KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)

Details

ID
20220062
Title
KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Description
Botschaft vom 7. September 2022 zur Änderung des Bundesgesetzesüber die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.09.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet weitere Massnahmen gegen Kostenanstieg im Gesundheitswesen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. Nach einem ersten Massnahmenpaket hat er an seiner Sitzung vom 7. September 2022 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen verbessern die medizinische Versorgung und bremsen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Gesundheitskosten weiter steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. Einzig wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen. Die Massnahmen des Bundesrats tragen dazu bei, die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung zu reduzieren und das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu bremsen. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Koordination verbessern</p><p class="Standard_d">Das zweite Massnahmenpaket sieht vor, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung "aus einer Hand" an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungkette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten. Diese Netzwerke zur koordinierten Versorgung umfassen das Koordinationszentrum sowie die ihm vertraglich angeschlossenen Leistungserbringer und werden als Leistungserbringer definiert. Ein Netzwerk rechnet die von seinen Mitgliedern erbrachten Leistungen als ein einziger Leistungserbringer gegenüber den Versicherern ab.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rascher und günstigerer Zugang zu Arzneimitteln</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will auch einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. Dank dieser Massnahme können der rasche Zugang zu Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Kosten im Arzneimittelbereich gedämpft werden.In bestimmten Fällen kann der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur gewährleistet werden, wenn vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Dies zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland, wo dank der vertraulichen Umsetzung hohe Rückerstattungen erzielt und wirtschaftliche Preise festgelegt werden können. Deshalb soll auch in der Schweiz die Umsetzung von vertraulichen Preismodellen ermöglicht werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Elektronische Übermittlung der Rechnungen</p><p class="Standard_d">Als weitere Massnahme werden sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung der Leistung schuldet. Die genaue Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung wird an die Tarifpartner übertragen. Die versicherte Person muss jedoch die Möglichkeit erhalten, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen. Es handelt sich dabei um die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und Gegenständen und die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen. Des Weiteren wird die Regelung der von Apothekern und Apothekerinnen durchgeführten Leistungen angepasst: Sie erhalten die Möglichkeit, selbstständige Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimittelabgabe und Therapietreue zu erbringen.Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen führen dazu, dass das Kostenwachstum in der OKP gebremst wird. Einsparpotential besteht insbesondere bei der Umsetzung von Preismodellen für Arzneimittel, aber auch durch die Förderung der koordinierten Versorgung. Wie hoch die Einsparungen konkret sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies hängt davon ab, wie die Massnahmen von den Akteuren des Gesundheitssystems umgesetzt werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm und darauf basierend zwei Kostendämpfungspakete verabschiedet. Die Einführung von Zielvorgaben in der OKP wurde 2020 aus dem zweiten Paket herausgelöst und dient nun als indirekter Gegenvorschlag zur "Kostenbremse-Initiative" der Mitte. Dieser wird derzeit im Parlament beraten. Einige Massnahmen des ersten Pakets wie die Schaffung einer nationalen Tariforganisation und die Einführung einer Rechnungskopie im tiers payant sind bereits in Kraft getreten. Die Kostensteuerung im ambulanten Bereich und das Beschwerderecht der Versicherer bei der Spitalplanung werden derzeit noch im Parlament beraten.Weitere Massnahmen wie die Einführung eines Experimentierartikels zur Förderung innovativer Projekte, welche zur Kostendämpfung beitragen sowie die Datenweitergabe durch die Gesundheitsakteure sollen Anfang 2023 in Kraft treten.Der Bundesrat hat - unabhängig von den Kostendämpfungspaketen - in den letzten Jahren bereits verschiedene kurzfristige Massnahmen ergriffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen. Sie betrafen die Arzneimittelpreise, den Ärztetarif Tarmed sowie die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Dank diesen Massnahmen und aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Eingriffen in den Spitälern wurde die Wachstumsdynamik bei den Kosten 2018 und 2020 gebrochen. Seit 2021 steigen aber die Kosten wieder deutlich an. Damit das Kostenwachstum langfristig gebremst werden kann, hat der Bundesrat auf der Grundlage des Kostendämpfungsprogramms die entsprechenden Massnahmen verabschiedet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. September 2022 zur Änderung des Bundesgesetzesüber die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 28.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat heisst abgeschwächtes Kostendämpfungspaket gut</strong><br><strong>Der Nationalrat hat neue Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen beschlossen. Was die verschiedenen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz unter dem Strich bringen, ist jedoch unklar. Die Vorlage des Bundesrats wurde abgeschwächt.</strong></p><p class="Standard_d">Konkret geht es ums zweite Paket mit Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Ein aufgesplittetes erstes Paket hat das Parlament bereits verabschiedet. Mehrere Punkte sind bereits in Kraft. Mit dem aktuellen Paket will der Bundesrat weiteres Einsparpotenzial im Gesundheitswesen nutzen - ohne dieses genau beziffern zu können.</p><p class="Standard_d">Beispielsweise schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um unnötige Behandlungen zu reduzieren. Dazu sollen Netzwerke zur koordinierten Versorgung etabliert werden. Apotheken sollen mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzten zu verhindern. Auch vertrauliche Preismodelle stellt der Bundesrat zur Diskussion.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kein neuer Leistungserbringer</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat trat am Donnerstag oppositionslos auf die Vorlage ein. Zwei Tage nach dem erneuten Prämienschock waren sich alle einig, dass es neue Rezepte gegen die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen braucht.</p><p class="Standard_d">Mit dem Massnahmenpaket des Bundesrats war jedoch niemand restlos zufrieden - obwohl dieses Aufträge des Parlaments und einer breit abgestützten Expertengruppe umsetzen soll. Ein "Denkhalt", wie ihn die Grünen forderten, war für den Nationalrat keine Option. Stattdessen brachte die grosse Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrats an. Der Rat folgte dabei fast durchgehend seiner vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).</p><p class="Standard_d">Die wichtigste Änderung betrifft die koordinierte Versorgung. Zwar ist der Nationalrat mit dem Bundesrat einig, dass diese stärker gefördert werden soll. Er lehnte es mit 117 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen jedoch ab, Netzwerke neu als Leistungserbringer anzuerkennen. Stattdessen will er die bestehenden Regelungen anpassen und so eine bessere Koordination ermöglichen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vertrauliche Preismodelle</p><p class="Standard_d">Namentlich soll den Krankenversicherern erlaubt werden, die Daten ihrer Versicherten zu nutzen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passendere Versorgungsmodelle zu informieren. Mit zwei Motionen will die Kommission zudem alternative Versicherungsmodelle langfristig attraktiver machen, indem Mehrjahresverträge ermöglicht und Prämienrabatte anders berechnet werden sollen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sprach sich ausserdem im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus - jedoch nur unter der Vorgabe, dass eine unabhängige Stelle öffentlich über die Umsetzung der vertraulichen Preismodelle Bericht erstatten soll. Dies soll ermöglichen, die Anzahl dieser Preismodelle und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, während einzelne Rückerstattungen vertraulich bleiben können.</p><p class="Standard_d">Apothekerinnen und Apotheker sollen zudem neu mehr Leistungen zugunsten der Krankenversicherung abrechnen können. Der Nationalrat sah aber davon ab, die Kosten für neue Leistungen mit einer Reduktion bei der Vergütung der Arzneimittelabgabe zu kompensieren. Abklärungen von der Verwaltung hätten ergeben, dass ein solches Anliegen schwer umsetzbar sei.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehr Kompetenzen für Hebammen</p><p class="Standard_d">Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. So beschloss der Nationalrat, dass neu ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung zu erheben ist. Aktuell sind Leistungen erst ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit.</p><p class="Standard_d">Weiter sollen die bereits heute von Hebammen durchgeführten Analysen bei der Mutter gesetzlich klar definiert werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen die Hebammen ebenso unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können.</p><p class="Standard_d">Auch will die Kommission die digitale Versichertenkarte mit der physischen Karte gleichsetzen und so die Digitalisierung fördern. Damit Rechnungen nachvollziehbar sind, soll zudem die Dauer der Konsultation darauf ausgewiesen werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Parlament in der Pflicht</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Massnahmenpaket mit 131 zu 28 Stimmen bei 32 Enthaltungen an. Die Vorlage und die drei damit zusammenhängenden Motionen gehen nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset hielt zum wiederholten Mal fest, dass der Bundesrat alle Massnahmen in seinem Kompetenzbereich ausgereizt habe. Über weitere Massnahmen müsse nun das Parlament entscheiden.</p><p class="Standard_d">"Immerhin herrscht Konsens darüber, dass etwas getan werden muss", sagte Berset. Dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Preismodelle und koordinierten Netzwerke in der Nationalratskommission auf wenig Gegenliebe gestossen seien, zeige jedoch das Problem. Jedem kostendämpfenden Vorschlag des Bundesrats ziehe das Parlament die Zähne.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 08.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) spricht sich dafür aus, dass die Krankenkassen die Daten der Versicherten verwenden können, um diese über kostengünstigere Leistungen, geeignete Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Sie teilt damit die Stossrichtung des Nationalrats, grenzt aber den Anwendungsbereich der neuen Regelung ein.</strong><br>Die Kommission hat die Detailberatung des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><span style="background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);">22.062</span></a>) aufgenommen. Mit ihren bisher beschlossenen Anträgen folgt sie im Wesentlichen den Beschlüssen des Nationalrates.<br>Im Bereich der Nutzung der Versichertendaten schlägt sie aber einstimmig eine klar definierte Regelung vor. Demnach sollen die Versicherer die Daten der Versicherten nur nutzen können, um sie gezielt zu drei Zwecken zu informieren: über kostengünstigere Leistungen wie etwa Generika, über geeignete besondere Versicherungsformen wie etwa Ärztenetzwerke in der Region, oder über präventive Massnahmen wie etwa Kontrolluntersuchungen bei chronischen Erkrankungen. Die Versicherten sollen dabei jederzeit verlangen können, dass die Versicherer diese Informationen einstellen. Um die Zuständigkeiten klar abzugrenzen, sollen sich die Versicherer zudem nur an die Versicherten wenden dürfen. In der nationalrätlichen Version sind dagegen die Nutzungszwecke der Daten offener formuliert und es sind auch Informationen an die Leistungserbringer vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Eine weitere Präzisierung schlägt die Kommission bei den Leistungen der Hebammen vor, die erweitert werden sollen. Sie beantragt einstimmig, den Antrag des Nationalrats so zu ergänzen, dass nicht nur Arzneimittel vergütet werden, die von Hebammen während der Niederkunft ohne ärztliche Anordnung angewendet werden, sondern auch während der Schwangerschaft und im Wochenbett. Indes lässt die Kommission die gesetzestechnisch korrekte Umsetzung dieses Anliegens noch ausarbeiten. Erhalten Mütter und Neugeborene möglichst unkompliziert Zugang zur benötigten Behandlung und Betreuung, sollen letztlich Kosten gespart werden. In diesem Sinne eines niederschwelligen Zugangs unterstützt die Kommission ebenfalls einstimmig, dass Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Anordnung pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der Therapietreue sowie Präventionsmassnahmen im Rahmen von kantonalen oder nationalen Programmen erbringen können sollen. Im Weiteren bestätigt sie auch den Entscheid des Nationalrats, wonach Leistungen während der Schwangerschaft bereits ab deren Beginn von Franchise und Selbstbehalt befreit werden sollen (mit 9 Stimmen und 1 Enthaltung). Zudem schliesst sie sich den Beschlüssen des Nationalrates zu den Referenztarifen für ausserkantonale Spitalbehandlungen, zur digitalen Versichertenkarte sowie zur elektronischen Rechnungsübermittlung an (jeweils einstimmig). Einzig die vom Nationalrat verabschiedete Änderung, dass der Beginn und das Ende einer medizinischen Konsultation auf den Rechnungen zu vermerken ist, lehnt die Kommission ab (mit 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Sie ist zwar auch der Ansicht, dass Rechnungen für die Versicherten möglichst verständlich sein sollen, bereits heute seien aber die Leistungserbringer verpflichtet, auf den Rechnungen die Art, Dauer und Inhalt der Konsultation nachvollziehbar darzustellen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 30.01.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die SGK-S hat die Beratungen zum <strong>zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><strong>22.062</strong></a><strong>)</strong> fortgesetzt. Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sich die Kommission im Grundsatz für die sogenannten Netzwerke zur koordinierten Versorgung aus (mit 8 zu 5 Stimmen). Solche Netzwerke ermöglichen es verschiedenen Leistungserbringern wie beispielsweise Ärztinnen und Physiotherapeuten, ihre Leistungen und auch den Koordinationsaufwand zusammen abzurechnen. Die Kommission beantragt jedoch, solche Netzwerke vom Vertragszwang zwischen Krankenversicherungen und Leistungserbringern auszunehmen. Nur wenn ein Netzwerk in einem Kanton eine gewisse Grösse erreichen und zudem seine Leistungen qualitativ hochstehend und wirtschaftlicher als andere erbringt, soll dieser Kanton sämtliche Krankenkassen verpflichten können, mit dem Netzwerk einen Vertrag abzuschliessen. Eine Minderheit befürchtet, dass solche Netzwerke als neue Leistungserbringer zu einer Mengen- und Kostenausweitung führen und beantragt, wie der Nationalrat beim geltenden Recht zu bleiben.</p><p class="Standard_d">Hingegen beantragt die Kommission beide Motionen abzulehnen, welche ihre Schwesterkommission zur Förderung der koordinierten Versorgung eingereicht hatte (Mo. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233502">23.3502</a> mit 11 zu 0 Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung und Mo. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233504">23.3504</a> mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltung). In der Kommission war unbestritten, dass alternative Versicherungsmodelle gestärkt werden sollen. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien aber schwierig umzusetzen. Wie bereits an ihrer letzten Sitzung beschlossen, will die Kommission ausserdem auf eine bessere Nutzung der Rechnungsdaten setzen (siehe <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2023-11-08.aspx">Medienmitteilung vom 8. November 2023</a>).</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat ihren Entscheid bestätigt, dass Hebammen ausgewählte Leistungen für die Mutter und das Kind während der Schwangerschaft, Niederkunft und im Wochenbett selbständig zulasten der OKP erbringen dürfen. Sie hiess die Formulierung gut, welche die Verwaltung zu diesem Zweck ausgearbeitet hatte.</p><p class="Standard_d">Die Kommission wird ihre Beratungen des umfassenden Massnahmenpakets im zweiten Quartal fortsetzen. Sie hat bei der Verwaltung im Hinblick auf die weiteren Beratungen verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 19.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates will, dass Patientinnen und Patienten mittels Preismodellen und einer vorläufigen Vergütung rascher und kostengünstig Zugang zu neuen Medikamenten erhalten. Sie liess sich zudem über den Zeitplan der Umsetzung der 13. AHV-Rente informieren, die der Bundesrat vorantreibt. Schliesslich unterstützt sie die Erweiterung der Nebenzwecke der Wohlfahrtsfonds.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die Detailberatung des <strong>zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><strong>22.062</strong></a><strong>) </strong>weitergeführt. Bei den Massnahmen im Bereich der Arzneimittel stimmt sie mehrheitlich dem Nationalrat zu, beantragt aber mehrere Anpassungen im Sinne des Bundesrates, mit denen die Massnahmen ausgewogener gestaltet werden sollen. Wie der Nationalrat spricht sich auch die Kommission dafür aus, Preismodelle für teure, innovative Arzneimittel im Gesetz zu verankern. Sie präzisiert aber, dass diese nur ausnahmsweise angewendet werden sollen und lehnt die Ergänzung des Nationalrates ab, wonach das Bundesamt für Gesundheit nur auf Antrag der Zulassungsinhaberin Preismodelle vereinbaren kann (mit 10 zu 2 Stimmen). Aus Sicht der Kommission wäre so der Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten gefährdet, da das produzierende Unternehmen von sich aus weniger Interesse daran haben dürfte, Modelle mit Rabatten auszuhandeln. Um diesen Zugang zu sichern, befürwortet die Kommission ebenso wie der Bundesrat und der Nationalrat auch sogenannt vertrauliche Preismodelle, bei denen gewisse Informationen wie etwa Rückerstattungen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden können (mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine Minderheit lehnt diese Art der Preismodelle ab.</p><p class="Standard_d">Im Grundsatz unterstützt die Kommission auch die vom Nationalrat vorgeschlagene vorläufige Vergütung von neuen Medikamenten. Sie beantragt ihrem Rat jedoch, dieses neue Vergütungsmodell in mehreren Punkten anzupassen: So soll die Eidgenössische Kommission für Arzneimittel angehört werden, bevor ein Medikament auf eine provisorische Liste aufgenommen und anschliessend während zwei Jahren zu einem vorläufigen Preis von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird. Entsprechend sollen nicht alle Medikamente, die im beschleunigten Verfahren von Swissmedic zugelassen werden, auf diese provisorische Liste aufgenommen werden müssen. Zudem soll es keine Beschwerdemöglichkeiten zur Aufnahme in diese Liste geben und nach Ablauf der zwei Jahre soll der vorläufige Preis auch für eine allfällige Vergütung im Einzelfall massgeblich sein. Damit will die Kommission ein ausgewogenes Vergütungsmodell einführen, das auf dringend benötigte und besonders vielversprechende Therapien ausgerichtet ist.</p><p class="Standard_d">Die Kommission unterstützt weiter den Beschluss des Nationalrates, die Verfahren bei der Bezeichnung und Vergütung von Impfungen zu vereinfachen (ohne Gegenantrag). Im Gegensatz zum Nationalrat befürwortet sie indes, dass die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit neu je nach Leistung unterschiedlich häufig oder vertieft und damit flexibler als bisher geprüft und überprüft werden sollen (mit 8 zu 4 Stimmen). Der Beschluss des Nationalrates sieht lediglich vor, dass auf die periodische Überprüfung einer Leistung – insbesondere bei Arzneimitteln – verzichtet werden kann.</p><p class="Standard_d">Zum Auftakt der Beratung der Massnahmen im Bereich der Medikamente hatte die Kommission Vertretungen der Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie angehört. Für die weiteren Beratungen hat sie die Verwaltung beauftragt, Massnahmen im Bereich der ambulanten Tarife und Verfeinerungen ihres Vorschlags zu den Netzwerken zur koordinierten Versorgung zu prüfen<i> (siehe Medienmitteilung vom 30. Januar 2024)</i>. Die Kommission plant, ihre Beratungen dieses umfangreichen Massnahmenpakets an der nächsten Sitzung vom 23. April 2024 abzuschliessen, damit der Ständerat in der Sommersession darüber befinden kann.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 24.04.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat den Entwurf zum <strong>zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><strong>22.062</strong></a><strong>)</strong> mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung angenommen. In der Detailberatung hat sie noch wenige neue Beschlüsse gefasst. Als wichtigste Ergänzung beantragt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen in Form von sogenannten Kostenfolgemodellen einzuführen. Demnach soll das Bundesamt für Gesundheit die Zulassungsinhaberin zu einer Ausgleichszahlung verpflichten können, wenn ein Medikament einen gewissen Umsatz überschreitet. Beim Festlegen der Rabatte hat das Bundesamt gleichzeitig die Versorgungssicherheit sowie bestehende Auflagen zu berücksichtigen. Diese Massnahme zielt auf wenige, etablierte Produkte, die aber einen bedeutenden Teil der Medikamentenkosten ausmachen. Gemäss Schätzungen der Verwaltung können damit bis zu 400 Millionen Franken eingespart werden. Bei den Massnahmen im Bereich der Arzneimittel hat die Kommission zudem mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Bestimmung zu den vertraulichen Preismodellen mit einer Kann-Formulierung präzisiert. Eine Minderheit lehnt vertrauliche Preismodelle weiterhin ab. Weiter beantragt die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die <strong>Mo. SGK-NR. Zugang zu Orphan Drugs (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233503"><strong>23.3503</strong></a><strong>)</strong> anzunehmen. Damit soll der besonderen Situation bei seltenen Krankheiten Rechnung getragen werden.</p><p class="Standard_d">Als weitere Ergänzung des Entwurfs zum zweiten Massnahmenpaket will die Kommission den Bundesrat mittels einer Übergangsbestimmung zu beauftragen, die pro Tag abrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil des veralteten Tarmed per 1. Januar 2025 zu beschränken. Sie hat diesen Antrag mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Um Fehlanreize bei Tarifstrukturen, die auf einzelnen, miteinander kombinierbaren Leistungen basieren, generell zu reduzieren und die möglichst breite und rasche Einführung von Pauschalen zu unterstützen, hat die Kommission zusätzlich mit 11 zu 1 Stimme ein <strong>Postulat (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243466"><strong>24.3466</strong></a><strong>) </strong>eingereicht.</p><p class="Standard_d">Schliesslich hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen ihren Beschluss bestätigt, Netzwerke zur koordinierten Versorgung einzuführen, aber die Bedingungen dafür präzisiert. So sollen diese Netzwerke in einem zweistufigen Verfahren zugelassen werden: Zunächst sollen Netzwerke mit einer oder mehreren Krankenkassen Verträge abschliessen und Leistungen für die Versicherten dieser Kassen anbieten können. Zeigt sich, dass diese Leistungen kostengünstiger und in der notwendigen Qualität sind, kann ein Kanton die Netzwerke generell zulassen, wenn so die Gesundheitsversorgung gesichert wird. Damit die Netzwerke für Versicherte attraktiv sind, soll der Selbstbehalt bei ihren Leistungen reduziert werden können. Eine Minderheit beantragt weiterhin, auf die Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung zu verzichten.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wird sich in der Sommersession mit dem umfangreichen Massnahmenpaket befassen, das die Kommission an fünf Sitzungen vorberaten hatte (siehe Medienmitteilungen vom 13. Oktober 2023, 8. November 2023, 30. Januar 2024 und 19. März 2024). Eintreten war unbestritten, für die Detailberatung liegen insgesamt 8 Minderheitsanträge vor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Boris Burri, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 92 59,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
02.05.2024 10:42

Back to List