Militärgesetz, Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und Armeeorganisation. Änderung
Details
- ID
- 20250036
- Title
- Militärgesetz, Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und Armeeorganisation. Änderung
- Description
- Botschaft vom 7. März 2025 zur Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat flexibilisiert Rekrutenschulen und verbessert Digitalisierung der Armee</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zu verschiedenen Änderungen des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, der Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen gutgeheissen. Mit der Vorlage gestaltet er die Rekrutenschule sowie die Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher, verbessert den Schutz der Armee vor der Cyber-Bedrohung und digitalisiert den Austausch zwischen der Armee und ihren Angehörigen. Ausserdem verankert der Bundesrat die Grundzüge von Kompensationsgeschäften im Rahmen von Beschaffungen im Ausland im Militärgesetz. Weiter enthält die Vorlage eine Übergangsbestimmung, die das Überschreiten des vorgegebenen Effektivbestandes der Armee unter bestimmten Umständen vorübergehend erlaubt. </strong></p><p class="Standard_d">Mit diversen Änderungen des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, der Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen geht der Bundesrat die Alimentierungsprobleme mit verschiedenen Massnahmen an und sichert die Armeebestände. Der Stellenwert betreffend die Vereinbarkeit von Militärdienst, Berufs- und Privatleben hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Auch bei den Erwartungen der Angehörigen der Armee sind diese gesellschaftlichen Entwicklungen spürbar und verlangen verschiedene Anpassungen bei den Ausbildungsdiensten, bei der Durchlässigkeit von Dienstgraden, beim Erwerbsersatz, wenn Ausbildungsdienste unterbrochen werden, und bei der Möglichkeit, Rekrutenschulen und Wiederholungskurse flexibler zu absolvieren.</p><p> </p><p class="Standard_d">Erhöhte Flexibilisierung bei Rekrutenschulen und Wiederholungskursen</p><p class="Standard_d">Die Vorlage sieht vor, dass nicht mehr alle Rekrutenschulen 18 Wochen dauern müssen, sondern diese entsprechend den Ausbildungsbedürfnissen der verschiedenen Truppengattungen auch kürzer ausfallen können. Die verbleibenden Ausbildungsdiensttage können entsprechend den Bedürfnissen der Armee und den Angehörigen der Armee flexibler absolviert werden. Die Gesamtdauer der Ausbildungsdiensttage bleibt für eine Mehrheit der Armeeangehörigen unverändert.</p><p> </p><p class="Standard_d">Weitere Digitalisierung der Armee</p><p class="Standard_d">Weitere Änderungen betreffen die Möglichkeiten, sich über die Armee zu informieren. Der elektronische Datenaustausch mit den Angehörigen der Armee muss aktualisiert und den neuesten Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst werden. Dazu werden digitale Informationsplattformen geschaffen. Der Austausch und Schriftverkehr zwischen der Armee und ihren Angehörigen wird längerfristig vollkommen digitalisiert. Damit kann jede und jeder Angehörige der Armee künftig webbasiert via App auf die eigenen Daten zugreifen und diese bearbeiten.</p><p> </p><p class="Standard_d">Besserer Schutz der Armee vor Cyberbedrohung</p><p class="Standard_d">Aufgrund der veränderten Bedrohungslage mit der allgegenwärtigen Cyber-Bedrohung und der gestiegenen hybriden Bedrohung muss das bestehende Instrument der Requisition ergänzt und aktualisiert werden. Bisher konnten nur unbewegliche und bewegliche Sachen (zum Beispiel Fahrzeuge) requiriert werden, wenn dies für die Armee bei einem Aktiv- oder Assistenzdienst notwendig ist. Mit der Änderung des Militärgesetzes können nun auch beherrschbare Naturkräfte (zum Beispiel Strom, Daten und Funkfrequenzen), Immaterialgüter sowie Arbeits- und Dienstleistungen requiriert werden. Zudem sind auch mildere Formen der Requisition wie Nutzungseinschränkungen und -verbote möglich. Solche Einschränkungen werden angemessen entschädigt. Das Verfahren und die Entschädigungsansätze werden in einer Ausführungsverordnung festgelegt. <br><br>Zum Schutz der Lieferketten der Armee und der IKT-Systeme sowie zur Erhaltung der Betriebskontinuität und der Resilienz gegenüber Bedrohungen, können bereits in der normalen Lage ausserhalb eines Armeeeinsatzes angemessene Massnahmen getroffen werden. <br>Schliesslich müssen die Sensoren und Fernmeldeanlagen der Armee im elektromagnetischen Raum angemessen geschützt werden. Nur so können die wichtigen Informationen für die Auftragserfüllung der Armee und weiterer Bundesstellen rechtzeitig beschafft werden.</p><p class="Standard_d">Verankerung der Grundzüge von Kompensationsgeschäften</p><p class="Standard_d">Zudem gibt es Neuerungen betreffend die Regelung von Kompensationsgeschäften. Die Voraussetzungen, die Grenzen und die Kontrolle von Kompensationsgeschäften bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland sind heute nicht formell geregelt. Deren Grundzüge werden im Militärgesetz nun rechtlich verankert. Dazu gehören die Organisation und die Zuständigkeit im Rahmen von Kompensationsgeschäften, das Ziel derselben und die bestmögliche Beachtung eines angemessenen sprachregionalen Verteilschlüssels. Zudem wird definiert, ab welchem finanziellen Schwellenwert und in welcher Höhe Kompensationsverpflichtungen bei Rüstungsbeschaffungen einzugehen sind.</p><p class="Standard_d">Vorübergehende Überschreitung des Effektivbestandes der Armee</p><p class="Standard_d">Die Revision enthält zudem eine Übergangsbestimmung, die es dem Bundesrat erlaubt, den Effektivbestand der Armee während längstens fünf Jahren zu überschreiten. Dies, um den Erfordernissen der aktuellen Bedrohungslage zu entsprechen oder um starke Schwankungen des Effektivbestandes aufgrund unterschiedlich grosser Jahrgänge der Militärdienstpflichtigen zu verhindern. Der Bundesrat hatte das VBS am 1. November 2023 mit einer entsprechenden Änderung auf Gesetzesstufe beauftragt. Eine Reduktion des Effektivbestandes auf den gemäss heutigen rechtlichen Grundlagen möglichen Höchstbestand erachtet der Bundesrat angesichts der aktuellen geopolitischen Lage nicht als opportun.<br>Weitere Anpassungen betreffen die Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung, die Aus- und Weiterbildung im militärischen Gesundheitswesen sowie die Forschung und Entwicklung im Bereich Armeematerial.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 7. März 2025 zur Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Armee und Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 15.09.2025 1 Abweichung
-
- Number
- 2
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA)
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2025 2 Zustimmung 15.09.2025 1 Zustimmung
-
- Number
- 3
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO)
- Resolutions
-
Date Council Text 18.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 15.09.2025 1 Abweichung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Armee soll maximalen Bestand für gewisse Zeit überschreiten können</strong><br><strong>Die Schweizer Armee soll ihren Personal-Höchstbestand angesichts der geopolitischen Lage für eine gewisse Zeit überschreiten dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 27 zu 10 Stimmen passte die kleine Kammer die rechtlichen Grundlagen der Armeeorganisation an. Dagegen stimmte die Ratslinke. Über die Vorlage muss noch der Nationalrat entscheiden.</p><p class="Standard_d">Die heutigen rechtlichen Grundlagen legen den Sollbestand der Armee auf 100'000 und den Effektivbestand auf höchstens 140'000 Militärdienstpflichtige fest. Weil bei einem Aufgebot nicht alle Eingeteilten einrücken, braucht es den um 40'000 Personen höheren Effektivbestand. Zurzeit liegt der Effektivbestand bei rund 147'000 Armeeangehörigen, also 5 Prozent über der in der Armeeorganisation festgehaltenen Obergrenze.</p><p class="Standard_d">Wegen der aktuellen Bedrohungslage will der Ständerat wie der Bundesrat den gesetzlich vorgeschriebenen Effektivbestand vorübergehend und während längstens fünf Jahren überschreiten können. Ein genügender Bestand sei insbesondere wichtig, um die Durchhaltefähigkeit bei länger dauernden Einsätzen sicherzustellen, sagte Kommissionssprecher Werner Salzmann (SVP/BE).</p><p> </p><p class="Standard_d">Flexiblere Dienste</p><p class="Standard_d">Im Rahmen der gleichen Vorlage sagte die kleine Kammer mit 32 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen Ja zu etlichen Änderungen im Militärgesetz. Unter anderem sollen Ausbildungen und Wiederholungskurse besser vereinbar gestaltet werden mit dem Berufs- und Privatleben. Die Gesamtanzahl von Diensttagen bleibt aber für die meisten Armeeangehörigen unverändert.</p><p class="Standard_d">Die Änderungen waren im Ständerat in weiten Teilen unbestritten. Die kleine Kammer sprach sich aber gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Mindestdauer der Rekrutenschule (RS) aus. Die Landesregierung solle klarere Eckwerte für eine Mindestdauer von Rekrutenschulen definieren, sagte Kommissionssprecher Salzmann.</p><p> </p><p class="Standard_d">Mehr Kompetenzen für den Bundesrat</p><p class="Standard_d">Zudem beschloss der Ständerat, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, ohne Genehmigung der Bundesversammlung bewaffnete Armeeangehörige für länger als drei Wochen dauernde Assistenzdiensteinsätze im Ausland aufbieten zu können. Heute sind solche genehmigungsfreien Einsätze nur für bis zu 18 Armeeangehörigen möglich.</p><p class="Standard_d">Künftig soll die Anzahl der Armeeangehörigen nach dem Bedürfnis des Einsatzes ausgerichtet werden. Die heutige Regelung sei zu rigide, um flexibel handeln zu können, sagte Kommissionssprecher Salzmann. Die unterlegene Minderheit warnte vor einer zu grossen Kompetenzabtretung an den Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen für die Regelung von Kompensationsgeschäften für Rüstungseinkäufe im Ausland war der Ständerat einverstanden. Die Voraussetzungen, Grenzen und auch die Kontrolle von Kompensationsgeschäften sind heute nicht formell geregelt und sollen neu im Militärgesetz verankert werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Kampf gegen Cyberangriffe</p><p class="Standard_d">Verbessert werden soll mit der Vorlage auch der Schutz vor Cyberbedrohungen: Die Armee soll in Krisenlagen nicht wie heute nur auf Gegenstände wie Gebäude oder Fahrzeuge zurückgreifen können. Neu soll sie zum Beispiel auch Strom, Daten und Funkfrequenzen, immaterielle Güter sowie Arbeits- und Dienstleistungen requirieren können.</p><p class="Standard_d">Die Requisition diene der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit, schrieb der Bundesrat. Es gehe darum, Güter und Dienstleistungen zur Hand zu haben, die für die Armee oder auch die Sicherheit unerlässlich seien. Neu sollen Requirierungen nicht mehr nur im Aktiv- und Assistenzdienst möglich seien, sondern in allen Lagen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will so auf neue Konfliktformen reagieren können. Verteidigung bestehe heute nicht nur aus der Abwehr eines bewaffneten militärischen Angriffs durch einen andern Staat, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Cyberangriffe und andere hybride Bedrohungen müssten noch keinen Assistenzdienst auslösen, könnten aber Requisitionen erfordern.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Eidgenössische Räte uneins bei Dauer der Rekrutenschulen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Dauer der Schweizer Rekrutenschulen soll flexibler werden. Darin sind sich die eidgenössischen Räte einig. Noch uneins sind sie sich aber bei der Frage, ob im Gesetz eine Mindestdauer für diese Grundausbildung von Soldatinnen und Soldaten festgeschrieben werden soll.</strong></p><p class="Standard_d">Bei der Beratung einer vom Bundesrat vorgelegten Änderung des Militärgesetzes hat sich der Nationalrat am Montag für die Formulierung ausgesprochen, dass die Rekrutenschule künftig "längstens" 18 Wochen dauert. Derzeit dauert sie prinzipiell 18 Wochen.</p><p class="Standard_d">Schon bisher erlaubte das Recht, dass der Bundesrat für Formationen mit einem besonderen Ausbildungsbedürfnis eine um höchstens sechs Wochen kürzere oder längere Dauer vorsehen kann. Der Nationalrat will nun weiter ins Gesetz schreiben, dass die Landesregierung für bestimmte Funktionen wie etwa jene des Truppenkochs eine kürzere Dauer festlegen kann.</p><p class="Standard_d">Damit setzte sich im Nationalrat die Meinung durch, dass es im Gesetz keine Limitierung gegen unten brauche, wie der Sprecher der vorberatenden Kommission, Jean-Luc Addor (SVP/VS), erklärte.</p><p class="Standard_d">Auch im Ständerat hiess es bei der Beratung der Gesetzesänderung im Juni, dass eine flexiblere Gestaltung des Militärdienstes richtig sei. Das sagte der Sprecher der vorberatenden Kommission in der kleinen Kammer, Werner Salzmann (SVP/BE). Es brauche aber zur Gewährleistung der Wehrgerechtigkeit eine Mindestdauer im Gesetz.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Ja zu Digitalisierung der Kommunikation</p><p class="Standard_d">Die genannte Bestimmung gehört zu einer ganzen Reihe von Änderungsvorschlägen, mit welchen der Bundesrat die Rekrutenschulen und die Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher ausgestalten will.</p><p class="Standard_d">Wie schon im Ständerat unbestritten waren am Montag Vorschläge für einen verbesserten Schutz der Armee vor Cyber-Bedrohungen. Ebenfalls Ja gesagt hat der Nationalrat - wie der Ständerat - zu Vorschlägen zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen Armee und ihren Angehörigen.</p><p class="Standard_d">Längerfristig soll dieser Schriftverkehr vollkommen elektronisch ablaufen. Dazu sollen digitale Informationsplattformen geschaffen werden.</p><p class="Standard_d">Unbestritten war weiter, dass die Armee künftig im Krieg oder bei Assistenzdiensten auch beispielsweise Strom, Daten und Funkfrequenzen und gewisse Dienstleistungen requirieren können soll. Gemeint ist damit, diese für militärische Zwecke zu beschlagnahmen und zu nutzen. Heute ist das etwa bei Fahrzeugen möglich.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Höchstens 18 bewaffnete Soldaten im Ausland</p><p class="Standard_d">Zu reden gab hingegen am Montag im Nationalrat der bundesrätliche Vorschlag, eine höhere Zahl bewaffneter Angehöriger der Armee (AdA) für länger als drei Wochen dauernde Einsätze im Ausland aufbieten zu können. Dies ohne Genehmigung der Bundesversammlung.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat will die Zahl nicht beschränken. Der Nationalrat will die Anzahl dieser AdA wie der Bundesrat von heute zehn auf künftig höchstens 18 erhöhen.</p><p class="Standard_d">Die gleiche Linie wie der Bundesrat nimmt der Nationalrat auch zu Kompensationsgeschäften bei Rüstungsbeschaffungen ein. Er ist einverstanden, dass neu knappe Grundzüge im Militärgesetz verankert werden. Anders als der Ständerat will er aber nicht explizit im Gesetz festschreiben, welche Wirtschaftsbereiche für Kompensationsgeschäfte in Frage kommen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehr Flexibilisierung beim Personalbestand</p><p class="Standard_d">Schliesslich sprach sich der Nationalrat auch dafür aus, eine Bestimmung zum Soll- und Effektivbestand der Schweizer Armee abzuändern. Bisher lautet sie, dass die Armee über einen Sollbestand von 100'000 AdA und einen Effektivbestand von höchstens 140'000 Dienstpflichtigen hat.</p><p class="Standard_d">Künftig soll sie einen Sollbestand von mindestens 100'000 Militärdienstpflichtigen und einen Effektivbestand haben, "der geeignet sich, den Sollbestand jederzeit sicherzustellen".</p><p class="Standard_d">Nein sagte der Nationalrat damit zu einem Vorschlag des Bundesrats, den Effektivbestand beispielsweise in bedrohlichen Lagen in einer Übergangzeit von jeweils fünf Jahren überschreiten zu dürfen.</p><p class="Standard_d">SP und Grüne scheiterten mit einem Nichteintretensantrag zu diesem Teil der Vorlage. Es handle sich um ein Manöver zur Schwächung des Zivildiensts, sagten ihre Fraktionssprecher. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen gehen nun zur Bereinigung der verbliebenen Differenzen zurück in den Ständerat.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sik.cps@parl.admin.ch">sik.cps@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik">Sicherheitspolitische Kommission (SiK)</a></p>
- Updated
- 24.09.2025 16:48