Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)

Details

ID
20230024
Title
Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)
Description
Botschaft vom 22. Februar 2023 zu einer Änderung des Eisenbahngesetzes (Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Zulassung von Rollmaterial für den internationalen Bahnverkehr soll einfacher werden</strong></p><p><strong>Der Bundesrat möchte den grenzüberschreitenden Bahnverkehr weiter stärken. Dazu dienen unter anderem einheitliche europäische Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial. Nach positivem Echo in der Vernehmlassung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 beschlossen, mit einer Anpassung des Eisenbahngesetzes die hierfür nötigen Grundlagen zu schaffen.</strong></p><p>Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Dies dient den Unternehmen und Passagieren und stärkt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene.</p><p>Rollmaterialhersteller und Bahnunternehmen, die neue Züge in mehreren Ländern einsetzen wollten, mussten dafür lange Zeit in jedem Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Mit der sogenannten technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets hat die EU solche Verfahren harmonisiert und vereinfacht: Seit Mitte Juni 2019 ist die europäische Eisenbahnagentur (ERA) für Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Aktuell können Hersteller und Unternehmen aus der Schweiz dank einer bis Ende 2023 befristeten Übergangslösung an den vereinheitlichten europäischen Verfahren teilnehmen.</p><p>In einer längerfristigen Optik plant der Bundesrat, die neue EU-Lösung auf eigenständige Weise dauerhaft zu übernehmen. Hierfür will er das Eisenbahngesetz anpassen. Nachdem die Vernehmlassung dazu weitgehend positives Echo erbrachte, hat der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesentwurf an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 ans Parlament verabschiedet. Für eine dauerhafte und vollständige Teilnahme der Schweiz an den europäischen Verfahren muss ergänzend das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU angepasst werden. Wegen der offenen institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU ist dies aktuell noch nicht möglich.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Februar 2023 zu einer Änderung des Eisenbahngesetzes (Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Eisenbahngesetz (EBG) (Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    12.09.2023 1 Zustimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat für einheitliche Zulassungsverfahren für Rollmaterial</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Für die Zulassung von Rollmaterial im internationalen Bahnverkehr soll nach dem Willen des Ständerats künftig die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zuständig sein. Die kleine Kammer hat einer entsprechenden Änderung des Eisenbahngesetzes zugestimmt. Kritik kommt von Behindertenverbänden.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung am Dienstag mit 38 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Es sei sinnvoll, wenn Bahnunternehmen, die neue Züge in mehreren Ländern einsetzen wollten, nicht mehr in jedem Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssten, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz nimmt im Rahmen einer bis Ende 2023 befristeten Übergangslösung bereits heute am harmonisierten Verfahren der EU teil.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat möchte nun die neue EU-Lösung dauerhaft übernehmen. Damit die Gesetzesanpassung Wirkung entfaltet, muss allerdings auch noch das Landverkehrsabkommen mit der EU angepasst werden.</p><p class="Standard_d">Eine linke Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) forderte, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) dafür zuständig bleibt zu prüfen, dass bei der Einführung neuen Rollmaterials das Behindertengleichstellungsgesetz eingehalten wird. Ein entsprechender Antrag fand allerdings keine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Kurz vor der Ständeratsdebatte hatte Inclusion Handicap, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, in einem Communiqué gewarnt, das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände drohe ausgehebelt zu werden.</p><p class="Standard_d">Inclusion Handicap argumentiert, das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz gebe Menschen mit Behinderungen grundsätzlich das Recht, den öffentlichen Verkehr autonom zu nutzen. Das EU-Recht hingegen kenne keinen solchen Rechtsanspruch.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der KVF-S war der Meinung, einzelne betroffene Personen könnten in ERA-Verfahren Beschwerden einreichen und sich dabei von einem Verband unterstützen oder vertreten lassen.</p><p class="Standard_d">Eine Zuständigkeit des BAV würde dem Ziel der Revision zuwiderlaufen, wonach es nur noch ein Verfahren geben solle, sagte Mehrheitssprecher Hans Wicki (FDP/NW).</p><p class="Standard_d">Verkehrsminister Albert Rösti vertrat die Ansicht, das Anliegen sei bereits berücksichtigt. Denn das BAV sei angehalten, zuhanden der ERA weiterhin eine Prüfung vorzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.09.2023</strong></h3><p><strong>Parlament für einheitliche Zulassungsverfahren für Rollmaterial</strong><br><strong>Für die Zulassung von Rollmaterial im internationalen Bahnverkehr ist künftig die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zuständig. Wie zuvor der Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat eine entsprechende Änderung des Eisenbahngesetzes angenommen. Umstritten war, ob die Vorlage zu einer Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung führt.</strong></p><p>Der Nationalrat stimmte der Gesetzesänderung mit 191 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. Der Ständerat hatte sie in der Sommersession ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Bahnunternehmen, die neue Züge in mehreren Ländern einsetzen wollen, müssen schon heute nicht mehr in jedem Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Schweiz nimmt im Rahmen einer bis Ende 2023 befristeten Übergangslösung bereits am harmonisierten Verfahren der EU teil.</p><p>&nbsp;</p><p>Anpassung von Abkommen steht aus</p><p>Mit der Gesetzesanpassung soll die Schweiz die EU-Lösung dauerhaft übernehmen. Damit die Neuregelung definitiv Wirkung entfaltet, muss allerdings auch noch das Landverkehrsabkommen mit der EU angepasst werden - entsprechende Verhandlungen sind nach dem Scheitern des Rahmenabkommens blockiert. Zur Debatte steht darum, die Übergangslösung vorerst ein weiteres Mal zu verlängern.</p><p>Grundsätzlich war die Vorlage im Rat unumstritten. Kritik an der Gesetzesänderung kommt allerdings von Behindertenorganisationen. Schon vor der Ständeratsdebatte im Juni hatte der Dachverband Inclusion Handicap gewarnt, das Verbandsbeschwerderecht drohe ausgehebelt zu werden.</p><p>Hintergrund ist, dass das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz Menschen mit Behinderung grundsätzlich das Recht gibt, den öffentlichen Verkehr autonom zu nutzen. Das EU-Recht hingegen kennt keinen solchen Rechtsanspruch.</p><p>Eine linke Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) wollte daher, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) dafür zuständig bleibt zu prüfen, dass bei der Einführung neuen Rollmaterials das Behindertengleichstellungsgesetz eingehalten wird. Der Rat lehnte den Minderheitsantrag allerdings ab.</p><p>Einzelne betroffene Personen könnten in ERA-Verfahren Beschwerden einreichen und sich dabei von einem Verband unterstützen oder vertreten lassen, argumentierte die Mehrheit.</p><p>Auch der Bundesrat vertrat die Ansicht, das Anliegen sei bereits berücksichtigt. Denn das BAV sei angehalten, vor dem eigentlichen Verfahren zuhanden der ERA weiterhin eine Prüfung vorzunehmen.</p>
Updated
26.03.2024 22:16

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