Internationaler automatischer Informationsaustausch betreffend Lohndaten. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20250051
- Title
- Internationaler automatischer Informationsaustausch betreffend Lohndaten. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 14. Mai 2025 zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten</strong></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Botschaft über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet. Damit schlägt der Bundesrat vor, die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Informationsaustausches zu schaffen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat.</p><p>Im Dezember 2020 haben die Schweiz und Italien neue Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vereinbart. Das Abkommen, das seit dem 1. Januar 2024 anwendbar ist, sieht einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen vor, die für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in ihrem Wohnsitzstaat erforderlich sind.</p><p>Im Juni 2023 haben die Schweiz und Frankreich ein Abkommen unterzeichnet, das die Besteuerung von Telearbeit regelt. Es führt einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen ein, die für die Besteuerung von Arbeitnehmenden erforderlich sind, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind und für Arbeitgebende im anderen Vertragsstaat arbeiten.</p><p>Zur Umsetzung der Abkommen schlägt der Bundesrat die Schaffung eines neuen Gesetzes vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen in der Schweiz regelt. Dies betrifft vor allem die Übermittlung der Informationen zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).</p><p>In der Vernehmlassung, die von Juni bis September 2024 gedauert hat, wurde die Vorlage mehrheitlich positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat einer Reihe von Kritikpunkten Rechnung getragen, indem er die Gesetzesvorlage entsprechend angepasst hat. So sollen beispielsweise die Kantone verlangen können, dass die Arbeitgeber den zuständigen Behörden die Lohndaten in elektronischer Form übermitteln müssen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 14. Mai 2025 zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
- Resolutions
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Date Council Text 08.09.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 08.09.2025</strong></h3><p>Der Nationalrat hat den Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 64 Stimmen angenommen.<br> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
- Updated
- 03.10.2025 11:59