Kartellgesetz (KG). Änderung

Details

ID
20230047
Title
Kartellgesetz (KG). Änderung
Description
Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Kartellgesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.05.2023</strong></h2><p><strong>Kartellgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision</strong></p><p><strong>Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Revision wird die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessert. Dazu wird die Zusammenschlusskontrolle modernisiert, das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert. Zudem werden mehrere parlamentarische Vorstösse umgesetzt.</strong></p><p>Das WBF führte bis zum 11. März 2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durch. Die KG-Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, die das Schweizer Wettbewerbsrecht stärken und kartellrechtliche Verfahren beschleunigen.</p><p>Das Kernelement ist die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle. Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst. Dadurch können den Wettbewerb signifikant behindernde Zusammenschlüsse gezielter untersagt oder mit Bedingungen und Auflagen zugelassen werden. Zudem werden bei der Prüfung zusammenschlussbedingte Effizienzsteigerungen (z. B. Synergieeffekte) besser berücksichtigt.</p><p>Ein weiterer Teil der Vorlage besteht in der Stärkung des Kartellzivilrechts. Unter anderem sollen zukünftig insbesondere auch Konsumentinnen und Konsumenten sowie die öffentliche Hand gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können.</p><p>Darüber hinaus wird das Widerspruchsverfahren gestärkt und innovationsfreundlicher ausgestaltet. Erstens erlischt das direkte Sanktionsrisiko für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise endgültig, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen. Zweitens wird die Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate verkürzt.</p><p>Schliesslich werden drei parlamentarische Vorstösse mit der Vorlage umgesetzt:</p><p>- Mit der Einführung von Ordnungsfristen für kartellrechtliche Verfahren und der Einführung einer Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren vor der Wettbewerbskommission (WEKO) soll insbesondere die Situation von KMUs in kartellrechtlichen Verfahren verbessert werden.</p><p>- Durch die Anpassung von Artikel&nbsp;5 KG soll in Bezug auf die quantitativen Kriterien einer Wettbewerbsabrede die faktische Rechtslage vor dem Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Gaba wiederhergestellt werden. Somit wird zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden (horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, vertikale Preisbindungen und absoluter Gebietsschutz) eine Prüfung von quantitativen Elementen (z. B. Marktanteile) grundsätzlich erforderlich sein.</p><p>- Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast in das KG aufgenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung</p><p>Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden insgesamt auf ein positives Echo. Kritisiert wurde aber das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat). Der Bundesrat hat daher bereits am 17. März 2023 das WBF beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten. Das WBF wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und hat dazu am 1. Mai 2023 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Die Expertenkommission wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu breite Kreise anhören.</p><p>&nbsp;</p><p>Parallele Arbeiten an einer Reform der Wettbewerbsbehörden</p><p>Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Eine zügige Umsetzung deren grundsätzlich unumstrittenen und gebotenen Elemente ist angezeigt. Ausserdem möchte der Bundesrat die Erfüllung einiger, teilweise seit längerem hängigen parlamentarischen Motionen, nicht weiter verzögern. Durch die nahtlose Weiterführung der laufenden KG-Teilrevision können diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Kartellgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2025 1 Abweichung
    08.09.2025 2 Abweichung
    11.09.2025 1 Abweichung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat bewilligt eine Stärkung des Kartellzivilrechts</strong><br><strong>Privatpersonen und die öffentliche Hand sollen gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sie treffen. Das hat der Ständerat beschlossen. Verzichtet hat er auf neue Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden.</strong></p><p class="Standard_d">Am Dienstag hiess die kleine Kammer eine Teilrevision des Kartellgesetzes mit 33 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gut, die die an sich unbestrittene Stärkung des Kartellzivilrechts enthält. Die Vorlage geht an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weg für Zivilklagen ebnen</p><p class="Standard_d">Neben der schon vor Jahren von der Wettbewerbskommission (Weko) verlangten Stärkung des Kartellzivilrechts sind die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle und ein besseres Widerspruchsrecht Teil der Vorlage.</p><p class="Standard_d">Zivilprozesse nach Kartellrechtsverletzungen sind nach Angaben des Bundesrates selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen. Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten, schrieb der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Modernere Zusammenschlusskontrolle</p><p class="Standard_d">Heute kann nur Zivilklage führen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Mit der Ausweitung der Aktivlegitimation zu solchen Klagen nimmt der Bundesrat einen Punkt der 2012 gescheiterten Kartellrechtsrevision auf.</p><p class="Standard_d">Auch die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle gehört zur Revision. Mit dem Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum "Significant Impediment to Effective Competition"-Test (Siec-Test) soll der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst werden. Und schliesslich wird mit der Revision das Widerspruchsverfahren gestärkt.</p><p class="Standard_d">Ausgiebig zu reden gaben im Rat nicht diese Punkte, sondern vom Bundesrat auf Wunsch des Parlaments beantragte neue Regeln zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden. Eine denn auch vom Bundesrat unterstützte Minderheit wollte aber beim geltenden Recht bleiben und setzte sich schliesslich mit 24 zu 20 Stimmen durch.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sanitärinstallateur als Beispiel</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit hingegen hätte qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigen wollen und darüber hinaus auch die Schädlichkeit einer Wettbewerbsabrede im konkreten Fall. Diese müsste von der Wettbewerbsbehörde dargelegt werden. Beweismaterial sei dafür nicht nötig, sagte Hans Wicki (FDP/NW) für die Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) erwiderte namens der Minderheit, der Mehrheitsantrag erschwere die Verfahren. Branchenverbände und auch Konsumentenschutz-Organisationen seien gegen diese Bestimmung, fügte Carlo Sommaruga (SP/GE) hinzu. Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) gab zu bedenken, dass die Mehrheitsversion dem EU-Recht zuwiderlaufe.</p><p class="Standard_d">Pirmin Bischof (Mitte/SO) illustrierte den Minderheitsantrag mit dem Beispiel eines jungen Sanitärinstallateurs, der ein eigenes Geschäft eröffne, aber nicht beliefert werde, um ihn vom Markt fernzuhalten. Der Antrag der Mehrheit mache einen derartigen Boykott zulässig, mahnte er.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schutz vor hohen Spielergehältern</p><p class="Standard_d">Im Sinn von Financial Fair Play setzte der Ständerat zudem Sport-Profiligen auf die Liste der in der Regel gerechtfertigten Abreden. Diese sollen zulässig sein, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs sicherstellen. Im Auge hatten die Befürworter namentlich hohe Spielergehälter.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit und der Bundesrat wollten solche Regeln zum Nachteil der Spieler nicht, unterlagen aber mit 8 gegen 31 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Stefan Engler (Mitte/GR) lobte die von einer Minderheit beantragte Bestimmung als Möglichkeit für Clubs, defizitäre Sparten wie Frauen-Eishockey zu finanzieren.</p><p class="Standard_d">Eine Änderung brachte der Ständerat bei den finanziellen Sanktionen für unzulässige Abreden an. Von Unternehmen getroffene Vorkehren zur Vermeidung von Verstössen gegen das Kartellgesetz sollen bei der Festlegung der Sanktion berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 04.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Private sollen gegen Wettbewerbsbeschränkungen klagen können</strong><br><strong>Privatpersonen und die öffentliche Hand sollen künftig Zivilklage führen können, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sie treffen. Das Parlament hat das Kartellrecht entsprechend angepasst.</strong></p><p class="Standard_d">Am Mittwoch hiess der Nationalrat als zweite Kammer die Teilrevision des Kartellgesetzes mit 120 zu 58 Stimmen und mit 12 Enthaltungen gut. Die Die Vorlage geht wegen umstrittener Punkte zurück an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Modernisierte Fusionskontrolle</p><p class="Standard_d">Neben der modernisierten, an internationale Standards angeglichenen Fusionskontrolle und einem verbesserten Widerspruchsrecht ist eine Stärkung des Kartellzivilrechts Teil der Vorlage. Nach Angaben des Bundesrates sind Zivilprozesse zu Kartellrechtsverletzungen selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen.</p><p class="Standard_d">Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten.</p><p class="Standard_d">Heute kann nur Zivilklage führen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Mit der Ausweitung der Aktivlegitimation zu solchen Klagen nimmt der Bundesrat einen Punkt einer früher gescheiterten Kartellrechtsrevision auf.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Beurteilung von Erheblichkeit</p><p class="Standard_d">Wie schon im Ständerat gaben im Nationalrat nicht diese Punkte zu reden. Umstritten waren vielmehr vom Bundesrat auf Wunsch des Parlaments formulierte neue Regeln zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden. Demnach wären qualitative und auch quantitative Kriterien anzuwenden.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss nun aber, dass die Behörden bei der Frage der Erheblichkeit jeden einzelnen Fall prüfen müssen. Anhand von Erfahrungswerten und aufgrund der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt muss demnach eine Gesamtbeurteilung stattfinden.</p><p class="Standard_d">Die Behörde müsse sich mit dem Einzelfall und dessen Besonderheiten auseinandersetzen, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Die heutige Praxis habe zu Verunsicherung geführt. Die Mehrheit wolle eine konkrete Überprüfung in einem konkreten Fall, doppelte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) nach. Ein nur vermuteter Schaden dürfe nicht genügen.</p><p class="Standard_d">Die Linke stellte sich gegen die von der Mehrheit eingebrachte Schwächung des Kartellrechts, wie Franziska Ryser (Grüne/SG) es nannte. Auch Cédric Wermuth (SP/AG) warnte vor Rechtsunsicherheit. Die Begriffe müssten ausgelegt werden. Der Ständerat dagegen wollte beim geltenden Recht bleiben und ist nun wieder am Zug.</p><p class="Standard_d">Konsumentenschutz-Organisationen sowie die Verbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse kritisierten in einer Mitteilung umgehend die "gravierende Schwächung" des Kartellgesetzes. Sie befürchten höhere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten, KMU-Betriebe sowie Landwirte und Landwirtinnen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Ausnahme für Sport-Profiligen</p><p class="Standard_d">Abgelehnt hat es der Nationalrat, Sport-Profiligen auf die Liste der in der Regel gerechtfertigten Abreden zu setzen. Beat Walti (FDP/ZH) sagte namens der Mehrheit, es habe keine Vernehmlassung dazu stattgefunden. Auch die Spielerseite habe sich nicht äussern können.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat will diese Ausnahme im Sinn von Financial Fair Play zulassen, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs sicherstellt. Im Auge hatten die Befürworter vor allem hohe Spielergehälter. Der Bundesrat will solche Regeln zum Nachteil der Spieler ebenfalls nicht.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 08.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
30.09.2025 14:06

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