Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Digitalisierung des Visumverfahrens. Genehmigung und Umsetzung

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ID
20240087
Title
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Digitalisierung des Visumverfahrens. Genehmigung und Umsetzung
Description
Notenaustausch vom 13. Dezember 2023 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2017/2226, (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.11.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Digitalisierung von Schengen-Visumanträgen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Künftig müssen Schengen-Visumanträge in digitaler Form auf einer europäischen Plattform eingereicht werden. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Modernisierung und passt ihr nationales Recht entsprechend an. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 die Botschaft zur Digitalisierung von Schengen-Visa verabschiedet.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Die EU hat am 13. November 2023 eine Verordnung über die Einreichung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt (90 Tage) im Schengen-Raum verabschiedet. Gemäss dieser neuen Verordnung sind Schengen-Visumanträge über eine noch zu entwickelnde elektronische EU-Plattform einzureichen. Visa werden künftig in digitaler Form ausgestellt. Diese digitalen Visa werden die Visummarke in Papierform ablösen.</p><p class="Standard_d">Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands bedürfen einer Umsetzung in schweizerisches Recht, damit sie anwendbar sind. Dies setzt eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) voraus. Die Änderungen betreffen insbesondere Bestimmungen über die künftige Plattform, den Inhalt des nationalen Visumsystems und die Übertragung neuer Aufgaben wie die Überprüfung der Reisedokumente an beauftragte Dritte.</p><p class="Standard_d">Die digitale Bearbeitung der Visumanträge wird einheitliche Prozesse, vereinfachte Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Schengen-Staaten ermöglichen. Es sind jedoch Ausnahmen von der Nutzung der EU-Plattform vorgesehen, beispielsweise wenn besondere humanitäre Gründe vorliegen oder der Zugang zum Internet erschwert ist. Der Bundesrat wird diese Ausnahmen auf Verordnungsstufe festlegen.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage wurde bis am 22. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die neue EU-Visumantragsplattform. Deren Inbetriebnahme ist derzeit für Januar 2028 geplant. Die Schweiz wird sich frühestens zu diesem Zeitpunkt an die Plattform anbinden.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Änderung des Visumformats</p><p class="Standard_d">Damit Visa in digitaler Form ausgestellt werden können, ist das Visumformat neu zu definieren. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 auch eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Die VEV hält fest, dass parallel zur Visummarke in Papierform auch ein digitales Visum in Form eines Strichcodes möglich ist. Die Digitalisierung des Visumverfahrens betrifft nicht nur Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum, die über die EU-Plattform beantragt werden, sondern auch nationale Visa.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Notenaustausch vom 13. Dezember 2023 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2017/2226, (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. November 2024 zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.09.2025 2 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 09.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament bewilligt digitalisierte Visumsanträge für Schengen-Raum</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Visumsanträge für den Schengen-Raum, zu dem die Schweiz gehört, sollen künftig digital eingereicht werden. Das Parlament ist damit einverstanden, das Schweizer Recht entsprechend anzupassen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 36 zu 7 Stimmen sagte der Ständerat am Dienstag Ja zur Vorlage, die Anpassungen im Ausländergesetz vorsieht. Betroffen sind Visa für Aufenthalte bis neunzig Tage. Der Nationalrat hatte diese bereits gutgeheissen; sie ist bereit für die Schlussabstimmung. Die Schweiz wird sich frühestens 2030 an die Visa-Plattform anschliessen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission begrüsste die Vorlage. Sie bringe mehr Effizienz und Vereinfachungen für Reisende und Behörden. Visa würden über die Plattform nur noch digital ausgestellt, sagte Kommissionssprecherin Marianne Binder (Mitte/AG). Das verringere das Risiko für Fälschungen und Betrüge. Analoge Lösungen würden aber dennoch möglich.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Sprecher Pirmin Schwander (SVP/SZ) störte es, dass Dritte ermächtigt werden sollen, Anträge und eingereichte Dokumente zu prüfen. Was bei der Schweizer E-ID abgelehnt worden sei, werde hier eingeführt. Die Schweiz könne hier eigene Regeln treffen.</p><p class="Standard_d">Damit die Schweiz die Umstellung mitmachen kann, muss das Ausländergesetz angepasst werden. Weitere Regeln will der Bundesrat auf Verordnungsstufe schaffen. Gedacht wird dabei an Visa aus humanitären Gründen oder von Visa für Menschen mit erschwertem Zugang zum Internet.</p><p class="Standard_d">Die eingeplanten Gesamtkosten für die Anpassung und Anbindung des Schweizer Visainformationssystems belaufen sich laut der Botschaft des Bundesrates auf 8,2 Millionen Franken. Später ist mit jährlichen Betriebskosten von 0,4 Millionen Franken zu rechnen.</p>
Updated
08.10.2025 09:32

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