Behandlung von kantonalen oder kommunalen Solidaritätsbeiträgen gemäss AFZFG

Details

ID
20230472
Title
Behandlung von kantonalen oder kommunalen Solidaritätsbeiträgen gemäss AFZFG
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 12.04.2024</strong></h2><p>Die Kommissionen hat einstimmig einen Erlassentwurf zu Handen ihres Rates verabschiedet, mit dem erreicht werden soll, dass für Empfängerinnen und Empfänger von allfälligen kantonalen oder kommunalen Solidaritätsbeiträgen keine finanziellen Nachteile entstehen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230472">23.472</a>). Entsprechende Beiträge werden dem Solidaritätsbeitrag des Bundes in steuer-, schuldbetreibungs-, sozialversicherungs- und sozialhilferechtlicher Hinsicht gleichgestellt (<a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12148">Erlassentwurf</a> und <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12146">begleitender Bericht</a>).</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.05.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Künftig sollen Solidaritätsbeiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zugunsten von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen alle gleichbehandelt werden. Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2024 den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG).</strong></p><p class="Standard_d">Bis 1981 waren in der Schweiz zehntausende Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen. Ein Grossteil von ihnen hat darunter schwer gelitten. Als Grundlage für eine umfassende Aufarbeitung wurde das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) erlassen. Es schafft gleichzeitig eine Grundlage für die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern zugefügt wurde.</p><p class="Standard_d">Als Geste der Wiedergutmachung sieht das AFZFG einen Solidaritätsbeitrag des Bundes in der Höhe von 25 000 Franken pro Opfer vor. Dieser ist in steuer-, schuldbetreibungs-, sozialversicherungs- und sozialhilferechtlicher Hinsicht privilegiert zu behandeln.</p><p class="Standard_d"><br>Keine finanziellen Nachteile für die Opfer</p><p class="Standard_d">Die Stadt Zürich hat als erste Gemeinde der Schweiz einen eigenen Solidaritätsbeitrag eingeführt. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) schlägt deshalb vor, dass kantonale und kommunale Solidaritätsbeiträge den Solidaritätsbeiträgen des Bundes gleichgestellt werden.</p><p class="Standard_d">Damit wären künftig sämtliche Solidaritätsbeiträge von bis zu 25 000 Franken bei der Berechnung der Einkommenssteuer sowie bei den Leistungen der Sozialhilfe und den Sozialversicherungen nicht mehr zu berücksichtigen. Ausserdem wären sie unpfändbar. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der RK-N für eine entsprechende Änderung des AFZFG. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2024 fest.</p><p class="Standard_d">Für den Bundesrat hat das Thema der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen hohe Priorität. Er hat sich stets für eine umfassende Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Leids eingesetzt. So hat der Bundesrat in der Vergangenheit mehrere Anpassungen des AFZFG im Zusammenhang mit den Solidaritätsbeiträgen unterstützt. Unter anderem die Aufhebung der Frist für die Einreichung eines Gesuchs.&nbsp;</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    26.10.2023 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    26.10.2023 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    30.01.2024 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    30.01.2024 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) (Behandlung von kantonalen und kommunalen Solidaritätsbeiträgen gemäss AFZFG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
    25.09.2024 2 Zustimmung
    27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Hilfe für Opfer von Zwangsmassnahmen verbessern</strong><br><strong>Der Nationalrat will die Hilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen verbessern. Erhalten diese Personen neben Solidaritätsbeiträgen des Bundes auch solche von Kantonen oder Gemeinden, soll künftig auch der Erhalt dieser Gelder nicht zu einer Kürzung von allfälligen Überbrückungs- oder Ergänzungsleistungen führen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hat am Dienstag einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) zugestimmt. Darin soll künftig festgehalten werden, dass für kantonale oder kommunale Solidaritätsbeiträge dasselbe gilt wie für Bundesbeiträge: Sie haben den Charakter von Genugtuungen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schreibt, dass damit diese Gelder primär für die Befriedigung besonderer persönlicher Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Der Solidaritätsbeitrag unterliege somit nicht der Einkommenssteuer, sei unpfändbar und dürfe auch nicht bei der Berechnung von Sozialhilfe-, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 25.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Hilfe für Opfer von Zwangsmassnahmen verbessern</strong><br><strong>Die Hilfe für die Opfer von Zwangsmassnahmen in der Schweiz soll verbessert werden. Erhalten diese Menschen neben Solidaritätsbeiträgen des Bundes auch solche von Kantonen oder Gemeinden, soll künftig auch der Erhalt dieser Gelder nicht zu einer Kürzung von allfälligen Überbrückungs- oder Ergänzungsleistungen führen.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einstimmig einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) zugestimmt. Darin soll künftig festgehalten werden, dass für kantonale oder kommunale Solidaritätsbeiträge dasselbe gilt wie für Bundesbeiträge: Sie haben den Charakter von Genugtuungen.</p><p class="Standard_d">"Die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen hat in den vergangenen Jahren zurecht viel Aufmerksamkeit bekommen", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der Rechtskommission (RK-S). Das Gesetz weise eine Lücke auf. Diese gelte es jetzt zu schliessen.</p>
Updated
15.05.2025 13:23

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