Patentgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20220078
Title
Patentgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 16. November 2022 zur Änderung des Patentgesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.11.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will das Schweizer Patent stärken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Patentgesetz soll internationalen Standards angepasst und besonders für KMU sowie für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder attraktiver werden. Sie sollen das Patentprüfungsverfahren ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend wählen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 die Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Technische Erfindungen können bis zu 20 Jahre lang mit einem Patent geschützt werden, sofern sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Im Gegensatz zu den Patentämtern vieler anderer Staaten prüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Neuheit und erfinderische Tätigkeit bei der Erteilung des Patents aber nicht. Die Gültigkeit eines Schweizer Patents bleibt damit ungewiss. Wer sich der Schutzfähigkeit sicher sein will, wählt deshalb den Weg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent. Dies ist umständlich und kostspielig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ausschliesslich an einem nationalen Patentschutz interessiert sind.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehr Transparenz und Rechtssicherheit durch obligatorische Recherche</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will das Schweizer Patent deshalb aufwerten. Neu soll das IGE zu jeder Patentanmeldung eine Recherche durchführen, die den Stand der Technik im Gebiet der Erfindung klärt. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Das erlaubt es allen Interessierten einzuschätzen, ob die Erfindung für den Patentschutz geeignet ist. Dies steigert die Transparenz und die Rechtssicherheit für Anmelderinnen und Anmelder sowie für Dritte.</p><p class="Standard_d">Die Rechercheergebnisse sind für Patentanmelder und Patentanmelderinnen ausserdem eine gute Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte. So können sie zum Beispiel die Patentanmeldung ändern oder zurückziehen, sollten die Patentierungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Schon heute wird eine solche Recherche deshalb regelmässig freiwillig gemacht. Das teilgeprüfte Patent soll auch mit Recherche ein kostengünstiger und einfach zu erhaltender Schutztitel bleiben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Lückenlose Prüfung auf Wunsch</p><p class="Standard_d">Internationalen Standards entsprechend sollen Anmelderinnen und Anmelder neu aber auch beim IGE die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen beantragen können. Das Patent wird nur dann erteilt, wenn die Erfindung tatsächlich innovativ ist. Das erhöht die Rechtssicherheit und die Durchsetzbarkeit. Besonders für KMU sowie Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder bietet das vollgeprüfte nationale Patent eine gleichwertige, bequeme und kostengünstige Alternative zum europäischen Patent.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schlanker Rechtsweg an das Bundespatentgericht</p><p class="Standard_d">Gegen Entscheide des IGE können Anmelderinnen und Anmelder sowie Dritte wie zum Beispiel Verbände, Beschwerde einreichen. Beurteilen soll diese Beschwerden anstelle des Bundesverwaltungsgerichts neu das Bundespatentgericht, das schon heute bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentsachen entscheidet. Es verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse, um die oft komplexen Beschwerdeverfahren führen zu können.</p><p class="Standard_d">Gleichzeitig soll das Einspruchsverfahren beim IGE wegfallen. Wer der Meinung ist, dass ein Patent zu Unrecht erteilt worden ist, soll künftig direkt beim Bundespatentgericht Beschwerde einreichen können. Der Rechtsmittelweg wird damit gestrafft.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Das neue Patentgesetz berücksichtigt die Wünsche aus der Vernehmlassung</p><p class="Standard_d">Anstoss zur Teilrevision des Patentgesetzes gab die am 12. Dezember 2019 von den eidgenössischen Räten angenommene Motion "Für ein zeitgemässes Schweizer Patent". Sie forderte die Vollprüfung jeder Patentanmeldung und die Einführung eines ungeprüften Gebrauchsmusters als kostengünstige Alternative. Die Vernehmlassung zeigte jedoch, dass das teilgeprüfte Patent geschätzt und anstelle seiner Streichung eine flexible Patentprüfung gewünscht wird. Der Bundesrat hat den Vorentwurf nach der Vernehmlassung entsprechend überarbeitet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. November 2022 zur Änderung des Patentgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.12.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    27.02.2024 1 Abweichung
    28.02.2024 2 Abweichung
    06.03.2024 1 Abweichung
    12.03.2024 2 Zustimmung
    15.03.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.03.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 21.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat einverstanden mit Änderungen im Patentgesetz</strong><br><strong>Das Schweizer Patentgesetz soll nach dem Willen des Ständerats angepasst werden. Ziel ist, dass es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Erfinderinnen und Erfinder attraktiver wird.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer stimmte einer entsprechenden Vorlage am Donnerstag mit 35 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. Das Geschäft geht an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Nach heutiger Rechtslage beurteilt das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents bleibt damit ungewiss.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kostspieliger Umweg</p><p class="Standard_d">Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Dies will der Bundesrat mit der Revision ändern. Ein solcher Umweg sei kostspielig und aufwendig, schrieb er im November bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.</p><p class="Standard_d">In Zukunft soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gemäss Entwurf bei jeder Anmeldung für ein Patent eine Recherche durchführen. Diese soll den Stand der Technik im betreffenden Gebiet klären.</p><p class="Standard_d">Die Revision des Patentrechts geht auf einen Vorstoss aus dem Ständerat zurück. Die kleine Kammer folgte bei der Beratung nun grossmehrheitlich den Vorschlägen des Bundesrats. Allerdings will der Ständerat anders als die Regierung kein Verbandsbeschwerderecht gegen Entscheide zu Patenten. Stattdessen schlägt er ein Beschwerderecht für Dritte unter bestimmten Bedingungen vor.</p><p class="Standard_d">Aus Sicht der vorberatenden Kommission sei die gefundene Lösung einfacher, sagte Matthias Michel (FDP/ZG). Es würden damit auch keine bestimmten Organisationen privilegiert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vorbehalte zu kürzeren Fristen</p><p class="Standard_d">Maya Graf (Grüne/BL) argumentierte, mit dem Vorschlag des Bundesrats würden im Vergleich zur heutigen Rechtslage Rechte eingeschränkt. Dies sei gerade wenn es um Patente im Bereich der Biotechnologie gehe, nicht wünschbar. Vorbehalte meldete sie jedoch an, was die kürzeren Fristen im neuen Beschwerdeverfahren und die Kosten von Beschwerden abgehe. Diese Punkte solle der Nationalrat nochmals aufgreifen.</p><p class="Standard_d">Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider machte klar, der Vorschlag der Ständeratskommission scheine auch dem Bundesrat ausgewogen. Sie verzichtete daher auf eine Abstimmung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.02.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament beschliesst Modernisierung des Patentgesetzes</strong><br><strong>Das Schweizer Patentgesetz wird angepasst. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Uneins sind die Räte noch bei der genauen Ausgestaltung des Beschwerderechts.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer nahm die Änderungen im Patentgesetz mit 92 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Nach heutiger Rechtslage beurteilt das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents bleibt damit ungewiss.</p><p class="Standard_d">Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Dies will der Bundesrat mit der Revision ändern. Ein solcher Umweg sei kostspielig und aufwendig, schrieb er im November 2022 bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.</p><p class="Standard_d">In Zukunft soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gemäss Entwurf bei jeder Anmeldung für ein Patent eine Recherche durchführen. Diese soll den Stand der Technik im betreffenden Gebiet klären.</p><p class="Standard_d">Die noch bestehenden Differenzen betreffen lediglich untergeordnete Punkte. Die Revision bringt zum einen einen kürzeren Beschwerdeweg, der direkt ans Bundespatentgericht fühlt. Der Nationalrat möchte ausserdem den Katalog möglicher Beschwerdegründe erweitern. Weiter beschloss er gegen den Willen einer SP-Minderheit, dass Beschwerden Dritter im Grundsatz keine aufschiebende Wirkung haben sollen - sondern nur, wenn es die Vorinstanz anordnet.</p><p class="Standard_d">Praktisch geht es hier unter anderem um Patente im Bereich der Biotechnologie und des menschlichen Körpers. Die Grünen trugen wie die Bürgerlichen die Fassung der Kommissionsmehrheit mit. Fraktionssprecherin Katharina Prelicz-Huber (ZH) äusserte aber die Hoffnung, dass der Ständerat in diesem Punkt nochmals genau hinschaue.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 28.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><span style="color:#221E1F;">Abweichung</span></p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Revision des Patentgesetzes unter Dach</strong><br><strong>Die Schweiz modernisiert ihr Patentgesetz. Der Ständerat hat am Dienstag die letzte Differenz bei der Vorlage ausgeräumt. Oppositionslos nahm er einen Kompromissvorschlag des Nationalrats zur Ausgestaltung des Beschwerderechts aus.</strong></p><p class="Standard_d">Der Entscheid bedeutet, dass Beschwerden gegen Patente im Grundsatz keine aufschiebende Wirkung haben. Der Ständerat wollte dies ursprünglich nur bei "heiklen" Patenten, etwa wenn der menschliche Körper betroffen ist.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wollte ursprünglich eine Popularbeschwerde - also dass Dritte zur Beschwerde berechtigt sind - auch in einer Reihe anderer Fälle. Er verzichtete aber schon in der vergangenen Woche auf eine entsprechende Erweiterung des Katalogs der Beschwerdegründe und kam damit der kleinen Kammer entgegen.</p><p class="Standard_d">Kernpunkt der Gesetzesrevision ist allerdings etwas ganz anderes. Bislang beurteilte das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents blieb damit ungewiss.</p><p class="Standard_d">Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein voll geprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Dies wird mit der Revision nun geändert. Die Vorlage wird noch einer Schlussabstimmung unterzogen.</p><p>&nbsp;</p>
Updated
08.04.2024 14:19

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