Elektrizitätsgesetz (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze). Änderung
Details
- ID
- 20250057
- Title
- Elektrizitätsgesetz (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze). Änderung
- Description
- Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat überweist Botschaft zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze weiter beschleunigen.</strong></p><p class="Standard_d">Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen 50 und 80 Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen (Übertragungsnetz) beträgt rund 80 Jahre. Ein Grossteil dieses Übertragungsnetzes muss deshalb in den nächsten Jahren erneuert werden. Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung unserer Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen. Das führt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die heute oftmals viele Jahre dauern. Das kann zu Engpässen im Netz führen, welche Kosten bei Produzenten und Endverbrauchern verursachen. Die neuen Regelungen machen eine Revision des Elektrizitätsgesetzes notwendig. Dadurch können Stromnetze rascher ausgebaut und so den steigenden Anforderungen gerecht werden.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung, die von Juni bis Oktober 2024 dauerte, sind 126 Stellungnahmen eingegangen, die zu Anpassungen der Vorlage geführt haben.</p><p> </p><p class="Standard_d">Die wichtigsten Neuregelungen</p><p class="Standard_d">Sachplanverfahren für bisherige Trassees fällt weg: Künftig braucht es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr. Dies entlastet die Behörden und bringt mehr Planungssicherheit für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid für Sanierungs- und Ersatzprojekte im Übertragungsnetz.</p><p> </p><p class="Standard_d">Vorrang für Übertragungsnetze: Anlagen des Übertragungsnetzes sind gemäss geltendem Recht von nationalem Interesse. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausnahmen von diesem Vorrang sind im Gesetz aufgeführt, zum Beispiel Biotope von nationaler Bedeutung. In jedem Einzelfall muss nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Ausdehnung auf Verteilnetze: Neu enthält die Vorlage eine beschleunigende Massnahme für das Verteilnetz. Der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone wird wesentlich vereinfacht, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Dadurch entfällt die Standortevaluation. Damit wird ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber aus der Vernehmlassung umgesetzt.</p><p> </p><p class="Standard_d">Schnellerer Entscheid der Leitbehörde: Auf Ablehnung stiess der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Verzicht auf ein formelles Differenzbereinigungsverfahren, falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz kommt. Die überarbeitete Regelung sieht nun vor, dass innert 30 Tagen ein Bereinigungsversuch vorgenommen werden muss. Wird dabei zwischen der Leit- und der Fachbehörde keine Einigung erzielt, entscheidet die Leitbehörde, unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist. Dies und weitere Vorgaben an die Kantone und an die Gerichte sollen die Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren beschleunigen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Frühzeitige Koordination bei Planung: Die Koordination der Netzplanung wird verbessert, indem raumplanerische Aspekte in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden. So kann das Optimierungspotential für das Stromnetz rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Das spart Kosten, verbessert die Qualität der Netzinfrastruktur und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren.</p><p> </p><p class="Standard_d">Weitere Anpassungen</p><p class="Standard_d">Freileitungsgrundsatz fällt weg: Auf den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Freileitungsgrundsatz im Übertragungsnetz wird verzichtet. Der Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen lehnen diesen Grundsatz ab.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zusätzliche Beschleunigung: Zu möglichen Anpassungen auf Verordnungsstufe, die ebenfalls zu einer Beschleunigung beitragen können, hat der Bundesrat bis zum 24. März 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese wird zurzeit ausgewertet. Es handelt sich um Massnahmen, die unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehenden Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden können.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
- Resolutions
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Date Council Text 18.12.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.12.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Höchstspannungsleitungen oberirdisch verlegen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Schweiz ist nicht zuletzt für die Energiewende auf ein leistungsfähiges Stromnetz angewiesen. Der Nationalrat will nun Um -und Ausbauten am Netz voranbringen. Dabei hat er beschlossen, dass Hoch- und Höchstspannungsleitungen grundsätzlich in der Luft hängen sollen.</strong></p><p class="Standard_d">Sämtliche Fraktionen stellten sich am Donnerstag hinter den Beschleunigungserlass, der Anpassungen im Elektrizitätsgesetz, im Energiegesetz und im Raumplanungsgesetz gehören. Mit 190 zu 0 Stimmen und mit sieben Enthaltungen verabschiedete der Nationalrat die Vorlage. Diese geht nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Oberirdische Übertragungsleitungen</p><p class="Standard_d">Auf Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) schrieb der Nationalrat einen Freileitungsgrundsatz in die Vorlage. Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit 220 Kilovolt oder mehr sollen grundsätzlich oberiridisch verlegt werden.</p><p class="Standard_d">Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben: Eine Erdleitung soll möglich sein, wenn dies billiger zu stehen kommt oder aus technischen Gründen nötig ist. Auch wenn ein geschütztes Moor eine Freileitung verhindert, soll sie in den Boden verlegt werden können.</p><p class="Standard_d">Freileitungen seien über ihren gesamten Lebenszyklus wesentlich günstiger und wiesen technische Vorteile für den Netzbetrieb auf, schrieb die Urek-N. Daher sei eine Priorisierung zugunsten der Freileitungen gerechtfertigt. Der Freileitungsgrundsatz sei systemrelevant, sagte Benjamin Giezendanner (SVP/AG).</p><p class="Standard_d">Ohne Freileitungsgrundsatz gehe ein Leitungsbau ins Geld, fügte Christian Wasserfallen (FDP/BE) hinzu. In den Boden zu verlegende Leitungen könnten zu jahrelangen Bauverzögerungen führen. Nur mit Freileitungsgrundsatz könne das Ziel die Stromnetze rascher zu bauen, erreicht werden, sagte Priska Wismer-Felder (Mitte/LU).</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Grüne wollen mehr Ausnahmen</p><p class="Standard_d">Leistungsstarke Netze seien zwar zentral für Energiewende und Dekarbonisierung, entgegnete Marionna Schlatter (Grüne/ZH). Doch es brauche mehr Ausnahmen vom Freileitungsgrundsatz, etwa in der Nähe von Zugvogelrouten. Der Ständerat solle unter Einbezug der Kantone nach einer Lösung suchen, forderte Schlatter.</p><p class="Standard_d">Grüne und SP argumentierten mit der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage bei einem allfälligen Referendum. Ein Einzelantrag von Emmanuel Amoos (SP/VS), auf den Grundsatz der Freileitung zu verzichten, wurde aber abgelehnt. Ja-Stimmen gab es von SP und Grünen, aber vereinzelt auch von SVP-, Mitte- und FDP-Mitgliedern.</p><p class="Standard_d">Auch der Bundesrat hätte ursprünglich einen Freileitungsgrundsatz gewollt. Doch er verzichtete aber darauf, nachdem sich in der Vernehmlassung ein Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen dagegen aussprachen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Frage der Akzeptanz"</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti erwartete vom Freileitungsgrundsatz zwar ebenfalls schnellere Bewilligungen und Planungen. "Aber es gibt die Frage der Akzeptanz durch die Bevölkerung", gab er zu bedenken.</p><p class="Standard_d">In die Vorlage nahm der Nationalrat noch weitere Elemente auf, welche den Um- und Ausbau des Stromnetzes beschleunigen sollen. So soll es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr geben.</p><p class="Standard_d">Das soll die Behörden entlasten und der Netzgesellschaft Swissgrid mehr Planungssicherheit geben. Auch soll künftig das Interesse an der Realisierung von Übertragungsnetzen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausnahmen sind aber möglich.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat legte auf Antrag der Urek-N bei diesem Thema noch einen oben drauf: Er entschied, dass auch Verteilnetze von dieser Priorisierung profitieren sollen, gegen den Widerstand von Rösti. Zudem vereinfacht die Vorlage den Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone.<br> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
- Updated
- 09.01.2026 13:17