Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20220071
Title
Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 2. November 2022 zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.11.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Gezielte Massnahmen für mehr Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen die Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug verbessern. An seiner Sitzung vom 2. November 2022 hat er die entsprechenden Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft verabschiedet. Namentlich soll der unbegleitete Hafturlaub für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter im geschlossenen Vollzug nicht mehr möglich sein. Bei Jugendlichen, die einen Mord begangen haben, soll direkt im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Verwahrung angeordnet werden können, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht.</strong></p><p class="Standard_d">Das geltende Sanktionenrecht hat sich im Grundsatz bewährt. Es ist flexibel und ermöglicht eine massgeschneiderte Lösung für den Einzelfall. Straftäterinnen und Straftäter sollen nach Verbüssung ihrer Strafe in erster Linie in die Gesellschaft eingegliedert werden. Bleiben sie allerdings gefährlich, ist die Gesellschaft so lange vor ihnen zu schützen, als dies zur Verhinderung von Straftaten notwendig ist. Im Auftrag des Parlaments (Motionen 11.3767; 16.3002; 17.3572; 16.3142) hat der Bundesrat am 6. März 2020 punktuelle Anpassungen in die Vernehmlassung geschickt. Gestützt auf die Rückmeldungen schlägt er nun gezielte Massnahmen für mehr Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug vor.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Urlaub nur mit Sicherheitspersonal</p><p class="Standard_d">Ein verwahrter Straftäter oder eine verwahrte Straftäterin, der oder die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befindet, soll gesetzlich vorgesehene Urlaube nur in Begleitung von Sicherheitspersonal antreten dürfen. Dieser Vorschlag des Bundesrats ist bei den Vernehmlassungsteilnehmenden unbestritten.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der kritischen Rückmeldungen der Kantone verzichtet der Bundesrat hingegen auf einen Ausbau der Bewährungshilfe und Weisungen am Ende des Vollzugs. Von einer schweizweiten Vereinheitlichung der Zuständigkeiten bei der Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme sieht er ebenfalls ab. Hingegen schlägt er vor, dass künftig auch die Vollzugsbehörde bei entsprechenden Entscheiden ein Beschwerderecht haben soll.</p><p class="Standard_d">Weitere punktuelle Anpassungen betreffen namentlich die Zusammensetzung der Fachkommissionen zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen und den automatischen Überprüfungsrhythmus der Verwahrungen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Besondere Massnahmen bei einem Mord durch Jugendliche</p><p class="Standard_d">Mit der Botschaft schlägt der Bundesrat auch eine Änderung des Jugendstrafrechts vor. Ziel des Jugendstrafrechts ist neben der Bestrafung auch die Erziehung der jugendlichen Straftäter und Straftäterinnen. Junge Menschen befinden sich noch in der Entwicklung und sind für pädagogische Massnahmen eher erreichbar. In der Vernehmlassung wurde der Wunsch geäussert, an den bewährten Grundsätzen festzuhalten. Der Bundesrat schlägt darum eine Änderung im Jugendstrafrecht vor, die sich auf Jugendliche beschränkt, welche das 16. Altersjahr vollendet und einen Mord begangen haben. Sofern sie weiterhin eine ernsthafte Gefahr darstellen, soll gegen sie direkt im Anschluss an die Sanktion gemäss Jugendstrafrecht eine Verwahrung angeordnet werden können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. November 2022 zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Strafgesetzbuch (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.06.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    28.02.2024 1 Abweichung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.03.2023 2 Eintreten
    15.06.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2024 1 Abweichung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d">Debatte im Ständerat, 13.03.2023</h3><p class="Standard_d">Ständerat will Verwahrung jugendlicher Straftäter debattieren</p><p class="Standard_d">Jugendliche Straftäterinnen und Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden. Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren. Gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission ist er auf die Vorlage dazu eingetreten.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat entschied dies am Montag mit 22 zu 17 Stimmen und bei einer Enthaltung und gegen den Willen einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-S). Für das Eintreten stimmten die meisten Ständeratsmitglieder von FDP und Mitte sowie die SVP-Delegation. Bei den Vertreterinnen und Vertretern von SP und Grünen fand die Vorlage keine Zustimmung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wir sprechen von Mördern"</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte die Vorlage im Auftrag des Parlaments erstellt. 2016 hatte dieses eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) angenommen. Caroni forderte, dass junge Straftäterinnen und -täter, die wegen der Altersgrenze aus dem Vollzug zu entlassen wären, dort bleiben können müssten, wenn die Sicherheit Dritter es erfordere.</p><p class="Standard_d">Es gehe um hochgefährliche Gewalttäter, für die spätestens am 25. Geburtstag alle Sanktionen endeten, sagte Caroni. Für eine Verwahrung würden strenge Voraussetzungen gelten: Das Delikt müsse ein im Alter von 16 oder 17 Jahren verübter Mord gewesen sein und es müsse die Gefahr weiterer Morde bestehen. Auch müssten alle Alternativen geprüft worden sein.</p><p class="Standard_d">Selbst wenn es nur um wenige Fälle gehe, lohne es sich, diese Sicherheitslücke zu schliessen, doppelte Stefan Engler (Mitte/GR) nach. "Wir sprechen von Mördern." Die Kantone unterstützten die Vorlage, und die Strafvollzugsbehörden benötigten die vorgeschlagene Regelung, fügte Heidi Z'graggen (Mitte/UR) hinzu.</p><p class="Standard_d">Mit den heutigen Schutzmassnahmen könnten die allermeisten jugendlichen Täterinnen und Täter reintegriert werden, so dass keine Gefahr mehr bestehe für weitere Straftaten, befand die unterlegene Mehrheit der Rechtskommission (RK-S). Die fraglichen Bestimmungen beträfen zudem nur eine geringe Anzahl von Verfahren.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen</p><p class="Standard_d">Die Hirnentwicklung bei Jugendlichen sei noch nicht abgeschlossen und eine Voraussage bezüglich deren Gefährlichkeit daher schwierig. Laut Experten sei es sehr schwierig, die Rückfälligkeit junger Täter zu beurteilen, gab Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE) zu bedenken.</p><p class="Standard_d">Gefährlichkeit sei bei jugendlichen Tätern sehr schwierig nachzuweisen, sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Und für Verwahrte sei es "äusserst schwierig, da wieder rauszukommen". Carlo Sommaruga (SP/GE) mahnte, auf die Experten zu hören und auf die Vorlage zu verzichten.</p><p class="Standard_d">Nach Angaben des Bundesrates wurden von 2010 bis 2020 in der Schweiz zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil von ihnen bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte.</p><p class="Standard_d">In Einzelfällen musste aber eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden. Diese kann aber gemäss geltender Rechtsprechung die Funktion einer Sicherheitsmassnahme nicht erfüllen. Es gehe um sehr seltene, aber zugleich sehr schwere Fälle, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat.</p><p class="Standard_d">Mit dem Entscheid des Ständerates muss seine RK nun die Details vorberaten und ihre Anträge dem Plenum vorlegen. Die Kommission hatte den Nichteintretensantrag mit 7 zu 5 Stimmen gestellt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d">Debatte im Ständerat, 15.06.2023</h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Verwahrung jugendlicher Straftäter ermöglichen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen die Verwahrung von jugendlichen Straftätern ermöglichen. Er hat eine Änderung des Jugendstrafgesetzes gutgeheissen. Diese geht noch in den Nationalrat.</strong></p><p class="Standard_d">Laut der Vorlage sollen nur Jugendliche verwahrt werden können, welche nach Vollendung des 16. Altersjahrs einen Mord begangen haben. Auch muss bei ihnen am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr bestehen, dass sie wiederum eine solche Straftat begehen.</p><p class="Standard_d">Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine reine Sicherheitsmassnahme wie die Verwahrung zum Schutz Dritter vor. Die fürsorgerische Unterbringung, die im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme beantragt werden kann, ist laut Bundesrat nicht als Sicherheitsmassnahme für nicht erziehbare und nicht behandelbare Personen konzipiert.</p><p class="Standard_d">Verwahrt werden sollen laut der bundesrätlichen Botschaft nicht 16- oder 17-Jährige, sondern jugendliche Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Laut Bundesrat wurden von 2010 bis 2020 in der Schweiz zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil von ihnen bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht auf eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) zurück, welche die Eidgenössischen Räte an den Bundesrat überwiesen. Dieser arbeitete in der Folge eine Vorlage aus. Der Ständerat hat sie am Donnerstag diskussionslos gutgeheissen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine unbegleiteten Urlaube mehr</p><p class="Standard_d">Auch eine Änderung des Strafgesetzbuches hiess der Ständerat gut. Es geht darum, dass Straftäter, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht mehr unbegleitet in Urlaube entlassen werden.</p><p class="Standard_d">Auch diese Änderung geht im Wesentlichen auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Er stammt von der früheren SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Die heutige Züricher Regierungsrätin verwies in ihrem Vorstoss auf einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder, dem auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen sei. Solches sei nicht zu verantworten.</p><p class="Standard_d">Abgelehnt hat der Ständerat hingegen den Vorschlag, die jährliche Überprüfung einer Verwahrung von Straftätern nur noch alle drei Jahre vorzusehen, wenn die bedingte Entlassung vorher dreimal in Folge abgelehnt wurde. Auch diese Vorlage geht noch in den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 28.02.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen junge Mörderinnen und Mörder verwahren können</strong><br><strong>Wer im Jugendalter einen Mord begangen hat, kann in der Schweiz künftig verwahrt werden, als letztes Mittel. Und Verwahrte im geschlossenen Vollzug dürfen nicht mehr unbegleitet in den Urlaub.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Ständerat hiess am Mittwoch auch der Nationalrat entsprechende Anpassungen im Jugendstrafgesetz und im Strafgesetzbuch gut, jeweils gegen den Willen von SP und der Grünen. Die beiden Vorlagen dazu hatte das Parlament bestellt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Zukunftsperspektive</p><p class="Standard_d">Das Jugendstrafrecht konzentriere sich heute auf erzieherische und therapeutische Massnahmen, habe sich bewährt und böte Hoffnung auf Wiedereingliederung, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Die Verwahrung sei für junge Straftäter nicht geeignet.</p><p class="Standard_d">Weil das Gehirn von unter 25-Jährigen noch in Entwicklung sei, seien Vorhersagen über deren künftige Gefährlichkeit kaum oder gar nicht möglich, fügte Raphaël Mahaim (Grüne/VD) hinzu. Wer als junger Mensch verwahrt werde, habe keinerlei Zukunftsperspektive. Eine solche Massnahme sei unmenschlich, sagte Christian Dandrès (SP/GE).</p><p class="Standard_d">"Egal wie alt jemand ist, es geht nicht um eine Bagatelle, sondern um Mord", widersprach Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Tätern und Täterinnen gehe dem Schutz der Täter vor, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). "Die Verwahrung ist das allerletzte und schärfste Mittel."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wenige tragische Einzelfälle"</p><p class="Standard_d">"Offenbar setzen Sie sich nicht für die Opfer ein, sondern für die Täter", hielt Mauro Tuena (SVP/ZH) der Gegnerseite vor. Das Jugendstrafrecht schreibe die Entlassung nach dem 25. Geburtstag vor, unabhängig von der Gefährlichkeit, ergänzte Patrick Hässig (GLP/ZH). "Es geht um wenige, sehr tragische Einzelfälle."</p><p class="Standard_d">Verwahrt werden können sollen junge Leute, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion ernsthaft Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Tat begehen. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.</p><p class="Standard_d">Verwahrt werden sollen also nicht 16- oder 17-Jährige, sondern junge Mörderinnen und Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Von 2010 bis 2020 wurden laut Bundesrat zwölf Jugendliche in der Schweiz wegen Mordes verurteilt. Die Verwahrung hätte nur einzelne von ihnen betroffen.</p><p class="Standard_d">Die SVP wollte die Möglichkeit für Verwahrungen von jungen Tätern und Täterinnen weiter fassen, unterlag aber. Sie wollte Verwahrungen nicht nur für Mörderinnen und Mörder ermöglichen, sondern bei vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung.</p><p class="Standard_d">Gutgeheissen hat der Nationalrat den Antrag seiner Rechtskommission, den möglichen Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Als Voraussetzung für einen Verwahrungsvorbehalt beschloss der Nationalrat zugleich eine Verurteilung zu mindestens vier Jahren Freiheitsentzug.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nicht mehr unbegleitet in Urlaub</p><p class="Standard_d">Auch Verwahrte gemäss dem Erwachsenenstrafrecht beschäftigten den Rat. Er beschloss wie schon der Ständerat, dass im geschlossenen Vollzug Verwahrte und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, nur von Sicherheitspersonal begleitet in den Urlaub dürfen. Im offenen Vollzug sind unbegleitete Urlaube aber möglich.</p><p class="Standard_d">Auf Antrag von SVP und Mitte erweiterte der Nationalrat die Voraussetzungen für Verwahrungen. Diese sollen auch ausgesprochen werden für Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.</p><p class="Standard_d">Eine Wiederholungstat rechtfertige diesen Schutz vor den gefährlichsten Tätern, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Minderheit. Der Antrag wurde mit knapp angenommen, mit 93 zu 91 Stimmen und bei zwei Enthaltungen.</p><p class="Standard_d">Umstritten ist der Vorschlag, die jährliche Überprüfung einer Verwahrung von Straftätern nur noch alle drei Jahre vorzusehen, wenn die bedingte Entlassung zuvor dreimal in Folge abgelehnt wurde. Der Nationalrat und der Bundesrat möchten das so handhaben, der Ständerat hingegen bei der jährlichen Überprüfung bleiben.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Rechtsfragen&nbsp;des Ständerates vom 19.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung der Vorlage zum Massnahmenpaket Sanktionenvollzug mit den Beschlüssen des Nationalrates auseinandergesetzt und sich klar gegen einen Automatismus bei der Anordnung der Verwahrung von gefährlichen erwachsenen Straftätern ausgesprochen. Sie wird jedoch die Frage eines allfälligen Handlungsbedarfs der Anpassung der Strafrahmen im Jugendstrafrecht näher prüfen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession knapp einem Antrag zugestimmt, der bei schweren Gewalttaten einen Automatismus bei der Anordnung der Verwahrung bei erwachsenen Tätern vorsieht, die bereits einmal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220071">22.071</a>, Entwurf 1). Die RK-S geht davon aus, dass eine solche Bestimmung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre und dazu führen würde, dass therapierbare Straftäter keine medizinische Behandlung erhalten würden. Entsprechend hat sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, ihrem Rat die Streichung dieser Bestimmung zu beantragen. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen schliesst sich die Kommission in der Frage des Intervalls zur Überprüfung der Verwahrung dem Nationalrat an. Demnach soll die bedingte Entlassung aus der Verwahrung nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen überprüft werden, wenn sie von der zuständigen Behörde mindestens dreimal in Folge rechtskräftig abgelehnt worden ist.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat anlässlich der Differenzbereinigung im Entwurf 2 eine ausführliche Diskussion zur Frage der Strafrahmen im Jugendstrafrecht geführt. Zwar beantragt sie ihrem Rat ohne Gegenstimme, an der Version des Ständerats festzuhalten und im Rahmen der hängigen Vorlage keine Anpassung der Strafrahmen im Jugendstrafrecht vorzunehmen, wie dies vom Nationalrat für die Fälle des Mordes beschlossen wurde. Sie wird die Fragen des Strafmündigkeitsalters und der Strafrahmen im Jugendstrafrecht jedoch an einer ihrer nächsten Sitzungen im Rahmen von Anhörungen weiter vertiefen, um einen allfälligen Handlungsbedarf auszuloten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,&nbsp;</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
06.05.2024 09:16

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