Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe

Details

ID
20220407
Title
Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Ständerates vom 21.01.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission hat ihren Entwurf, mit dem die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter auf 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden sollen, mit 11 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Der Entwurf sieht ausserdem allgemeine, über die Abgabe finanzierte Fördermassnahmen für Medien vor. So will die Kommission attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat Kenntnis genommen vom <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/DE_Ergebnisbericht%20Vernehmlassung.pdf">Bericht</a> über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den <strong>parlamentarischen Initiativen </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220407"><strong>22.407</strong></a><strong> und </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220417"><strong>22.417</strong></a><strong>.</strong> In Anbetracht des deutlich positiven Vernehmlassungsergebnisses hat die Kommission ihren Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2&nbsp;Stimmen definitiv angenommen. Gemäss Kommissionsentwurf sollen die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter von heute 4 bis 6&nbsp;Prozent auf neu 6 bis 8&nbsp;Prozent des Abgabeertrags erhöht werden. Zudem ist ein Ausbau der allgemeinen Fördermassnahmen vorgesehen. Dabei sollen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden. Mit diesen rasch umsetzbaren Massnahmen möchte die KVF-S die Qualität der schweizerischen Medien sicherstellen. Eine erste Minderheit beantragt aus demokratiepolitischen Erwägungen, nicht auf den Entwurf einzutreten, da die vorgeschlagenen Massnahmen auch Teil des Massnahmenpakets zugunsten der Medien waren, das 2022 an der Urne scheiterte. Eine zweite Minderheit (Abstimmung: 11 zu 2&nbsp;Stimmen) beantragt, auf die allgemeinen Fördermassnahmen zu verzichten.</p><p class="Standard_d">In zwei Punkten hat die Kommission ihren Entwurf gegenüber demjenigen, den sie in die Vernehmlassung geschickt hatte, geändert: Zum einen hat sie mit 10 zu 0&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen beschlossen, bei den allgemeinen Fördermassnahmen den Verweis auf die elektronischen Medien zu streichen, da dieser Begriff in der Vernehmlassung kritisiert wurde. Zum anderen hat sie einstimmig beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Mediapulse (Nutzungsforschung) auszubauen, um neben der Entwicklung und der Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen auch den Betrieb einzubeziehen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Medienförderung: Bundesrat begrüsst rasch umsetzbare Massnahmen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Unabhängige und vielfältige Medien erfüllen eine zentrale demokratiepolitische Funktion. Der Bundesrat begrüsst deshalb den gezielten Ausbau der Förderung der elektronischen Medien, wie ihn die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vorschlägt. An der Sitzung vom 30. April 2025 hat er seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission verabschiedet. Darin beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf den Gesetzesentwurf der Kommission einzutreten.</strong></p><p class="Standard_d">Gemäss dem Entwurf der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) sollen Lokalradios und Regionalfernsehen künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten. Heute sind es 4 bis 6 Prozent. Weiter sieht er einen Ausbau der bestehenden allgemeinen Massnahmen (Unterstützung der Aus- und Weiterbildung, des Presserates und von Agenturleistungen) vor. Zudem soll der Bund neu auch den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung Mediapulse unterstützen. Die KVF-S fordert, diese Massnahmen in das Radio- und Fernsehgesetz aufzunehmen und sie mit Mitteln aus der Abgabe zu finanzieren. Mit dem Entwurf setzt sie die parlamentarischen Initiativen «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» (22.407) und «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» (22.417) um.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage der KVF-S einzutreten und den Änderungen grossmehrheitlich zuzustimmen. Diese Massnahmen sind rasch umsetzbar und stärken die Medien kurz- und mittelfristig. Die mögliche Erhöhung der Abgabenanteile für Lokalradios und Regionalfernsehen stellt sicher, dass diese auch bei künftig sinkendem Ertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe gleich hohe Förderbeträge wie bisher erhalten. Mit den allgemeinen Massnahmen werden Institutionen unterstützt, die dem gesamten Medienplatz Schweiz dienen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.04.2023 0 Folge geben (Erstrat)
    03.04.2023 0 Folge geben (Erstrat)
    05.09.2023 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    05.09.2023 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) (Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und allgemeine Fördermassnahmen)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
    23.09.2025 1 Abweichung
  • Number
    2
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.06.2025</strong></h3><p>Beginn der Debatte</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will regionale Medienberichterstattung verstärkt fördern</strong><br><strong>Lokale und regionale Radio- und TV-Sender sollen künftig einen höheren Anteil aus dem Gebührentopf erhalten. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt, die Teile des 2022 an der Urne gescheiterten Medienpakets wieder aufgreift.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 34 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung hiess die kleine Kammer am Mittwoch die Vorlage in der Gesamtabstimmung gut. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Konkret sollen private Radios und Fernsehsender statt wie heute 4 bis 6 Prozent künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Mediengebühr erhalten. Neu lanciert wurde diese Idee von alt Ständerat Philippe Bauer (FDP/NE) mit einer parlamentarischen Initiative.</p><p class="Standard_d">Weiter sieht die Vorlage zusätzliche Fördermittel vor für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA, für den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung Mediapulse und für Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat. Dieses Anliegen stammt von Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR).</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kritik von der SVP</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung waren die vorgeschlagenen Fördermassnahmen mehrheitlich auf Zuspruch gestossen. Insgesamt wolle die Mehrheit "attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen", sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR).</p><p class="Standard_d">In der kleinen Kammer wurde das Anliegen nur von der SVP grundsätzlich bestritten. Sie lehne eine solche Expansion staatlicher Eingriffe in den Mediensektor ab, sagte Esther Friedli (SVP/SG). Zudem plädierte sie dafür, erst nach der Abstimmung über die SRG-Initiative über weitere Subventionierungen zu diskutieren. "Wir machen jetzt ein Gesetz, das wir vielleicht in ein, zwei Jahren wieder ersetzen müssen."</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begrüsste wie die Ratsmehrheit den "spezifischen und gezielten Ausbau der Förderung", wie es Medienminister Albert Rösti nannte. Das Ziel sei, dass private Radios und Fernsehsender künftig mindestens gleich viel Geld wie heute erhielten - auch nach der vom Bundesrat geplanten Gebührensenkung von 335 auf 300 Franken pro Haushalt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Automatische Erhöhung der Anteile</p><p class="Standard_d">Gemäss Beschluss des Ständerats legt weiterhin der Bund den Anteil jedes Konzessionärs am Ertrag der Abgaben für Radio und Fernsehen für einen bestimmten Zeitraum fest. Neu sollen sich die Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode angemessen erhöhen. Diesen Automatismus lehnt der Bundesrat ab.</p><p class="Standard_d">Für die allgemeinen Fördermassnahmen für Aus- und Weiterbildung, die Selbstregulierung der Branche und Agenturleistungen soll höchstens ein Prozent des gesamten Ertrags der Medienabgabe zur Verfügung stehen. Die geförderten Institutionen sollen laut dem Ständerat mit maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten entschädigt werden. Der Bundesrat will eine Schwelle von 50 Prozent.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will regionale Medienberichterstattung verstärkt fördern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Lokale und regionale Radio- und TV-Sender erhalten künftig einen höheren Anteil aus dem Gebührentopf. Das hat das Parlament beschlossen. Der Nationalrat stimmte als Zweitrat einer Vorlage zu, die Teile des 2022 an der Urne gescheiterten Medienpakets wieder aufgreift.</strong></p><p class="Standard_d">Konkret sollen private Radios und Fernsehsender statt der heutigen 4 bis 6 Prozent künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Mediengebühr erhalten. Neu lanciert wurde diese Idee von alt Ständerat Philippe Bauer (FDP/NE) mit einer parlamentarischen Initiative.</p><p class="Standard_d">Weiter sieht die Vorlage zusätzliche Fördermittel vor für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA, für den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung (Mediapulse) und für Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat. Dieses Anliegen stammt von Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Grundsatzkritik von der SVP</p><p class="Standard_d">Mit grosser Mehrheit hiess die grosse Kammer am Dienstag als Zweitrat die beiden Vorlagen in der Gesamtabstimmung gut - mit 136 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen die allgemeinen Fördermassnahmen sowie mit 131 zu 40 Stimmen bei 19 Enthaltungen die Erhöhung der Gebührenanteile für private Medien.</p><p class="Standard_d">Grundsätzliche Kritik an den Medienfördermassnahmen kam nur von der SVP. Deren Sprecher Gregor Rutz (ZH) kritisierte das "Wettrennen um Subventionen". Nachdem das Stimmvolk das Medienpaket im Jahr 2022 an der Urne deutlich verworfen habe, sei das der falsche Weg. "Stattdessen sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die Rahmenbedingungen für die Branche verbessern können."</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung waren die vorgeschlagenen Fördermassnahmen mehrheitlich auf Zuspruch gestossen. Insgesamt wolle die Mehrheit attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE).</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begrüsste wie die Ratsmehrheit den "spezifischen und gezielten Ausbau der Förderung", wie es Medienminister Albert Rösti nannte. Das Ziel sei, dass private Radios und Fernsehsender künftig mindestens gleich viel Geld wie heute erhielten - auch nach der vom Bundesrat beschlossenen Gebührensenkung von 335 auf 300 Franken pro Haushalt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Details noch nicht geklärt</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat folgte in den Details mehrheitlich den Beschlüssen der kleinen Kammer. Es verbleiben nur noch wenige Differenzen.</p><p class="Standard_d">Gemäss dessen Beschluss sollen sich die Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode angemessen erhöhen. Diesen Automatismus lehnte der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat ab - mit 105 zu 88 Stimmen. Die Mehrheit befürchtete, dass eine solche Erhöhung zulasten der SRG gehen würde.</p><p class="Standard_d">Für die allgemeinen Fördermassnahmen für Aus- und Weiterbildung, die Selbstregulierung der Branche und Agenturleistungen soll höchstens ein Prozent des gesamten Ertrags der Medienabgabe zur Verfügung stehen. Die geförderten Institutionen sollen laut dem Ständerat mit maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten entschädigt werden. Der Nationalrat will wie der Bundesrat eine Schwelle von 50 Prozent. Er beschloss dies mit 99 zu 94 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Schliesslich beschloss die grosse Kammer mit 119 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung, dass Medienunternehmen in Zukunft mehr als zwei Fernseh- und Radiokonzessionen erhalten können. Eine linke Minderheit sah darin eine Gefährdung der Medienvielfalt respektive eine Angebotskonzentration bei den grösseren Akteuren.</p><p class="Standard_d">Mit dieser und den weiteren Differenzen hat sich nun noch einmal der Ständerat zu befassen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:kvf.ctt@parl.admin.ch">kvf.ctt@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-kvf">Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</a></p>
Updated
17.10.2025 16:54

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