Zivildienstgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20250033
- Title
- Zivildienstgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 19. Februar 2025 zur Änderung des Zivildienstgesetzes
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.02.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes: Der Bundesrat will die hohen Zulassungszahlen senken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes verabschiedet. Er will mit sechs Massnahmen die Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit wird auch der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschafft, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst (Zivildienst) besteht. </strong></p><p class="Standard_d">Die Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) bleiben in absoluten Zahlen hoch (2023: 6754; 2019: 6088). Der Bundesrat erachtet die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee als problematisch. Mit der Gesetzesänderung wird Zulassungsgesuchen entgegengewirkt, die wesentlich durch andere Gründe als Gewissenskonflikte motiviert sind. Es gelten neu höhere Anforderungen für Personen, die einen beträchtlichen Teil des Militärdienstes geleistet haben.</p><p class="Standard_d">Diese Massnahmen waren bereits Teil einer Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes, die in der Schlussabstimmung in der Sommersession 2020 vom Nationalrat knapp abgelehnt worden war. National- und Ständerat nahmen am 29. September 2022 bzw. 6. März 2023 die Motion 22.3055 der SVP-Fraktion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» an.</p><p> </p><p class="Standard_d">Weniger Stellungnahmen als 2018</p><p class="Standard_d">Mit Blick auf das Gesamtergebnis der Vernehmlassung 2024 nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass im Wesentlichen die gleichen zustimmenden oder ablehnenden Argumente wie bei der Vernehmlassung 2018 vorgebracht wurden. Insgesamt gingen jedoch deutlich weniger Stellungnahmen ein, dies insbesondere von Einsatzbetrieben des Zivildienstes.</p><p class="Standard_d">Nach Kenntnisnahme und Beurteilung der befürwortenden und ablehnenden Stellungnahmen sieht der Bundesrat keinen Anlass zu Änderungen an der Vernehmlassungsvorlage und hält an den sechs Massnahmen fest.</p><p> </p><p class="Standard_d">Stärkung der Tatbeweislösung bei Gewissenskonflikten</p><p class="Standard_d">Die seit 2009 geltende Tatbeweislösung ohne Beurteilung des Gewissenskonflikts wird nicht in Frage gestellt. Die Anforderungen werden aber für Personen erhöht, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Militärdienstes geleistet haben. Es soll neu der Grundsatz gelten, dass nach bestandener Rekrutenschule alle Gesuchsteller minimal 150 Zivildiensttage leisten müssen, wobei die Verhältnismässigkeit der Gesamtdauer der Militär- und Zivildienstleistungen bestehen bleibt.</p><p class="Standard_d">Militärdienstpflichtige, die bereits alle Ausbildungstage der Armee geleistet haben, sollen nicht zum Zivildienst zugelassen werden. Damit wird verhindert, dass sie sich einen Vorteil verschaffen können, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt. Neu findet zudem eine Angleichung des Dienstleistungsrhythmus von Militär- und Zivildienst statt. Es gilt eine jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung.</p><p> </p><p class="Standard_d">Finanzielle und personelle Auswirkungen</p><p class="Standard_d">Mit Inkrafttreten der Änderungen des Zivildienstgesetzes per 01.01.2026 wird ein Rückgang der Zulassungen auf 4'000 Personen pro Jahr angenommen. Demzufolge stehen längerfristig weniger Personen und weniger Diensttage für die Einsätze des Zivildienstes zu Gunsten der Gesellschaft zur Verfügung. Mit Blick auf die erforderliche Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht, ist dies aus Sicht des Bundesrates hinzunehmen.</p><p class="Standard_d">Zudem ist mittelfristig mit verminderten Einnahmen des Bundes aus der Abgabe der Einsatzbetriebe und im Ausbildungsbereich mit einer leichten Aufwandreduktion zu rechnen. Die erwartete Reduktion der geleisteten Zivildiensttage wird mittelfristig die Erwerbsersatzordnung und die Militärversicherung entlasten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Die sechs Massnahmen im Überblick</p><p class="Standard_d">1. Mindestanzahl von 150 Diensttagen<br>2. Faktor 1.5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere<br>3. Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern.<br>4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen<br>5. Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung<br>6. Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird</p>
- Objectives
-
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. Februar 2025 zur Änderung des Zivildienstgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.06.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf 24.09.2025 2 Zustimmung 26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Wechsel von der Armee zum Zivildienst erschweren</strong><br><strong>Der Nationalrat will es Wehrpflichtigen erschweren, ihren Dienst statt bei der Armee im Zivildienst zu leisten. Er hat sich hinter umstrittene Vorschläge des Bundesrates gestellt, die der Armee zu mehr Personal verhelfen sollen. Ein Referendum steht bereits im Raum.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hiess am Mittwoch das geänderte Zivildienstgesetz mit 119 zu 73 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Die Ja-Stimmen kamen von SVP, FDP und Mitte-Partei, die Nein-Stimmen von SP, Grünen, GLP und EVP.</p><p class="Standard_d">Zwischen Armee und Zivildienst gebe es keine Wahlfreiheit, argumentierte die Mehrheit. Der Zivildienst solle wieder zur verfassungsmässigen Sonderlösung für Dienstpflichtige mit Gewissenskonflikt werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Neue Herausforderungen</p><p class="Standard_d">Nur ein echter Gewissenskonflikt, aber nicht persönliche Neigungen solle über den Zugang zum Zivildienst entscheiden, sagte Martin Candinas (Mitte/GR). Heinz Theiler (FDP/SZ) warnte, dass die Armee nicht rechtzeitig für neue Herausforderungen bereit sein könnte. "Die Sicherheitslage in Europa hat sich dramatisch verändert."</p><p class="Standard_d">"Schlicht skandalös" nannte Stefanie Heimgartner (SVP/AG) die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst. Die Wehrpflicht solle nicht mehr über den Zivildienst auf bequeme Art umgangen werden können. Sie plädierte für die Wiedereinführung der Gewissensprüfung. "Ein Formular oder ein Tatbeweis reichen nicht aus."</p><p class="Standard_d">Die Minderheit nannte die Vorlage unnötig. Der Zivildienst sei eine sinnvolle Alternative zum Militärdienst, sagte Gerhard Andrey (Grüne/FR). Linda de Ventura (SP/SH) sprach von einem "Frontalangriff" auf den Zivildienst.</p><p class="Standard_d">"Massnahmen mit Strafcharakter" würden der Armee nicht helfen, ergänzte Priska Seiler Graf (SP/ZH). Die Zulassungen zum Zivildienst gefährdeten die Armee nicht. Katja Christ (GLP/BS) gab zu bedenken, dass die Neuerungen junge Männer vermehrt dazu bringen könnte, sich aus dem Dienstpflichtsystem zu verabschieden.</p><p class="Standard_d">Die Minderheit versuchte ohne Erfolg, die Vorlage abzuschwächen. Sie lehnte zum Beispiel eine Zivildienstpflicht von mindestens 150 Tagen ab. Die Bestimmung verstosse das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot. Ein Zivildienst könne bis zu 150 Mal länger sein als der Rest-Dienst in der Armee, sagte Fabian Molina (SP/ZH).</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Erschwerter Ausstieg aus Armee</p><p class="Standard_d">Im Fokus der Vorlage stehen Personen, die erst nach einen erheblichen Teil des Militärdiensts zum Zivildienst wollen. Nicht nur soll der Zivildienst mindestens 150 Tage dauern, sondern der Faktor "1,5 Zivildiensttage pro Militärdiensttag" soll neu auch für Offiziere und Unteroffiziere gelten.</p><p class="Standard_d">Im Zivildienst soll neu eine jährliche Einsatzpflicht gelten. Das ist eine Angleichung des Dienstleistungsrhythmus von Militär- und Zivildienst. Wird ein Gesuch während der Rekrutenschule bewilligt, müssen Zivildienstler ihren langen Einsatz spätestens bis zum Ende des Jahres nach der Zulassung leisten, früher als heute.</p><p class="Standard_d">"Für Arbeitgeber und Dienstpflichtige ist das maximal ungünstig", kritisierte Linda de Ventura (SP/SH). Der Rat wollte aber nichts davon wissen, diese Bestimmung zu streichen oder die Frist bis zum zweiten Jahr nach der Zulassung zu verlängern.</p><p class="Standard_d">Zivildienst-Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Tiermedizinstudium erfordern, will der Nationalrat nicht mehr. Den Antrag von Beat Flach (GLP/AG), diesen Passus zu streichen, lehnte der Rat ab. Und wer seine Ausbildung in der Armee beendet hat, kann nicht mehr zum Zivildienst wechseln.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Neuauflage erneut umstritten</p><p class="Standard_d">Eine ähnliche Vorlage versenkte der Nationalrat im Sommer 2020. Seither nahmen beide Räte eine SVP-Motion an, die zur Neuauflage führte. Widerstand regt sich: Der Schweizerische Zivildienstverband Civiva will ein Referendum ergreifen, sollte der Ständerat dem Nationalrat folgen.</p><p class="Standard_d">Auslöser der Vorlage ist die hohe Zahl der Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst. 2023 leisteten 6754 Wehrpflichtige Zivildienst, 2019 waren es 6088. Als Ziel gesetzt hat der Bundesrat 4000 Zivildienstleistende pro Jahr.</p><p class="Standard_d">Der seit 2009 geltende Tatbeweis für den Wechsel von der Armee zum Zivildienst soll gemäss der Vorlage zwar bleiben. Doch die Gewissensprüfung ist wieder auf dem Tapet: Der Nationalrat lässt vom Bundesrat eine Wiedereinführung prüfen. Gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und EVP nahm er dazu am Mittwoch ein Postulat an.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 24.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte erschweren den Wechsel von der Armee zum Zivildienst</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament erschwert den Wechsel von der Armee in den Zivildienst. Im Auge hat die bürgerliche Mehrheit die Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz. Sie will die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst senken. Ein Referendum ist bereits angekündigt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat verabschiedete die Vorlage am Mittwoch mit 29 zu 11 Stimmen. Die Nein-Stimmen kamen von Vertreterinnen und Vertretern der Linken. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">Die neuen Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass die heute verhältnismässig hohe Zahl der Zulassungen zum Zivildienst sinkt. Damit werde ein Beitrag zur nachhaltigen Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes geleistet, fand die bürgerliche Mehrheit der kleinen Kammer.</p><p> </p><p class="Standard_d">Sechs Massnahmen</p><p class="Standard_d">Im Fokus der Vorlage stehen Personen, die erst nach einem erheblichen Teil des Militärdienstes zum Zivildienst wechseln. Sechs Massnahmen haben die Räte dazu beschlossen. Im Ständerat beantragten SP und Grüne vergeblich die Streichung mehrerer dieser Massnahmen.</p><p class="Standard_d">Neu müssen nach der Rekrutenschule alle Gesuchsteller mindestens 150 Tage Zivildienst leisten. Und wer alle Armee-Ausbildungstage geleistet hat, kann gar nicht mehr in den Zivildienst und damit die Schiesspflicht umgehen können. Und auch für Unteroffiziere und Offiziere soll der Faktor "1,5 Zivildiensttage" pro Militärdiensttag gelten.</p><p class="Standard_d">Weiter besteht ab Zulassung zum Zivildienst eine jährliche Einsatzpflicht. Wird ein Gesuch während der Rekrutenschule bewilligt, müssen Zivis ihren langen Einsatz spätestens bis zum Ende des Jahres nach der Zulassung leisten, früher als heute. Einsätze, die ein begonnenes Human- Zahn-, oder Tiermedizin-Studium erfordern, sind nicht mehr erlaubt.</p><p class="Standard_d">"Damit stehen der Armee mehr Personen zur Verfügung", sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR). Die Mehrheit will Zulassungsgesuchen, die nicht auf Gewissenskonflikten beruhten, entgegenwirken. Der Zivildienst soll wieder zur verfassungsbasierten Sonderlösung für Personen in einer Ausnahmesituation werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Abschreckung vom Zivildienst</p><p class="Standard_d">Mathias Zopfi (Grüne/GL) wehrte sich erfolglos gegen die "kosmetischen Massnahmen", die vom Zivildienst abschreckten, wie er sagte. Würden Gesuche für Wechsel erschwert, würde auf den sogenannten "blauen Weg" ausgewichen. Die Armee habe es in der Hand, sich mit einer besseren Erklärung ihres Zwecks attraktiver zu machen.</p><p class="Standard_d">Franziska Roth (SP/SO) fügte hinzu, der Effektivbestand der Armee sei höher, als gesetzlich vorgegeben. "Das Alimentierungsproblem ist eine frei erfundene Legende." Zivis würden gebraucht, sie leisteten Wertvolles für die Gesellschaft. Ihr Antrag, die Vorlage vom Bundesrat überarbeiten zu lassen, kam nicht durch.</p><p class="Standard_d">"Zivildienst geht immer auf Kosten der Armee", entgegnete Werner Salzmann (SVP/BE). 2030 werde die Armee nicht mehr über genügend Personal verfügen, und schon heute fehlten ihr Fachkräfte. Es brauche die Vorlage als Übergangslösung, bis das neue Dienstmodell für Armee und Sicherheitsdienste stehe.</p><p> </p><p class="Standard_d">Bericht zur Gewissensprüfung bestellt</p><p class="Standard_d">Der Zugang zum Zivildienst für Personen mit Gewissenskonflikten solle möglich bleiben, machten die Befürwortenden geltend. Zurückkommen könnte die Gewissensprüfung. Der Bundesrat muss, im Auftrag des Nationalrates, einen Bericht zur Wiederaufnahme der 2008 abgeschafften Gewissensprüfung verfassen.</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Parlamentsmehrheit hatte die Reform im Frühjahr 2023 mit einer Motion angestossen. Drei Jahre zuvor war eine ähnliche Vorlage am Widerstand des Nationalrats gescheitert. Im Nationalrat waren bei der Neuauflage die Nein-Stimmen zur Vorlage von SP, Grünen, GLP und EVP gekommen.</p><p class="Standard_d">Ein Referendum steht bereits im Raum: Der Zivildienstverband Civiva und die Jungen Grünen haben bereits vor der Schlussabstimmung angekündigt, die Vorlage zu bekämpfen. Unterstützen wollen es auch die Grünen und die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa).</p><p class="Standard_d">Zivis übernähmen wichtige Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen sowie im Natur- und Umweltschutz, schrieben die Jungen Grünen. Civiva nennt die Revision in einer Mitteilung "unnötig und schädlich". Sie schwäche den Zivildienst, ohne die Armee zu stärken.</p>
- Updated
- 08.10.2025 09:22