Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie Änderung des Gesundheitsberufegesetzes

Details

ID
20250054
Title
Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie Änderung des Gesundheitsberufegesetzes
Description
Botschaft vom 21. Mai 2025 zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Zweite Etappe Pflegeinitiative: Bundesrat legt Parlament Botschaft zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und damit die Pflege als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung stärken. Er hat dazu ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert. Er will damit die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduzieren. Mit einer Änderung des Gesundheitsberufegesetzes will der Bundesrat zudem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessern. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat er beide Gesetzesvorlagen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll die zweite Etappe der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» umgesetzt werden. Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung ist bereits Mitte 2024 in Kraft getreten.</p><p class="Standard_d">Der Bedarf an professioneller Pflege wird in den kommenden Jahren aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter zunehmen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel in der Pflege hoch. Um die Qualität der Pflege für Patientinnen und Patienten auch zukünftig sicherstellen zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden. Und es braucht bessere Arbeitsbedingungen, damit die Fachleute länger im Beruf bleiben.</p><p class="Standard_d">Beides waren Forderungen der Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen wurde und in zwei Etappen umgesetzt wird. Die erste Etappe konzentriert sich auf die Ausbildung. Das Ausbildungsförderungsgesetz Pflege ist bereits am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die zweite Etappe widmet sich nun der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung in der Pflege.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat dazu ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) erarbeitet, das den Pflegeberuf attraktiver machen und frühzeitige Austritte aus dem Pflegeberuf reduzieren soll. So sollen etwa Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen im Dienstplan sollen weiterhin möglich sein, müssen aber je nachdem mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden.</p><p class="Standard_d">Durch die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um fünf Stunden auf neu 45 Stunden und einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 40 und 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden. Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, gilt ein Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit Freizeit und einem Lohnzuschlag von mindestens 50 % abgegolten.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge</p><p class="Standard_d">Als zusätzliche Massnahme will der Bundesrat die Sozialpartner verpflichten, Gespräche zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Die Sozialpartner können in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abweichen. Zwingende Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Obligationenrechts, von kantonalen Personalgesetzen und weiteren spezialrechtlichen Regelungen müssen aber weiterhin eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Berufliche Entwicklung fördern</p><p class="Standard_d">Neben den Arbeitsbedingungen sollen auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden. Im Gesundheitsberufegesetz sollen der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs definiert werden. Diese hochqualifizierten Fachleute können in der Grundversorgung wichtige Aufgaben übernehmen und damit die Pflegeteams, aber auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Beruf soll einzig der Erwerb eines Masters in Advanced Practice Nursing zur Berufsausübung als Pflegeexpertin bzw. Pflegeexperte APN berechtigen.</p><p class="Standard_d">In einem nächsten Schritt entscheidet nun das Parlament über die beiden Gesetzesentwürfe.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. Mai 2025 zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 04.07.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Um die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern und Berufsausstiege zu verhindern, müssen die Arbeitsbedingungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist auf die zwei Entwürfe des Bundesrates für die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative eingetreten. Sie möchte allerdings, dass der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege an Rundtischgesprächen erneut diskutiert wird, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Behandlung der <strong>zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250054"><strong>25.054</strong></a><strong>)</strong> aufgenommen. Sie ist ohne Gegenantrag auf die beiden Entwürfe des Bundesrates eingetreten: den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP, Entwurf&nbsp;1) sowie den Entwurf für die Revision des Gesundheitsberufegesetzes, mit welcher der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für dessen Ausübung definiert werden sollen (Entwurf&nbsp;2).</p><p class="Standard_d">Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung im Pflegebereich ist bereits im Juli&nbsp;2024 in Kraft getreten. Mit der zweiten Etappe sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden mit dem Ziel, das Pflegepersonal im Beruf halten zu können.</p><p class="Standard_d">An ihrer Sitzung hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Sozialpartner, des Pflegepersonals, der Ärzteschaft, der Leistungserbringer und der Versicherer angehört. Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf, ist aber der Ansicht, dass die Finanzierung des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege eingehender geprüft werden muss. Sie bedauert, dass der Entwurf des Bundesrates keine Vorschläge enthält, wie die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziert werden sollen. Daher hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, einen runden Tisch mit allen involvierten Akteuren einzuberufen, an dem mehrheitsfähige Lösungen gefunden werden sollen, insbesondere für die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen. Die Kommission wird die Behandlung des BGAP (Entwurf&nbsp;1) im vierten Quartal fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 29.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat mit der Beratung der Änderungen des Gesundheitsberufegesetzes begonnen, die im Rahmen der <strong>zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250054"><strong>25.054</strong></a><strong>, Entwurf&nbsp;2)</strong> vorgeschlagen werden. Bereits an ihrer letzten Sitzung war sie ohne Gegenantrag auf den Entwurf eingetreten. Mit diesem Entwurf sollen der Beruf der Pflegeexpertin und des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) sowie die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs im Gesetz geregelt werden. Die Kommission folgt dem Bundesratsentwurf, beantragt aber mit 15 zu 7&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen, zu präzisieren, dass das Pflegepersonal im Laufe der Ausbildung die Fähigkeiten für die Bewältigung von komplexen Situationen in der direkten Patientenversorgung sowie für die Sicherstellung einer koordinierten Behandlung erwerben muss (Art.&nbsp;3 Abs.&nbsp;2 Bst.&nbsp;e GesBG).&nbsp;<br>Die Kommission hat zudem Kenntnis genommen vom Auftrag, den der Bundesrat dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erteilt hat. Dieses soll analysieren und prüfen, mit welchen Massnahmen die Möglichkeiten der Passerelle zwischen den höheren Fachschulen (HF) und den Fachhochschulen (FH) gestärkt werden können. Sie begrüsst diesen Schritt und betont, dass die Förderung der beruflichen Entwicklung im Pflegebereich sehr wichtig ist, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Sie erwartet, dass die entsprechenden Arbeiten rasch vorangetrieben werden, und hat dem WBF eine Reihe von Fragen übermittelt, welche dieses in seinen Auftrag integrieren kann.</p><p class="Standard_d">Sie wird die Beratung des Entwurfs an einer der nächsten Sitzungen fortsetzen und sich dann insbesondere mit der Passerelle HF–FH befassen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 10.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Um die Weiterentwicklung der Pflegefachkräfte zu fördern, will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) über eine Änderung der Hochschulgesetzgebung die Passerelle zwischen den höheren Fachschulen und den Fachhochschulen flexibler gestalten. Zudem hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege verschiedene Finanzierungsansätze zu prüfen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Beratung der <strong>zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250054"><strong>25.054</strong></a><strong>)</strong> fortgesetzt und die Änderungen des Gesundheitsberufegesetzes (Entwurf&nbsp;2) in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 1&nbsp;Stimmen angenommen. Einen überwiegenden Teil der Detailberatung hatte sie bereits an ihrer letzten Sitzung durchgeführt und war dabei grösstenteils dem Entwurf des Bundesrates gefolgt (siehe <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2025-08-29-a.aspx">Medienmitteilung vom 29.8.2025</a>). Sie hat sich nun mit einer Delegation von swissuniversities darüber unterhalten, wie in der Pflege die Durchlässigkeit zwischen den höheren Fachschulen (HF) und den Fachhochschulen (FH) verbessert werden kann. Derzeit haben Inhaberinnen und Inhaber eines HF-Abschlusses Zugang zu einem verkürzten Bachelorstudiengang, bei dem ihnen 90 ECTS-Kreditpunkten angerechnet werden und die Möglichkeit einer Anrechnung von bis zu 30 zusätzliche ECTS-Kreditpunkten über eine individuelle Kompetenzprüfung. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den laufenden Arbeiten, mit denen das Bildungssystem insbesondere durch eine vereinfachte Anerkennung von zusätzlichen ECTS-Kreditpunkten durchlässiger gestaltet werden soll, und begrüsst das Vorhaben, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern. Sie ist jedoch der Ansicht, dass im Rahmen der Passerelle mehr ECTS-Kreditpunkte anerkannt werden sollten, um so die Ausbildungs- und Karrierewege offen zu halten und die Weiterentwicklung der Fachkräfte zu fördern. Sie beantragt daher mit 13 zu 12&nbsp;Stimmen, die grundsätzlichen Modalitäten für die Zulassung zu einem verkürzten Bachelorstudiengang in der Pflege im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) zu verankern.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen des runden Tisches, den die Verwaltung zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP, Entwurf&nbsp;1) mit allen betroffenen Akteuren organisiert hatte. Sie hält fest, dass vertieft geprüft werden muss, wie die Mehrkosten, die durch die vorgeschlagenen Massnahmen entstehen, finanziert werden sollen. Deshalb hat sie die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht zu erstellen über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, einschliesslich einer Finanzierung durch die Kantone, den Bund und das Abbilden eines Teils der Mehrkosten durch Anpassungen der verschiedenen Tarifsysteme. Die Kommission möchte zudem zusätzliche Informationen über die Lohnbedingungen in der Pflege. Mit 13 zu 12&nbsp;Stimmen hat die Kommission zwei Rückweisungsanträge an den Bundesrat abgelehnt. Während ein Rückweisungsantrag verlangt, den Entwurf&nbsp;1 so zu überarbeiten, dass die Mehrkosten für die Prämienzahlenden vollständig durch Einschränkungen im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert werden, fordert der andere, dass die Vorlage und ihr Inkrafttreten zeitlich und inhaltlich mit der Umsetzung der EFAS und den Tarifverhandlungen koordiniert werden. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung fortgeführt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
15.10.2025 10:48

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