CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision

Details

ID
20220061
Title
CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision
Description
Botschaft vom 16. September 2022 zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.09.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Klimapolitik: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 halbieren und das Klimaziel 2030 erreichen. Er hat zu diesem Zweck am 16. September 2022 die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 verabschiedet. Die Vorlage nimmt die Bedenken bei der letzten Revision auf und enthält keine neuen oder höheren Abgaben. Stattdessen setzt sie auf eine gezielte Förderung, um Investitionen in klimafreundliche Lösungen zu lenken. Im Vordergrund stehen Massnahmen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss zu senken. Gleichzeitig stärkt die Vorlage die Schweizer Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Erdgas.</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat, und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030. Die Vorlage trägt den Ergebnissen der Vernehmlassung und der Volksabstimmung von Juni 2021 Rechnung. Sie verzichtet auf neue Abgaben und setzt stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren. Ein grosser Teil der Investitionen, nämlich rund 2,8 Milliarden Franken, steht für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereit. Zudem wird der Ausbau von Fernwärmenetzen finanziell unterstützt. Im Verkehrsbereich sieht die Vorlage Mittel von rund 800 Millionen Franken vor. Dieses Geld fliesst namentlich in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und die Förderung von internationalen Zugverbindungen. Die Vorlage geht insbesondere mit dem Gebäudebereich und der Mobilität Sektoren an, die für den Klimaschutz zentral sind. Gleichzeitig stärkt die Vorlage die Schweizer Energieversorgung. Sie sorgt dafür, dass weniger Öl und Erdgas verbraucht werden. Dadurch reduziert sich in diesem Bereich die Abhängigkeit der Schweiz von Lieferungen aus dem Ausland.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gebäude: Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz</p><p class="Standard_d">Die CO2-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Dafür wird die Teilzweckbindung befristet bis 2030 angehoben. Die Bevölkerung und die Wirtschaft erhalten die andere Hälfte der Abgabe zurück.</p><p class="Standard_d">Die Mittel für die Klimaschutzmassnahmen fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Neu können auch Biogasanlagen und Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützt werden. Der Technologiefonds soll weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen und neu Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mobilität: Effizientere Fahrzeuge und Förderung von Ladestationen</p><p class="Standard_d">Mit der Revision des CO2-Gesetzes müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten. Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge werden analog zu den Vorgaben der Europäischen Union weiter verschärft. Verfehlen die Importeure ihre Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Damit erhalten sie einen Anreiz, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen. Neu sollen auch für Lastwagen CO2-Zielwerte gelten.</p><p class="Standard_d">Fehlende Ladestationen für Elektrofahrzeuge können die Verbreitung der Elektromobilität bremsen. Daher wird ihr Ausbau neu gefördert. Im öffentlichen Verkehr wird das Steuerprivileg für Dieselbusse ab 2026 aufgehoben. Die dadurch erzielten Mehreinahmen werden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investiert. Zudem fördert der Bund ein verbessertes Angebot an internationalen Zugverbindungen einschliesslich Nachtzügen.</p><p class="Standard_d">Im Güterverkehr bleiben Elektro- und Wasserstofflastwagen bis 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA befreit. Dadurch erhalten die Transportunternehmen einen Anreiz, verstärkt auf klimafreundliche Alternativen zu setzen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Flugsektor: Erneuerbare Flugtreibstoffe werden gefördert</p><p class="Standard_d">Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies in Einklang mit den Bestimmungen in der EU. Parallel dazu kann der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Der Bundesrat möchte hiermit den Forschungs- und Innovationsstandort stärken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Treibstoff-Importeure: Kompensationspflicht und erneuerbare Treibstoffe</p><p class="Standard_d">Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Die Importeure können ihre Emissionen auch mit Klimaschutzprojekten im Ausland ausgleichen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5 bis 10 Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Gleichzeitig werden die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer bis 2030 weitergeführt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Unternehmen: Befreiung von der CO2-Abgabe und Teilnahme am EHS</p><p class="Standard_d">Künftig soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO2-Abgabe offenstehen, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Zudem sollen sie einen Plan vorlegen, wie sie die Emissionen aus Öl und Gas längerfristig auf null senken können. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss keine CO2-Abgabe. Diese Firmen nehmen stattdessen am Emissionshandelssystem teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Finanzmarkt: Berichterstattungspflicht über die Klimarisiken</p><p class="Standard_d">Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Angeschaut werden insbesondere finanzielle Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben, wie z.B. häufigeren Unwettern oder Dürreperioden. Die FINMA muss über die Risiken für die Schweizer Finanzinstitute Bericht erstatten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Halbierung der Emissionen bis 2030</p><p class="Standard_d">Die Vorlage sorgt im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen dafür, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren kann. Die Reduktion erfolgt zu zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel mit Klimaschutzprojekten im Ausland.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. September 2022 zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.12.2023 1 Abweichung
    29.02.2024 2 Abweichung
    04.03.2024 1 Abweichung
    06.03.2024 2 Abweichung
    13.03.2024 1 Abweichung
    14.03.2024 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    14.03.2024 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.03.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.03.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Förderung von elektrischen Antriebstechnologien 2025–2030
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    20.12.2023 1 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Förderung von erneuerbaren Energien 2025–2030
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    20.12.2023 1 Abweichung
    29.02.2024 2 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss über die Förderung von erneuerbaren Flugtreibstoffen 2025–2029
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    20.12.2023 1 Zustimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss über die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene 2025–2030
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    20.12.2023 1 Abweichung
    29.02.2024 2 Zustimmung
  • Number
    6
    Text
    Bundesbeschluss über die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 2025–2030
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Nichteintreten
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung&nbsp;</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 25.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat steckt bei Treibhausgas-Reduktionszielen für Autos zurück</strong><br><strong>Mit Anreizen statt Verboten soll die Neuauflage des CO2-Gesetzes die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Der Ständerat stellt sich grundsätzlich hinter die Vorlage, zeigt sich aber mit seinen bisherigen Beschlüssen weniger ehrgeizig als seine vorberatende Kommission.</strong></p><p class="Standard_d">Das revidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 soll dem Schweizer Netto-Null bis 2050 und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris international verpflichtet.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vor eigener Türe kehren</p><p class="Standard_d">Im Juni hiess das Volk an der Urne das Klimaschutz-Gesetz gut. Dieses setzt die Marken auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel. Konkrete Vorgaben für das Erreichen der Ziele macht dieses Gesetz aber nicht. Diese Massnahmen müssen in separaten Gesetzen geregelt werden, zunächst nun mit dem revidierten CO2-Gesetz.</p><p class="Standard_d">Treibhausgas-Reduktionsziele soll die Schweiz nach dem Willen des Ständerates zu rund zwei Dritteln im Inland erreichen. Das entspreche etwa 34 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990, wie Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU) ausführte.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit hätte sich einen Anteil von 75 Prozent im Inland gewünscht, so wie es heute gilt, unterlag aber knapp. Othmar Reichmuth (Mitte/SZ) plädierte für den Grundsatz, zuerst vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein ambitioniertes Inlandziel schaffe Planungssicherheit und fördere erst noch neue Technologien.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der EU folgen</p><p class="Standard_d">Weniger weit als die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) gewollt hätte, ging der Rat bei den Zielen für Autos. Er entschied, dass ab 2030 neu zugelassene Autos noch 45 Prozent der Treibhausgas-Emissionen von 2021 ausstossen dürfen. Die Mehrheit der Urek-S hätte die Emissionen neuer Personenwagen auf noch 25 Prozent von 2021 senken wollen, unterlag aber.</p><p class="Standard_d">Durchsetzen konnte sich eine Minderheit um Martin Schmid (FDP/GR), die es handhaben wollte wie der Bundesrat. Schmid plädierte dafür, wie die Landesregierung der EU zu folgen. Der Schweizer Markt habe sich nach der Modellpalette der europäischen Hersteller zu richten, fügte Thierry Burkart (FDP/AG) hinzu.</p><p class="Standard_d">Das von der Kommission beantragte ehrgeizigere Ziel und dazu ein Null-Emissionsziel ab 2035 für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge wollte eine rot-grüne Minderheit ins CO2-Gesetz schreiben, unterlag aber. Die Schweiz solle zu den Ambitioniertesten in Europa gehören, forderte Lisa Mazzone (Grüne/GE).</p><p class="Standard_d">Nicht umstritten waren die Emissionsziele für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die ab 2030 neu in Verkehr gesetzt werden. Sie dürfen gemäss Ständeratsbeschluss noch die Hälfte der Emissionen von 2021 ausstossen.</p><p class="Standard_d">Hinter Kommission und Bundesrat zurück blieb der Ständerat auch bei den Mitteln für das Gebäudeprogramm. Die Erträge aus der CO2-Abgabe - weiterhin 120 Franken pro Tonne - hätten Mehrheit und Bundesrat bis 2030 in grösserem Umfang für das Gebäudeprogramm verwenden wollen. Die Minderheit um Hansjörg Knecht (SVP/AG) wollte nur bis zu einem Drittel der Mittel einsetzen und setzte sich durch.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">CO2-Emissionen auf Flugtickets</p><p class="Standard_d">Auch geflogen werden soll in Zukunft nachhaltiger. Der Ständerat bewilligte eine Beimischquote für erneuerbare Flugtreibstoffe. Dieses Beimischen kann sowohl physisch erfolgen als auch über eine Anrechnungsmethode. Weiter beschloss der Rat, dass zukünftig auf den Flugtickets die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.</p><p class="Standard_d">Eine rot-grüne Minderheit forderte vergeblich eine Lenkungsabgabe für Business- und Privatjets. Die Schweiz sei ein Hotspot für Privatjets, begründete Lisa Mazzone die Wiederaufnahme dieser Massnahme aus dem gescheiterten Revision des CO2-Gesetzes.</p><p class="Standard_d">Die Wirkung sei angesichts der kleinen Zahl betroffener Flugzeuge klein, entgegnete Kommissionssprecher Müller. Umweltminister Albert Rösti ergänzte, es gehe um ein Prozent der Flugemissionen und warnte vor grossem administrativem Aufwand.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat befasste sich am Montag ein erstes Mal mit der Vorlage und wird sie am kommenden Donnerstag zu Ende beraten. Nach dem Scheitern einer CO2-Gesetz-Revision im Juni 2021 an der Urne - die SVP hatte die Vorlage mit dem Referendum bekämpft - ist es ein neuer Anlauf, Vorgaben für den Klimaschutz zu machen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 28.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat nimmt beim CO2-Gesetz die Ambitionen zurück</strong><br><strong>Mit Anreizen statt Verboten soll die Neuauflage des CO2-Gesetzes die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Der Ständerat stellt sich grundsätzlich hinter die Vorlage, zeigt sich aber weniger ambitioniert als der Bundesrat und auch seine vorberatende Kommission.</strong></p><p class="Standard_d">Das revidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 soll dem Schweizer Netto-Null bis 2050 und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris international verpflichtet. Mit 34 zu 0 Stimmen und zwei Enthaltungen aus der Grünen Fraktion hiess der Rat es am Donnerstag gut. Nun ist der Nationalrat am Zug.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Massnahmen für das Klima</p><p class="Standard_d">Im Juni hiess das Volk an der Urne das Klimaschutz-Gesetz gut. Dieses setzt Marken auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel. Konkrete Vorgaben für das Erreichen der Ziele macht es aber nicht. Diese Massnahmen müssen in separaten Gesetzen geregelt werden, zunächst nun mit dem revidierten CO2-Gesetz.</p><p class="Standard_d">Treibhausgas-Reduktionsziele soll die Schweiz nach dem Willen des Ständerates zu rund zwei Dritteln im Inland erreichen. Das entspreche etwa 34 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Eine Minderheit hätte einen Anteil von wie heute 75 Prozent im Inland gewünscht.</p><p class="Standard_d">Am Donnerstag fasste der Ständerat letzte Beschlüsse zu der Vorlage. Unter anderem strich er Bundesgelder von 30 Millionen Franken im Jahr für Ladestationen für E-Autos in Mehrparteiengebäuden, Firmen und auf öffentlichen Parkplätzen. Die Mehrheit fand, dafür müssten Private aufkommen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kein Geld für Ladestationen</p><p class="Standard_d">Mehrparteiengebäude bräuchten von Anfang an eine kostspielige Basis-Infrastruktur, sagte Damian Müller (FDP/LU) dazu. Das Aufladen eines E-Autos an einer Haussteckdose sei kein Problem mehr für das Stromnetz, doppelte Ruedi Noser (FDP/ZH) nach. Spezielle Installationen brauche es nicht mehr. Der Rat folgte mit 25 zu 10 Stimmen.</p><p class="Standard_d">In Mehrfamilienhäusern sei so ein Impuls sinnvoll, entgegnete Roberto Zanetti (SP/SO) für die Minderheit. Auch Umweltminister Albert Rösti warb vergeblich für den Anreiz für die Ausrüstung mit smarter Grundinfrastruktur. Pro Jahr könnten rund 15'000 Gesuche unterstützt werden. Das entlaste die Schnellladestationen, von denen es noch zu wenige gebe.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der EU folgen</p><p class="Standard_d">Weniger weit als die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) gewollt hätte, ging der Rat bei den schon am Montag beschlossenen Zielen für Autos. Er entschied, dass ab 2030 neu zugelassene Personenwagen noch 45 Prozent der Treibhausgas-Emissionen von 2021 ausstossen dürfen. Die Mehrheit hätte eine Senkung auf noch 25 Prozent von 2021 gewünscht.</p><p class="Standard_d">Durchsetzen konnte sich aber eine Minderheit um Martin Schmid (FDP/GR), die es handhaben wollte wie der Bundesrat. Schmid plädierte dafür, der EU zu folgen. Der Schweizer Markt habe sich nach der Modellpalette der europäischen Hersteller zu richten, fügte Thierry Burkart (FDP/AG) hinzu.</p><p class="Standard_d">Hinter Kommission und Bundesrat zurück blieb der Ständerat auch bei den Mitteln für das Gebäudeprogramm. Weniger als die Hälfte der Erträge aus der CO2-Abgabe - weiterhin 120 Franken pro Tonne - hätten die Mehrheit und der Bundesrat bis 2030 für das Gebäudeprogramm verwenden wollen, statt wie heute ein Drittel.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Hansjörg Knecht (SVP/AG) wollte bis zu einem Drittel der Mittel einsetzen und setzte sich durch. Knecht erinnerte an das Versprechen bei der Einführung der CO2-Abgabe, dass die Einnahmen aus der Abgabe der Bevölkerung zurückerstattet würden. Laut Bundesrat gehe es um über 200 Millionen Franken im Jahr.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Lenkungsabgabe für Privatjets</p><p class="Standard_d">Auch geflogen werden soll nachhaltiger. Der Ständerat bewilligte eine Beimischquote für erneuerbare Flugtreibstoffe. Eine rot-grüne Minderheit forderte vergeblich eine Lenkungsabgabe für Business- und Privatjets. Die Schweiz sei ein Hotspot für Privatjets, begründete Lisa Mazzone (Grüne/GE) die Wiederaufnahme dieses Elements aus der 2021 an der Urne gescheiterten Revision des CO2-Gesetzes.</p><p class="Standard_d">Die SVP hatte die Vorlage mit dem Referendum bekämpft. Die Neuauflage ist ein neuer Anlauf, Vorgaben für den Klimaschutz zu machen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 20.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament stellt sich hinter neuen Anlauf für CO2-Gesetz-Revision</strong><br><strong>Das Parlament sagt im Grundsatz Ja zum revidierten CO2-Gesetz für die Jahre 2025 bis 2030. Der Nationalrat fällte als Zweitrat seine Entscheide mit einem allfälligen Referendum im Hinterkopf und mit dem Ziel, die neuen Bestimmungen 2025 in Kraft zu setzen.</strong></p><p class="Standard_d">Das revidierte CO2-Gesetz für den Zeitraum 2025 bis 2030 soll dem Schweizer Netto-Null-Ziel 2050 und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet. Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 halbiert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neuer Anlauf nach Scheitern</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sagte am Mittwoch mit mit 136 zu 34 Stimmen und mit 26 Enthaltungen Ja zur Vorlage. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion und die meisten Enthaltungen von den Grünen. Die Vorlage ist nach dem Scheitern des revidierten CO2-Gesetzes 2021 an der Urne ein neuer Anlauf, um den Treibhausgas-Ausstoss zu senken.</p><p class="Standard_d">Debattieren wollten die Vorlage alle Fraktionen. "Handeln ist angesichts der Erderwärmung dringend nötig", forderte Gabriela Suter (SP/AG). Es müssten die Lebensgrundlagen für künftige Generationen gesichert werden. Auch in den Augen der Grünen müsste die Schweiz mehr tun, als es das revidierte CO2-Gesetz vorsieht.</p><p class="Standard_d">"Bitte keine Verteuerung des Benzinpreises", verlangte hingegen Christian Imark (SVP/SO). Die Kompensationspflicht für fossile Treibstoffe, die neue Überführungspflicht und die Mehrwertsteuer zusammen könnten das Benzin um elf Rappen je Liter verteuern, gab er zu bedenken. Das sei ein Nährboden für ein Referendum.</p><p class="Standard_d">Imarks Minderheitsantrag, auf die von Bundesrat und Ständerat gewollte Überführungspflicht zu verzichten, hiess der Nationalrat gut. Der Bundesrat will mit diesem Instrument erreichen, dass mehr erneuerbare Treibstoffe importiert werden. Auch Umweltminister Albert Rösti äusserte Vorbehalte gegen die umstrittene Neuerung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Höheres Verminderungsziel im Inland</p><p class="Standard_d">Diese könne die Treibstoffpreise um bis zu fünf Rappen verteuern. Der Bundesrat habe nach dem Nein zum CO2-Gesetz von 2021 versichert, dass der neue Anlauf keine neuen Abgaben bringen werde, sagte Rösti. Synthetische Treibstoffe seien zudem eher knapp und würden vorwiegend in der Luftfahrt gebraucht.</p><p class="Standard_d">Bei der Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses im Inland zeigte sich der Nationalrat hingegen ambitiöser als der Ständerat. Er will, dass die Verminderung der Schweizer Treibhausgas-Emissionen der Schweiz zu 75 Prozent im Inland erfolgt. Der Ständerat hatte kein konkretes und in Zahlen formuliertes Ziel genannt.</p><p class="Standard_d">Er hatte wie vom Bundesrat beantragt für eine Verminderung der Emissionen "in erster Linie" im Inland beschlossen. Dabei war er von einem Inland-Potenzial von rund zwei Dritteln ausgegangen. FDP und SVP hätten dem Ständerat folgen wollen, unterlagen aber.</p><p class="Standard_d">Die CO2-Abgabe will der Nationalrat wie Bundesrat und Ständerat bei 120 Franken je Tonne belassen. Eine rot-grüne Minderheit hätte eine Erhöhung auf 180 Franken zulassen wollen, mit Rücksicht auf das Gebäudeprogramm. Beide Räte wollen zudem bis zu einem Drittel der Abgabe zweckgebunden einsetzen. Der Bundesrat hingegen hätte bis 2030 49 Prozent der Abgabe binden wollen.</p><p class="Standard_d">Bei den Emissionsvorschriften für Personenwagen setzte der Nationalrat Zwischenziele, um eine Senkung von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2025 bis auf 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Der Ständerat will, dass ab 2030 neue Autos noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen dürfen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weniger Ambitionen im Ständerat</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat hätte sich eine Minderheit materiell dem Ständerat und dem Bundesrat anschliessen und so einen "Swiss Finish" vermeiden wollen, wie Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) sagte. Die Schweiz solle sich an der EU orientieren.</p><p class="Standard_d">Umstritten ist die Förderung von Lade-Infrastruktur für E-Autos. Der Ständerat will darauf verzichten. Der Nationalrat hingegen will Basisinstallationen für Ladestationen mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern. Diese müssen sich in Mehrparteiengebäuden oder auf öffentlichen Parkplätzen befinden.</p><p class="Standard_d">Verzichtet hat der Nationalrat wie auch schon der Ständerat auf eine Abgabe auf Flügen mit Privat- und Businessjets. In der grossen Kammer setzte sich eine Minderheit durch; die Mehrheit der zuständigen Kommission hätte die Abgabe gewollt.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte sich im September mit seinen Beschlüssen weniger ambitioniert gezeigt als der Bundesrat und auch als seine eigene vorberatende Kommission.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat nimmt Ambitionen beim revidierten CO2-Gesetz zurück</strong><br><strong>Über das revidierte CO2-Gesetz für die Zeit ab 2025 sind sich die Räte noch nicht einig. Der Ständerat beharrt in mehreren Punkten auf einer gegenüber dem Nationalrat abgeschwächten Version, etwa bei der Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Inland.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat will für die Verminderung des Treibhausgases im Inland keine fixe Quote vorschreiben. Das bekräftigte er am Donnerstag mit 31 zu 12 Stimmen. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen "in erster Linie" im Inland reduziert werden. Den genauen Anteil hat der Bundesrat festzulegen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Willkommener Technologietransfer</p><p class="Standard_d">Jakob Stark (SVP/TG) sagte dazu, es sei unerheblich, ob CO2-Kompensationsprojekte im In- oder im Ausland umgesetzt würden. Es gebe keinen Grund, die Flexibilität des Bundesrates einzuschränken Im Ausland sei der mit solchen Projekten verbundene Technologietransfer mit Sicherheit hoch willkommen.</p><p class="Standard_d">Eine rot-grüne Minderheit hätte sich den ambitionierteren Weg des Nationalrates gewünscht. Dieser will den Treibhausgas-Ausstoss zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland reduzieren. Dem Bundesrat will er es überlassen, für einzelne Sektoren Richtwerte festzulegen, so wie es das Klimaschutz-Gesetz vorsieht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Volkswillen umsetzen</p><p class="Standard_d">Sollten die Klimaziele erreicht werden, müssten Treibhausgase eigentlich zu 100 Prozent im Inland vermindert werden, sagte Céline Vara (Grüne/NE). Die Schweiz als eines der reichsten Länder müsse mit gutem Beispiel vorangehen.</p><p class="Standard_d">Projekte im Ausland seien zwar günstiger, doch es stelle sich die Frage der Kontrolle, gab Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) zu bedenken. Maja Graf (Grüne/BL) erinnerte an das Ja an der Urne zum Klimaschutz-Gesetz. Es gehe um die Umsetzung des Volkswillens.</p><p class="Standard_d">Die gesamte Vorlage sei nicht auf 75 Prozent Reduktion im Inland ausgerichtet, entgegnete Umweltminister Albert Rösti. Mit den heutigen Massnahmen könnten knapp zwei Drittel der Reduktion im Inland erreicht werden. Mit elf Ländern gebe es Verträge für Kompensationsprojekte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Geld für Ladestationen umstritten</p><p class="Standard_d">Umstritten ist die finanzielle Förderung von Lade-Infrastruktur für E-Autos in Mehrparteiengebäuden. Der Ständerat hielt mit 24 zu 20 Stimmen daran fest, kein Geld dafür zu sprechen. Der Kauf eines E-Autos sei individuell und solle nicht mit öffentlichen Geldern finanziert werden, sagte Damian Müller (FDP/LU).</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hingegen will Basisinstallationen für Ladestationen mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern. Eine rot-grüne Minderheit im Ständerat hielt die Unterstützung für nötig für die Energiewende. Es komme vor, dass mangels Ladestellen auf den Kauf eines E-Autos verzichtet werde, sagte Céline Vara (Grüne/NE).</p><p class="Standard_d">Uneinigkeit herrscht auch bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alternative Antriebe. Auf Antrag einer starken Minderheit bekräftigte der Ständerat, beim geltenden Recht zu bleiben, bis die revidierte LSVA kommt. Demnach entscheidet der Bundesrat, welche Fahrzeuge in welchem Umfang von der LSVA befreit werden sollen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Milliarden-Ausfall verhindern</p><p class="Standard_d">Es gelte, einen Milliarden-Ausfall an Einnahmen zu vermeiden, argumentierte die Minderheit. Der Nationalrat will eine befristete und differenzierte Reduktion der LSVA für elektrische Lastwagen und mit erneuerbaren Treibstoffen betriebene Lastwagen.</p><p class="Standard_d">Den von der Mehrheit beantragten Kompromiss bei der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen hiess der Ständerat gut: Für Ortsbusse soll diese Steuer ab 2026 fällig werden, auf dem Land erst ab 2030. Dabei soll es Ausnahmen geben können, wenn topografische Gründe sie rechtfertigen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 05.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Verringerung der CO2-Emissionen im Inland bleibt umstritten</strong><br><strong>Im Parlament ist weiterhin umstritten, wie viele CO2-Emissionen die Schweiz mit Massnahmen im Inland verringern muss. Doch der Nationalrat ist bei der Beratung des CO2-Gesetzes für die Zeit ab 2025 am Montag dem Ständerat einige Schritte entgegengekommen.</strong></p><p class="Standard_d">Denn bisher wollte er das Reduktionsziel zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland und zu 25 Prozent mit Projekten im Ausland umsetzen. Den Inland-Anteil senkte er nun aber im Sinn eines Kompromisses auf 70 Prozent. Den Antrag einer rot-grünen Minderheit, bei 75 Prozent zu bleiben, lehnte der Rat mit 129 zu 63 Stimmen ab.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wollte bisher keine fixe Quote. Er will das Reduktionsziel "in erster Linie" im Inland erreichen. Dabei will er dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, eine Zahl festzusetzen. Im Nationalrat plädierten SVP und FDP für mehr Flexibilität und den Weg des Ständerates, unterlagen aber mit 92 gegen 100 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Noch nicht einig sind sich die Kammern auch über den Weg zur Verringerung der CO2-Grenzwerte von Personenautos im Jahr 2030: Der Nationalrat beharrt mit 96 zu 95 Stimmen und mit einer Enthaltung auf jährlichen Zwischenzielen. Der Ständerat will keine solchen Zwischenziele im Gesetz.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Förderung von Ladestationen</p><p class="Standard_d">Zur Förderung von Basisinstallationen für Ladestationen für E-Autos will der Nationalrat jährlich 20 Millionen Franken bereitstellen, für Anlagen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen. Für öffentliche Parkplätze will er aber entgegen seinem früheren Beschluss keine Beiträge mehr sprechen, ebenfalls als Kompromiss. Der Ständerat ist gegen diesen Fördertopf.</p><p class="Standard_d">Eine Einigung gab es bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen. Im Ortsverkehr sollen die Betriebe die Steuer ab 2026 bezahlen müssen. Auf dem Land soll das erst ab 2030 gelten, es sei denn, Busse mit alternativem Antrieb könnten aus topografischen Gründen nicht eingesetzt werden.</p><p class="Standard_d">Auch die Differenz bei Erleichterungen bei der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat der Nationalrat ausgeräumt und sich dem Ständerat angeschlossen. Dieser beschloss, beim geltenden Recht zu bleiben. Dies soll gelten, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 06.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Einigungskonferenz befasst sich mit revidiertem CO2-Gesetz</strong><br><strong>Das revidierte CO2-Gesetz für die Jahre ab 2025 kommt vor die Einigungskonferenz. Denn die Räte haben sich nicht einigen können, ob der Bund Ladestationen für E-Autos subventionieren soll oder nicht. In weiteren Punkten ist der Nationalrat auf den weniger ambitionierten Weg des Ständerats eingebogen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Einigungskonferenz muss somit nur noch für die Subvention von Ladestationen für E-Autos eine Lösung finden. Es geht nicht um die Stationen selbst, sondern um Basisinstallationen in Wohngebäuden mit mehreren Parteien und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will dafür jährlich bis zu 20 Millionen Franken aus dem Mineralölsteuer-Ertrag auslegen. Eine Förderkampagne sei angezeigt, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH). Der Ständerat stellte sich gegen diese Förderung.</p><p class="Standard_d">Weitere Differenzen hat der Nationalrat am Mittwoch ausgeräumt. Auf Antrag von FDP und SVP und gegen den Willen der Kommissionsmehrheit beschloss er mit 101 zu 90 Stimmen, keine fixe Quote für die Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses im Inland ins revidierte CO2-Gesetz zu schreiben. Zuletzt hatte er eine Quote von 70 Prozent gewollt.</p><p class="Standard_d">Dank den Stimmen der GLP setzte sich nun der Ständerat durch. Er beschloss eine Reduktion "in erster Linie" mit Massnahmen im Inland. Die Quote soll der Bundesrat festlegen. Umweltminister Albert Rösti versicherte, er werde im Bundesrat einen Wert von 66 Prozent beantragen. Das sei angesichts der beschlossenen Massnahmen realistisch.</p><p class="Standard_d">Nachgegeben hat der Nationalrat auch beim Absenkpfad für die Reduktion des CO2-Ausstosses von Personenwagen. Er hätte für die Jahre 2025 bis 2029 jeweils konkrete Zwischenziele vorschreiben wollen. Mit 104 zu 88 Stimmen verzichtete er nun darauf und folgte dem Ständerat. Das Ziel selbst - höchstens 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer bei Personenwagen ab 2030 - war nicht mehr umstritten.</p><p class="Standard_d">Verzichtet hat der Nationalrat auch darauf, ins CO2-Gesetz zu schreiben, dass Autoimporteure und -hersteller, die nicht zu einer Emissionsgemeinschaft gehören, sich untereinander keine Fahrzeuge mehr abtreten können sollen. Der Ständerat lehnte diesen Passus aber ab, der Nationalrat schloss sich an.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 14.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Revidiertes CO2-Gesetz für die Jahre ab 2025 ist bereinigt</strong><br><strong>Das revidierte CO2-Gesetz für die Jahre 2025 bis 2030 ist bereinigt. Der Nationalrat hat am Donnerstag auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen, auf Fördergelder für Ladestationen für E-Autos zu verzichten.</strong></p><p class="Standard_d">Bis zuletzt war umstritten, ob der Bund den Einbau von Basisinfrastruktur für E-Auto-Ladestationen in Mehrparteien-Häusern und Betrieben mit mehreren Arbeitsstellen unterstützen kann. Der Bundesrat hätte dies sechs Jahre lang mit jährlich bis zu 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer tun wollen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hätte dies unterstützt, hiess nun aber mit 162 zu 7 Stimmen bei 21 Enthaltungen aus der Grünen Fraktion den Antrag der Einigungskonferenz gut, auf das Fördergeld zu verzichten. Damit hat sich in dieser Frage und in vielen anderen Punkten des neuen Gesetzes der Ständerat durchgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung, 14.03.2024</p><p><strong>Parlamentsbeschlüsse zum revidierten CO2-Gesetz im Überblick</strong><br><strong>Das revidierte CO2-Gesetz soll die Verminderung der Treibhausgase in den Jahren 2025 bis 2030 regeln. In den Beratungen hat sich vielfach der weniger ambitionierte Ständerat durchgesetzt. Nachfolgend einige wichtige Beschlüsse:</strong></p><p>REDUKTIONSZIEL: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte sinken. Der Nationalrat hätte eigentlich gewollt, dass wie im geltenden Recht mindestens 75 Prozent der Reduktion mit Massnahmen im Inland erfolgen und höchstens 25 Prozent mit Projekten im Ausland. In der Differenzbereinigung senkte er die Inland-Quote auf 70 Prozent. Doch letztlich setzte sich der Ständerat durch, der wie der Bundesrat eine Reduktion in erster Linie im Inland wollte, aber ohne eine konkrete Quote ins Gesetz zu schreiben. Eine solche soll der Bundesrat per Verordnung festlegen können. In der Version des Ständerates wird das Potenzial für den Inland-Anteil bei rund zwei Dritteln gesehen. Umweltminister Albert Rösti versicherte dem Parlament, er werde im Bundesrat eine Quote von 66 Prozent beantragen. Das sei mit den beschlossenen Massnahmen realistisch.</p><p>LADESTATIONEN: Der Bundesrat hätte Lade-Infrastrukturen für Elektroautos, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen, bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern wollen. Doch das Parlament versagte ihm die Unterstützung. Der Ständerat war von Anfang an gegen diese Fördermassnahme, weil er der Auffassung war, dass das Einrichten von Lade-Infrastruktur Sache von Privaten sei. Der Nationalrat hatte mit Kompromissvorschlagen die Fördermassnahme retten wollen, brachte seine Kompromissanträge aber nicht durch. Er hätte während sechs Jahren mit jährlich 20 Millionen Franken den Einbau von Basisinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen unterstützen wollen.</p><p>FAHRZEUG-GRENZWERTE: Der Nationalrat wäre bei den CO2-Grenzwerten für Personenautos gerne ambitionierter vorgegangen, wurde aber vom Ständerat ausgebremst. Er hätte jährliche Zwischenziele setzen wollen, um bei neuen Personenwagen eine lineare Senkung von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2025 bis auf 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Doch der Ständerat wollte diese Zwischenziele nicht. Auch der Bundesrat plädierte für diesen Weg und gegen einen "Swiss Finish". Neue Personenwagen dürfen ab 2030 höchstens 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen und neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper noch maximal 90,6 Gramm. Reduktionsziele gibt es auch für schwere Fahrzeuge.</p><p>CO2-ABGABE: Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Beide Räte wollen zudem bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.</p><p>TREIBSTOFFE: Verzichtet haben beide Räte auf die vom Bundesrat beantragte Überführungspflicht von erneuerbaren Treibstoffen. Laut Ständeratskommission hätte diese Überführungspflicht den Liter Treibstoff an der Zapfsäule um rund fünf Rappen verteuert. Der Ständerat hatte die Überführungspflicht zunächst noch unterstützt, der Nationalrat lehnte sie von Beginn weg ab. Der Ständerat schloss sich ihm an. Seine Umweltkommission hatte den Verzicht zugunsten einer breiten Akzeptanz des Gesetzes beantragt.</p><p>SCHWERVERKEHRSABGABE: Bei der Befreiung von Lastwagen mit alternativen Treibstoffen von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bleibt es beim geltenden Recht. Der Ständerat setzte sich hier durch. Die Bestimmungen sollen gelten, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt, das bis zum 23. Mai in der Vernehmlassung ist. Der Entwurf sieht für Lastwagen mit elektrischem und Wasserstoff-Antrieb ab 2031 Investitionsbeiträge und Teilbefreiung von der LSVA vor, wie Umweltminister Albert Rösti ausführte. Der Nationalrat wollte zunächst eine befristete und differenzierte Befreiung für Elektro-Lastwagen sowie Lastwagen mit erneuerbaren Treibstoffen, schloss sich aber dem Ständerat an.</p><p>FLUGVERKEHR: In der Schweiz getanktem Kerosin müssen erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Das Parlament will die Beimischquote im Flugverkehrsabkommen mit der EU regeln. Beide Räte haben beschlossen, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO2-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Eine Abgabe pro Flug mit Business- oder Privatjets haben beide Kammern abgelehnt.</p><p>UNTERNEHMEN: Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihres CO2-Ausstosses eingehen. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet. Drei Jahre ab deren Beginn müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und diesen dann regelmässig aktualisieren.</p><p>BUS- UND BAHNVERKEHR: Geklärt ist, wann die Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen fallen soll. Für Ortsbusse ist das ab Anfang 2026 der Fall und auf dem Land ab 2030 - es sei denn, es ist aus topografischen Gründen eine Ausnahme nötig. Ein besseres internationales Personenzug-Angebot soll finanziell gefördert werden, besonders Nachtzüge.</p><p>FINANZMARKT: Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über die Prüfung von klimabedingten finanziellen Risiken, etwa häufigere Unwetter und Dürren. Das Parlament fordert nicht nur regelmässige Berichte zu Prüfungsergebnissen, sondern auch Berichte über allfällige Massnahmen für das Finanzsystem.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Sitzung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates am 08.04.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Sie beantragt Nichteintreten auf den Entwurf 6.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sébastien Rey, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 34,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p>
Updated
02.05.2024 12:07

Back to List