Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung

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ID
20250047
Title
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung
Description
Botschaft vom 30. April 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Änderungen im Bereich der politischen Rechte</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 die Botschaft zu verschiedenen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) verabschiedet und eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) auf den 1. Juli 2027 in Kraft gesetzt. Die Rechtsänderungen betreffen unter anderem die Durchführung eidgenössischer Volksabstimmungen, den Rechtsmittelweg bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Versuche mit E-Collecting.</p><p class="Standard_d">Das BPR ist ein stabiles Fundament für die Gewährleistung und die Ausübung der politischen Rechte. Aufgrund überwiesener parlamentarischer Vorstösse und wegen teilweise veränderten Ansprüchen an die Verfahren besteht ein Bedarf für punktuelle Anpassungen. Die Teilrevision des BPR enthält u.a. die folgenden Änderungen:</p><ul><li><p class="Standard_d">In Umsetzung der Motion 20.3419 soll der Bundesrat ausdrücklich ermächtigt werden, unter strengen Voraussetzungen eine angesetzte Volksabstimmung zu verschieben oder abzusagen. Dies soll aber nur dann möglich sein, wenn eine schwere Störung der Stimmabgabe, der Ergebnisermittlung oder der Willensbildung der Stimmberechtigten eingetreten ist oder unmittelbar droht.</p></li><li><p class="Standard_d">Die Regelung der Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderungen soll überarbeitet und ergänzt werden. Blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten soll es künftig insbesondere bei eidgenössischen Volksabstimmungen leichter möglich sein, ihre Stimme unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbständig abzugeben (Umsetzung der Mo. 22.3371). Der Bund passt dazu das Format der Stimmzettel an und stellt passende Abstimmungsschablonen zur Verfügung.</p></li><li><p class="Standard_d">Die Kantonsregierungen sollen weiterhin die erste Instanz für eidgenössische Wahl- und Abstimmungsbeschwerden bleiben. Falls jedoch Unregelmässigkeiten gerügt werden, die sich mutmasslich kantonsübergreifend auswirken oder von einer Verwaltungsbehörde des Bundes ausgehen, soll künftig die direkte Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein (Umsetzung Mo. 22.3933).</p></li><li><p class="Standard_d">Der Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Ergebnisermittlung soll neu geregelt werden. Beim sogenannten E-Counting, d.h. der elektronischen Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln, muss künftig von Gesetzes wegen eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Der Bundesrat setzt damit eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates um.</p></li><li><p class="Standard_d">Im BPR wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die versuchsweise die elektronische Unterschriftensammlung (E-Collecting) erlaubt. Die Versuche sollen bei fakultativen Referenden, Volksinitiativen und bei Wahlvorschlägen für die Nationalratswahlen möglich sein.</p></li><li><p class="Standard_d">Die Mitglieder eines Initiativkomitees sollen anstelle ihrer Adresse künftig ihren Wohnort und das Geburtsjahr angeben müssen (Umsetzung Mo. 24.3425). Die Informationen werden wie bisher auf den Unterschriftenlisten und im Bundesblatt veröffentlicht.</p></li></ul><p class="Standard_d">Die Teilrevision der VPR ändert die Regeln zur Bestimmung der eidgenössischen Volksabstimmungstermine im ersten und zweiten Quartal. Sie soll verhindern, dass der erste Abstimmungstermin im Jahr sehr früh stattfindet. Künftig wird die erste Abstimmung frühestens auf den 22. Februar, in den meisten Fällen aber im März zu liegen kommen. Im Weiteren wird der für Ende November eines Wahljahres vorgesehene, bisher aber stets unbenutzte Abstimmungstermin gestrichen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. April 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.09.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat heisst kleine Reform der politischen Rechte gut</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Mit Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte setzt der Bundesrat verschiedene Aufträge des Parlaments um. Der Nationalrat hat der Vorlage am Donnerstag zugestimmt. Nun ist der Ständerat am Zug. Nachfolgend eine Übersicht über verschiedene Themen:</strong></p><p class="Standard_d">E-Collecting: Die Vorlage beinhaltet eine gesetzliche Grundlage für Versuche zum elektronischen Unterschriftensammeln, genannt E-Collecting. Die Versuche sollen bei fakultativen Referenden, Volksinitiativen und bei Wahlvorschlägen für die Nationalratswahlen möglich sein. Der Nationalrat begrüsst diese Versuche mehrheitlich und stimmte der unveränderten Bestimmung zu. Die Mehrheit will diesen Versuchsbetrieb abwarten, bevor über die definitive und flächendeckende Einführung der digitalen Unterschriftensammlung befunden wird. Die SVP stellte sich grundsätzlich gegen das elektronische Sammeln von Unterschriften. "Eine Initiative und ein Referendum ist mehr als ein Klick im Internet", sagte Benjamin Fischer (SVP/ZH). Die SVP lehnte die Vorlage deshalb auch in der Gesamtabstimmung ab, als einzige Fraktion.</p><p class="Standard_d">Unterschriftenbschiss: Die Vorlage sieht nach Bekanntwerden von mutmasslich gefälschten Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden im vergangenen Jahr keine gesetzlichen Massnahmen vor. Das Parlament ist der Meinung, dass die von der Bundeskanzlei getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Fälschung von Unterschriften in die richtige Richtung gehen. Dazu gehören die systematischen verstärkten Kontrollen, die konsequente Anzeige von Verdachtsfällen, die Entwicklung eines Meldemonitorings für Verdachtsfälle bei laufenden Unterschriftensammlungen, der Austausch mit der Wissenschaft sowie die Erarbeitung eines Verhaltenskodex, zu welchem aktuell eine Konsultation durchgeführt wird. Die Wirkung dieser Massnahmen soll beurteilt werden, bevor über die Notwendigkeit gesetzgeberischer Massnahmen entschieden wird. Ein Verbot von bezahlten Unterschriften sowie Offenlegungspflichten für Komitees wie beispielsweise die Angabe des Namens der Person, die für die Unterschriftenliste verantwortlich ist, sind momentan nicht mehrheitsfähig.</p><p class="Standard_d">Menschen mit Behinderungen: Blinde und sehbehinderte Personen sollen es laut dem Bundesrat leichter haben, unter der Wahrung des Stimmgeheimnisses selbstständig abzustimmen. Der Bund will Kantonen künftig Stimmzettel zur Verfügung stellen, die mittels Abstimmungsschablonen ausgefüllt werden können. Die Kantone werden ihrerseits ebenfalls Massnahmen treffen müssen, um die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Der Nationalrat sprach sich dafür aus, dass die Stimmabgabe für Blinde und Sehbehinderte nicht nur erleichtert, sondern auch tatsächlich ermöglicht werden soll.</p><p class="Standard_d">Politische Bildung: Der Nationalrat hat die Vorlage um einen Artikel zur politischen Bildung ergänzt. Demnach soll der Bund Massnahmen zur Demokratieförderung ergreifen können. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen von Demokratieförderungsprojekten. Der Bund soll auch privaten gemeinnützigen Trägerschaften Finanzhilfen gewähren können für die Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Demokratieförderung.</p><p class="Standard_d">Abstimmungstermine: Abstimmungsreife Volksinitiativen sollen grundsätzlich nach dem Datum ihrer Einreichung der Volksabstimmung unterbreitet werden. Erlasse, gegen die das Referendum ergriffen wurde, sollen nach dem Datum der Schlussabstimmung schnellstmöglich an die Urne kommen. Der Nationalrat hat diesen Passus in die Vorlage aufgenommen. Damit sollen taktische, politisch motivierte Manöver des Bundesrats bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine vermieden werden. Kommissionssprecher Gerhard Pfister (Mitte/ZG) erwähnte als Beispiel die "willkürliche Ansetzung der Abstimmung über die 13. AHV-Rente". Auch künftig soll der Bundesrat vom Grundsatz abweichen können - etwa, um Vorlagen thematisch zu bündeln oder die Gesamtanzahl der Vorlagen und die Anzahl Vorlagen pro Departement zu beschränken.</p><p class="Standard_d">Abstimmungsverschiebungen: Der Bundesrat soll gemäss seinem Gesetzesentwurf als Lehre aus der Corona-Pandemie die ausdrückliche Kompetenz erhalten, angesetzte Volksabstimmungen zu verschieben oder abzusetzen. Der Nationalrat strich diesen Punkt aus der Vorlage. Die Mehrheit argumentierte, dass die vorgeschlagene Formulierung zu Unsicherheiten führen könne und keinen Mehrwert bringe, da diese Kompetenz schon heute aus dem geltenden Recht abgeleitet werden könne.</p><p class="Standard_d">Persönlichkeitsschutz: Mitglieder eines Initiativkomitees sollen künftig anstelle ihrer Adresse bloss ihren Wohnort und das Geburtsjahr angeben müssen. Diese Änderung war im Nationalrat unbestritten.</p><p class="Standard_d">Stimmrechtsbeschwerden: Zur Entlastung der Kantone sollen Stimmrechtsbeschwerden mit mutmasslich kantonsübergreifenden Auswirkungen künftig direkt an das Bundesgericht gerichtet werden können. Diese Änderung war im Nationalrat unbestritten.</p><p class="Standard_d">Abstimmungsergebnisse: Beim sogenannten E-Counting, das heisst der elektronischen Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln, muss künftig von Gesetzes wegen eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Der Bundesrat setzt damit eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) um. Diese Änderung war im Nationalrat unbestritten.<br>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:spk.cip@parl.admin.ch">spk.cip@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk">Staatspolitische Kommission (SPK)</a></p>
Updated
30.09.2025 16:42

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