Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Änderung

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ID
20230063
Title
Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Änderung
Description
Botschaft vom 15. September 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (Nachhaltige Finanzierung der SBB)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.09.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu zwei Änderungen des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und einer Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Diese Änderungen sollen die finanzielle Situation und die Investitionsfähigkeit der SBB stärken sowie die Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. Sie tragen zudem dazu bei, die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) und folglich den Infrastrukturausbau sicherzustellen.</strong></p><p class="Standard_d">Die finanzielle Situation und das Verschuldungsniveau der SBB geben trotz ihrer gesunden Bilanzstruktur und der Verbesserung der Geschäftsergebnisse seit Aufhebung der Covid-19-Massnahmen weiterhin Anlass zur Besorgnis. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang mehrere Massnahmen für eine nachhaltige Finanzierung der SBB beschlossen (siehe Medienmitteilungen vom 17. Dezember 2021 und vom 19. Oktober 2022). Auf dieser Grundlage wurde am 16. Dezember 2022 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Gesetzesvorlage hatte zum Ziel, die Investitionsfähigkeit der SBB zu stärken und deren Finanzierung durch den Bund zu klären. Zudem ging es darum, den Ausbau der Bahninfrastruktur durch eine ausreichende Liquiditätsversorgung des BIF sicherzustellen.</p><p class="Standard_d">Drei Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB</p><p class="Standard_d">Die angestrebte finanzielle Stabilisierung der SBB stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf breiten Zuspruch und die im Vorentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden vom Grossteil unterstützt. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Botschaft drei Massnahmen, die Änderungen am SBBG und am SVAG erfordern:</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Finanzierung der SBB unter Einhaltung der Schuldenbremse:&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bund gewährt der SBB seit 2004 rückzahlbare Tresoreriedarlehen zur Deckung ihres Investitionsbedarfs. Diese Darlehen werden von der Schuldenbremse nicht erfasst. Durch die Refinanzierung und die sukzessive Zunahme der Darlehen zur Finanzierung der im Verkehrsbereich notwendigen Investitionen ist die Bruttoverschuldung des Bundes jedoch um knapp 6 Milliarden Franken angestiegen. Mit der Änderung des SBBG wird das Risiko einer Umgehung der Schuldenbremse beseitigt. Ab einem bestimmten Verschuldungsniveau kann die SBB keine Tresoreriedarlehen mehr beanspruchen, stattdessen muss der Bundesrat bei der Bundesversammlung Kredite im Rahmen des Bundeshaushalts beantragen. Dies sollte Schätzungen zufolge jedoch nicht vor Ende dieses Jahrzehnts nötig sein.<br>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schuldenabbau durch einen einmaligen Kapitalzuschuss:</p><p class="Standard_d">Zur Umsetzung der Motion 22.3008 «Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten» schlägt der Bundesrat einen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken vor, dessen Höhe sich an den zwischen 2020 und 2022 erlittenen Verlusten im Fernverkehr bemisst. Dadurch reduzieren sich die Schulden der SBB und verbessert sich deren Investitionsfähigkeit. Für den einmaligen Kapitalzuschuss bedarf es einer Gesetzesänderung.<br>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sicherstellung der Liquidität und Reserven des BIF:</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat möchte die Liquidität des BIF gewährleisten und damit die Finanzierung der geplanten Bahninfrastrukturprojekte sicherstellen. Er schlägt vor, den Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF einzulegen, solange dessen Reserven nicht ausreichend hoch sind. Dadurch sollte auch ein höherer Finanzbedarf des BIF im Falle einer von der SBB beim Bundesamt für Verkehr beantragten Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr kompensiert werden können. Der Entwurf sieht dementsprechend vor, dass der Maximalanteil des Bundes in den BIF einfliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. September 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (Nachhaltige Finanzierung der SBB)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.05.2024 2 Abweichung
    09.09.2024 1 Abweichung
    11.09.2024 2 Abweichung
    16.09.2024 1 Zustimmung
    27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Nettoverschuldung der SBB reduzieren</strong><br><strong>Die SBB sollen für den Schuldenabbau einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken erhalten. Das Geld hat das Parlament im Rahmen des Voranschlags 2024 bereits eingestellt. Am Dienstag hat der Nationalrat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer nahm das geänderte Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB-Gesetz) mit 126 zu 65 Stimmen an. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (FDP/BE) zeigte sich nicht erfreut über die finanzielle Situation der SBB. Diese seien nicht mehr in der Lage, die Zielgrösse der Verschuldung einzuhalten.</p><p class="Standard_d">Während die Bundesbahnen vor der Corona-Krise positive Geschäftsergebnisse erzielt hätten, seien sie danach in ein tiefes Loch gefallen. "In der Privatwirtschaft müssten sie den Richter benachrichtigen."</p><p class="Standard_d">Thomas Hurter (SVP/SH) nahm auch das Parlament in die Pflicht. "Wir haben hier drin immer wieder Entscheide gefällt, ohne genau hinzuschauen." Für das Finanzierungs- respektive Verschuldungsproblem der SBB sei auch die Politik mitverantwortlich - mit dem stetigen Wunsch nach einem Angebotsausbau.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Konkurrenz mit anderen Ausgaben</p><p class="Standard_d">Um die Nettoverschuldung zu reduzieren, will der Bundesrat den SBB einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken leisten - à fonds perdu. Am Montag hatte der Nationalrat den entsprechenden Betrag bereits ins Bundesbudget für das kommende Jahr aufgenommen.</p><p class="Standard_d">Ausserdem sollen die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) aufgestockt werden. Dazu sollen maximal zwei Drittel des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF fliessen. Dadurch sollte auch ein höherer Finanzbedarf des BIF im Falle einer Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr kompensiert werden können.</p><p class="Standard_d">Nicht einverstanden ist der Nationalrat mit dem Vorschlag des Bundesrats, wonach die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen und andere Bundesaufgaben konkurrenzieren, so der Tenor.</p><p class="Standard_d">Zudem beschloss die grosse Kammer, im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) festzuhalten, dass die angemessene Reserve des BIF mindestens 300 Millionen Franken betragen soll.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 30.05.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Der Bund unterstützt die SBB beim Schuldenabbau. Er gewährt ihnen dafür einen einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Ein Antrag, den Betrag auf 600 Millionen Franken zu kürzen, scheiterte knapp.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 21 zu 20 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die kleine Kammer in der Frage der Mehrheit ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S). Sie tat dies gegen den Willen einer Minderheit der Kommission aus den Reihen von SVP und FDP. Auch eine hauchdünne Mehrheit der ständerätlichen Finanzkommission setzte sich für die Kürzung ein.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Auftrag des Parlaments</p><p class="Standard_d">Der Kapitalzuschuss soll den SBB dabei helfen, die Folgen der Ertragsausfälle in der Corona-Pandemie zu bewältigen. Das Parlament hatte dies mit einer Motion verlangt. Konkret ging es am Donnerstag um die Rechtsgrundlage für die Unterstützung.</p><p class="Standard_d">Während der Bund Bahnunternehmen etwa im Regionalverkehr für Corona-Ertragsausfälle entschädigt habe, sei dies im Fernverkehr nicht geschehen, sagte Mehrheitssprecherin Marianne Maret (Mitte/VS). Ohne den ganzen Kapitalzuschuss könnten die SBB ihre Schulden in den nächsten Jahren nicht abbauen.</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsminderheit argumentierte, die finanzielle Perspektive der SBB habe sich bereits stark verbessert. Josef Dittli (FDP/UR) verwies namens der Minderheit zudem auf die angespannte Lage der Bundesfinanzen. "Die Zeiten haben sich geändert, wir müssen uns nach der Decke strecken", sagte er. Das gelte umso mehr, als dass die SBB schneller als erwartet wieder Gewinn machten.</p><p class="Standard_d">Stefan Engler (Mitte/GR) widersprach, die Ertragssituation sei dennoch nicht gut genug, um ein weiteres Ansteigen der Verschuldung der SBB zu verhindern. Pascal Broulis (FDP/VD) vertrat die Ansicht, der Betrag von 1,15 Milliarden Franken sei Ergebnis einer Verhandlung. Es gehe auch darum, mit der Conona-Zeit abzuschliessen. Das Parlament solle sein Wort halten.</p><p class="Standard_d">Unterstützung erhielt Dittli hingegen von Peter Hegglin (Mitte/ZG). Der Kapitalzuschuss sei eigentlich unnötig und bevorzuge die SBB gegenüber anderen Verkehrsdienstleistern einseitig, sagte er. Er warnte zudem davor, dass das Parlament seinen Spielraum beim Budget zu sehr einschränke.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Folgen des Infrastruktur-Ausbaus</p><p class="Standard_d">Thema in der Debatte waren auch grundsätzlichere Überlegungen. Die Pandemie sei nur ein Grund für die Verschuldung der SBB, sagte Engler. Derzeit habe das Unternehmen rund 11,4 Milliarden Franken Schulden.</p><p class="Standard_d">Das Parlament habe hier als Treiber des Bahnausbaus eine Verantwortung, so Engler. Denn es habe den Anspruch, dass das Angebot erweitert werde. Investitionen in die Infrastruktur brächten jedoch für die SBB Folgekosten - etwa beim Rollmaterial oder den Bahnhöfen. Diese Kosten liessen sich in der Anfangsphase nicht decken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Differenz bei Darlehen</p><p class="Standard_d">Eine Differenz schuf der Ständerat bei den Regeln für Darlehen des Bundes an die SBB. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte die Bestimmung im Dezember aus der Vorlage gestrichen. Mit dieser Regelung würden Darlehen auf Kosten anderer Bundesaufgaben gehen, bei denen deswegen gespart werden müsse, lautete die Befürchtung in der grossen Kammer.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat seinerseits sprach sich zwar am Donnerstag für eine Obergrenze bei den Tresoreriedarlehen aus. Er möchte die Festlegung dieser Obergrenze jedoch flexibler gestalten als der Bundesrat.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">LSVA-Einnahmen für Bahninfrastrukturfonds</p><p class="Standard_d">Teil der Vorlage ist auch eine Aufstockung der Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Vorgesehen ist, dass der Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Fonds fliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Kapitalzuschuss des Bundes an die SBB steht erneut zur Diskussion</strong><br><strong>Der Kapitalzuschuss des Bundes für die SBB steht erneut zur Diskussion. Weil der Ständerat in der ersten Beratungsrunde der Entschuldungsvorlage die Ausgabenbremse nicht gelöst hatte, konnte er noch einmal über die zunächst bewilligten 1,15 Milliarden Franken entscheiden. Er nutzte das für einen Kürzungsantrag.</strong></p><p class="Standard_d">Der einmalige Kapitalzuschuss soll den SBB helfen, die Folgen der Ertragsausfälle im Fernverkehr während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 zu bewältigen. Das Parlament hatte dies mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat beantragte 1,15 Milliarden Franken, und beide Räte hiessen den Betrag zunächst gut.</p><p class="Standard_d">Doch in der ersten Beratungsrunde im Ständerat in der Sommersession stimmte zwar eine Mehrheit der Anwesenden für das Lösen der Ausgabenbremse, aber das qualifizierte Mehr von 24 Stimmen wurde nicht erreicht. Der Nationalrat hielt daraufhin an den 1,15 Milliarden Franken fest.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat nutzte die zweite Runde am Mittwoch dagegen für einen Kürzungsentscheid. Oppositionslos hiess er den Betrag von nunmehr 850 Millionen Franken gut - und löste danach die Ausgabenbremse.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gelegenheit für Kompromiss</p><p class="Standard_d">Die SBB hätten sich schneller von der Krise erholt, während die Finanzlage beim Bund kritischer werde, sagte Marianne Maret (Mitte/VS), Präsidentin der Verkehrskommission (KVF-S), zum einstimmigen Antrag der Kommission. Statt 1,15 Milliarden Franken zur Deckung der Verluste beantragte die KVF-S im Sinn eines Kompromisses 850 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">Das entspreche den Deckungsbeiträgen der SBB im Fernverkehr in den drei Pandemiejahren, sagte Maret. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte sich einverstanden. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden. Den Kapitalzuschuss vom Bund hatten die Räte verlangt. Seine Höhe war von Beginn weg umstritten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Differenz bei Darlehen</p><p class="Standard_d">Noch umstritten ist auch eine ins Gesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen eingefügte Bestimmung zu Darlehen des Bundes an die SBB. Der Bundesrat wollte, dass die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat war dagegen, weil er befürchtete, dass mit dieser Regelung Darlehen auf Kosten anderer Bundesaufgaben gingen. Der Ständerat setzte dann - auch hier als Kompromiss - eine Obergrenze bei den Tresoreriedarlehen, und er will die Festlegung dieser Obergrenze flexibler gestalten als der Bundesrat. An diesem Entscheid hielt er fest.</p><p class="Standard_d">Teil der Vorlage ist auch eine Aufstockung der Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Vorgesehen ist, dass der Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Fonds fliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Eidgenössische Räte einigen sich beim Kapitalzuschuss für die SBB</strong><br><strong>Nach mehrfachem Hin und Her haben sich der Nationalrat und der Ständerat auf einen Kapitalzuschuss für die SBB geeinigt. Die Nationalrätinnen und Nationalräte folgten der kleinen Kammer und kürzten am Montag den Zuschuss von 1,15 Milliarden Franken auf 850 Millionen Franken.</strong></p><p class="Standard_d">Der einmalige Kapitalzuschuss soll den SBB helfen, die Folgen der Ertragsausfälle im Fernverkehr während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 zu bewältigen. Das Parlament hatte dies mit einer Motion verlangt.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat befand vergangene Woche, dass sich die SBB schneller von der Krise erholt hätten, während die Finanzlage beim Bund kritischer werde. Mit diesem Argument wurde der Zuschuss um 300 Millionen Franken gekürzt. Der Nationalrat stimmte diesem Vorschlag des Ständerats ohne Diskussion zu.</p><p class="Standard_d">Differenz beim Darlehen ebenfalls bereinigt</p><p class="Standard_d">Umstritten war eine ins Gesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen eingefügte Bestimmung zu Darlehen des Bundes an die SBB. Der Bundesrat wollte, dass die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat war lange dagegen, weil er befürchtete, dass mit dieser Regelung Darlehen auf Kosten anderer Bundesaufgaben gingen. Der Ständerat setzte dann als Kompromiss eine Obergrenze bei den Tresoreriedarlehen, und er will die Festlegung dieser Obergrenze flexibler gestalten als der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Trotz des Widerstands der Linken und der Grünliberalen schloss sich der Nationalrat dem Ständerat mit 117 zu 69 Stimmen in diesem weiteren Streitpunkt an.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Iris Hollinger, Kommissionssekretärin,&nbsp;</p><p class="Auskünfte_d">058 322 94 61,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:kvf.ctt@parl.admin.ch">kvf.ctt@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-kvf">Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</a></p>
Updated
15.05.2025 13:17

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