Bundesgesetz über Regionalpolitik. Änderung
Details
- ID
- 20230029
- Title
- Bundesgesetz über Regionalpolitik. Änderung
- Description
- Botschaft 22. Februar 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.02.2023</strong></h2><p><strong>Bundesrat will mit Neuer Regionalpolitik kleine Infrastrukturvorhaben mitfinanzieren</strong></p><p><strong>Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) sollen neu ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden. Solche Projekte können wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten schaffen. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und den Entwurf des Bundesgesetzes mit der zugehörigen Botschaft an das Parlament überwiesen.</strong></p><p>Entwicklungsinfrastrukturen, die Wertschöpfung in die Region bringen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben ist daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik (NRP), welche ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt. Eine umfassende Untersuchung dazu hat gezeigt, dass sich die Instrumente der Investitionsförderung bewähren. Der überwiegende Teil der Vorhaben soll daher analog zur bisherigen Praxis weiterhin mittels Darlehen unterstützt werden.</p><p>Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass die Finanzierung durch Darlehen nicht immer das richtige Instrument ist, um kleine Infrastrukturvorhaben zu unterstützen. Für den investierenden Projektträger generieren sie keine oder nur marginale direkte Cashflows. Sie sind aber von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziellen Nutzen stiften. Neu sollen kleine Infrastrukturvorhaben daher mit der Gesetzesänderung in beschränktem Masse im ganzen NRP-Perimeter auch mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) unterstützt werden können.</p><p>Bei der Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen soll der Bundesbeitrag pro Vorhaben begrenzt bei maximal 50 000 Franken liegen. Die Beschränkung der Mittel pro Vorhaben stellt sicher, dass es sich ausschliesslich um kleine Infrastrukturvorhaben handelt. Grössere Infrastrukturvorhaben sollten sich über andere Kanäle wie Privatwirtschaft, Finanzausgleich und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastrukturvorhaben.</p><p>Im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete wird dieser Ansatz seit 2020 in 16 Kantonen erfolgreich getestet. Mit NRP-Bundesmitteln bis zu maximal 50 000 Franken pro Vorhaben und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisieren diese NRP-Pilotmassnahmen neue Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft 22. Februar 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Regionalpolitik
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf 18.09.2023 2 Zustimmung 29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.06.2023</strong></h3><p><strong>Nationalrat befürwortet neues Instrument zur Förderung der Regionen</strong></p><p><strong>Der Bund soll zur Förderung von kleinen Infrastrukturprojekten in den Regionen künftig nicht nur zinsgünstige oder zinslose Darlehen gewähren können. Er soll auch A-Fonds-perdu-Beiträge leisten. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik zugestimmt.</strong></p><p>Mit 121 zu 61 Stimmen bei drei Enthaltungen lehnte er am Montag einen Nichteintretensantrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission ab und genehmigte dann fast diskussionslos die Änderungen. Diese gehen jetzt in den Ständerat. Die Vorschläge stammen vom Bundesrat.</p><p>Er hat in den letzten Jahren in sechzehn Kantonen getestet, was passiert, wenn der Bund kleine Infrastrukturprojekte in den Regionen auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt. Es geht also um Gelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen.</p><p>Als Beispiele gab der Bundesrat die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung und Integration eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg ins regionale touristische Angebot an.</p><p>Beide Projekte werden laut Bundesrat von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt mit eigenen Ressourcen sicherstellen können. Sie verfügen aber nicht über genügend Eigenkapital, um die Investition selber zu finanzieren. Deshalb kommen sie laut Landesregierung für Darlehen von Banken oder für solche im Rahmen des bisherigen Gesetzes nicht in Frage.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats war der Meinung, die im geltenden Recht vorgesehenen Darlehen seien tatsächlich nicht das richtige Instrument, um kleine Infrastrukturen zu unterstützen, die keine oder nur marginale Cashflows generierten. Diese kleinen Infrastrukturen seien jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren Nutzen brächten.</p><p>Die Minderheit hält die bestehenden Instrumente für ausreichend. Zudem obliege es den Kantonen und Gemeinden und nicht dem Bund, über allfällige Unterstützungsmassnahmen zu befinden.</p><p>Laut dem Bundesrat hat die Änderung keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt. Der Bund werde die jährlichen Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung nicht erhöhen.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament befürwortet neues Förderinstrument für Regionen</strong><br><strong>Der Bund soll zur Förderung von kleinen Infrastrukturprojekten in den Regionen künftig nicht nur zinsgünstige oder zinslose Darlehen gewähren können. Er soll auch A-Fonds-perdu-Beiträge leisten. Das findet nach dem Nationalrat auch der Ständerat.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hat am Montag einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik diskussionslos und einstimmig zugestimmt. Nachdem der Nationalrat diese Änderung schon im Juni gutgeheissen hatte, ist die Gesetzesänderung reif für die Schlussabstimmungen von National- und Ständerat am Ende der Herbstsession.</p><p class="Standard_d">Der Vorschlag stammt vom Bundesrat. Er testete in den letzten Jahren in sechzehn Kantonen, was passiert, wenn der Bund kleine Infrastrukturprojekte in den Regionen auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt. Es geht also um Gelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen.</p><p class="Standard_d">Als Beispiele gab der Bundesrat die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung und Integration eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg ins regionale touristische Angebot an.</p><p class="Standard_d">Beide Projekte werden laut Bundesrat von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt mit eigenen Ressourcen sicherstellen können. Sie verfügen aber nicht über genügend Eigenkapital, um die Investition selber zu finanzieren. Deshalb kommen sie laut Landesregierung für Darlehen von Banken oder für solche im Rahmen des bisherigen Gesetzes nicht in Frage.</p><p class="Standard_d">National- und Ständerat sind sich mit dem Bundesrat einig, dass die im geltenden Recht vorgesehenen Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um kleine Infrastrukturen zu unterstützen, die keine oder nur marginale Cashflows generierten. Diese kleinen Infrastrukturen seien jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren Nutzen brächten.</p><p> </p>
- Updated
- 15.10.2024 16:30