ZGB. Änderung (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
Details
- ID
- 20230057
- Title
- ZGB. Änderung (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
- Description
- Botschaft vom 23. August 2023 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Rechte von minderjährig verheirateten Personen stärken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) sollen dahingehend verbessert werden, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen über einen längeren Zeitraum für ungültig erklären können. Weiter will der Bundesrat den Schutz der Betroffenen mit spezifischen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Gestützt auf eine Evaluation hat der Bundesrat im Sommer 2021 Vorschläge für einen besseren Schutz von minderjährig verheirateten Personen in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagenen Änderungen im ZGB betreffen die Ungültigkeit von Ehen mit minderjährigen Personen. Heute kann eine solche Ehe nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. Damit Betroffene und Behörden mehr Zeit erhalten, soll eine Ehe künftig bis zum 25. Geburtstag für ungültig erklärt werden können. Dieser Aspekt wurde in der Vernehmlassung begrüsst.</p><p class="Standard_d">Das geltende Recht sieht zudem vor, dass Ehen mit minderjährigen Personen in Ausnahmefällen aufrechterhalten werden können. Ist die Person zum Zeitpunkt der Prüfung noch minderjährig, soll dies allerdings nur dann möglich sein, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise im Interesse und zum Schutz der betroffenen Person als notwendig erachtet wird. An dieser Ausnahmeregelung im ZGB soll festgehalten werden. Auch dieser Punkt wurde in der Vernehmlassung von einer Mehrheit begrüsst. Ist die minderjährig verheiratete Person bereits volljährig, aber noch nicht 25 Jahre alt, soll sie die Möglichkeit haben, die Ehe fortzuführen - sofern ein Gericht zum Schluss kommt, dass dies ihrem freien Willen entspricht.</p><p> </p><p class="Standard_d">Ehen mit einem Kind und Sommerferienheiraten werden künftig in der Schweiz nicht anerkannt</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung wurde zudem angeregt, die Wirksamkeit der Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten weiter zu stärken und den Schutz der betroffenen Personen auch mit Regelungen im internationalen Privatrecht zu verbessern. Der Bundesrat hat die Regelungsmöglichkeiten im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sich im IPRG für viele Fälle von Minderjährigenheiraten keine adäquate Lösung umsetzen lässt. Dies im Gegensatz zum ZGB, das bereits klare Regelungen bereithält und deshalb für die Betroffenen Rechtssicherheit bietet.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlägt daher einzig für zwei Fallkonstellationen von Minderjährigenheiraten eine besondere Regelung im IPRG vor: Zum einen geht es um Ehen, in denen ein Ehegatte das 16. Altersjahr im Beurteilungszeitpunkt noch nicht vollendet hat. In diesen Fällen soll die Ehe generell nicht anerkannt werden. Zum andern sollen Minderjährigenheiraten in der Schweiz in Zukunft wirkungslos sein, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern, bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während den Ferien im Ausland verheiratet werden. Der Bundesrat betrachtet eine Nichtanerkennungsregel in diesen beiden Fällen als gerechtfertigt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. August 2023 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
- Resolutions
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Date Council Text 12.03.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.05.2024 1 Abweichung 29.05.2024 2 Abweichung 06.06.2024 1 Abweichung 12.06.2024 2 Abweichung 12.06.2024 1 Zustimmung 14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen</strong><br><strong>Der Ständerat will minderjährig verheiratete Personen besser und länger schützen. So soll ein Gericht künftig Ehen neu bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären können.</strong></p><p class="Standard_d">Heute ist das nicht möglich, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. In Zukunft sollen nach Erreichen der Volljährigkeit primär die betroffene Person, aber auch die Behörden genügend Zeit bekommen, um allenfalls gegen die Ehe vorzugehen.</p><p class="Standard_d">Ein zweiter Kernpunkt der Vorlage ist, dass Minderjährigenheiraten in der Schweiz in Zukunft generell ungültig sein sollen, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.</p><p class="Standard_d">Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern. Damit ist gemeint, dass in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während ihrer Ferien im Ausland verheiratet werden. Im Weiteren sollen im Ausland geschlossene Ehen, in denen der eine Partner noch nicht 16-jährig ist, generell nicht anerkannt werden.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat am Dienstag die entsprechende Bundesratsvorlage, welche aus Änderungen mehrerer Erlasse besteht, nach kurzer Diskussion einstimmig gutgeheissen. Sie geht nun in den Nationalrat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Interessenabwägung bleibt bestehen</p><p class="Standard_d">Das geltende Recht sieht bei Minderjährigenheiraten die Möglichkeit vor, sie in Einzelfällen zu tolerieren. Daran soll künftig festgehalten werden. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Beurteilung noch minderjährig, soll die Ehe fortgeführt werden können, sofern dies dem überwiegenden Interesse der Betroffenen entspricht.</p><p class="Standard_d">Ist die Person allerdings zwischen 18 und 25 Jahre alt, so muss sie aus freiem Willen erklären, dass sie an der Ehe festhalten will.</p><p class="Standard_d">Es sei sinnvoll, an dieser Interessenabwägung festzuhalten, sagte am Dienstag Daniel Jositsch (SP/ZH), der Präsident der ständerätlichen Rechtskommission. Vorstellbar sei etwa der Fall, dass eine 17-Jährige aus einem Land, das die Ehe schon ab 16 Jahren zulasse, einen Volljährigen heirate, in die Schweiz komme und schwanger werde. Ein solcher Fall sei spezifisch zu prüfen.</p><p class="Standard_d">Nicht jede Minderjährigenheirat sei eine Zwangsheirat. Für diese Art der Heiraten gebe es spezielle Regelungen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat debattierte über Änderungen des Zivilgesetzbuches, des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.</p><p class="Standard_d">Er folgte auch dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, eine Änderung im Schweizerischen Strafgesetzbuch vorzunehmen: Durch eine Spezifizierung eines Artikels sollen sich Zwangsheiraten künftig unabhängig davon, ob es sich dabei um zivile oder religiöse Zwangsheiraten handelt, strafrechtlich ahnden lassen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">350 Verdachtsfälle zwischen 2013 und 2017</p><p class="Standard_d">Erzwungene Ehen und Ehen mit Minderjährigen sind in den vergangenen Jahren vermehrt ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. In der Schweiz zählten Behörden in einer Erhebung zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.05.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>In der Schweiz sollen die Rechte minderjährig verheirateter Personen verbessert werden. Der Nationalrat hat sich am Montag für eine Reihe von Gesetzesverschärfungen ausgesprochen, welche der Bundesrat ausarbeitete. Sie gehen ihm in einem Punkt aber nicht weit genug.</strong></p><p class="Standard_d">Kernpunkte der Bundesratsvorlage sind erstens, dass ein Gericht künftig Ehen neu bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären kann.</p><p class="Standard_d">Heute ist das nicht möglich, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. In Zukunft sollen nach Erreichen der Volljährigkeit primär die betroffene Person, aber auch die Behörden genügend Zeit bekommen, um allenfalls gegen die Ehe vorzugehen.</p><p class="Standard_d">Ein zweiter Kernpunkt der Vorlage ist, dass Minderjährigenheiraten in Zukunft generell ungültig sein sollen, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.</p><p class="Standard_d">Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern. Damit ist gemeint, dass in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während ihrer Ferien im Ausland verheiratet werden.</p><p class="Standard_d">Diese zentralen Punkte der Bundesratsvorlage stiessen am Montag im Nationalrat auf einhellige Zustimmung. Eintreten auf die Vorlage, welche der Ständerat im März verabschiedet hatte, war unumstritten. Es geht unter anderem um Änderungen des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehrheit will keine Ausnahme</p><p class="Standard_d">Einziger Diskussionspunkt in der grossen Kammer war deshalb ein Antrag der vorberatenden Nationalratskommission, eine Abweichung vom Ständeratsentscheid vorzunehmen. Dieser sprach sich im Frühling dafür aus, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, bei Minderjährigenehen einen Punkt des geltenden Rechts beizubehalten.</p><p class="Standard_d">Es sieht vor, dass Ehen mit minderjährigen Personen in Ausnahmefällen aufrechterhalten werden können. Ist die Person zum Zeitpunkt der Prüfung noch minderjährig, soll dies allerdings nur dann möglich sein, wenn ein Richter die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse und zum Schutz der betroffenen Person als notwendig erachtet.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragte, diese Interessenabwägung aus dem Recht zu streichen. Wenn diese Ausnahme beibehalten werde, verringere das nach Ansicht der Mehrheit die Wirkung der übrigen Massnahmen, sagte Kommissionssprecherin Sibel Arslan (Grüne/BS).</p><p class="Standard_d">Eine von der Basler FDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein angeführte Kommissionsminderheit argumentierte hingegen, europäische Länder wie Italien, Spanien und Schottland erlaubten Ehen beispielsweise von 17-Jährigen. Es brauche eine gewisse Flexibilität.</p><p class="Standard_d">Die Mitte und die FDP stellten sich laut ihren Fraktionssprechenden hinter diese Überlegungen, während die SVP-, SP- und die Grünen-Fraktion für eine strengeres Vorgehen waren. Solche Heiraten zwischen 17-Jährigen gebe es nur sehr selten, argumentierte Raphaël Mahaim (VD/Grüne).</p><p class="Standard_d">Wenn die Schweiz ein klares Signal gegen Minderjährigenheiraten aussenden wolle, sei auch die von von Falkenstein erwähnte Ehe von Schotten zu verbieten.</p><p class="Standard_d">Bundesrat Beat Jans warb für ein Ja zur flexibleren Variante des Ständerats und der Kommissionsminderheit, für die sich auch die Landesregierung ausgesprochen hatte. Wenn es sich um eine Zwangsheirat handle, werde die Ehe auf jeden Fall für ungültig erklärt, sagte Jans zur Begründung unter anderem.</p><p class="Standard_d">Nach dem mit 122 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung ausgefallenen Entscheid zugunsten der Kommissionsmehrheit geht nun die Bundesratsvorlage zur Bereinigung der Differenz zurück in den Ständerat.</p><p class="Standard_d"> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.05.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.06.2024</strong></span></h3><p>Abweichung</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat und im Ständerat, 12.06.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einigen sich bei Minderjährigenheiraten</strong><br><strong>Die Schweiz verschärft ihre Bestimmungen zu Ehen Minderjähriger. Unter anderem sind sogenannte Sommerferienheiraten künftig generell ungültig. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.</strong></p><p class="Standard_d">Umstritten war zwischen den Räten zuletzt nur noch eine Ausnahmeregelung. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin zum Zeitpunkt der Prüfung einer Ehe noch immer minderjährig ist.</p><p class="Standard_d">Ständerat und Bundesrat hatten sich dafür ausgesprochen, dass in solchen Fällen eine Ehe aufrechterhalten werden kann, wenn ein Richter die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der betroffenen Person und zu deren Schutz als notwendig erachtet.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wollte diese Ausnahmebestimmung ursprünglich streichen, also keine Ausnahmen zulassen, schloss sich jedoch am Mittwoch stillschweigend dem Ständerat an.</p><p class="Standard_d">Im Zivilgesetzbuch wird nun stehen, dass Ehen mit Minderjährigen gültig bleiben, wenn das Gericht ausnahmsweise zum Schluss kommt, dass die Weiterführung der Ehe den überwiegenden Interessen der minderjährigen Person und seinem freien Willen entspricht. Mit dem Wort "ausnahmsweise" kam der Ständerat dem Nationalrat entgegen.</p><p class="Standard_d">Das Geschäft geht noch in die Schlussabstimmungen der beiden Räte.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Für Prüfung mehr Zeit erhalten</p><p class="Standard_d">Den Kernpunkten der Vorlage hatte das Parlament schon in früheren Beratungen zugestimmt. Gerichte können künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären. Ziel ist, dass nach Erreichen der Volljährigkeit primär die betroffene Person, aber auch die Behörden genügend Zeit bekommen, um allenfalls gegen die Ehe vorzugehen.</p><p class="Standard_d">Zudem sind Minderjährigenheiraten in Zukunft generell ungültig, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Dies soll verhindern, dass in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während ihrer Ferien im Ausland verheiratet werden.</p>
- Updated
- 15.05.2025 14:24