Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung

Details

ID
20250024
Title
Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung
Description
Botschaft vom 12. Februar 2025 zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Kriegsmaterialgesetz: Botschaft zur Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Mit der Vorlage soll dem Bundesrat neu die Kompetenz eingeräumt werden, im Falle ausserordentlicher Umstände und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Abweichungskompetenz soll dem Bundesrat einen Handlungsspielraum bieten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde geopolitische Gegebenheiten anpassen zu können. Dies würde es ermöglichen, die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren. Zudem liesse sich dadurch eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wird die Motion&nbsp;23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) vom 11.&nbsp;Mai&nbsp;2023 erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ergebnisse der Vernehmlassung</p><p class="Standard_d">Den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung, die vom 15.&nbsp;Mai bis 4.&nbsp;September&nbsp;2024 stattfand, hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die Änderungsvorlage wird mehrheitlich unterstützt, allerdings sind die Positionen der Behörden und Organisationen, die sich dafür bzw. dagegen ausgesprochen haben, diametral entgegengesetzt.</p><p class="Standard_d">Ausgehend von dieser Feststellung überweist der Bundesrat die Botschaft ohne Variante an die eidgenössischen Räte und unterbreitet die Änderungsvorlage somit in der von der SiK-S in ihrer Motion beantragten Version. Diese entspricht wortwörtlich dem im März&nbsp;2021 vom Bundesrat zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) formulierten Gegenvorschlag.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Handlungsspielraum bei Einhaltung der internationalen Verpflichtungen</p><p class="Standard_d">Die dem Bundesrat im Rahmen dieser KMG-Revision eingeräumte neue Kompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, um im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zulieferbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, die Ausfuhr bestimmter Einzelteile und Baugruppen aufrechtzuerhalten. So wäre die Schweiz auch in der Lage, die Rechtssicherheit von Offset-Geschäften im Zusammenhang mit Käufen von Rüstungsgütern der Schweizer Armee zu verbessern.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wäre weiterhin gehalten, die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz zu wahren und ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Verpflichtungen beinhalten insbesondere den Vertrag über den Waffenhandel, das Neutralitätsrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zeitlich befristete Abweichung und Einbezug des Parlaments</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat dürfte nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen. Sollte die Abweichungskompetenz zur Anwendung kommen, wird auch das Parlament einbezogen, sodass es seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen kann.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Februar 2025 zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.12.2025 1 Abweichung
    04.12.2025 2 Zustimmung
    19.12.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.12.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will mit lockeren Exportregeln der Rüstungsbranche helfen</strong><br><strong>Die Schweizer Rüstungsindustrie soll beim Export von Kriegsmaterial künftig weniger strenge Regeln befolgen müssen. Ausfuhren in kriegsführende Nato-Staaten und die Weitergabe von exportierten Gütern sollen grundsätzlich möglich sein. Das hat der Ständerat beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Er hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes gutgeheissen - in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Lockerung beantragt hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S), sie wich vom Vorschlag des Bundesrats ab und ging weiter als dieser.</p><p class="Standard_d">Gemäss Beschluss der kleinen Kammer sollen Kriegsmaterialexporte in Nato-Staaten grundsätzlich erlaubt werden. Der Bundesrat könnte Exporte in diese Länder nur ablehnen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz eine Ablehnung erfordern. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Diese Hürde soll fallen.</p><p class="Standard_d">Bei den aktuell 25 Ländern - darunter ein Grossteil der Nato-Staaten sowie Argentinien, Australien, Irland, Japan, Neuseeland und Österreich -, die künftig ohne Auflagen beliefert werden sollen, handle es sich um Rechtsstaaten, welche dieselben internationalen Verpflichtungen zur Kontrolle von Rüstungshandel eingegangen seien wie die Schweiz, hielt Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) als Kommissionssprecherin fest. 2024 gingen sogar 92 Prozent der Schweizer Rüstungsexporte in diese Länder.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Gefesselte" Rüstungsindustrie</p><p class="Standard_d">Für eine Lockerung der Exportbestimmungen waren die bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräte. Sie verwiesen auf die kriselnde einheimische Rüstungsindustrie. Die Schweizer Rüstungsexporte gingen 2023 um 27 Prozent zurück, und 2024 um weitere 5 Prozent. Mit der Flexibilisierung liesse sich eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Geschehe nichts, gehe die hiesige Rüstungswirtschaft unter, warnte Josef Dittli (FDP/UR). "Damit würde vor allem unsere Armee geschwächt." Deren Aufträge alleine reichten der Branche nicht, um ihre Geschäfte rentabel zu führen. Die Branche brauche Exporte.</p><p class="Standard_d">Das Kriegsmaterialgesetz zu verschärfen, sei rückblickend gesehen "ein Riesenfehler" gewesen, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Die starren Fesseln müssten wieder ein bisschen aufgelockert werden. "Wir müssen unsere Sicherheit einigermassen gewährleisten, indem wir die einheimische Rüstungsindustrie stärken."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ethik versus Wirtschaft</p><p class="Standard_d">Neu sollen Länder das erhaltene Kriegsmaterial ohne Zustimmung der Schweiz auch an ein anderes Land weitergeben können. Die kleine Kammer nahm einen entsprechenden Einzelantrag von Thierry Burkart (FDP/AG) an - mit 29 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Heute muss der Bundesrat solche Gesuche mit Verweis auf geltendes Recht ablehnen, was im Ausland regelmässig für Kritik sorgt.</p><p class="Standard_d">"Das Label 'Made in Switzerland' darf nicht zu einem Malus werden", warb Fabio Regazzi (Mitte/TI) für Burkarts Antrag. Der Antragsteller räumte ein, dass bei einer Wiederausfuhr nicht ausgeschlossen werden könne, dass Schweizer Rüstungsgüter in Einzelfällen auch in problematischen Konflikten eingesetzt werden könnten. "Ich hoffe aber, immer zur Verteidigung des Guten."</p><p class="Standard_d">Werner Salzmann (SVP/BE) sprach von einem "Balanceakt zwischen einer ethischen und einer wirtschaftlichen Verantwortung". Die Mehrheit der kleinen Kammer gewichtete Zweiteres höher. Es gehe darum, das Vertrauen in die Schweiz als verlässlichen Partner und Standort wiederherzustellen, hiess es.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wir verlieren jegliches Mass"</p><p class="Standard_d">Die fast dreistündige Debatte zur Vorlage war zuweilen emotional. Insbesondere die Gegnerinnen und Gegner der Lockerung - die links-grünen Mitglieder der kleinen Kammer - gaben zu bedenken, dass mehrere Grenzen überschritten würden. "Wir verlieren jegliches Mass", kritisierte Mathias Zopfi (Grüne/GL).</p><p class="Standard_d">"Mit der Revision wäre es nicht mehr möglich, zu kontrollieren, in welchem Kriegsgebiet welche Schweizer Rüstungsgüter auftauchen", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Die Mehrheit unterwandere mit ihren Beschlüssen die Neutralität, ohne das Volk zu fragen.</p><p class="Standard_d">"Sie wollen nicht mehr hinschauen, was hinter der Grenze passiert", warnte Franziska Roth (SP/SO) die bürgerliche Mehrheit. "Export-Staaten könnten Russland und Israel beliefern." Vergeblich warb Roth für einen Kompromissvorschlag. Demnach hätten Kriegsmaterialexporte bewilligt werden können in Länder wie die Ukraine, die sich gegen eine völkerrechtswidrige Aggression gemäss Uno-Charta verteidigen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 02.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Bürgerliche Allianz im Nationalrat will mehr Waffenexporte zulassen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Bern (sda) - Schweizer Rüstungsbetriebe sollen künftig auch Kriegsmaterial an Länder liefern können, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden. Auch die Weitergabe von Waffen soll grundsätzlich möglich sein. Das hat der Nationalrat beschlossen. Die Ratslinke ist empört.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 120 zu 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Dienstag mehrere Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes in der Gesamtabstimmung gut. Ausgearbeitet hatte diese eine Allianz von SVP, Mitte und FDP in der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N). Die gleiche bürgerliche Mehrheit im Rat übernahm nun die Vorschläge der Kommission.</p><p class="Standard_d">Beim Kauf von Rüstungsgütern in der Schweiz soll eine Gruppe von 25 westlichen Ländern deutlich mehr Freiheit haben als heute. Selbst wenn sie in einen Krieg verwickelt sind, soll die Schweiz diese Länder beliefern dürfen. Ausgeschlossen sein sollen nur Lieferungen in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Und der Bundesrat soll ein Vetorecht erhalten - zum Beispiel, wenn er die Neutralität gefährdet sieht.</p><p class="Standard_d">Auch bei der Wiederausfuhr von Waffen sollen mildere Regeln gelten. Im Grundsatz sollen alle Länder künftig in der Schweiz gekaufte Rüstungsgüter frei weitergeben können. Allerdings kann der Bundesrat auch hier eine Garantie verlangen, dass das Rüstungsmaterial im Käuferland bleibt - immer dann, wenn er Bedenken hat wegen der Neutralität oder den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bürgerliche argumentieren mit Verteidigungsfähigkeit</p><p class="Standard_d">Die Befürwortenden führten als Hauptgrund für die geplanten Lockerungen sicherheitspolitische Überlegungen ins Feld. Thomas Hurter (SVP/SH) argumentierte, dass mit der "Lex Verteidigungsfähigkeit" die Schweizer Armee gestärkt werde. Es brauche eine funktionierende Rüstungsindustrie. Heute würden viele Staaten Schweizer Rüstungsfirmen meiden.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz habe in den vergangenen drei Jahren - nachdem weitgehende Lockerungen der Exportregeln abgelehnt worden waren - einen Teil ihrer unverzichtbaren Rüstungsindustrie, wertvolles Knowhow und unzählige Arbeitsplätze verloren, hielt Heinz Theiler (FDP/SZ) fest. Bei der neuen Regelung gehe es nicht um blinde Exporte, sondern um die Wahrung der bewaffneten Neutralität.</p><p class="Standard_d">"Eine heimische Rüstungsindustrie kann nur existieren, wenn sie auch exportieren kann, namentlich in unsere Nachbarstaaten, in Staaten, die mit uns befreundet sind, und in Staaten, die ein ähnliches Exportkontrollregime wie wir kennen", sagte Reto Nause (Mitte/BE). Heute sei das Schweizer Kriegsmaterialgesetz das restriktivste in Europa.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Linkes Bündnis will Lockerungen bekämpfen</p><p class="Standard_d">Während die Bürgerlichen der kriselnden Schweizer Rüstungsindustrie helfen wollen, sieht die Linke rote Linien überschritten. Die Lockerung der Waffenexportregeln verletze Neutralitätsrecht, machten Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen in der grossen Kammer geltend. Die Vorlage gefährde die Glaubwürdigkeit der Schweiz.</p><p class="Standard_d">In Zukunft wären direkte und indirekte Exporte von Waffen auch in Länder möglich, die sich im Bürgerkrieg befinden, kritisierten die Gegnerinnen und Gegner. Ebenso möglich wären Weitergaben an Unrechtsstaaten, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden und welche Waffen gegen die eigene Bevölkerung einsetzen.</p><p class="Standard_d">Gleichzeitig wäre es weiterhin verboten, Waffen in die Ukraine zu liefern, obwohl die Revision ursprünglich mit dem russischen Angriff auf die Ukraine begründet worden sei. "Es geht hier um eine 'Lex Rüstungsindustrie', die der Ukraine nicht hilft", sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).</p><p class="Standard_d">Die Regelung stehe im Widerspruch zu den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz und schade der Förderung von Frieden und den Menschenrechten. Priska Seiler Graf (SP/ZH) kündigte bereits an, dass ein breites linkes Bündnis das Referendum gegen die Aufweichung des Kriegsmaterialgesetzes ergreifen werde.<br>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Vom Parlament beschlossene Waffenexportlockerungen sind umstritten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die bürgerliche Mehrheit im Parlament eilt der Schweizer Rüstungsindustrie zu Hilfe. Sie will die Regeln für Waffenexporte lockern. Die Linke will dies nicht hinnehmen und wird das Referendum gegen die Vorlage ergreifen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Politik ringt seit Jahren um eine mehrheitsfähige Lösung, um die Regeln im Kriegsmaterialgesetz zu lockern. Darüber hinaus gibt es Diskussionen um die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen. Angestossen wurden diese durch Gesuche von EU-Staaten, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine Schweizer Rüstungsgüter weiterreichen wollten. Der Bundesrat lehnte diese Gesuche mit Verweis auf das geltende Schweizer Recht ab.</p><p class="Standard_d">Heute ist es nämlich verboten, Schweizer Kriegsmaterial in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine ist die Schweizer Rüstungsindustrie wegen ihrer strengen Exportregeln unattraktiv und deswegen unter Druck. Das soll sich nun ändern. Schweizer Rüstungsbetriebe sollen beim Export ihrer Güter weniger strenge Regeln befolgen müssen.</p><p class="Standard_d">Rettungsversuch für Rüstungsindustrie</p><p class="Standard_d">Eine Allianz von SVP, Mitte und FDP hatte im Vorfeld der Wintersession in der zuständigen Nationalratskommission einen Kompromiss geschmiedet. Dieser fand diese Woche in beiden Parlamentskammern eine deutliche Mehrheit. Der Ständerat bereinigte am Donnerstag die von Pro- und Kontra-Seite als "Lex Rüstungsindustrie" bezeichnete Vorlage. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen zum Ende der Wintersession.</p><p class="Standard_d">Gemäss der nun gezimmerten Vorlage sollen Schweizer Rüstungsbetriebe künftig auch Kriegsmaterial an 25 westliche Länder liefern können, wenn sich diese in einem bewaffneten Konflikt befinden. Auch die Weitergabe von Waffen soll grundsätzlich möglich sein. Der Bundesrat soll ein Vetorecht erhalten - zum Beispiel, wenn er die Neutralität oder die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz gefährdet sieht.</p><p class="Standard_d">Ähnliche Lockerungen standen vor wenigen Jahren schon einmal zur Diskussion. Unter dem Druck der sogenannten Korrektur-Initiative verzichtete das Parlament schliesslich auf weitgehende Lockerungen der Waffenexportregeln. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Geänderte geopolitische Lage</p><p class="Standard_d">Seither hat sich die geopolitische Lage verschärft. Gleichzeitig bangt die Schweizer Rüstungsindustrie um Aufträge aus dem Ausland. Für die Bürgerlichen ist das Grund genug, vorwärtszumachen. Mit den Lockerungen der Waffenexportregeln werde die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gestärkt, wiederholte Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) im Ständerat zum Ende der Debatten das Kernargument der Befürwortenden.</p><p class="Standard_d">"Die Erlangung der Verteidigungsfähigkeit bedeutet, dass wir unsere eigene Rüstungsindustrie stärken und dafür sorgen, dass unsere Armee die notwendigen Mittel für die Verteidigung unseres Landes erhält." Eine heimische Rüstungsindustrie könne nur existieren, wenn sie auch exportieren könne, und dies in Staaten, die ein ähnliches Exportkontrollregime kennen wie unser Land. Heute sei das Schweizer Kriegsmaterialgesetz das wohl restriktivste in Europa.</p><p class="Standard_d">Länder, die systematisch Menschenrechte verletzen oder deren Exporte mit hohem Risiko von Missbrauch oder unerwünschter Weitergabe verbunden sind, sollen auch künftig ausgeschlossen sein. Damit liege nun eine gute, eine ausgewogene Lösung vor, sagte Häberli-Koller. "Die Revision schafft verlässliche, realistische und international anschlussfähige Regeln, die verständlich und umsetzbar sind."</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verhärtete Fronten</p><p class="Standard_d">Das sieht die Linke fundamental anders. Mit den neuen Bestimmungen sei die Schweiz nicht mehr neutral, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Er verwies auf die neue Bestimmung, wonach in Zukunft direkte und indirekte Exporte von Waffen auch in Länder möglich wären, die sich im Bürgerkrieg befinden. An die Adresse der Bürgerlichen hielt Jositsch fest: "Sagen Sie doch einfach, wir exportieren, wenn wir wollen, und geben damit alles auf, was wir bis jetzt gewahrt haben."</p><p class="Standard_d">Weiterer Kritikpunkt der Gegner: Auch mit der Reform wäre es weiterhin verboten, Waffen in die Ukraine zu liefern. Wenn zum Beispiel Deutschland in Zukunft von der Schweiz Kriegsmaterial beziehen möchte und bereits klar ist, dass dieses Material anschliessend in die Ukraine oder in ein anderes zu jener Zeit bestehendes Kriegsland geliefert wird, müsste der Bundesrat einschreiten.</p><p class="Standard_d">"Jetzt, nach endlosen Debatten, lockern wir diese Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes wieder, aber ausgerechnet die Ukraine, die unsere Hilfe wirklich nötig hätte, lassen wir irgendwo im Regen stehen", gab Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) zu bedenken. Ihr Votum zeigte, dass sich teilweise auch bürgerliche Politikerinnen und Politiker in einem Dilemma befinden. "Dieses Dilemma müssen wir aushalten, sonst opfern wir das Prinzip der bewaffneten Neutralität", sagte Thierry Burkart (FDP/AG).</p><p class="Standard_d">Diese Voten im Parlament zeigten einmal mehr: Die Fronten beim Thema Waffenexporte sind klar und verhärtet. Das dürfte sich auch im Abstimmungskampf zeigen. Eine breite linke Allianz wird das Referendum gegen die Lockerungen der Ausfuhrregeln ergreifen. Daher dürfte im nächsten Sommer oder Herbst das Stimmvolk über die Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes entscheiden.</p>
Updated
08.01.2026 07:44

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