Elektrizitätsgesetz (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze). Änderung

Details

ID
20250057
Title
Elektrizitätsgesetz (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze). Änderung
Description
Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat überweist Botschaft zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze weiter beschleunigen.</strong></p><p class="Standard_d">Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen 50 und 80 Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen (Übertragungsnetz) beträgt rund 80 Jahre. Ein Grossteil dieses Übertragungsnetzes muss deshalb in den nächsten Jahren erneuert werden. Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung unserer Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen. Das führt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die heute oftmals viele Jahre dauern. Das kann zu Engpässen im Netz führen, welche Kosten bei Produzenten und Endverbrauchern verursachen. Die neuen Regelungen machen eine Revision des Elektrizitätsgesetzes notwendig. Dadurch können Stromnetze rascher ausgebaut und so den steigenden Anforderungen gerecht werden.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung, die von Juni bis Oktober 2024 dauerte, sind 126 Stellungnahmen eingegangen, die zu Anpassungen der Vorlage geführt haben.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die wichtigsten Neuregelungen</p><p class="Standard_d">Sachplanverfahren für bisherige Trassees fällt weg: Künftig braucht es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr. Dies entlastet die Behörden und bringt mehr Planungssicherheit für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid für Sanierungs- und Ersatzprojekte im Übertragungsnetz.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vorrang für Übertragungsnetze: Anlagen des Übertragungsnetzes sind gemäss geltendem Recht von nationalem Interesse. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausnahmen von diesem Vorrang sind im Gesetz aufgeführt, zum Beispiel Biotope von nationaler Bedeutung. In jedem Einzelfall muss nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausdehnung auf Verteilnetze: Neu enthält die Vorlage eine beschleunigende Massnahme für das Verteilnetz. Der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone wird wesentlich vereinfacht, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Dadurch entfällt die Standortevaluation. Damit wird ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber aus der Vernehmlassung umgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schnellerer Entscheid der Leitbehörde: Auf Ablehnung stiess der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Verzicht auf ein formelles Differenzbereinigungsverfahren, falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz kommt. Die überarbeitete Regelung sieht nun vor, dass innert 30 Tagen ein Bereinigungsversuch vorgenommen werden muss. Wird dabei zwischen der Leit- und der Fachbehörde keine Einigung erzielt, entscheidet die Leitbehörde, unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist. Dies und weitere Vorgaben an die Kantone und an die Gerichte sollen die Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren beschleunigen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Frühzeitige Koordination bei Planung: Die Koordination der Netzplanung wird verbessert, indem raumplanerische Aspekte in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden. So kann das Optimierungspotential für das Stromnetz rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Das spart Kosten, verbessert die Qualität der Netzinfrastruktur und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weitere Anpassungen</p><p class="Standard_d">Freileitungsgrundsatz fällt weg: Auf den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Freileitungsgrundsatz im Übertragungsnetz wird verzichtet. Der Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen lehnen diesen Grundsatz ab.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zusätzliche Beschleunigung: Zu möglichen Anpassungen auf Verordnungsstufe, die ebenfalls zu einer Beschleunigung beitragen können, hat der Bundesrat bis zum 24. März 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese wird zurzeit ausgewertet. Es handelt sich um Massnahmen, die unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehenden Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 11.11.2025</strong></h2><p>Die UREK-N hat die Vorlage zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Bereich des Stromnetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250057">25.057</a>) einstimmig angenommen. Sie ist überzeugt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch fehlende Kapazitäten im Stromnetz gebremst werden darf. Sie teilt die Haltung des Bundesrates, dass die Bewilligungsverfahren deshalb dringend vereinfacht und unterstützt die Vorlage des Bundesrates im Grundsatz. Mit verschiedenen Anträgen hat die Kommission die Vorlage ergänzt, um die Bewilligungsverfahren weiter zu verkürzen, ohne dabei die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Raumplanung aus den Augen zu verlieren.</p><p>Aus Sicht der Kommission sind auch auf den tieferen Ebenen des Stromnetzes – also beim Anschluss von Haushalten und Quartieren – Massnahmen zur Erleichterung des Netzausbaus erforderlich. Sie spricht sich daher mit 15 zu 8 Stimmen dafür aus, auch den Anlagen des Verteilnetzes ein nationales Interesse beizumessen, das andere nationale Interessen grundsätzlich überwiegt. Weiter möchte sie - einstimmig - den Netzausbau beschleunigen, indem gegen Genehmigungen von Projekten im Stromnetz weniger Beschwerden vor Gericht zulässig sein sollen: Beschwerdeberechtigt soll nur noch sein, wer ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Genehmigung hat. Dies soll Beschwerden verhindern, die nur zum Ziel haben, die Umsetzung des betreffenden Projektes zu verzögern.</p><p>&nbsp;</p><p>Stromspeicher in unmittelbarer Nähe bestehender Infrastruktur</p><p>Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass Energiespeicher das Stromnetz wirksam entlasten und damit wirtschaftliche Ergänzung zum Netzausbau darstellen. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt sie, den Bau von Speichern daher unter bestimmten Voraussetzungen auch ausserhalb der Bauzonen zu ermöglichen, wenn sich in unmittelbarer Nähe bereits Infrastrukturanlagen befinden, wie etwa eine grössere Anlage zur Energieproduktion. Eine Minderheit der Kommission spricht sich auch bei Transformatorenstationen für mehr Flexibilität bei der Standortwahl aus: Diese sollen an Standorten errichtet werden können, die sich zwar ausserhalb der Bauzone befinden, aber direkt an diese angrenzen, falls damit eine Enteignung vermieden wird. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten (Imark, V) abgelehnt.</p><p>Beim Sachplanverfahren soll in Zukunft auf Bereinigungsverfahren zwischen Kantonen und Bundesbehörden verzichtet werden, da diese Akteure auch ohne dieses Verfahren ihre Interessen zur Geltung bringen können. Ausserdem soll der Bau von Höchstspannungsleitungen entlang von Nationalstrassen und Eisenbahnlinien begünstigt werden, indem in solchen Fällen auf ein Sachplanverfahren verzichtet werden kann.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
26.11.2025 17:11

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