Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025–2029. Verpflichtungskredite

Details

ID
20220076
Title
Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025–2029. Verpflichtungskredite
Description
Botschaft vom 2. Dezember 2022 über die Verpflichtungskredite zur Unterstützung internationaler Sportgrossanlässe der Jahre 2025–2029
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.12.2022</b></p><p><b>Sportgrossanlässe: Finanzierung für 2025-2029 und Impulse für begleitende Fördermassnahmen</b></p><p><b>Neben den bisherigen Beiträgen an die Organisation von Sportgrossanlässen sollen künftig begleitende Sportfördermassnahmen unterstützt werden können, die nachhaltig dem Breiten- und Leistungssport zugutekommen. An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Sportförderungsverordnung beschlossen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Botschaft über Verpflichtungskredite von knapp 47 Millionen Franken zur Unterstützung von Sportgrossanlässen für die Jahre 2025-2029 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.</b></p><p>Der Bund kann Sportgrossanlässe, die nicht periodisch (wie beispielsweise Weltcups) in der Schweiz ausgetragen werden, mit Finanzhilfen unterstützen. Im Herbst 2021 hat der Bundesrat die vom Bundesamt für Sport BASPO und dem Sportdachverband Swiss Olympic ausgearbeitete Strategie zur Unterstützung von Sportgrossanlässen zu Kenntnis genommen. Solche grossen Sportveranstaltungen sollen noch verstärkt genutzt werden, um die betreffende Sportart zu fördern und weiterzuentwickeln. Zudem sollen sie als Impulsgeber für sport- und gesellschaftspolitische Ziele dienen. Die Strategie sieht ausserdem vor, dass die Trägerschaften Voraussetzungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und gute Unternehmensführung (Good Governance) erfüllen.</p><p></p><p>Anpassung der Sportförderungsverordnung</p><p>Bei der Unterstützung von Sportgrossanlässen wird neu differenziert zwischen Beiträgen zur Organisation für die Durchführung der Veranstaltung und Beiträgen zur Unterstützung von begleitenden Sportfördermassnahmen. Der Bundesrat hat in der Sportförderungsverordnung die Rahmenbedingungen für die Mitfinanzierung von begleitenden Sportfördermassnahmen durch den Bund festgelegt. Es können Projekte des zuständigen Sportverbands im Leistungs- und im Breitensport während maximal vier Jahren unterstützt werden. Der Sportverband hat in einem Konzept aufzuzeigen, wie der Anlass als "Motor" für die Sportförderung genutzt werden kann. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.</p><p></p><p>Verpflichtungskredite für die Jahre 2025-2029</p><p>Zudem hat der Bundesrat eine Botschaft über Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 47 Millionen Franken zur Unterstützung von Sportgrossanlässen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Rund 29 Millionen Franken davon will der Bundesrat für Beiträge an die Organisation von Sportgrossveranstaltungen zur Verfügung stellen, die zwischen 2025 und 2029 in der Schweiz durchgeführt werden. Es betrifft dies namentlich die Biathlon-WM 2025 in der Lenzerheide, die Snowboard- und Freestyle-WM 2025 in St. Moritz/Engadin, die Mountainbike-WM 2025 im Wallis, die Männer-Eishockey-WM 2026 in Zürich/Fribourg, die Ski alpin-WM 2027 in Crans-Montana, die Special Olympics World Winter Games 2029 in Graubünden/Zürich sowie verschiedene Anlässe mit einer Beteiligung des Bundes unter 1 Million Franken.</p><p>Zusätzlich schlägt der Bundesrat der Bundesversammlung die Bewilligung eines separaten Verpflichtungskredits zur Unterstützung von begleitenden Sportfördermassnahmen im Umfang von 18 Millionen Franken vor.</p><p>Die Beiträge an Sportgrossanlässe werden im Rahmen von Subventionsverträgen zwischen dem BASPO und dem für den Anlass verantwortlichen nationalen Sportverband festgelegt. Bedingung für die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist, dass sich die betroffenen Kantone angemessen an der Finanzierung des Anlasses beteiligen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. Dezember 2022 über die Verpflichtungskredite zur Unterstützung internationaler Sportgrossanlässe der Jahre 2025–2029
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite zur Unterstützung internationaler Sportgrossanlässe der Jahre 2025–2029
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    01.06.2023 2 Abweichung
    14.06.2023 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2023</b></p><p><b>Nationalrat will viel Geld für Sportanlässe freigeben</b></p><p><b>Der Nationalrat ist bereit, für sportliche Grossanlässe in der Schweiz viel Geld bereitzustellen. Er hat nicht nur ein Kreditbegehren des Bundesrats für einmalige Anlässe gutgeheissen, sondern will auch wiederkehrende Anlässe unterstützen.</b></p><p>Für einmalige Sport-Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung genehmigte die grosse Kammer am Donnerstag 28,65 Millionen Franken. Das Geld soll in den Jahren 2025 bis 2029 eingesetzt werden und beispielsweise der Ski-WM von 2027 im Wallis zugute kommen.</p><p>Der Rat bewilligte aber auch fünf Millionen Franken pro Jahr für wiederkehrende Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung. Damit will der Nationalrat etwa die Skiweltcup-Rennen in Wengen BE, Adelboden BE und St. Moritz GR unterstützen. Das macht für die Jahre 2025 bis 2029 insgesamt 25 Millionen Franken aus.</p><p>Der Antrag dafür kam von der vorberatenden Kommission. Der Bundesrat soll Kriterien für die Vergabe dieser Gelder definieren und in einer Verordnung festhalten. Bundesrätin Viola Amherd sprach sich im Rat gegen diesen Antrag aus. Er widerspreche der Sportförderverordnung.</p><p>Weitere 18 Millionen Franken will die grosse Kammer bereitstellen für Fördermassnahmen im Windschatten eines Grossanlasses. Damit entsprach er einem Antrag des Bundesrats.</p><p>Zu guter Letzt hiess der Nationalrat auch einen Antrag gut, eine Million Franken für den im November geplanten Billie-Jean-King-Cup zu reservieren, welcher in Zug geplant ist. Dabei handelt es sich um die Tennis-Team-Weltmeisterschaften der Frauen.</p><p>Und der Rat beschloss, im 28,65-Millionen-Kredit für einmalige Sport-Anlässe die darin vorgesehenen fünf Millionen Franken für diverse Veranstaltungen nicht um eine Million zu kürzen. Das schlug die Kommission vor, um die eine Million für den Billie-Jean-King-Cup zu kompensieren.</p><p>Insgesamt gab der Nationalrat also 72,65 Mio. Franken frei - 26 Mio. mehr als vom Bundesrat beantragt. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.</p><p></p><p>Basis ist neue Strategie</p><p>Im Herbst 2021 stellte der Bund eine neue Strategie für die Unterstützung von Sportgrossanlässen vor. Er gab damals bekannt, den eidgenössischen Räten würden künftig für Anlässe ab einem Bundesbeitrag von 200'000 Franken periodisch rund alle drei bis vier Jahre Kreditbotschaften unterbreitet.</p><p>Der Bund könne schon heute internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz unter gewissen Vorgaben unterstützen. Dies mit finanziellen Mitteln, aber auch mit Dienstleistungen der Armee und anderen Stellen. Mit der neuen Strategie solle die Planungssicherheit für die Organisatoren von Grossanlässen verbessert werden.</p><p>Die 28,65 Millionen Franken für einmalige internationale Grossanlässe sind ausser für die Ski-WM 2027 im Wallis für die Biathlon-WM 2025 in der Lenzerheide, die Snowboard- und Freestyle-WM 2025 in St. Moritz/Engadin, die Mountainbike-WM 2025 im Wallis, die Männer-Eishockey-WM 2026 in Zürich/Freiburg und die Special Olympics World Winter Games 2029 in Graubünden/Zürich vorgesehen.</p><p>Für die Ausschüttung von 18 Mio. Franken als Fördermassnahmen im Windschatten von Grossanlässen änderte der Bundesrat Anfang Jahr eine Verordnung.</p><p>Eine Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen unter diesem Titel ist ein Konzept des betroffenen Sportverbandes zur Frage, wie der Anlass als "Motor" für die Sportförderung genutzt werden kann. Höchstens vier Jahre lang sollen Projekte im Leistungs- und Breitensport gefördert werden können.</p><p>Der Bund deckt gemäss der Verordnung höchstens die Hälfte der Kosten der Fördermassnahmen. Bedingung für eine Unterstützung des Bundes ist, dass sich die betroffenen Kantone ebenfalls angemessen an der Finanzierung beteiligen.</p><p></p><p>Frauen-Fussball-WM noch nicht berücksichtigt</p><p>Nicht aufgeführt im Kreditbegehren des Bundesrats ist die Frauen-Fussball-WM 2025. Erhält die Schweiz den Zuschlag, will der Bundesrat eine Beteiligung des Bundes prüfen und gegebenenfalls einen separaten Antrag stellen. Amherd sagte am Donnerstag, ein Entscheid zur Vergabe dieses Anlasses sei für April in Aussicht gestellt worden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.06.2023</b></p><p><b>Parlament bewilligt 72 Millionen für Sportanlässe in der Schweiz</b></p><p><b>Für sportliche Grossanlässe in den Jahren 2025 bis 2029 in der Schweiz kann der Bund 71,65 Millionen Franken ausgeben. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat grosszügig gezeigt und den vom Bundesrat beantragten Kredit um 25 Millionen Franken aufgestockt.</b></p><p>Der Bund kann diese 25 Millionen zwischen 2025 und 2029 für wiederkehrende Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung ausgeben. Gemeint sind etwa die Skiweltcup-Rennen in Wengen BE, Adelboden BE und St. Moritz GR. Ein Streichantrag einer parteipolitisch unterschiedlich zusammengesetzten Minderheit hatte am Donnerstag im Ständerat keine Chance.</p><p>Für die Unterstützung einmaliger Sport-Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung haben die beiden Kammern 28,65 Millionen Franken bewilligt. Das Geld soll ebenfalls 2025 bis 2029 fliessen und beispielsweise der Ski-WM von 2027 im Wallis zugute kommen. Weitere 18 Millionen stellt das Parlament für Fördermassnahmen im Windschatten eines Grossanlasses bereit.</p><p>Der Kredit muss zur Bereinigung einer Mini-Differenz nochmals in den Nationalrat. Es geht darum, dass der Nationalrat im März auch eine Million für den Billie-Jean-King-Tennis-Cup bereitstellte. Doch diese Tennis-Team-Weltmeisterschaften der Frauen finden nun nicht in Zug, sondern im spanischen Sevilla statt. Der Ständerat strich diese Bestimmung und das dürfte auch die grosse Kammer tun.</p><p></p><p>Minderheit: "Wehret den Anfängen"</p><p>Im Herbst 2021 stellte der Bund eine neue Strategie für die Unterstützung von Sportgrossanlässen vor. Er gab damals bekannt, den eidgenössischen Räten würden künftig für Anlässe ab einem Bundesbeitrag von 200'000 Franken periodisch rund alle drei bis vier Jahre Kreditbotschaften unterbreitet.</p><p>Der Nationalrat verabschiedete die Verpflichtungskredite des Bundes in der Frühlingssession. Die vorberatende Kommission des Nationalrats schlug damals vor, zusätzlich zu den Anträgen des Bundesrats fünf Millionen Franken pro Jahr beispielsweise für bekannte Skiweltcuprennen bereitzustellen.</p><p>Es war eine Minderheit der vorberatenden Kommission, welche sich am Donnerstag gegen diese 25 Millionen aussprach. Ihr Sprecher Jakob Stark (SVP/TG) sagte am Donnerstag, die Unterstützung für wiederkehrende Grossanlässe komme einem "Dammbruch" gleich.</p><p>Es dürfe nicht sein, dass der Bund Anlässe unterstütze, welche regional gut verankert und von den Kantonen unterstützt werde. "Wehret den Anfängen", sagte Stark. Er befürchtet auch "einen ziemlich unappetitlichen Verteilkampf" der Organisatoren von wiederkehrenden Grossanlässen.</p><p>Die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Isabelle Chassot (Mitte/FR), wies aber darauf hin, dass der Bund eine Definition für die sportlichen Grossanlässe erlassen und insofern eingegrenzt habe. Es handelt sich um von internationalen Sportverbänden vergebenen Wettkämpfen. Und Damian Müller (FDP/LU) sagte, an wiederkehrenden sportlichen Grossanlässen schafften Schweizer Sportler die Basis, um an einmaligen Sport-Grossanlässen zu triumphieren.</p><p>Der Minderheitsantrag auf Streichung der 25 Millionen wurde mit 31 zu 9 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.</p><p></p><p>Auch für Biathlon- und Eishockey-WM</p><p>Die 28,65 Millionen Franken für einmalige internationale Grossanlässe sind ausser für die Ski-WM 2027 im Wallis für die Biathlon-WM 2025 in der Lenzerheide, die Snowboard- und Freestyle-WM 2025 in St. Moritz/Engadin, die Mountainbike-WM 2025 im Wallis, die Männer-Eishockey-WM 2026 in Zürich/Freiburg und die Special Olympics World Winter Games 2029 in Graubünden/Zürich vorgesehen.</p><p>Bundesrätin Viola Amherd sagte, für die in die Schweiz vergebene Frauen-Fussball-Europameisterschaften 2025 werde der Bundesrat dem Parlament einen separaten Kredit vorlegen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2023</b></p><p>Zustimmung</p>
Updated
10.04.2024 14:57

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