung bei in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen eingeführt werden. Mit der vorgesehenen Angleichung an den EETS werden die hiesigen Transportunternehmen dank digitalisierter und automatisierter Prozesse administrativ entlastet. Zudem werden im internationalen Verkehr die unterschiedlichen Geräte zur Mauterhebung auf ein einziges reduziert. Dadurch verkürzen sich auch die Abfertigungs- und Wartezeiten an der Grenze.Mit der Gesetzesanpassung wird das BAZG von der Entwicklung und Herausgabe eines eigenen Erfassungsgerätes entbunden. Wie auch in der EU soll diese Aufgabe von privaten Dienstleistungsanbietern übernommen werden. Der Staat soll nicht mehr die Mittel für die Erfassung der gefahrenen Kilometer vorgeben, sondern gegenüber den Anbietern die gesetzlichen Vorgaben für die Erfassung formulieren und deren Umsetzung kontrollieren.Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung entspricht der E-Government-Strategie des Bundesrates, der Strategie "Digitale Schweiz" sowie der strategischen Stossrichtung des für die Erhebung der LSVA zuständigen BAZG zur Vereinfachung, Harmonisierung und Digitalisierung von Abgabeerhebungs- und Kontrollprozessen. Sie steigert somit die Effizienz der Grenzprozesse.Der Bundesrat hat gleichzeitig den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen verzichtet der Bundesrat auf einen Miteinbezug der Achsanzahl zur Berechnung des massgebenden Gewichts. Die Parameter zur Berechnung der LSVA und somit die Abgabenhöhe ändern gegenüber heute nicht.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 31. August 2022 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und zum Verpflichtungskredit für die Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.12.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2023 2 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss für die Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
    06.12.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2023 2 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2022</b></p><p><b>Nationalrat für technische Reform der Schwerverkehrsabgabe</b></p><p><b>Der Nationalrat will das System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren. Er hat einer entsprechenden Vorlage am Dienstag zugestimmt sowie einen Verpflichtungskredit im Umfang von über einer halben Milliarde Franken genehmigt.</b></p><p>Hintergrund ist, dass das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht und erneuert werden muss, wie Kommissionssprecher Marco Romano (Mitte/TI) erklärte. Seit ihrer Einführung 2001 wird die LSVA mit einem Erfassungsgerät des heutigen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben. Dieses ist nur für die Schweiz und Liechtenstein zugelassen.</p><p>Nun soll das System an EU-Standards angepasst werden. Künftig soll auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengestütztes Verfahren angewandt werden - wie dies heute schon bei ausländischen Lastwagen der Fall ist. Der Bund erhofft sich dadurch kürzere Warte- und Abfertigungszeiten.</p><p>Das BAZG soll kein eigenes Erfassungsgerät mehr herausgeben müssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun können. Die Reform hat keinerlei Auswirkungen auf die LSVA-Tarife.</p><p>Das Projekt kostet den Bund in den nächsten zehn Jahren insgesamt 515 Millionen Franken. Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Verpflichtungskredit zu. Den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stünden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegenüber, hielt Finanzminister Ueli Maurer fest.</p><p><b></b></p><p>Keine neue Berechnungsgrundlage</p><p>Zu reden im Nationalrat gab vor allem der Verzicht, die Berechnungsweise des massgebenden Gewichts zur LSVA-Erhebung anzupassen. Der Bundesrat hatte diese Idee nach der Vernehmlassung aufgrund vieler ablehnenden Rückmeldungen fallengelassen.</p><p>SP, Grüne und GLP wollten in der grossen Kammer auf diesen Entscheid zurückkommen. Sie scheiterten aber mit 110 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>Die Mehrheit gab zu bedenken, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Regelung in Kauf nehmen müssten, weil ihre Fahrzeugflotten auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sind.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage und den Verpflichtungskredit einstimmig an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.02.2023</b></p><p><b>Schwerverkehrsabgabe wird europäischen Standards angepasst</b></p><p><b>Die Schweiz kann ihr System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren und europäischen Standards anpassen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der entsprechenden Vorlage zugestimmt.</b></p><p>Wie im Dezember die grosse Kammer genehmigte am Dienstag die kleine Kammer eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und einen Bundesbeschluss zur Finanzierung des neuen Systems. Die beiden Räte gaben damit 515 Millionen Franken zur Anpassung in den nächsten zehn Jahren frei.</p><p>Modernisiert wird die LSVA, weil das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht. Dies gilt laut Bundesrat sowohl für die aktuell in den Motorfahrzeugen eingesetzten Geräte als auch für die strassenseitige Infrastruktur, also beispielsweise die bei Zollstellen installierten Bakenanlagen und die im Landesinneren vorhandenen LSVA-Kontrollanlagen.</p><p>Zudem soll dieses nur für die Schweiz und Liechtenstein zugelassene System an EU-Standards angepasst werden. Konkret soll künftig auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengestütztes Verfahren angewandt werden, wie dies heute schon bei ausländischen Lastwagen der Fall ist.</p><p>Mit der Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wird neu auch nicht mehr das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Gerät zur Erfassung der LSVA herausgeben müssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun können.</p><p>Der Bund erhofft sich durch das neue System kürzere Warte- und Abfertigungszeiten. Die Reform hat keinerlei Auswirkungen auf die LSVA-Tarife.</p><p></p><p>Bund spart 42 Stellen ein</p><p>Zu den Kosten für die Anpassung des Systems sagte der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament, den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stünden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegenüber. Der Bund wird keine Mehreinnahmen haben, kann aber wegen der vereinfachten Abläufe 42 Stellen einsparen.</p><p>Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW) sagte im Rat, für die Transportunternehmen bedeute der Wechsel von der LSVA II auf die LSVA III zahlreiche Vereinfachungen.</p><p></p><p>Kein Wechsel auf Achsen-Methode</p><p>Zu reden gab im Ständerat - wie schon im Nationalrat - die Frage, ob die Berechnung des massgebenden Gewichts eines Fahrzeugs zur Erhebung der LSVA verändert werden solle. Der Bundesrat wollte diese Berechnung ursprünglich ändern, verzichtete dann aber aufgrund negativer Rückmeldungen in der Vernehmlassung darauf.</p><p>Gemäss der neuen Methode wäre die Zahl der Achsen eines Lastwagens zur Berechnung des Gesamtgewichts herangezogen worden. Laut den Befürwortern dieser Methode wird das vielerorts in Europa so gehandhabt.</p><p>Schon der Nationalrat verzichtete aber im Dezember auf eine Änderung und das tat nun auch der Ständerat. Eine Mehrheit fand, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Regelung in Kauf nehmen müssten.</p><p>Dies, weil ihre Fahrzeugflotte auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sei. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter bat im Ständerat darum, nicht plötzlich die Spielregeln zu ändern. Ein Antrag der Kommissionsminderheit wurde klar abgelehnt.</p><p>In der Gesamtabstimmung passierten die Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Bundesbeschluss zur Finanzierung den Rat einstimmig. Die Gesetzesänderung untersteht noch dem fakultativen Referendum.</p>
Updated
17.04.2024 12:08

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