BVG. Änderung (Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung)

Details

ID
20230027
Title
BVG. Änderung (Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung)
Description
Botschaft vom 1. Februar 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.02.2023</b></p><p><b>Die Auffangeinrichtung soll weiterhin Freizügigkeitsgelder zinslos anlegen können</b></p><p><b>Die Auffangeinrichtung BVG soll für weitere vier Jahre Freizügigkeitsgelder bei der Bundestresorerie zinslos anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</b></p><p>Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung für drei Jahre das Recht eingeräumt, bei einer Unterschreitung des Deckungsgrades von 105 Prozent maximal 10 Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie anzulegen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Regelung um weitere vier Jahre zu verlängern.</p><p>Die Auffangeinrichtung BVG ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung, die unter anderem die Verpflichtung hat, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Diese stammen von Personen, welche nicht mehr in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, weil sie kein neues Arbeitsverhältnis angetreten haben.</p><p>Die Auffangeinrichtung muss die Höhe dieser Gelder garantieren. Sie selber legt diese Gelder an den Finanzmärkten an. Aufgrund der positiven Zinsen ist dies aktuell möglich. Angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung erleichtert es aber ihre Aufgabe, wenn sie diese Gelder bei Bedarf risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. In der Vernehmlassung hat sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für diese Massnahme ausgesprochen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. Februar 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.06.2023 1 Zustimmung
    08.06.2023 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    14.06.2023 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.05.2023</b></p><p><b>Auffangeinrichtung soll weiter zinslos Gelder anlegen können</b></p><p><b>Die Stiftung Auffangeinrichtung der zweiten Säule soll während weiterer vier Jahre bei Bedarf ein unverzinsliches Konto im Umfang von zehn Milliarden Franken zinslos anlegen können. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Vorlage gutgeheissen.</b></p><p>Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet, wie es in der Botschaft des Bundesrats ans Parlament heisst. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.</p><p>Gegen die Verlängerung stellte sich in der kleinen Kammer niemand. In der Vernehmlassung hatte etwa der Gewerbeverband die Vorlage aufgrund der gestiegenen Zinsen als unnötig erachtet.</p><p>Das Parlament verlängerte die Bestimmung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bereits im Jahr 2020 um drei Jahre, sie läuft im September aus. Damit die Bestimmung ohne Unterbruch bis September 2027 gilt, nahm der Ständerat eine Dringlichkeitsklausel in die Vorlage auf.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2023</b></p><p><b>Auffangeinrichtung soll weiter zinslos Gelder anlegen können</b></p><p><b>Die Stiftung Auffangeinrichtung der zweiten Säule kann während weiterer vier Jahre bei Bedarf ein unverzinsliches Konto im Umfang von maximal zehn Milliarden Franken zinslos anlegen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 170 zu 0 Stimmen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Das sagte Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) im Nationalrat.</p><p>Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.</p><p>Das Parlament verlängerte die Bestimmung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bereits im Jahr 2020 um drei Jahre, sie läuft im September aus. Damit die Bestimmung ohne Unterbruch bis September 2027 gilt, nahm der Ständerat eine Dringlichkeitsklausel in die Vorlage auf. Über diese müssen die beiden Räte noch abstimmen. Das Geschäft geht daher zurück an den Ständerat.</p><p>Nach den Schlussabstimmungen am 18. Juni kann die Verlängerung unmittelbar in Kraft treten - unabhängig von einer unwahrscheinlichen Referendumsabstimmung.</p>
Updated
28.07.2023 14:09

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