Betreuungsbeitrag. Berechnungsmethode im Gesetz festlegen

Details

ID
20220490
Title
Betreuungsbeitrag. Berechnungsmethode im Gesetz festlegen
Description
InitialSituation
<p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);font-size:14px;">Das Zivilgesetzbuch ist so zu ändern, dass die Art und Weise, wie der Betreuungsbeitrag nach Artikel&nbsp;285 ZGB zu berechnen ist, im Gesetz festgelegt wird, mit einer Obergrenze auf der Grundlage der erbrachten Leistung und nicht auf der Grundlage der Bedürfnisse der Empfängerin oder des Empfängers. Es soll sichergestellt werden, dass der Betreuungsbeitrag nicht zweckentfremdet und als Unterhaltsbeitrag zugunsten des Elternteils verwendet wird, dem die Obhut zusteht.</span></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    26.10.2023 0 Folge geben (Erstrat)
    26.10.2023 0 Folge geben (Erstrat)
    28.01.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    28.01.2025 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  • Number
    1
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<p><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 27.10.2023</strong></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);">Die Kommission hat mit 17 zu 7&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung beschlossen, der von Nationalrat Philippe Nantermod eingereichten Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220490"><span style="background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);">22.490</span></a><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);"> Folge zu geben. Diese verlangt, im Zivilgesetzbuch die Berechnungsmethode des Kinderbetreuungsbeitrags zu regeln. Insbesondere soll eine Obergrenze festgelegt werden, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen, aber nicht obhutsberechtigten Elternteils orientiert. Die Kommission möchte auf diese Weise die geltende Rechtsprechung korrigieren, welche in ihren Augen dazu führt, dass einkommensschwache unterhaltspflichtige Elternteil prekarisiert werden und obhutspflichtige Elternteile keinen Anreiz mehr haben, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die Minderheit anerkennt, dass dieses sehr komplexe Problem in Angriff genommen werden muss, erinnert aber daran, dass dieser Betreuungsbeitrag befristet ist und dass sich das seit der Revision von 2015 geltende System gerade erst gefestigt hat. Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit einer vertieften Abklärung und hat deshalb mit 14 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234328"><span style="background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);">23.4328</span></a><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);">) angenommen.</span></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Auskünfte</strong></p><p>Simone Peter, Kommissionssekretärin,&nbsp;</p><p>058 322 97 47,</p><p><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
27.02.2025 09:18

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