Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz. Änderung
Details
- ID
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20250056
- Title
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Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz. Änderung
- Description
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Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat überweist Botschaft für praxisintegrierte MINT-Studiengänge an Fachhochschulen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 eine Botschaft zur Anpassung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die vorgeschlagene Änderung des HFKG eröffnet den Fachhochschulen die Möglichkeit, in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) Bachelorstudiengänge anzubieten, in denen die Praxiserfahrung in der Arbeitswelt integriert ist. Dieses Angebot wurde in einem Pilotversuch bereits getestet.</strong></p><p class="Standard_d">Für die definitive Einführung der sogenannten praxisintegrierten Bachelorstudiengänge (PiBS) im MINT-Bereich ist ein neuer Artikel (Art. 25a) im HFKG notwendig, mit dem die Zulassungsvoraussetzungen geregelt werden: Maturandinnen und Maturanden mit gymnasialer sowie mit Berufsmatura können prüfungsfrei zu PiBS zugelassen werden, auch wenn sie keine spezifische Arbeitswelterfahrung mitbringen. Ebenso wird im neuen Gesetzesartikel festgelegt, dass PiBS-Studiengänge vier Jahre dauern, also ein Jahr länger als die ordentlichen Bachelorstudiengänge.</p><p class="Standard_d">Die vorgeschlagene Anpassung des HFKG beinhaltet die wesentlichen Eckwerte aus dem Pilotversuch, der 2014 im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundes lanciert wurde. Eine Wirkungsanalyse zur Pilotphase von 2023 zeigte, dass die teilnehmenden Unternehmen, Fachhochschulen, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen mit den PiBS mehrheitlich zufrieden sind und dass das Interesse an PiBS-Kooperationen in der Wirtschaft steigt. PiBS leisten einen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels. Sie bleiben aber quantitativ ein Nischenangebot, das massgeblich durch das Ausbildungsangebot der Unternehmen bestimmt wird.</p><p class="Standard_d">Zur Änderung des HFKG war von Anfang September bis Anfang Dezember 2024 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden. Dabei fand die definitive Einführung von PiBS mehrheitlich Unterstützung. Vor der Vernehmlassung hatte sich der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz bereits mehrheitlich dafür ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Weitere Bedingungen – wie zum Beispiel das Erfordernis eines von der Fachhochschule validierten Praxisanteils in einem Unternehmen im Umfang von 40 Prozent der Studienzeit – werden in einer Verordnung des Hochschulrates geregelt werden.</p><p class="Standard_d">Damit der nahtlose Übergang von der Pilotphase zum definitiven Angebot gewährleistet ist, hat der Bundesrat mit der Überweisung der Botschaft auch die geltende Verordnung für den Pilotversuch um ein Jahr, bis Ende 2026, verlängert.</p>
- Objectives
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0
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Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes
- Resolutions
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1
- Text
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Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG)
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
23.09.2025 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2025</strong></h3><p><strong>Neue Möglichkeiten bei berufsbegleitenden Studien</strong></p><p><strong>Fachhochschulen sollen nach dem Willen des Nationalrats künftig Bachelorstudiengänge in den MINT-Fächern mit integrierter Praxiserfahrung in der Arbeitswelt anbieten können. Die grosse Kammer hat am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.</strong></p><p>Der Nationalrat fällte seinen Entscheid mit 111 zu 65 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Die Vorlage geht an den Ständerat.</p><p>Vorgesehen ist, dass die neuen Studiengänge in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik vier Jahre dauern - also ein Jahr länger als die ordentlichen Studiengänge. Ohne Prüfung dazu zugelassen werden können Studierende mit gymnasialer Matura oder mit Berufsmatura, und zwar auch dann, wenn sie keine spezifische Erfahrung in einem verwandten Beruf mitbringen.</p><p>Der Praxisanteil in einem Unternehmen soll laut Mitteilung des Bundesrates vom vergangenen Mai 40 Prozent betragen. Mit der Gesetzesrevision werden die Eckwerte eines 2014 lancierten Pilotversuchs in eine definitive Regelung überführt.</p><p>Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat sagte. Zudem sei in den entsprechenden Studiengängen der Frauenanteil etwas höher als in herkömmlichen MINT-Studiengängen.</p><p>Eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission beantragte erfolglos Nichteintreten auf die Vorlage. Das Ziel, mehr Studierende für den MINT-Bereich zu begeistern, sei in der Pilotphase nicht erreicht worden, argumentierte sie.</p><p>Zudem befürchtete sie, dass die Berufsbildung konkurrenziert wird. Die Befürworterseite erwiderte, der Pilotversuch habe gezeigt, dass dies nicht der Fall sei. Es handle sich um ein Nischenprodukt.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 08.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die WBK-S hat der vom Bundesrat beantragten Änderung des Hochschulförderungs- und ‑koordinationsgesetzes (HFKG; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250056">25.056</a>) zugestimmt. Die in der Herbstsession vom Nationalrat abgesegnete Anpassung ermöglicht es Hochschulen, im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) Bachelorstudiengänge mit Praxisanteil in einem Unternehmen anzubieten. Diese innovativen Studiengänge waren bislang nur auf Verordnungsstufe geregelt, da sie sich in der Pilotphase befanden. Aufgrund der positiven Ergebnisse dieser Pilotphase sah sich der Bundesrat veranlasst, eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu beantragen. Die Kommission ist von der Wirksamkeit dieses Ausbildungsmodells überzeugt und hat sich daher mit 10 zu 2 Stimmen für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, der Evaluation grössere Bedeutung beizumessen: Sollte der Hochschulrat unerwünschte Effekte feststellen, wird der Bund beauftragt, erneute Verhandlungen über die Ausgestaltung der Bachelorstudiengänge mit integrierter Praxis einzuleiten oder das Angebot gegebenenfalls ganz einzustellen.</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsminderheit lehnt den Gesetzesentwurf ab, da er ihrer Meinung mit dem aktuellen Bildungssystem nicht in Einklang zu bringen ist und mit ihm eine Gesetzesgrundlage für nur sehr wenig Personen geschaffen wird.<br> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
- Updated
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13.10.2025 14:52
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