AHVG. Ă„nderung (Anpassung der Renten an die Teuerung)

Details

ID
20230016
Title
AHVG. Änderung (Anpassung der Renten an die Teuerung)
Description
Botschaft vom 22. Februar 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Renten an die Teuerung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.02.2023</b></p><p><b>Anpassung der AHV/IV-Renten an die volle Teuerung</b></p><p><b>Die AHV/IV-Renten, die Ergänzungsleistungen und die Überbrückungsleistungen sollen zusätzlich zur bereits erfolgten Rentenanpassung erhöht werden, damit die volle Teuerung ausgeglichen wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Damit erfüllt er den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der rentenbeziehenden Personen zu stärken.</b></p><p>Der Bundesrat passt die ordentlichen AHV/IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an, wobei jeweils auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) abgestützt wird. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung der Minimalrente um 30 Franken und der Maximalrente um 60 Franken (bei voller Beitragsdauer). Weil der Preisindex im Jahr 2022 ausnahmsweise mehr anstieg als der Lohnindex, hatte die Anpassung nach dem Mischindex zur Folge, dass die Renten um 2,5 Prozent angehoben wurden, während die Teuerung in diesem Jahr 2,8 Prozent betrug. Die Rentenanpassung vermochte die Teuerung also nicht vollständig auszugleichen. In Erfüllung einer Motion hat der Bundesrat nun eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie sieht eine zusätzliche, ausserordentliche Rentenanpassung vor, so dass die Teuerung vollumfänglich ausgeglichen wird.</p><p></p><p>Vorgesehene Umsetzung der Teuerungsanpassung</p><p>Die zuhanden des Parlaments verabschiedete befristete Änderung des AHV-Gesetzes sieht eine einmalige Anpassung der Alters- und Hinterlassenenrenten vor. Diese Anpassung gilt auch für die Renten der IV. Für diese ausserordentliche Erhöhung wird nur der Preisanstieg, nicht aber das Lohnwachstum berücksichtigt. So werden die Renten um die mit der ordentlichen Rentenanpassung per 1. Januar 2023 nicht ausgeglichene Teuerung erhöht. Für den Fall, dass die Gesetzesänderung in der Frühlingssession 2023 vom Parlament verabschiedet wird, könnte der Teuerungsausgleich frühestens per 1. Juli 2023 umgesetzt werden. Die zusätzliche Rentenerhöhung soll ab dann ausbezahlt werden. Sie soll so berechnet sein, dass sie auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni 2023 kompensiert.</p><p></p><p>Berechnung der angepassten Renten</p><p>Für die Berechnung der neuen Renten wird auf die Teuerung des Jahres 2022 abgestellt, welche sich auf 2,8 Prozent belief. Die Differenz zur bereits vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent beträgt 0,3 Prozentpunkte. Die darauf gestützten Berechnungen ergeben eine Erhöhung der monatlichen Minimalrente um 5 Franken. Für den Fall, dass die Änderung per 1. Juli 2023 in Kraft tritt, umfasst die Teuerungsanpassung eine zusätzliche Erhöhung um 2 Franken, um auch die Monate Januar bis Juni 2023 zu berücksichtigen. Insgesamt wird damit die Minimalrente um 7 Franken von 1225 auf 1232 Franken erhöht, die Maximalrente entsprechend um 14 Franken von 2450 auf 2464 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung ändert den Rhythmus der ordentlichen Rentenanpassungen unter Berücksichtigung des Mischindexes nicht. Sie soll bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung gelten, die voraussichtlich per 1. Januar 2025 vorgenommen wird.</p><p></p><p>Anpassung auch der Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen</p><p>Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen berücksichtigt werden, sollen um denselben Prozentsatz erhöht werden wie die Renten. Diese Beträge werden auf Verordnungsebene angepasst. Entsprechend angepasst werden ebenfalls weitere Leistungen der AHV und IV, die direkt auf der Basis der AHV-Minimalrente berechnet werden. Hingegen werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge sowie die Beiträge von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen an die AHV, IV und EO nicht verändert.</p><p></p><p>Kosten der höheren Leistungen</p><p>Die vorgesehene zusätzliche Erhöhung der Renten über die ordentliche Rentenanpassung hinaus führt in den Jahren 2023 und 2024 zu Mehrkosten für die AHV von insgesamt 418 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich jährlich mit einem Beitrag in der Höhe von 20,2 Prozent an den Ausgaben der AHV. Diese zusätzliche Erhöhung der Renten soll jedoch ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. Die IV trägt Mehrausgaben von insgesamt 54 Millionen Franken. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von rund 2,5 Millionen Franken zulasten des Bundes und 0,9 Millionen Franken für die Kantone.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Februar 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Renten an die Teuerung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Anpassung der Renten an die Teuerung)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2023 1 Nichteintreten
    02.03.2023 2 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2023</b></p><p><b>Nationalrat vollzieht Kehrtwende bei AHV-Teuerungsausgleich</b></p><p><b>Der Nationalrat will nichts mehr wissen von einem vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten in diesem Jahr. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, auf eine Umsetzungsvorlage einzutreten. In der Herbstsession hatte er einer Motion mit dem selben Anliegen noch zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 97 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Das Geschäft geht an den Ständerat.</p><p>Gegen die zusätzliche Rentenerhöhung stellten sich neben FDP und SVP auch die Grünliberalen. Die AHV sei heute schon finanziell belastet, begründete Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) die Haltung der Kommissionsmehrheit.</p><p>Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.</p><p></p><p>"Massiver Kaufkraftverlust"</p><p>Es gehe um einen Ausgleich der Teuerung für die Ärmsten im Land, widersprach Christian Lohr (Mitte/TG). Man müsse jenen helfen, die sich nicht selbst gegen die aktuelle Entwicklung wehren könnten.</p><p>Lohr räumte aber ein, über die Finanzierung des Vorhabens müsse zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden. Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die Mehrkosten sollen nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer (ZH) sagte namens ihrer Fraktion, Rentnerinnen und Rentner erlitten einen massiven Kaufkraftverlust - insbesondere wegen des Anstiegs der Krankenkassenprämien und der Miet-Nebenkosten. Dagegen untätig zu bleiben, sei volkswirtschaftlich Unsinn.</p><p></p><p>FDP sieht Wahlkampf-Manöver</p><p>Regine Sauter (FDP/ZH) kritisierte dagegen die zusätzliche Rentenerhöhung als Wahlkampf-Manöver. Zudem sei das Vorhaben unfair. Familien erhielten nichts, während auch profitiere, wer bei der AHV eine Maximalrente beziehe.</p><p>Für Nichteintreten war auch die SVP. Der Bundesrat habe mit der jüngsten Rentenerhöhung bereits auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Bereits im Januar hatte die Landesregierung die Renten um 2,5 Prozent erhöht. In der Debatte am Mittwoch ging es lediglich noch darum, ob weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollen.</p><p>Konkret würde dies eine Erhöhung um fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente bedeuten. Ausbezahlt werden kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli. Sie würde so berechnet, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt.</p><p>Melanie Mettler (GLP/BE) kritisierte das ganze Vorhaben als zu ungezielt. Gerade bei den Rentnerinnen und Rentnern sei die Ungleichheit sehr gross.</p><p>Katharina Prelicz-Huber (ZH) widersprach namens der Fraktion der Grünen, die AHV sei mit ihrem Umlageverfahren das gerechteste Sozialwerk der Schweiz. Das eigentliche Problem bestehe darin, dass selbst die Maximalrente kaum existenzsichernd sei.</p><p></p><p>Im Herbst gab es noch ein Ja</p><p>Noch im September hatte eine Fraktionsmotion der Mitte für den vollen Teuerungsausgleich im Nationalrat eine knappe Mehrheit gefunden. Damals setze sich eine Allianz von SP, Grünen und Mitte-Partei durch - während es auf der Gegnerseite Abwesenheiten gab.</p><p>Wenige Tage später hiess auch der Ständerat zwei inhaltlich gleichlautende Vorstösse gut. In der Wintersession stimmte er zudem der Motion aus dem Nationalrat zu und bekräftigte damit seine Haltung.</p><p>Nun wird sich die kleine Kammer am Donnerstag ein drittes Mal mit dem Thema befassen. Dann steht dort die Beratung der Umsetzungsvorlage des Bundesrats auf dem Programm. Anders als im Nationalrat haben im Ständerat SP, Grüne und Mitte-Partei zusammen eine Mehrheit.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2023</b></p><p><b>Parlament beerdigt vollen Teuerungsausgleich bei der AHV</b></p><p><b>AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich. Nach dem National- hat es am Donnerstag auch der Ständerat abgelehnt, auf eine entsprechende Umsetzungsvorlage einzutreten.</b></p><p>Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).</p><p>Mit dem Entscheid ist die Änderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Konkret ging es darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollten. Die Mehrkosten für die Jahre 2023 und 2024 hätten 418 Millionen Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>Der vorgesehene Betrag sei für Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente keineswegs unerheblich, argumentierte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommissionsmehrheit vergeblich.</p><p></p><p>Kritik an "Mikrogesetzgebung"</p><p>Auch Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) sah Handlungsbedarf. Für Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen sei die bereits erfolgte Erhöhung angesichts steigender Krankenkassenprämien und Miet-Nebenkosten nicht ausreichend. Dies auch, weil die Teuerung im laufenden Jahr darin noch gar nicht berücksichtigt sei.</p><p>Carobbio Guscetti warnte vor einem massiven Kaufkraftverlust für Rentnerinnen und Rentner. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schätzt diesen für einen durchschnittlichen Rentenhaushalt auf rund acht Prozent bis Ende 2024.</p><p>Alex Kuprecht (SVP/SZ) sprach dagegen von einer "Mikrogesetzgebung". Es gehe bei der Minimalrente um gerade mal 25 Rappen pro Tag. Dafür sei der administrative Aufwand unverhältnismässig. Im Wesentlichen sei die Teuerung durch die bereits erfolgte Rentenerhöhung im Januar schon ausgeglichen.</p><p>Auch Josef Dittli (FDP/UR) wollte nicht am bestehenden System schrauben. In den vergangenen Jahren mit Negativteuerung hätten Rentnerinnen und Rentner davon profitiert. Nach einer Rentensenkung habe damals niemand gerufen.</p><p></p><p>Eine Kehrtwende</p><p>Mit der Umsetzungsvorlage erfüllte der Bundesrat einen Auftrag beider Räte - obwohl er sich ursprünglich gegen das Vorhaben gestellt hatte.</p><p>Durch die zusätzliche Rentenerhöhung hätten Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente sieben Franken mehr im Monat erhalten. Bei der Maximalrente hätte es 14 Franken mehr gegeben.</p><p>Die Entscheide von National- und Ständerat bedeuten eine Kehrtwende. In Sonderdebatten zur Kaufkraft im September hatten sich beide Räte dafür ausgesprochen, die Teuerung bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen voll auszugleichen. Die Diskussion stand damals insbesondere unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.</p><p>Damals hatte sich eine Allianz aus Mitte-Partei, SP und Grünen durchgesetzt. Als es an die Umsetzung der Idee ging, war dies nun auch im Ständerat nicht mehr der Fall. Dies, obwohl die drei Parteien dort eine Mehrheit haben.</p><p>Der volle Teuerungsausgleich bei der AHV war eine von zwei Forderungen zum Thema Kaufkraft, die SP und Mitte in den Sonderdebatten im Herbst 2022 gemeinsam in den beiden Räten eingebracht hatten.</p><p>Das zweite Vorhaben, die vorübergehende Erhöhung des Bundesbeitrags an die Verbilligung der Krankenkassenprämien um 30 Prozent, war schon in der Wintersession definitiv gescheitert, da sich im Ständerat keine Mehrheit dafür fand.</p>
Updated
10.04.2024 15:08

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