Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Datenaustausch, Risikoausgleich)

Details

ID
20230048
Title
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Datenaustausch, Risikoausgleich)
Description
Botschaft vom 9. Juni 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Datenaustausch, Risikoausgleich)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.06.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Krankenversicherung: Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat möchte die Solidarität in der Krankenversicherung verstärken. Er will Krankenversicherte, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbeziehen. Ein zusätzlicher elektronischer Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern soll Aufgaben wie die Kontrolle der Versicherungspflicht vereinfachen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) an das Parlament verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Der Risikoausgleich wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern. Er sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen Versicherern mit unterschiedlicher Risikostruktur: Versicherer, die wenig Personen mit hohem Erkrankungsrisiko versichern, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleich. Versicherer, die viele hohe Risiken versichern, erhalten Beiträge aus dem Risikoausgleich. Mit der Revision des KVG werden künftig auch jene Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einbezogen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Versicherte, die gestützt auf das europäische Koordinationsrecht für die Sozialversicherungen, in der Schweiz versichert sind.Die Zahl der in der Schweiz versicherten Personen, die im Ausland wohnen, wächst kontinuierlich an. Im Jahre 2021 gehörten rund 170 000 Personen zu dieser Versichertengruppe. Es handelt sich vor allem um Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die aus Deutschland und Frankreich kommen.Viele dieser Versicherten nehmen aufgrund ihres Behandlungswahlrechts auch Leistungen der OKP in der Schweiz in Anspruch, wie die in der Schweiz wohnhaften versicherten Personen. Ihr Einbezug im Risikoausgleich stärkt die Solidarität in der OKP. Mit der neuen Regel werden künftig, bis auf einige Ausnahmen, alle Versicherten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Risikoausgleich berücksichtigt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Auswirkungen auf die Prämien</p><p class="Standard_d">Die Prämien der Versicherten, die im Ausland wohnen, werden von den Krankenversicherern separat berechnet und sind in der Regel tiefer als die Prämien in der Schweiz. Dies auch, weil sie momentan nicht in den Risikoausgleich einbezogen werden. Mit dem Wechsel dürften deren Prämien steigen, insbesondere in Staaten mit einem hohen Anteil an Grenzgängerinnen und Grenzgängern.Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind in der Regel Personen mit gutem Gesundheitszustand. Für sie werden die Versicherer entsprechend Abgaben in den Risikoausgleich bezahlen müssen. Von diesen zusätzlichen Zahlungen werden die Versicherten des jeweiligen Arbeitskantons profitieren.Vor allem in Kantonen wie Genf und Basel-Stadt, in denen viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten, dürften im Gegenzug die Versicherte mit Wohnsitz im Kanton aufgrund der Revision des Risikoausgleichs entlastet werden.Im Kanton Tessin wird diese Revision keine spürbaren Auswirkungen auf die durchschnittlichen kantonalen Prämien haben, da die Mehrheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Italien versichert ist und somit nicht in den Risikoausgleich einbezogen werden kann.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Erleichterter Datenaustausch</p><p class="Standard_d">Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes soll auch ein elektronischer Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern nach einem einheitlichen Verfahren eingeführt werden, ähnlich wie er im Bereich der Prämienverbilligung bereits besteht.</p><p class="Standard_d">Damit werden die Aufgaben auf beide Seiten erleichtert, wie die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht und die Zuteilung des kantonalen Finanzierungsanteils für die Spitalbehandlungen. Mit diesem Datenaustausch sollen zudem Fälle von Doppelversicherung vermieden werden.</p><p class="Standard_d">Mit dieser Anpassung werden die drei Motionen 17.3311, 18.3765, und 18.4209 umgesetzt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">EU-/EFTA-/UK-Prämien</p><p class="Standard_d">Rund ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/EFTA-Staat oder in UK wohnen. Einige davon führen die Versicherung nur in einzelnen EU-Staaten durch. Die Prämien müssen die Kosten, die durch die Versicherten aller dieser Staaten verursacht werden, abdecken. Die Versicherer haben für jeden Staat eine eigene Prämie zu berechnen und dabei die zwischen den Staaten bestehenden Kostenunterschiede zu berücksichtigen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Juni 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Datenaustausch, Risikoausgleich)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Datenaustausch, Risikoausgleich)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    27.02.2024 2 Abweichung
    30.05.2024 1 Abweichung
    04.06.2024 2 Zustimmung
    14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Ausländer in Kassen-Risikoausgleich aufnehmen</strong><br><strong>In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen sollen künftig auch in der Schweiz versicherte Ausländer einbezogen werden - beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag hinter den entsprechenden Vorschlag des Bundesrats gestellt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 132 zu 0 Stimmen bei 62 Enthaltungen hiess er eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung gut, welche nun in den Ständerat geht. Mit dieser Revision will der Bundesrat die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken.</p><p class="Standard_d">Denn der Risikoausgleich innerhalb der Krankenkassen wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern. Versicherer, die wenig Personen mit hohem Erkrankungsrisiko aufweisen, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleichstopf. Versicherer, die viele hohe Risiken versichern, erhalten daraus Beiträge.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sagt dazu, die Zahl der in der Schweiz krankenversicherten Personen mit Wohnsitz im Ausland steige kontinuierlich. 2021 waren rund 170'000 Ausländer in der Schweiz krankenversichert.</p><p class="Standard_d">Der Systemwechsel dürfte den in der Schweiz versicherten Ausländern höhere Prämien bescheren und den Versicherten etwa in den Kantonen Genf und Basel eine Entlastung einbringen. Davon geht die Landesregierung aus.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sans-Papiers bleiben geschützt</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat lehnte einen Antrag ab, deren Urheber nur die in EU- oder EFTA-Ländern lebenden und nicht auch die in Drittstaaten wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich aufnehmen wollten.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge, welche darauf abzielten, Sans-Papiers von der Krankenversicherung auszuschliessen respektive den Kassen eine Meldepflicht für solche Versicherte aufzuerlegen. Angenommen wurden hingegen ein Antrag, deren Urheber die statistische Erfassung von Kosten nach Nationalität der versicherten Personen verlangen.</p><p class="Standard_d">Die Gesetzesrevision sieht auch einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können. Der Datenaustausch soll auch zulässig sein, um seit einiger Zeit nicht mehr von den Kassen kontaktierbare Personen ausschliessen zu können.</p><p class="Standard_d">Es wurde auch ein Antrag angenommen, dessen Urheber verlangen, dass die Kantone dem Bund zur Überprüfung der sozial- und familienpolitischen Ziele nicht nur anonymisierte Angaben über die begünstigten Versicherten machen müssen. Sie sollen auch deren Nationalität nennen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 27.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen Versicherte im Ausland in Risikoausgleich aufnehmen</strong><br><strong>In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen sollen künftig auch in der Schweiz versicherte Ausländer einbezogen werden - beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Dieser Meinung ist das Parlament. Damit werden die Prämien für Ausländer steigen.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag auch der Ständerat grundsätzlich hinter den entsprechenden Vorschlag des Bundesrats gestellt. Die kleine Kammer hiess eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) mit 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage will der Bundesrat die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken. Denn der Risikoausgleich innerhalb der Krankenkassen wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern.</p><p class="Standard_d">Versicherer, die wenige Personen mit hohem Erkrankungsrisiko aufweisen, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleichstopf. Kassen, die viele hohe Risiken versichern, erhalten daraus Beiträge.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Grenzgänger-Kantone profitieren</p><p class="Standard_d">Werden im Ausland wohnhafte Versicherte in den Risikoausgleich einbezogen, steigen deren Prämien - jedoch werden diese immer noch deutlich tiefer sein als die Prämien in der Schweiz. Gleichzeitig werden die Versicherten in der Schweiz, allen voran jene in Kantonen mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern, von tieferen Prämien profitieren.</p><p class="Standard_d">Rund ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/Efta-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen. Einige davon führen die Versicherung nur in einzelnen EU-Staaten durch.</p><p class="Standard_d">Die Prämien müssen die Kosten abdecken, die durch die Versicherten aller dieser Staaten verursacht werden. Die Versicherer haben für jeden Staat eine eigene Prämie zu berechnen und dabei die zwischen den Staaten bestehenden Kostenunterschiede zu berücksichtigen.</p><p class="Standard_d">Laut dem Bundesrat steigt die Zahl der in der Schweiz krankenversicherten Personen mit Wohnsitz im Ausland kontinuierlich. 2021 waren rund 170'000 Ausländer in der Schweiz krankenversichert. Es handelt sich vor allem um Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die aus Deutschland und Frankreich kommen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neue Regeln für Phantom-Versicherte</p><p class="Standard_d">Die Gesetzesrevision sieht auch einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können. Damit werden Vorstösse aus dem Parlament umgesetzt.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat schloss sich dem Entscheid des Nationalrats an, einen Datenaustausch zuzulassen, der es ermöglicht, für sogenannte Phantom-Versicherte - sprich Personen, welche die Versicherer seit einiger Zeit nicht mehr kontaktieren können - die Versicherungspflicht zu sistieren.</p><p class="Standard_d">Laut Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) geht es um rund 6000 Personen. Diese Personen sollen rückwirkend versichert werden können, sobald sie wieder auftauchen. Die kleine Kammer entschied jedoch, den Beschluss des Nationalrats zu präzisieren, indem die Sistierung der Versicherungspflicht für Phantom-Versicherte in einem neuen Absatz im KVG verankert wird.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Streit um Statistiken</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte weiter beschlossen, dass bei der Gewährung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie bei Prämienverbilligungen zu statistischen Zwecken die Nationalität der Versicherten erhoben wird. Der Ständerat lehnte dies mit 20 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.</p><p class="Standard_d">Aus Sicht der Befürworter einer solchen Bestimmung kann die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen. Die Gegner sprechen dagegen von unnötiger Bürokratie.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 30.05.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Die Nationalität ausländischer Versicherter soll den Krankenkassen nicht zugänglich gemacht werden. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden. Bereits im Februar hatten die beiden Räte beschlossen, Ausländer in den Risikoausgleich in der Krankenversicherung einzubeziehen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stimmte dem Verzicht auf die Erhebung der Nationalität der Versicherten auf Empfehlung der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit 126 zu 24 Stimmen zu. Ursprünglich wollte die grosse Kammer die Nationalität der Versicherten bei der Gewährung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie bei Prämienverbilligungen erheben. Der Ständerat lehnte dies ab.</p><p class="Standard_d">Aus Sicht der Befürworter im Nationalrat hätte die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen können. "Wie sollen wir gezielte Massnahmen ergreifen, wenn wir keine statistische Grundlage haben?", sagte etwa Thomas de Courten (SVP/BL).</p><p class="Standard_d">Es bringe nichts, die Nationalität zu kennen, hielt Barbara Gysi (SP/SG) dagegen. Es sei relevanter, den Beruf oder das Geschlecht zu kennen, wenn es um die Auswirkungen auf die Gesundheit gehe.</p><p class="Standard_d">Auch wenn der Rat in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit folgte, ging die Vorlage zurück an den Ständerat. Der Nationalrat hatte stillschweigend eine redaktionelle Präzisierung hinzugefügt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Versicherte im Ausland werden in Risikoausgleich aufgenommen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen werden neu auch in der Schweiz versicherte Menschen im Ausland einbezogen, zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Damit dürften die Prämien für Versicherte im Ausland steigen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat eine dafür nötige Revision des Krankenversicherungsgesetzes für die Schlussabstimmung bereit gemacht. Auf den Einbezug von Versicherten im Ausland in den Risikoausgleich hatten sich die Räte schon zuvor geeinigt.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage soll die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken. Denn der Risikoausgleich innerhalb der Krankenkassen wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern.</p><p class="Standard_d">Werden im Ausland wohnhafte Versicherte in den Risikoausgleich einbezogen, steigen deren Prämien - jedoch werden diese immer noch deutlich tiefer sein als die Prämien im Inland. Gleichzeitig werden die Versicherten in der Schweiz, allen voran jene in Kantonen mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern, von tieferen Prämien profitieren.</p><p class="Standard_d">2021 waren rund 170'000 im Ausland wohnende Menschen in der Schweiz krankenversichert. Es waren vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich.</p><p class="Standard_d">Die Gesetzesrevision sieht auch einen vereinfachten Datenaustausch zwischen Kassen und Kantonen vor. Er ermöglicht es, für sogenannte Phantom-Versicherte - Personen, welche die Versicherer seit einiger Zeit nicht mehr kontaktieren können - die Versicherungspflicht zu sistieren.</p><p class="Standard_d">Zuletzt umstritten war, ob neu die Nationalität der Versicherten erhoben werden sollte. Befürworter im Nationalrat waren der Ansicht, dass diese Angaben zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen könnte. Der Ständerat war jedoch dagegen und setzte sich schliesslich durch.</p>
Updated
08.04.2025 23:55

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