Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung). Übernahme und Umsetzung sowie Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung

Details

ID
20250032
Title
Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung). Übernahme und Umsetzung sowie Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung
Description
Notenaustausch vom 28. Juni 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum angepassten Schengener Grenzkodex</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen, hat die EU den Schengener Grenzkodex angepasst. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Harmonisierung. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Nach einem Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zu den entsprechenden rechtlichen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Die neue EU-Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zudem führt sie aufgrund der gesammelten Erfahrungen während der Corona-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit ein. Für diese Fälle sieht sie die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weiterer Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vor.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neues Überstellungsverfahren</p><p class="Standard_d">Weiter führt die neue EU-Verordnung ein neues Überstellungsverfahren zur Eindämmung von Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums als Alternative zu Binnengrenzkontrollen ein. Damit können Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter an den Schengen-Staat überstellen, aus dem sie eingereist sind. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, sind von diesem Verfahren explizit ausgenommen.</p><p class="Standard_d">Einige Bestimmungen dieser Schengen-Weiterentwicklung müssen in Schweizer Recht umgesetzt werden, damit sie anwendbar sind. Die Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) betreffen insbesondere Bestimmungen zum Grenzübertritt, zur Grenzkontrolle und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Ferner wird das neue Überstellungsverfahren von Ausländerinnen und Ausländern ins AIG aufgenommen. Zudem soll der Bundesrat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen anordnen können.</p><p class="Standard_d">Das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen bleibt im Grundsatz gleich. Zudem führt die Schweiz wie bis anhin Zollkontrollen durch.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Konsultation erleichtert</p><p class="Standard_d">Schliesslich schlägt der Bundesrat eine von der Schengen-Weiterentwicklung unabhängige Anpassung des AIG vor. Damit erhält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Zugriff auf das neue nationale Reisegenehmigungssystem ETIAS. Das erleichtert den internen Konsultationsprozess bei der Erteilung von ETIAS-Reisegenehmigungen.</p><p class="Standard_d">Nachdem die EU am 13. Juni 2024 eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) verabschiedet hatte, eröffnete der Bundesrat am 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zur Anpassung des nationalen Rechts. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauerte bis zum 17. Oktober 2024. Die Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet grundsätzlich die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung. Sämtliche Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, stimmen der Vorlage zu.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Notenaustausch vom 28. Juni 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. März 2025 zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2025 1 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Zugriff auf das nationale Reiseinformations- und Genehmigungssystem)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.09.2025 1 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Redaktionelle Anpassungen betreffend Schengener Grenzkodex)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.09.2025 1 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat stellt sich hinter neue EU-Regeln für Schengen-Staaten</strong><br><strong>Innerhalb des Schengenraums sollen die Vorschriften an den Aussen- und Binnengrenzen einheitlich angewandt werden. Der Ständerat hat die nötigen Anpassungen im Schweizer Recht gutgeheissen.</strong></p><p class="Standard_d">Gegen die dreiteilige Vorlage sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter der SVP im Ständerat aus. Bei den bisher mehr als 150 Verbesserungen an den Bestimmungen zu Schengen sei nichts besser geworden, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ) dazu. Er sehe in der Vorlage keinen Mehrwert.</p><p class="Standard_d">Nun hat der Nationalrat darüber zu entscheiden. Die Änderungen sind nach Angaben des Bundesrates auf eine Neuerung des Schengener Grenzkodexes durch die EU zurückzuführen. Die Schweiz beteiligt sich als Schengen-Staat an dieser Harmonisierung.</p><p class="Standard_d">Die neue EU-Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zudem bringt sie aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.</p><p class="Standard_d">Mit einer weiteren Anpassung sollen Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter in andere Schengen-Staaten zurückführen können. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, seien davon explizit ausgeschlossen, sagte Justizminister Beat Jans im Rat.</p><p class="Standard_d">In den letzten Jahren wurden vermehrt Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt, etwa von Deutschland. Davon ist auch die Grenze zur Schweiz betroffen. Das Schweizer Verfahren für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bleibe gleich, schrieb der Bundesrat. Zudem führe die Schweiz wie bisher Zollkontrollen durch.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Rechts befürwortete laut Mitteilung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Schweiz übernimmt Änderungen an Schengener Grenzkodex</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament ist einverstanden mit neuen Regeln für die Schengen-Staaten. Die Bestimmungen sollen die einheitliche Anwendung der Schengen-Regeln an den Aussen- und Binnengrenzen sicherstellen. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat einer entsprechenden dreiteiligen Vorlage zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Den ersten der drei Bundesbeschlüsse nahm die grosse Kammer mit 105 zu 66 Stimmen bei 24 Enthaltungen an, die beiden anderen mit 129 zu 65 Stimmen und 130 zu 66 Stimmen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">Die SVP stellte sich gegen die Vorlage Sie beantragte erfolglos Nichteintreten auf den ersten Bundesbeschluss. In der Praxis funktioniere das Schengen/Dublin-System nicht, sagte Pascal Schmid (SVP/TG). Er forderte stattdessen Grenzkontrollen. In der Gesamtabstimmung über den ersten Bundesbeschluss enthielt sich zudem die Fraktion der Grünen.</p><p class="Standard_d">Ins Schweizer Recht übernommen werden unter anderem Präzisierungen der Voraussetzungen für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Ausserdem sollen es nach Aussage des Bundesrats neue Bestimmungen erleichtern, Personen ohne Aufenthaltsrecht in andere Schengen-Staaten zu überstellen. Geregelt werden - vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Coronapandemie - auch Einreisebeschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.</p><p class="Standard_d">Im Grundsatz bleibe das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen gleich, schrieb der Bundesrat im März bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.</p><p class="Standard_d">Zu entscheiden hatte der Rat auch über eine Reihe von Minderheitsanträgen. Keiner davon fand eine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Die SVP wollte, dass bei sofort vollstreckbaren Wegweisungen auf die Möglichkeit verzichtet wird, eine Frist von weniger als sieben Tagen zu setzen. Justizminister Beat Jans wandte ein, bei der Frist gehe es darum, Flüge oder Papiere für Weggewiesene organisieren zu können.</p><p class="Standard_d">Linke Kommissionsminderheiten wiederum wollten zum einen, dass Beschwerden gegen Überstellungsentscheide aufschiebende Wirkung haben.</p><p class="Standard_d">Zum anderen verlangte die Linke ohne Erfolg Änderungen bei den Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Damit wollten SP und Grüne sicherstellen, dass Fluggesellschaften nicht für den Transport von Personen bestraft werden, die kein Visum haben, jedoch den Flüchtlingsstatus glaubhaft machen können. Bundesrat und Kommissionsmehrheit waren der Ansicht, der Antrag sei nicht umsetzbar.</p>
Updated
08.10.2025 09:43

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