Ausländer- und Integrationsgesetz. Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Details

ID
20220067
Title
Ausländer- und Integrationsgesetz. Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss
Description
Botschaft vom 19. Oktober 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.10.2022</strong></h2><p><strong>Gezielte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss</strong></p><p><strong>Wer einen Masterabschluss oder ein Doktorat in einem Bereich mit Fachkräftemangel erhält, soll in der Schweiz bleiben und arbeiten können, auch wenn er oder sie aus einem Drittstaat kommt. Es handelt sich um eine zahlenmässig beschränkte Gruppe. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 beschlossen. Die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geht auf eine Forderung des Parlaments zurück, das als nächstes über die Vorlage berät.</strong></p><p>Mit der Motion "Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können" (17.3067 Marcel Dobler) fordert das Parlament eine Ausnahme bei den Kontingenten für Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union und den EFTA-Ländern. An Universitäten und ETHS ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel sollen bei der Zulassung vom Arbeitsmarkt von den Drittstaatskontingenten ausgenommen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Interesse des Standorts Schweiz</p><p>Die Ausnahme von den Höchstzahlen für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt kommt nur dann zur Anwendung, wenn die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Nach geltendem Recht sind diese Personen bereits unter den gleichen Voraussetzungen vom Vorrang der Inländerinnen und Inländer sowie der EU/EFTA-Angehörigen ausgenommen.</p><p>Die hier vorgeschlagene Änderung der Regelung entspricht den Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die betroffenen Personen wurden in unseren akademischen Institutionen ausgebildet und sind in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert. Es handelt sich auch um eine zahlenmässig beschränkte Gruppe von jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Personen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. Oktober 2022 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.06.2023 2 Rückweisung an die Kommission
    12.09.2023 2 Rückweisung an den Bundesrat
    19.12.2023 1 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will wegen Fachkräftemangel Ausländergesetz lockern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Ausländische Fachkräfte mit einem Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene sollen nach Ende ihrer Ausbildung hier arbeiten können - auch wenn sie nicht aus dem EU- respektive Efta-Raum stammen. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats, das Ausländer- und Integrationsgesetz entsprechend zu ändern, zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Von einer Ausnahmeregelung im Drittstaaten-Kontingent profitieren sollen Personen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, wenn deren Erwerbstätigkeit "von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist".</p><p class="Standard_d">Nach dem Willen des Nationalrats sollen aber von diesen Ausnahmen nicht nur Absolventinnen und Absolventen der Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) profitieren können.</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer will diese Ausnahmen Absolventinnen von Bildungsgängen der gesamten Tertiärstufe gewähren. Gemeint sind damit auch Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen wie etwa einer Hotelfachschule. Auch Postdoktorandinnen und -doktoranden sollen einbezogen werden.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Antrag seiner vorberatenden Kommission zu. Er will auch, dass die genannten Personen bleiben können, "wen es sich um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss handelt".</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat setzte mit der Vorlage eine Motion von Nationalrat und Unternehmer Marcel Dobler (FDP/SG) um. Dieser argumentierte, wenn die Schweiz teure Spezialistinnen und Spezialisten ausbilde, sollten sie auch hier arbeiten können.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien. Wird die Ausnahme auf Hochschul- und ETH-Absolventen beschränkt, betrifft sie laut Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wenige hundert Menschen pro Jahr.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">SVP wollte nicht eintreten</p><p class="Standard_d">Thomas Aeschi (SVP/ZG) scheiterte mit einem Nichteintretensantrag. Wenn das Ausländergesetz weiter gelockert werde, würde sich die "Zuwanderungskrise" weiter verschärfen, schrieb er. Die Gesetzeslockerung stehe auch im Widerspruch zur Bundesverfassung. Diese besage, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werde.</p><p class="Standard_d">Im Rat hiess es dazu, die Schweiz habe einen Fachkräftemangel. Die Lockerung des Ausländergesetzes stelle einen kleinen Beitrag zu dessen Reduzierung dar. Das Parlament habe seinerzeit die Motion Dobler in Kenntnis des Verfassungsartikels zur Zuwanderung überwiesen.</p><p class="Standard_d">Darauf verwies auch Bundesrätin Baume-Schneider und sagte im Rat, eine neue Ausnahme zu gewähren, sei "acceptable", also vertretbar. Sie wandte sich gegen die Ausweitung der Ausnahmeregelung auf die gesamte Tertiärstufe.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will wegen Fachkräftemangel Ausländergesetz lockern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Im Kampf gegen den Fachkräftemangel wollen die eidgenössischen Räte das Ausländergesetz lockern. Davon profitieren sollen Personen aus dem Nicht-EU- und Nicht-Efta-Raum, wenn sie einen Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene aufweisen.</strong></p><p class="Standard_d">Nachdem der Nationalrat im März einer Gesetzesvorlage des Bundesrats zustimmte, ist der Ständerat am Montag ebenfalls auf die Vorlage eingetreten. Sie geht nun für die Detailberatung noch einmal zurück an die vorberatende Ständeratskommission, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken Nicht-Eintreten beantragt hatte.</p><p class="Standard_d">Gemäss dem vom Bundesrat vorgelegten und vom Nationalrat noch leicht abgeänderten Gesetzesentwurf sollen Personen profitieren, wenn sie in einer Branche mit Fachkräftemangel arbeiten. Auch muss ihre Erwerbstätigkeit "von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse" für die Schweiz sein. Im Auge hatten Bundesrat und Nationalrat beispielsweise Informatikerinnen, Techniker oder auch Medizinerinnen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat bestimmte im März, dass von den Ausnahmen nicht nur Absolventinnen und Absolventen der Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) profitieren können. Die grosse Kammer will diese Ausnahmen auch Absolventen von Bildungsgängen der gesamten Tertiärstufe gewähren. Gemeint sind damit auch Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen wie etwa einer Hotelfachschule.</p><p class="Standard_d">Auch Postdoktoranden sollen einbezogen werden. Der Nationalrat sprach sich auch dafür aus, dass die genannten Personen bleiben können, "wenn es sich um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss handelt".</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Es geht um 400 bis 500 Personen</p><p class="Standard_d">Der Eintretensentscheid des Ständerats vom Montag fiel eher überraschend. Hatte doch die vorberatende Staatspolitische Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p class="Standard_d">Ihr Sprecher Andrea Caroni (FDP/AR) sagte, eine neue Ausnahme von der in der Bundesverfassung festgehaltenen Bestimmung, dass die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werde, sei nicht zulässig.</p><p class="Standard_d">Zudem sei es gar nicht nötig, eine neue Ausnahme zu schaffen. Denn die Höchstzahl der zulässigen Aufenthaltsbewilligungen werde Jahr für Jahr nicht erreicht.</p><p class="Standard_d">Andere Ständeratsmitglieder widersprachen Caroni - am vehementesten Daniel Jositsch (SP/ZH): Das Ausländer- und Integrationsgesetz enthalte schon viele Ausnahmen. Es sei zulässig, eine weitere vorzunehmen.</p><p class="Standard_d">Auch der Bundesrat sei der Ansicht, die geplante Änderung sei verfassungsrechtlich möglich, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Es gehe um etwa 400 bis 500 Personen. Im Nationalrat hatte der Bundesrat argumentiert, es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien.</p><p class="Standard_d">Mit 24 zu 20 Stimmen entschied der Ständerat, auf die Vorlage einzutreten.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d">Debatte im Ständerat, 12.09.2023</h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat bremst Lockerung des Ausländergesetzes</strong><br><strong>Die von den Eidgenössischen Räten an sich grundsätzlich gutgeheissene Lockerung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist wieder in der Schwebe. Der Ständerat hat seine Meinung zur Vorlage geändert und am Dienstag einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat gutgeheissen.</strong></p><p class="Standard_d">Noch im Juni dieses Jahres war der Ständerat auf die Vorlage eingetreten, welche einen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel darstellen soll. Der Nationalrat hatte ihr schon im März zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will mit ihr erreichen, dass Menschen aus dem Nicht-EU- und Nicht-Efta-Raum leichter eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn sie einen Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene aufweisen.</p><p class="Standard_d">Auslöser für die geplante Gesetzesänderung war ein Vorstoss von Nationalrat und Unternehmer Marcel Dobler (FDP/SG). Dieser argumentierte, wenn die Schweiz teure Spezialistinnen und Spezialisten ausbilde, sollten diese auch hier arbeiten können. Nachdem der Nationalrat eine Motion von ihm überwiesen hatte, arbeitete der Bundesrat die Vorlage aus.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Laut Caroni ist Ausnahme unnötig</p><p class="Standard_d">Schon im Juni hatte die vorberatende Kommission des Ständerats beantragt, auf die Vorlage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht einzutreten. Doch scheiterte sie damals: Der Ständerat trat mit 24 zu 20 Stimmen auf die Vorlage ein.</p><p class="Standard_d">Nun aber stimmte die kleine Kammer stillschweigend dem Rückweisungsantrag ihrer staatspolitischen Kommission zu. Diese ist laut den Aussagen ihres Präsidenten Andrea Caroni (FDP/AR) mit deutlicher Mehrheit der Auffassung, dass eine neue Ausnahme von einer in der Bundesverfassung festgehaltenen Bestimmung nicht zulässig ist.</p><p class="Standard_d">Gemeint ist die Bestimmung, dass die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird.</p><p class="Standard_d">Zudem sei es gar nicht nötig, eine neue Ausnahme zu schaffen. Denn die Höchstzahl der zulässigen Aufenthaltsbewilligungen werde Jahr für Jahr nicht erreicht.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht laut Caronis Worten vom Dienstag nun in den Nationalrat. Wenn sich die grosse Kammer der Position des Ständerats anschliesse, werde der Bundesrat die Vorlage überarbeiten, versprach Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Vorlage zur Linderung des Fachkräftemangels zurück beim Absender</strong><br><strong>Eine vom Bundesrat zur Linderung des Fachkräftemangels konzipierte Revision des Ausländergesetzes ist vorerst gescheitert. Nach dem Ständerat hat sie am Dienstag auch der Nationalrat zur Überarbeitung an die Landesregierung zurückgewiesen.</strong></p><p class="Standard_d">Stillschweigend stimmte die grosse Kammer dem entsprechenden Antrag ihrer vorberatenden Staatspolitischen Kommission (SPK-N) zu. Der Ständerat hatte Mitte September Rückweisung beschlossen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der SPK-N erwarte von der Rückweisung, dass der Bundesrat auf Verordnungsstufe Veränderungen im Sinn der Vorlage vornehmen könne, sagte deren Sprecher Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, die Landesregierung werde schauen, was sie auf Verordnungsstufe tun könne. Auch der Bundesrat finde, dass Handlungsbedarf bestehe.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausnahme von Drittstaaten-Kontingent</p><p class="Standard_d">Die vor einem Jahr präsentierte Vorlage sah vor, dass ausländische Fachkräfte mit einem Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene nach Ende ihrer Ausbildung in der Schweiz sollten arbeiten können - auch wenn sie nicht aus dem EU- respektive Efta-Raum stammen.</p><p class="Standard_d">Von einer Ausnahmeregelung im Drittstaaten-Kontingent profitieren sollten Personen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, wenn deren Erwerbstätigkeit "von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist".</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schrieb, es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien. Die Rede war von wenigen hundert Menschen pro Jahr, welche von der Ausnahme profitieren könnten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Anne Benoit, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 76,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:spk.cip@parl.admin.ch">spk.cip@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk">Staatspolitische Kommission (SPK)</a></p>
Updated
26.03.2024 22:30

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