Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss

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ID
20240095
Title
Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss
Description
Botschaft vom 13. Dezember 2024 zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2024</strong></h2><h2 class="Titel_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. Mit dieser Vorlage erfüllt der Bundesrat eine Motion des Parlaments.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Der Bund soll zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser darf die Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten ist.</p><p class="Standard_d">Mit dieser Massnahme soll der Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt werden. Heute sind rund 15 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erbebenschäden versichert. Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung fallen mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsinstrument keine Prämienzahlungen an. Ein Beitrag muss nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung wurde die finanzielle Beteiligung von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern an Gebäudeschäden, die durch ein Erdbeben verursacht wurden, mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritisiert wurde eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens. Der Bundesrat hat bereits bei Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse im August entschieden, auf diese Kompetenz zu verzichten und damit auf die Kritik in der Vernehmlassung einzugehen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. Dezember 2024 zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.2025 2 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will keine Vorsorgelösung im Falle schwerer Erdbeben</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig nicht solidarisch für Schäden an Gebäuden nach einem schweren Erdbeben aufkommen. Der Ständerat hat eine Versicherungslösung des Bundesrates abgelehnt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich eine knappe Mehrheit am Dienstag gegen eine Verfassungsänderung für eine Bundeskompetenz im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben aus. Der Ständerat folgt damit dem Vorschlag der zuständigen Kommission. Die Vorlage geht nun weiter in den Nationalrat.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, mit einer neu geschaffenen Verfassungsbestimmung dem Bund die Kompetenz zu übertragen, finanziell für den Fall eines schweren Erdbebens vorzusorgen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden würden in einem solchen Fall dazu verpflichtet, einen Betrag von höchstens 0,7 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes einzubringen, um Betroffene zu entschädigen und einen raschen Wiederaufbau zu ermöglichen.</p><p class="Standard_d">Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspreche der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten sei.</p><p class="Standard_d">Beim Vorschlag des Bundesrates würden im Gegensatz zu einer Versicherungslösung keine Prämienzahlungen anfallen. Ein Beitrag müsste nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Hoher administrativer Aufwand</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit des Ständerates lehnte einen solchen staatlichen Eingriff jedoch ab. "Wer will, kann sich heute bereits absichern. Es braucht keine schweizweite Zwangslösung", sagte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG). Sie findet, Immobilien-Eigentümer seien selbst in der Lage, abzuschätzen, ob sie sich absichern müssen.</p><p class="Standard_d">Hinzu komme, dass der Bund im Ernstfall das Geld erst eintreiben müsste. "Auf lange Zeit haben wir kein Geld, aber einen enormen administrativen Aufwand", sagte Thierry Burkart (FDP/AG). "Nicht alle können die Summe liquide zur Verfügung stellen."</p><p class="Standard_d">Weiter sei bei einem schweren Erdbeben die Solidarität der gesamten Gesellschaft gefragt. "Echte Solidarität entsteht genau dann, wenn riesige Katastrophen passieren", so Jakob Stark (SVP/TG). Die Belastung solle nicht nur von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern getragen werden.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Staat soll vorsorgen</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit wollte auf die Vorlage eintreten. Zum Thema der Solidarität brachte Beat Rieder (Mitte/VS) den Bergsturz von Blatten VS ins Spiel: "Solidarität kann bei einem kleinen Ereignis sehr viel decken, aber nicht bei einer Grossstadt."</p><p class="Standard_d">"Der Staat hat die Verantwortung, die rechtsstaatlichen Prozesse vorzubereiten, wenn er eine Situation vorausschauen kann", sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). "Vorsorge ist besser als Nachsorge", ergänzte Maya Graf (Grüne/BL). "Müssen wir nachsorgen, geht es viel zu lange, bis wir dann eine Bundeskompetenz hätten." Bei einem Erdbeben in einem grossen Ballungszentrum stünde die Schweiz still, sagte sie.</p><p class="Standard_d">Mit dem Vorschlag des Bundesrates würde ein solidarisches und effektives Instrument geschaffen, um im Schadensfall zügig die notwendigen Mittel bereitzustellen und die Kantone bei der Schadensbewältigung zu unterstützen, so die Minderheit.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nur wenige Gebäude versichert</p><p class="Standard_d">Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und den Ergebnissen der neueren Forschung hält der Bundesrat fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet der Schweiz ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.</p><p class="Standard_d">Modellrechnungen des Schweizerischen Erdbebendienstes ergaben, dass bei einer Wiederholung des katastrophalen Basler Bebens im Jahre 1356 mit einer Magnitude von 6,6 in der Schweiz mit etwa 3000 Toten und Gebäudeschäden im Umfang von ungefähr 45 Milliarden Franken zu rechnen wäre. Die grössten finanziellen Verluste wegen Schäden wären demnach in den Kantonen Bern, Wallis, Zürich, Waadt und Basel-Stadt zu erwarten.</p><p class="Standard_d">In der Schweiz existiert derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Nur ein Bruchteil der Gebäude ist heute gegen Erdbebenschäden versichert. Ende 2024 waren nach Angaben des Bundesrates rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert.</p><p class="Standard_d">Bereits mehrere Versuche, eine landesweite Erdbebenversicherung durchzusetzen, scheiterten im Bundeshaus. So wurde beispielsweise 2016 eine baselstädtische Standesinitiative für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene abgelehnt. Auch Vorschläge für interkantonale Konkordate fanden bislang keine Mehrheit.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
17.12.2025 10:22

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