Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG

Details

ID
20250058
Title
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG
Description
Botschaft vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Weiterentwicklung der LSVA</strong></p><p class="Standard_d">Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Mit einem bis 2035 befristeten Rabattsystem will der Bundesrat erreichen, dass die Transportunternehmen weiter in Elektro-Lastwagen investieren und hierfür Planungssicherheit erhalten. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verabschiedet.</p><p class="Standard_d">Wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige System der LSVA an seine Grenzen. Aktuell befinden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung.</p><p class="Standard_d">Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Planungssicherheit für Transportunternehmen</p><p class="Standard_d">Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegenüber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, wird die LSVA für diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte vergünstigt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Im Einklang mit dem Landverkehrsabkommen</p><p class="Standard_d">Der Bund erhebt seit 2001 die LSVA für alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Zwei Drittel der LSVA-Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen insgesamt rund 1,8 Milliarden Franken. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die vorliegende Revision steht im Einklang dazu.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 01.07.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Beratung der Weiterentwicklung der Schwerverkehrsabgabe (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250058"><strong>25.058</strong></a><strong> Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG</strong>) aufgenommen und eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt. Die Vorlage sieht vor, dass die LSVA ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben wird. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission nimmt die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 27.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die KVF-N hat die Detailberatung zur <strong>Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250058"><strong>25.058</strong></a><strong>)</strong> begonnen. Sie hatte an ihrer letzten Sitzung einstimmig beantragt auf die Vorlage einzutreten, mit welcher die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden soll. Sie hat sich von der Verwaltung aufzeigen lassen, wie sich die Anzahl neuer Inverkehrssetzungen von elektrisch angetriebenen schweren Fahrzeugen in den letzten Jahren entwickelt hat.</p><p class="Standard_d">Bei dieser Gelegenheit hat die KVF-N über die Notwendigkeit einer Anpassung der LSVA-Abgabesätze diskutiert und mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Kommissionsmotion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253956"><strong>25.3956</strong></a><strong> Anpassungen der Schwerverkehrsabgabenverordnung</strong> eingereicht. Diese beauftragt den Bundesrat, die LSVA-Abgabesätze ab 1. Januar 2027 so zu erhöhen, dass die Ausschöpfung der LSVA gemäss Bedingungen des Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU erreicht wird. Eine Kommissionsminderheit lehnt diese Motion ab, um die Wettbewerbsfähigkeit der Transportunternehmen aufrecht zu erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Änderungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe notwendig wären, um die LSVA auf Lieferwagen, die für den Güterverkehr eingesetzt werden, auszuweiten. Davon ausgenommen sollen Lieferwagen sein, die im Dienstleistungssektor eingesetzt werden. Die Kommission wird sich mit dem entsprechenden Bericht an einer ihrer nächsten Sitzungen befassen.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich in der Detailberatung dagegen ausgesprochen, den Teuerungsausglich bei den pauschal erhobenen Abgaben (Art. 4 Abs. 2) und den Tarifen der LSVA (Art. 8a) im Gesetz weiter zu präzisieren und unterstützt mit 13 zu 12 Stimmen den Antrag des Bundesrates, welcher dem Bundesrat bei der Anpassung an die Teuerung mit einer Kann-Formulierung die nötige Flexibilität gibt. Zwei Kommissionsminderheiten möchten mehr Planungssicherheit für die Transportunternehmen schaffen. Während eine Minderheit beantragt, dass die Teuerungsanpassung ab einer kumulierten Teuerung von über 3 Prozent vorgenommen werden soll, lässt die zweite offen, ab wann diese zu erfolgen hat. Eine dritte Minderheit beantragt, ebenfalls um Planungssicherheit zu schaffen, dass die Höhe der pauschal erhobenen Abgabe regelmässig unter Berücksichtigung der Teuerung evaluiert und falls erforderlich angepasst wird (Art. 4 Abs. 2). Dabei sollen die Kategorien, nach denen abgestuft wird, mindestens zwei Jahre im Voraus bekannt gegeben werden.</p><p class="Standard_d">Ausserdem hat sich die Kommission intensiv mit der Frage beschäftigt, auf welche elektrisch angetriebenen schweren Motorfahrzeuge die reduzierten Tarife der LSVA anzuwenden sind. Die Kommission hat dabei mit 16 zu 7 Stimmen und 1 Enthaltung einen Antrag, auch CO<sub>2</sub>-neutral angetriebene schwere Motorfahrzeuge einzuschliessen, abgelehnt. Eine Minderheit unterstützt diese technologieoffene Formulierung, mit welcher dem Anliegen einer C0<sub>2</sub> Reduktion entsprochen werden kann. Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission mit 21 zu 3 Stimmen die reduzierten Tarife auf emissionsfreie schwere Motorfahrzeuge auszuweiten. Beide Anträge sind aus Sicht der Kommission mit Umsetzungsschwierigkeiten verbunden.</p><p class="Standard_d">Schliesslich hat sich die Kommission auch mit der Dauer der Förderperiode befasst. Eine Minderheit beantragt, eine Dauer von sieben Jahren neu in Art. 8 ins Gesetz aufnehmen. Die Kommission hat ein solches neues Konzept, das ihrer Ansicht nach weit über die Vorlage hinausgeht, mit 21 zu 2 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird die Detailberatung im Oktober 2025 fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 07.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Beratung der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes abgeschlossen. Sie hat sich dafür ausgesprochen, elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge ab 2029 der Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu unterstellen. Bis 2035 sollen zu deren Förderung aber reduzierte Tarife gelten, für welche die Kommission aus Gründen der Planungssicherheit Mindestwerte beantragt.</strong></p><p class="Standard_d">Die KVF-N hat die Detailberatung der Weiterentwicklung der Schwerverkehrsabgabe abgeschlossen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250058"><strong>25.058</strong></a><strong> Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG</strong>; für die vorherigen Beschlüsse siehe die <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-kvf-n-2025-08-27.aspx?lang=1031">Medienmitteilung</a> vom 27. August 2025). Bei Art. 8<i>a</i> hat die Kommissionsmehrheit einen Antrag, welcher bei der Festlegung der Tarife der LSVA auch die Umsetzung des Verlagerungsauftrags im Transitgüterverkehr berücksichtigen sollte (neuer Buchstabe f), mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Eine Minderheit beantragt hingegen den verfassungsmässigen Verlagerungsauftrag ausdrücklich als Ziel festzuhalten.</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat, dass zur Förderung elektrisch angetriebener schwerer Motorfahrzeuge ab 2029 bis 2035 ein reduzierter Tarif der LSVA gelten soll (Art. 8<i>b</i> Abs. 1). Die Kommissionsmehrheit möchte Planungssicherheit schaffen und hat sich daher gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Kann-Formulierung und für einen klaren Endzeitpunkt der reduzierten Tarife ausgesprochen. Eine Minderheit unterstützt dies, beantragt aber reduzierte Tarife erst ab 2031 einzuführen. Zwei weitere Minderheiten möchten den Handlungsspielraum des Bundesrates nicht einschränken, damit dieser auf allfällige unerwartete Entwicklungen reagieren kann. Während die eine Minderheit den Entwurf des Bundesrates unterstützt, beantragt die andere Minderheit die Einführung reduzierter Tarife bereits ab 2027.</p><p class="Standard_d">Die Kommission beantragt in Art. 8<i>b</i> Abs. 2, ebenfalls aus Gründen der Planungssicherheit, dass die reduzierten Tarife einem Mindestwert entsprechen und für die Jahre 2029 - 2032 höher sein sollen, als vom Bundesrat beantragt (2029 und 2030: 100 Prozent; 2031: 70 Prozent; 2032: 50 Prozent). Zum Art. 8<i>b</i> Abs. 2 wurden verschiedenste Minderheiten eingereicht, die unter anderem für die Reduktionen Höchstwerte oder eine Spannbreite sowie andere Prozentwerte beantragen. Eine Minderheit unterstützt den Antrag Bundesrat, um ihm einen möglichst grossen Handlungsspielraum einzuräumen, auf künftige Entwicklungen zu reagieren.</p><p class="Standard_d">Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass der Bundesrat die Höhe der Reduktion jeweils mindestens zwölf Monate vor deren Inkrafttreten bestimmt, um Planungssicherheit für die Unternehmen herzustellen. Eine Minderheit lehnt dies ab, da damit der Handlungsspielraum des Bundesrates eingeschränkt wird.</p><p class="Standard_d">In Art. 8<i>b </i>Abs. 4 beantragt eine Minderheit eine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Rabatten für Fahrzeuge der Euro-7-Norm für denselben Zeitraum, in welchem Rabatte für elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge vorgesehen sind. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab und hat sich für den Antrag Bundesrat mit einer entsprechenden Kann-Formulierung ausgesprochen. Eine zweite Minderheit beantragt Rabatte für die Euro-7-Norm-Fahrzeuge nur bis 2032 mit einem maximalen Rabatt von 10 Prozent. Dies wurde von der Kommission ebenfalls abgelehnt.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Behandlung im Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:kvf.ctt@parl.admin.ch">kvf.ctt@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-kvf">Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</a></p>
Updated
15.10.2025 09:34

Back to List